Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.
Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.
Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?
Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.
Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.
Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?
Beste Antwort im Thema
...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.
156 Antworten
Stimmt, wer selbst andere korrigiert, der sollte selbst schon eine völlig korrekte Info geben.
Hab allerdings selbst auch schon korrekturwürdige Korrekturen abgeliefert.
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Januar 2016 um 22:34:09 Uhr:
"G" reicht auch nicht, wie schon mehrfach gesagt, es muss mindestens "aG" attestiert sein. Und wenn du das eine meinst, aber das andere schreibst, wird’s missverständlich.
Ich würde generell empfehlen, dass so wie in Österreich ab 1.1.2016 nur mehr der blaue EU Ausweis gilt.
Das hätte zu Folge, dass dieses Hickhack zwischen G und aG der Vergangenheit angehören würde.
Ob jeman G oder aG in seinem Ausweis hat kann u.U. vom Gutachter abhängen.
ok, nicht G sondern aG. da war ich ungenau.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 18:36:31 Uhr:
[.....] da halte ich ein 3monatiges fahrverbot wegen grob unsozialen verhaltens und des verdachts auf mangelnde charakterliche eignung zur teilnahme am strassenverkehr für durchaus angebracht. [.....]
Gleiches würde ich für den Behinderten fordern, der bei nur 4 zu Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten, einen dieser Parkmöglichkeiten blockiert, nur um ihn für seinen Besuch zu "reservieren".
Ich weiß das ist sein Recht, aber diese Verhaltensweise ist nicht nur unsozial wie du es nennst, sonder höchstgradig asozial!
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Zitat:
Ich weiß das ist sein Recht, aber diese Verhaltensweise ist nicht nur unsozial wie du es nennst, sonder höchstgradig asozial!
Ob das sein Recht ist sei dahingestellt. Es ist bis jetzt nur niemand auf die Idee gekommen, einen solchen Sachverhalt in Verordnungen zu packen oder gerichtlich klären zu lassen.
Deshalb würde mich brennend interessieren, was die für den TE zuständige Ordnungsbehörde zur Anwendung des vorhandenen Instrumentariums in der StVO sagt.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. Januar 2016 um 14:08:21 Uhr:
Gleiches würde ich für den Behinderten fordern, der bei nur 4 zu Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten, einen dieser Parkmöglichkeiten blockiert, nur um ihn für seinen Besuch zu "reservieren".Zitat:
@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 18:36:31 Uhr:
[.....] da halte ich ein 3monatiges fahrverbot wegen grob unsozialen verhaltens und des verdachts auf mangelnde charakterliche eignung zur teilnahme am strassenverkehr für durchaus angebracht. [.....]Ich weiß das ist sein Recht, aber diese Verhaltensweise ist nicht nur unsozial wie du es nennst, sonder höchstgradig asozial!
Das sehe ich anders.
Er hat einen auf seine Ausweisnummer reserevierten Parkplatz.
Den hat er zu benutzen.
Der Ausweisinnhaber für den der B-Platz eingerichtet wurde ist so gut zu Fuß, dass er sein Fahrzeug als "Platzhalter" verwenden kann und dann für den Besucher sein Fahrzeug wegfährt. Doppelter Weg.
Für mich treten erhebliche Zweifel auf ob die Sonderparkfäche mit "ehrliche" Angaben bekommen wurde.
Zitat:
Für mich treten erhebliche Zweifel auf ob die Sonderparkfäche mit "ehrliche" Angaben bekommen wurde.
Die einzige Angabe die der B-Platz-Inhaber machen kann steht auf seinem B-Ausweis - Kennzeichen aG. Ob das da steht entscheidet ein Versorgungsamt oder ähnliche Behörde, je nach Bundesamt, aufgrund von Aktenlage und Gutachten.
Die Frage, ob ein individueller B-Stellplatz zu schaffen ist, bleibt IMHO einzig die Entscheidung der Ordnungsbehörde. Die hat in einer solchen Situation dann auch die Freiheit, diese Entscheidung zu hinterfragen. Wegen der Verhältnissmäßigkeit der Mittel muss die Behörde zunächst prüfen, ob die bestimmungsgemäße Nutzung des B-Platzes durchgesetzt werden kann.
Edit sagt noch: Diese Prüfung kann (und wollte) der TE ja anstoßen.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 20. Januar 2016 um 14:24:33 Uhr:
Er hat einen auf seine Ausweisnummer reserevierten Parkplatz.
Den hat er zu benutzen.
Nö, das ist nicht so. Nur er darf ihn benutzen, er muss ihn aber nicht benutzen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Januar 2016 um 15:55:47 Uhr:
Nö, das ist nicht so. Nur er darf ihn benutzen, er muss ihn aber nicht benutzen.
Wurde der B-Parkplatz aber extra für Ihn auf Antrag bei der zuständigen Behörde beantragt hat Er ihn zu benutzen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Januar 2016 um 15:55:47 Uhr:
Nö, das ist nicht so. Nur er darf ihn benutzen, er muss ihn aber nicht benutzen.Zitat:
@wkienzl schrieb am 20. Januar 2016 um 14:24:33 Uhr:
Er hat einen auf seine Ausweisnummer reserevierten Parkplatz.
Den hat er zu benutzen.
Wozu hat er dann den Parkplatz beantragt und genehmigt bekommen?
Ach so, dass noch weniger freier Parkraum vorhanden ist.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Januar 2016 um 16:03:32 Uhr:
Wurde der B-Parkplatz aber extra für Ihn auf Antrag bei der zuständigen Behörde beantragt hat Er ihn zu benutzen.Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Januar 2016 um 15:55:47 Uhr:
Nö, das ist nicht so. Nur er darf ihn benutzen, er muss ihn aber nicht benutzen.
Und wo genau steht das?
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Januar 2016 um 16:31:39 Uhr:
Und wo genau steht das?Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Januar 2016 um 16:03:32 Uhr:
Wurde der B-Parkplatz aber extra für Ihn auf Antrag bei der zuständigen Behörde beantragt hat Er ihn zu benutzen.
Warum hat er den beantragt, wenn das Fahrzeug mit seinem Ausweis nicht auf seinem Parkplatz vor dem Haus sondern auf dem Parkplatz dahinter steht und er zu Hause ist?
Außerdem ist der Ausweis für Personen mit Schwerbehinderten-Status grün und nicht blau.
Zitat:
@kerberos schrieb am 20. Januar 2016 um 19:58:03 Uhr:
Außerdem ist der Ausweis für Personen mit Schwerbehinderten-Status grün und nicht blau.
Der EU Behindertenausweis hat welche Farbe?
Die Behindertenbuchstaben sind dort nicht zu finden.
Was der EU Ausweis für eine Farbe hat, kann ich nicht beantworten. Meiner war jedenfalls grün (also der Ausweis).
Und nein, ein Buchstabe ist da nicht drauf, sondern der GdB.
Meiner sah so aus wie hier das Muster (grün nicht zweifarbig):
http://www.grevenbroich.de/.../BDF385E2AE3F4315C12572F0005214A5?...