Begrenzer bei MAN TGA xxl überbrücken

Hallo Freunde, ich fahre einen MAN TGA xxl im Englandverkehr. In England dürfen LKW 95 km/h schnell sein, tolleriert werden sogar 100km/h.
Mein MAN fährt nur 88 km/h und ich finde niemand der ihn mir schneller macht. Wer kann mir Tipps geben?

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit

Ich habe nun die Diskusion mir mal in Ruhe durchgelesen und bin leider zu dem Ergebnis gekommen das hier mindestens neun von zehn Teilnehmern den Ernst der Lage nicht kapieren inklusive des Themenstarters!Da wird öffentlich sich ausgetauscht wie um jedes km/h geringt werden kann und keiner von euch macht sich mal Gedanken darum weshalb es so ist und was es für Folgen mit sich bringt wenn durch einen Unfall Personenschaden bis zum Tod entsteht!Klasse haste gut Gemacht sagt dann dein Arbeitgeber,klasse kannste in Bau gehen!Ich habe dir niemals die Anweisung gegeben Gas zu machen!Ganz große Leistung sage Ich da nur,ganz groß!Und auch ist es Bedauernd das hier Kollegen aus der Werkstatt noch Tips geben.Kollegen dann habt Ihr was verpaßt!Und keiner braucht auch nur Annähernd zu glauben es merkt das eh keiner.......Ich hoffe das alle mal erwischt werden die mit dem LKW denken Sie sind Herr Schumacher!Kinder das ist ein Lastkraftwagen zum Transport von Gütern und kein Rennauto!
Und Ihr macht euch selber eure Nerven breit und nicht nur die,denn wer halbwegs geradeaus denken kann der versteht es auch wenn er schneller am ziel ist das er auch mehr und mehr fahren muß und am Wochenende total kaputt zu Hause abhängt!Klasse!Schatz ich bin ja so müde weil ich in der Woche der beste sein will für meinen chef!
Und nun denkt nicht Ich bin der liebe Herr Gott,Ich habe auch mal Fernverkehr gefahren und habe mehr als 13 Jahre mechaniker hinter mir.Es ist nix gegen 1-2 km/h wegen überholen zu sagen,keine Frage.Aber mal Hand aufs Herz ist alles darüber denn noch normal?Stellt euch mal Abends wenn Ihr beim Bier sitz diese Frage.Und besonders die die Kinder daheim haben,denn was nutz Papa müde zu Hause?Oder sogar gar nicht mehr nach Hause kommt weil er bei Tempo 98 nicht schnell genug Reagieren konnte und sich ja die Reaktionszeit dadurch so verändert hat das es für den stop vor dem Stauende nicht mehr gereicht hat.......Klasse,dein Kind ist Halbwaise!Kein schönes Gefühl wenn der Alte die Platte putzt,kannste aus Erfahrung glauben.....Ich war zehn Jahre alt,der Alte hat seinen Sattel quer gelegt.
Na dann wünsche Ich euch Trotzdem gute Fahrt und kommt gesund nach Hause!

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Zitat:

Original geschrieben von pontibird


Nun seh das man erstmal nicht so verbissen.
Ich hab schon Grünlinge zusammengesenkelt, die mich nur wegen eines älteren PKW angehalten haben, aber dabei vergessen hatten, ihre Mützen aufzusetzen.
Dummerweise waren die bewaffnet ...

Komm Du mir man lieber mit Deinem Quattro entgegen. 😁

Nee schau öfters in den Rückspiegel - entweder bin ich der hupt wie blöd oder der der nur kurz hinter dir ist und dann laaaaang vor dir 😁

Wie gesagt - wie genau das gelaufen ist mit den Lieferscheinen kann ich nimmer sagen ....

