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Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 0:52

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.

Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.

Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.

Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?

Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.

Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.

Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?

Beste Antwort im Thema
am 10. Januar 2016 um 2:19

...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?

Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.

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am 10. Januar 2016 um 1:06

Also ich glaube er ist im Recht... er muß den Behindertenparkplatz nicht benutzen.

Dagegen machen kannst Du wohl nichts.

Ich hatte auch mal einen ähnlichen Nachbarn. Auch akuter Parkplatzmangel, er hatte eine eigene Garage und trotzdem hat er dauernd die öffentlichen Parkplätze benutzt und sich noch darüber beschwert, daß wir mit zwei Personen auch zwei Autos haben. Richtig ausgeflippt ist er, als ich mir nen Zweitwagen zugelegt hatte, wir also drei Autos hatten :D

Solche Leute haben einfach nichts besseres zu tun. Rentner, nichts zu tun, Langeweile... also beschäftigt man sich ein wenig mit den Nachbarn -.-

Mein Nachbar hat auch immer fleißig die Polizei angerufen, wenn irgend jemand falsch geparkt hat... Müll-Polizist war mein Nachbar auch!

Solche Leute muß man einfach ertragen und kann sie höchstens mit Ignoranz strafen...

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 1:35

Und du hast dich also mit dem Verghalten deines Nachbars abgefunden? Dass ich rein rechtlich nichts machen kann, das ist schon klar, das ist ja das listige an der Sache. Ehebruch und Fremdgehen sind auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, aber trotzdem ist (in menschlicher Hinsicht) solch ein Verhalten schon ruchlos.

Es gibt zum Beispiel Gehbehinderungen, wo der Betroffene absolut nicht länger als ein paar Minuten gehen oder stehen kann, innerhalb dieser paar Minuten aber ganz unauffällig erscheint. Warum die alten Herrschaften einen Schwerbehindertenstatus mit Recht auf einen Behindertenparkplatz haben, muss nicht offensichtlich sein, und sie müssen es dir (TE) auch nicht nachweisen. Das ist nicht der Punkt bei der ganzen Geschichte, vergiss das am besten.

Dass die beiden aber rücksichtslos handeln, indem sie ohne Not einen der raren öffentlichen Parkplätze belegen anstatt ihres eigenen reservierten Behindertenparkplatzes, da stimme ich dir absolut zu. Justitiabel ist es leider nicht. Die dürfen das. Du kannst, wenn du dich stark genug fühlst, noch mal das Gespräch suchen (naja, nach der erhaltenen Abfuhr hätte ich auch wenig Lust dazu).

Wenn die Rentner ihr Verhalten nicht freiwillig ändern, kannst du ansonsten gar nichts machen außer für dich selbst zu hoffen, dass du im Alter nicht genauso wirst.

am 10. Januar 2016 um 2:11

Zitat:

@Roman-1989 schrieb am 10. Januar 2016 um 02:35:40 Uhr:

Und du hast dich also mit dem Verghalten deines Nachbars abgefunden? Dass ich rein rechtlich nichts machen kann, das ist schon klar, das ist ja das listige an der Sache. Ehebruch und Fremdgehen sind auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, aber trotzdem ist (in menschlicher Hinsicht) solch ein Verhalten schon ruchlos.

Ja, hab ich mit abgefunden... wenn man sich mit solchen Leuten anlegt, endet das meistens noch schlimmer.

Kannte Leute die sich mit dem angelegt haben, die hatten dafür täglich mit dem Stress.

Da kommt einem eigentlich nur der in anderen threads genannte Tip in den Kopf, dass man die allgemeinen Parkplätze für den offenbar versorgten Behinderten dadurch blockieren könnte, dass man da jeweils ein zugelassenes Moped drauf stellt, wenn man grad wegfährt und bei Ankunft dann umgekehrt. Das Nachbarschaftsverhältnis scheint ja ohnehin im Eimer zu sein. Dann kommt es darauf dann auch nicht mehr an. Wäre mir persönlich allerdings zu stressig.

am 10. Januar 2016 um 2:19

...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?

Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. Januar 2016 um 03:19:53 Uhr:

...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?

Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.

Yupp, das halte ich auch für vernünftig.

k-hm

Der Vorschlag von gast356 scheint spontan gesehen der sinnvollste zu sein. Dem steht aber leider das Argument entgegen, dass der Behinderte keinen Parkplatz hat, wenn zufällig alle vier durch andere Fahrzeuge belegt sind. Und dass er einen in Hausnähe benötigt, hat er wohl irgendwann mal nachweisen können.

