Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.

Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.

Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?

Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.

Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.

Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?

Beste Antwort im Thema

...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.

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Zitat:

@wkienzl schrieb am 13. Januar 2016 um 13:15:28 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 12:58:53 Uhr:


Reden wir hier eigentlich von "seinem" eigenen Behindertenparkplatz oder von einem der Allgemeinheit zugänglichen?

In ersterem Fall ist es wohl Privatsache, da ruft die Polizei überhaupt niemanden.

Nee das ist ein Irrtum
Steht ein Fahrzeug mit einem Behindertenausweis oder ohne Ausweis auf meinem für mich (Ausweisnummer) von der Behörde eingrichteten & ausgewiesenen Parkplatz, dann werde ich das OA informieren und die lassen abschleppen.
Der Parkplatz des TE ist im öffentl. Verkehrsraum.

Deswegen die Frage ob der Parkplatz von Amts wegen eingerichtet wurde oder ob es einer ist, der mir gehört, weil ich ihn angemietet habe oder selbst als Eigentümer errichtet habe. Entspricht dann einem normalen Parkplatz, nur mit zusätzlicher Kennzeichnung (die dann eigentlich nicht notwendig wäre).

Ich habe noch nie einen Behindertenparkplatz gesehen, auf dem eine Nummer vermerkt ist, die den Besitzer dessen identifiziert. Dies wäre ja für Deinen Fall Voraussetzung um zu verhindern, dass andere mit Berechtigung dort parken, was eine zusätzliche "Verschärfung" darstellt.
Aber ich habe ja längst noch nicht alle Parkplätze selbst gesehen.

Den letzten 8 Seiten nach zu schließen wurde er von Amts wegen eingerichtet.

Zitat:

@AS60 schrieb am 13. Januar 2016 um 13:17:58 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 13. Januar 2016 um 13:15:28 Uhr:



Nee das ist ein Irrtum
Steht ein Fahrzeug mit einem Behindertenausweis oder ohne Ausweis auf meinem für mich (Ausweisnummer) von der Behörde eingrichteten & ausgewiesenen Parkplatz, dann werde ich das OA informieren und die lassen abschleppen.
Der Parkplatz des TE ist im öffentl. Verkehrsraum.
Ich sag ja. Regional unterschiedlich. Bei uns bekommst du ab 15:00 Uhr vom OA niemanden mehr.

Ob OA oder Polizei einer von beiden kommt und veranlaßt die Beseitigung des Fahrzeugs

Zitat:

@wkienzl schrieb am 13. Januar 2016 um 13:43:19 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 13. Januar 2016 um 13:17:58 Uhr:


Ich sag ja. Regional unterschiedlich. Bei uns bekommst du ab 15:00 Uhr vom OA niemanden mehr.

Ob OA oder Polizei einer von beiden kommt und veranlaßt die Beseitigung des Fahrzeugs

Nicht unbedingt. Wenn du den Parkplatz zugewiesen bekommen hast, bestimmt noch eine Gebühr dafür bezahlst, ist es prinzipiell dein Problem. Wie ich aber schon sagte, im Namen der Bürgerfreundlichkeit wird oftmals auch von der Polizei geschleppt.

Wenn jemand vor deiner gemieteten Garage steht, rufst du ja auch nicht deinen Vermieter an und der schleppt dann für dich.

Aber wie gesagt - kann nicht verallgemeinert werden. Ist überall anders.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 13. Januar 2016 um 13:47:28 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 13. Januar 2016 um 13:43:19 Uhr:



Ob OA oder Polizei einer von beiden kommt und veranlaßt die Beseitigung des Fahrzeugs
Nicht unbedingt. Wenn du den Parkplatz zugewiesen bekommen hast, bestimmt noch eine Gebühr dafür bezahlst, ist es prinzipiell dein Problem. Wie ich aber schon sagte, im Namen der Bürgerfreundlichkeit wird oftmals auch von der Polizei geschleppt.
Wenn jemand vor deiner gemieteten Garage steht, rufst du ja auch nicht deinen Vermieter an und der schleppt dann für dich.
Aber wie gesagt - kann nicht verallgemeinert werden. Ist überall anders.