Anderes Thema : Ich hatte mal 2 Tage ne andere Zugmaschine weil die meine nen Motorschaden hatte - jedenfalls vor lauter rumpressier vergass ich die Tachoscheiben mitzunehmen - prompt komm ich in ne BAG Kontrolle - wo sind die Scheiben ???
Hab gesagt ich hatte Urlaub - wo ist der Urlaubsschein ??
Ich war damals so unklug und sagte ich hab keinen - das kostete mich 180 DM und meinen Chef um die 300
Was ich hätte sagen sollen : Ich hatte Urlaub kann aber keinen Urlaubsschein haben , da mein LKW an dem Werk steht von dem ich Disponiert werde und wenn ich einen Urlaubschein hätte wäre es ein Blankoschein gewesen - was ja wiederum Verboten ist selbigen mitzuführen ! Sie können aber wenn sie wollen den Urlaubsschein bei meinem Chef abholen bzw senden lassen !!!
Da sehen wir einmal was ein Satz alles ausmachen kann !!!!
Und was lernen wir daraus ?? Immer Scheiben mitnehmen oder lieber offensiv in die Kontrolle als Defensiv 😁

Zitat:

Original geschrieben von pontibird


Da gibts doch den Umstand, daß der Zoll den Leuten ihre PKW zerlegt hat, weil da Leute Bargeld nach Luxemburg schmuggeln wollten.

Für eine Kontrolle des Führerhauses benötigen Polizei/Zoll einen hinreichenden Tatverdacht, der eine derartige Kontrolle rechtfertigt. Deshalb wird ein Beamter, der sich seiner Sache nicht ganz sicher ist, beim Hinweis auf die Privatsphäre von einer Kontrolle Abstand nehmen, da er, wenn die Kontrolle nichts ergibt, mit negativen Konsequenzen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen muß.

Ist der Tatverdacht jedoch hinreichend begründet, haben die Beamten die Möglichkeit, das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern, bis eine Durchsuchungsgenehmigung vorliegt. Und da so etwas dauern kann, dürfte so mancher LKW-Fahrer geneigt sein, sich kooperativer zu verhalten....

Im Grunde wiederholst Du nur was ich schon gesagt habe. Das GG sichert einem dieses Recht. Da ich mal in einem BGH Urteil das gelesen haben, war Deine Antwort, mir jedenfalls, klar.

Ich muss mich wiederholen, ich kann nur jedem Fahrer, egal ob LKW oder PKW raten, keinen in das Fahrzeug zu lassen.

Ich setzte natürlich damit voraus, das man keinen Toten im Bett hat, sondern ein ganz normaler Fahrer ist. Wie gesagt, Möglichkeiten, dass die Polizei/BAG wiederrechtlich in den Fahrzeuginnenraum gedrungen ist, kann man mit einfachen Mitteln erfassen.

Zitat:

Original geschrieben von Drehzahlmama


Was ich hätte sagen sollen : Ich hatte Urlaub kann aber keinen Urlaubsschein haben , da mein LKW an dem Werk steht von dem ich Disponiert werde und wenn ich einen Urlaubschein hätte wäre es ein Blankoschein gewesen - was ja wiederum Verboten ist selbigen mitzuführen !

Welcher § soll regeln das ich keinen UL schein immer blanko bei mir habe?

Sie haben im Fahrpersonal Gesetz Dinge erfunden die zu Ihrem (unserem) Nachteil ausgelegt werden können, wie man es gerade braucht.

Beispiel, im Fahrpersonal Gesetz steht, ein Fahrer die Scheiben der letzen Woche... blablabla, wenn ich unseren VW Transporter fahre, der hat keine Scheiben Tacho, soll ich mir vom Unternehmer bestätigen lassen, das ich eben ein solches Fahrzeug gefahren bin. Gut mach ich, habe ich immer bei.

Wobei der GG das an der Stelle nie verlangt hat! Also ging auch diese Sache wieder vor Gericht. Logisch, man konnte mich auf gar nichts belangen, ich bin nicht verpflichtet, zu beweisen das ich einen VW Bus gefahren bin.