Ich würde als erstes klären, ob das überhaupt ein offiziell eingerichteter Behindertenparkplatz ist, da du vom "Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist" schreibst. Die StVO kennt so etwas nämlich nicht. Behindertenparkplätze werden immer nur allgemein oder auf eine bestimmte Ausweisnummer (Zusatzzeichen 1044-11) eingerichtet, aber nicht auf ein Kennzeichen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Januar 2016 um 09:53:12 Uhr:

Der Vorschlag von gast356 scheint spontan gesehen der sinnvollste zu sein. Dem steht aber leider das Argument entgegen, dass der Behinderte keinen Parkplatz hat, wenn zufällig alle vier durch andere Fahrzeuge belegt sind. Und dass er einen in Hausnähe benötigt, hat er wohl irgendwann mal nachweisen können.

Ich würde als erstes klären, ob das überhaupt ein offiziell eingerichteter Behindertenparkplatz ist, da du vom "Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist" schreibst. Die StVO kennt so etwas nämlich nicht. Behindertenparkplätze werden immer nur allgemein oder auf eine bestimmte Ausweisnummer (Zusatzzeichen 1044-11) eingerichtet, aber nicht auf ein Kennzeichen.

Natürlich kann ein Behindertenparkplatz für ein bestimmtes KFZ-Kennzeichen von der Behörde eingerichtet werden.

Zumindest in Österreich.

"Reservierter" Behindertenparkplatz

Abgesehen davon kann eine Behörde durch eine Verordnung einen "Behindertenparkplatz" mittels Angabe des Fahrzeugkennzeichens auf einer Zusatztafel einem ganz bestimmten Kraftfahrzeug zuweisen. In so einem Fall bleibt die Benützung des Parkplatzes überhaupt nur einem Kraftfahrzeug bzw. einer Person vorbehalten, selbst das Halten und Parken durch andere Inhaber eines Parkausweises nach § 29b StVO wäre in diesem Fall nicht gestattet. Wenn das berechtigte Fahrzeug auf diesem zugewiesenen Parkplatz abgestellt wird, muss auch hier der Ausweis nach § 29b StVO deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe (bei Motorrädern und Mopeds an eine geeignete Stelle) gelegt werden.

http://www.oeamtc.at/portal/behinderten-parkplatz+2500+1107792

Zitat:

@BirgerS schrieb am 10. Januar 2016 um 02:06:07 Uhr:

Also ich glaube er ist im Recht... er muß den Behindertenparkplatz nicht benutzen.

Dagegen machen kannst Du wohl nichts.

So ein "privater" Behindertenparkplatz muß man doch sicher in einem Wohngebiet bei der zuständigen Behörde der Stadt beantragen.

Dafür benötigt man einen Behindertenausweis, der es möglich macht, Behindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen (weiß jetzt nicht genau welche Kategorie Behindertenausweis das beinhaltet)

Ist das der Fall, dann "muß" der Rentner diesen extra für sich erstellten Behindertenparkplatz auch nutzen, sowieso, wenn das Kennzeichen am Parkplatz vorhanden ist.

Wenn ich mir aber die Schilderung des TE durchlese, daß dem Ehepaar nichts von einer Behinderung anzumerken oder anzusehen ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß die auch einen Behindertenausweis besitzen !

Warum ? Ich weiß was das für ein Theater und ein Kampf war für meinen Opa mit Kriegsleiden (Holzfuß) einen Behindertenausweis für das Parken auf Behindertenparkplätzen zu beantragen und auch zu bekommen.

Und wenn die Herrschaften so beweglich sind, daß man das Auto umparken kann, wenn der Besuch da ist, dann hat man aus meiner Sicht auch keinen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz.

@ TE

Wie offiziell schaut denn der Behindertenparkplatz aus, so richtig mit Behindertenparkplatzschild, so wie man es von der Innenstadt kennt ?

Wobei man solche Schilder ja auch problemlos "privat" kaufen kann.

Behindertenparkplätze unterliegen auch anderen Anforderungen wie normale Parkplätze (z.B. breiter)

Wenn ich dich wäre, dann würde ich mal mit dem Verdacht auf einen illegal angelegten Behindertenparkplatz zur zuständigen Behörde gehen und mal nachfragen.

Vorher aber die ganze Situation mit Zeugen beobachten und dokumentieren.

Desweiteren, ist das dein Problem, wenn der Sohn zu Besuch kommt ?

Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Januar 2016 um 10:24:35 Uhr:

Natürlich kann ein Behindertenparkplatz für ein bestimmtes KFZ-Kennzeichen von der Behörde eingerichtet werden.

Zumindest in Österreich.

In Deutschland aber nicht.

Ich denk mal laut...

((Entfernt von Beethoven))

Bitte sachlich bleiben, danke.

Warum postest du dann so einen Schwachsinn?

Wir haben zum Glück Gesetze, und an die muss sich einfach jeder halten. Was im Rahmen dieser Gesetze alles an ungewöhnlichen Maßnahmen erfolgt, ist auch alles in Ordnung. Aber öffentlich zur Sachbeschädigung aufrufen ist einfach nur idiotisch.

Wo rufe ich dazu auf. Habe sogar extra drauf hingewiesen, dass man sowas nie tun soll.

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