Der Unterschied zu einer privat angemieteten (gekauften) Abstellplatz (Parkplatz) ist, dass die "Widmung" eines Parkplatzes

im öffentl. Verkehrsraum

als Behindertenparkplatz bei der Behörde beantragt werden muss. Mit selber pinseln is nicht.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 13. Januar 2016 um 14:20:42 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 13. Januar 2016 um 13:47:28 Uhr:


Nicht unbedingt. Wenn du den Parkplatz zugewiesen bekommen hast, bestimmt noch eine Gebühr dafür bezahlst, ist es prinzipiell dein Problem. Wie ich aber schon sagte, im Namen der Bürgerfreundlichkeit wird oftmals auch von der Polizei geschleppt.
Wenn jemand vor deiner gemieteten Garage steht, rufst du ja auch nicht deinen Vermieter an und der schleppt dann für dich.
Aber wie gesagt - kann nicht verallgemeinert werden. Ist überall anders.

Der Unterschied zu einer privat angemieteten (gekauften) Abstellplatz (Parkplatz) ist, dass die "Widmung" eines Parkplatzes im öffentl. Verkehrsraum als Behindertenparkplatz bei der Behörde beantragt werden muss. Mit selber pinseln is nicht.

Alles nichts Neues und wieso selber pinseln? Wer hat davon gesprochen.

Trotzdem ist es das Problem des Berechtigten und nicht automatisch wird von Behördenseite aus geschleppt. Schon gar nicht automatisch durch die Polizei. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Eventuell ist nebenan noch was frei und der Behinderte kann dort parken. - Verhältnismäßigkeit-

Mag bei euch anders sein. Bei uns nicht. Da können wir jetzt stundenlang drüber diskutieren.

Ich frage mich ob man, in Anbetracht des Verhaltens des Anwohners, nicht mal bei der zuständigen Behörde nachfragen kann, ob man ihm nicht seine Sonderparkrechte entziehen und seinen Privatparkplatz zu einem Parkplatz für die Allgemeinheit umwidmen könnte...

Wobei das nur so ein Gedanke ist. Ich weiß nicht, ob ihm nicht vielleicht von Rechts wegen dieser Parkplatz trotz allem zusteht, ob man da einen Gerichtsbeschluss braucht oder das einfach die Verwaltung verfügen kann etc. In jedem Fall bräuchte man eine gewisse Dokumentation seines Verhaltens.

...schon mal den Thread gelesen?

Wenn man keine Ahnung hat und auch des Lesens nicht mächtig ist, -frei nach Herrn Nuhr- einfach mal die Fresse halten - dann fällts auch nicht so auf. Aber Hauptsache man textet hier irgendetwas, das -hätte man den Thread wenigsten grob überflogen- schon längst geschrieben wurde, nur halt erheblich detailreicher und Hinweisen zur genauen Vorgehensweise - nein, man muß erstmal kein Gericht bemühen. Das klärt man je nach Aufgabenverteilung in der betreffenden Gemeinde / Stadt mit dem Amt für öffentliche Ordnung oder / und dem Straßenverkehrsamt.
Ggf. könnte man, wie in jedem Fall, wenn einem die Entscheidung oder der Bescheid einer Behörde nicht gefällt das zuständige Verwaltungsgericht bemühen um eben jene Entscheidung überprüfen zu lassen.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 12. Januar 2016 um 15:21:07 Uhr:



Schau mal in die Tagespresse was durch Toleranz derzeit los ist.

Per deiner Definition soll dann eine Frau die vergewaltigt wird tolerant sein, sie hält es für flasch aber sie duldet es. Oder der Polizist der niedergestochen wird.

Halte dich mal ein wenig zurück mit deinem dummen Geschwafel und deinen selbstgefälligen Pauschalisierungen.

Der Polizist war ein ehemaliger Nachbar und Freund von mir.

80% deiner Beiträge hier halte ich eh für frei erfunden.

Und das hat alles was genau mit dem Beitrag "Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht" zu tun?

Leute, ich würde Euch gern mal in einer Kneipe kennenlernen, ob ihr dann auch verbal so aufeinander eindrescht.

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 13:19:06 Uhr:



Ich habe noch nie einen Behindertenparkplatz gesehen, auf dem eine Nummer vermerkt ist, die den Besitzer dessen identifiziert. Dies wäre ja für Deinen Fall Voraussetzung um zu verhindern, dass andere mit Berechtigung dort parken, was eine zusätzliche "Verschärfung" darstellt.
Aber ich habe ja längst noch nicht alle Parkplätze selbst gesehen.

StVO Verkehrszeichen Verordnung

Zusatzzeichen 1044-11

Bezug genug zum Beitrag?

Meine Herren.....!

Ja, ist ja gut...

🙂

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 13. Januar 2016 um 22:14:40 Uhr
StVO Verkehrszeichen Verordnung
Zusatzzeichen 1044-11

Interessant. Habe ich in freier Wildbahn noch nie gesehen.

Ich schon.

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