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Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Im Grunde wiederholst Du nur was ich schon gesagt habe.
Ich setzte natürlich damit voraus, das man keinen Toten im Bett hat, sondern ein ganz normaler Fahrer ist.

Ja, da sind wir uns einig. Ist eben immer ein "Machtkampf" zwischen der Exekutive und dem Kontrollobjekt. Und wenn ein Fahrer eine "Leiche im Keller" hat, ist er im Vorteil, wenn er gut pokern/bluffen kann und sein Gegenüber zu wenig riskiert...😉

Hm, in Teilen hast Du mich wohl nicht ganz richtig verstanden. Ich will nur Waren von A nach B bringen.

Gesetze sind dazu da das man sich an diese hält. Das Fahrpersonal Gesetz wurde mal geschaffen um Fahrer und Umwelt vor Übermüdung usw. zu schützen. Heute nimmt man bei der Polizei/BAG an, das es gegen den Fahrer gemacht wurde, um den mit Geldbussen oder ähnlichem zu belangen. So treten diese Personen gegenüber auch leider auf. Teilweise kennen Polizisten nicht mal die STVO, in dem Zusammenhang meine ich die Sache mit dem Sanni Kasten. Der kann abgelaufen sein, in der STVZO steht nichts davon das er das nicht sein darf. Der hat bei zu sein und fertig.

Das sich aber ein Mensch wegen jedem Mist vor Gericht streiten muss, finde ich persönlich nicht normal. Personen die Kontrollen durchführen sollten wenigens soweit geschult sein, das sie solche Fehler nicht machen.

also die gertriebeabgangsdrehzahl ist ja quasi das geschwindigkeitssignal, das geht in den Tachu und wird dort in ein Standartsignal vom 8 imulsen pro meter umgewandelt. die anpassung erfolgt durch die einstellung der konstante, di sich im endeffekt auf die tachoanzeige, den aufschrieb und auf das geschwindigkeitssignal in der fahrzeugelektrik auswirkt. Also das was der Tacho anzeigt hat auch die bordelektronik aus dem Tacho als geschwindigkeitssignal. mit diesem Geschwindigkeistsignal arbeitet dann dein geschwindigkeitsbegrenzer, die schaltgruppen und schaltgassensicherung, das navigationssystem, der bordcomputer der den kraftstoffverbrauch ausrechnet usw.
Der mechaniker, der die prüfung macht ist darauf geschult das er sich reifen die reifen ansieht, profiltiefe, radumfang und konstante protokolliert. Alsow enn du mit abgefahrenen reifen ankommst wird grundsätzloich keine prüfung gemacht, darf zumindest nicht und wenns doch einer macht ist er dann drann wenn was passiert, wird sich dann wohl derjenige genau überlegen.

Das geschwindigkeitssignal aud dem ABS wird zu solchen zwechen nicht genommen, weil das ja wiederum nicht geeicht ist, das dient maximal lediglich zur kontrolle ob das tachosignal im toleranzbereich liegt und meldet einen fehler, wenn wenn da was aus dem ruder läuft.

ich bin selber $57b-Mann und weiß wovon ich spreche!

Gruß Matthi

Zitat:

Gesetze sind dazu da das man sich an diese hält.

... auch, wenn man sie nicht versteht und sie oft gegen die Betroffenen ausgelegt werden.

Ist schon okay, jeder Fahrer sollte sich mal ausruhen, und damit meine ich vor allem auch die PKW-Heizer, die glauben, sie mußten am Stück von Flensburg nach Italien durchrasen.

Mal was anderes, Ihr habt es vielleicht schon entdeckt:
Auf N 24 gibt es seit einiger Zeit das Magazin "Transport", Freitags um 19.05 Uhr.
Da N 24 alles wiederholt, vielleicht auch zu anderen Zeiten.

Vielleicht kriegt Ihr ja auch noch die Wiederholung von "Lust auf Laster" zu fassen, da gibt's auch Dragster-Power - ohne Begrenzer.

Zitat:

Original geschrieben von Supermatthi140


also die gertriebeabgangsdrehzahl ist ja quasi das geschwindigkeitssignal, das geht in den Tachu und wird dort in ein Standartsignal vom 8 imulsen pro meter umgewandelt. die anpassung erfolgt durch die einstellung der konstante, di sich im endeffekt auf die tachoanzeige, den aufschrieb und auf das geschwindigkeitssignal in der fahrzeugelektrik auswirkt. Also das was der Tacho anzeigt hat auch die bordelektronik aus dem Tacho als geschwindigkeitssignal. mit diesem Geschwindigkeistsignal arbeitet dann dein geschwindigkeitsbegrenzer, die schaltgruppen und schaltgassensicherung, das navigationssystem, der bordcomputer der den kraftstoffverbrauch ausrechnet usw.
Der mechaniker, der die prüfung macht ist darauf geschult das er sich reifen die reifen ansieht, profiltiefe, radumfang und konstante protokolliert. Alsow enn du mit abgefahrenen reifen ankommst wird grundsätzloich keine prüfung gemacht, darf zumindest nicht und wenns doch einer macht ist er dann drann wenn was passiert, wird sich dann wohl derjenige genau überlegen.

Das geschwindigkeitssignal aud dem ABS wird zu solchen zwechen nicht genommen, weil das ja wiederum nicht geeicht ist, das dient maximal lediglich zur kontrolle ob das tachosignal im toleranzbereich liegt und meldet einen fehler, wenn wenn da was aus dem ruder läuft.

ich bin selber $57b-Mann und weiß wovon ich spreche!

Gruß Matthi

recht hat er der Matthi, zurück zur eigentlichen frage:

der begrenzer am MAN tga ist zu manipulieren, frage ist, hast du ein tacho namens MTCO 1324 oder MTCO 1319 ??? das 1324 kann nur per computer umgestellt werden, das 1319 noch manuell.

das aber nur zum tacho.

Dein Tacho gibt das geschwindigkeits Signal zum Bordcomputer bzw EDC weiter und sagt diesem deine geschwindigkeit, worauf er abregelt bei 89KM/H.

Hast du einen TGA mit Manuellem Getriebe also mit Schalthebel brauchst du nur diese leitung unterbrechen, meines wissens befindet die sich im linken Holm also auf dr fahrerseite. Müsste ein Blaues bzw ein Blau-weisses kabel sein. anpicksen und auf masse legen und schon rennnt er...

bei der automatic ist das ganze etwas umfangreicher, da brauchste einen takt-teiler, wurde in den ersten renault magnum modellen als begrenzer verbaut, diesen musste dann dazwischen basteln.

kann aber sein das wenn du ein MTCO 1324 hast es zu problemen beim aufschrieb kommt, da dieser ein verschlüsseltes signal vom KITAS (kienzle intelligenter Tacho sensor) bekommt und dieses auch wieder zu identifikation zurück sendet, aber auch da gibt es mittel und wege...

Gruß vom Symbiont

Zitat:

Original geschrieben von Symbiont


Dein Tacho gibt das geschwindigkeits Signal zum Bordcomputer bzw EDC weiter und sagt diesem deine geschwindigkeit, worauf er abregelt bei 89KM/H.

Das stimmt nicht. Bei einem Ausfall des Tachos greift der Begrenzer noch immer. Der Tacho ist wie eine Blinkerlampe nur zur Kontrolle im Fahrzeug, der regelt nicht wann der Begrenzer im Einsatz ist. Der Begrenzer bekommt seine Infos aus dem Getriebe, merkt man schon daran, das man bei Bergabfahrt über den Begrenzer kommen kann.

ich dachte wir reden hier über den TGA ??? dort ist es zumindest so. ziehe mal beim TGA die stecker vom mtco 1324 ab, bzw lege wie im vorherigen beitrag beschrieben das entsprechende kabel auf masse und er ist offen.
Beim Actros bzw beim alten Volvo f10-f16 ist es nicht an dem, da diese sich zusätzliche signale holen.
TGA, Volvo FH, Scania R-Reihe und Daf(neu) bekommen ihre signale ausschlieslich vom tacho, da diese auch den verantwortlichen teil der bord-elektronik von Siemens-VDO beziehen und ein und diesselbe datenschnittstelle haben, also auch über den CAN-Bus programmiert werden können.
gruss Symbiont

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Der Begrenzer bekommt seine Infos aus dem Getriebe, merkt man schon daran, das man bei Bergabfahrt über den Begrenzer kommen kann.

kannste mir diese logik mal näher beschreiben ???

Zitat:

Original geschrieben von Symbiont


ich dachte wir reden hier über den TGA ??? dort ist es zumindest so. ziehe mal beim TGA die stecker vom mtco 1324 ab, bzw lege wie im vorherigen beitrag beschrieben das entsprechende kabel auf masse und er ist offen.
Beim Actros bzw beim alten Volvo f10-f16 ist es nicht an dem, da diese sich zusätzliche signale holen.
TGA, Volvo FH, Scania R-Reihe und Daf(neu) bekommen ihre signale ausschlieslich vom tacho, da diese auch den verantwortlichen teil der bord-elektronik von Siemens-VDO beziehen und ein und diesselbe datenschnittstelle haben, also auch über den CAN-Bus programmiert werden können.

Welcher LKW das ist, spielt keine Rolle, das Signal wird nicht über den Tacho gesteuert.

Ich sagte das schon, bei einem Ausfall des Tachos geht der Begrenzer noch immer.

das ist immer sodas der begrenzer das signal vom tacho bekommt, nur so bekommt der ein korrektes geschwindigkeitssignal was auch stimmt, was auch alle 2 jahre bei der §57b tachoprüfung kontrollieret und eingestellt wird. und bergab kommst du logischerweise immer über die abregelgeschwindigkeit, da ja deine 40 tonnen nach unten wollen und das immer schneller, egal wo das geschindigkeissignal herkommt. wenn man jetzt den dacho mal versehentlich falsch einstellt, alo konstante zu hoch, dann fähert der lkw schneller, zeigt jedoch auch nur 89km/h an und begrenzt dann. also alle geschwindigkeitssignale die irgendwelche steuergeräte benötigen im lkw kommen vom tacho, wo sie zu standartisierten signalen (8000 Impule/km) aufbereitet werden!

Gruß Matthias

Hallo,

habe eure berichte gelesen.
Allles sehr interessant, nur ist es so das die signale vom Kitas geber zum Tacho kommen. im Tacho werden die signale aufbereitet.

Die aufbereiteten Signale werden nun an die steuergeräte ausgegeben.
Wie an EDC, FMR,EPB wenn nun eines dieser Signale fehlt dann setzt das Steuergerät einen Fehler und holt sich einen Ersatzwert aus einem anderen Steuergerät über Can Bus.

Man muss beachten das der Begrenzer über die EDC läuft und dort auch parametriert wird aber das signal kommt über das STeuergerät EPB(elektronische pneumatische bremse)!

Denn das Steuergerät EPB Bekommt das Signal vom Tacho und von den Dehzahlsensoren!!!!
Bei einer zu grossen Toleranz zwischen den 2 Werten setzt das Steuergerät einen Fehler und der Lkw läuft nur noch 85!!!!!!!!!!

Habe es Schon selbst ausprobiert und bin über dem Schaltplan gesessen.

Da hast du keine möglichkeiten mehr. oder warum glaubt ihr das die Kabel am Tacho nicht meht Verplombt werden müssen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur noch die Schnittstelle für §57b!!!!!!

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