Baustellenabsicherung - Felgenschaden
Hi,
Bin neu hier also verzeiht mir evtl begangene Fehler und weist mich darauf hin.
Zu meinem Problem. Ich habe mir in einem Ort essen bestellt wo gerade die Straße gesperrt ist, wegen Bauarbeiten. Und zwar steht einen Kilometer vor der Ortschaft eine absperrschranke mit 3 gelben leuchten + Barke mit gelber Leuchte und ein Schild ( Schild 250) verbot der Einfahrt mit dem Zusatz Anlieger frei bis ORTSNAME, sonst nichts, mitten im Ort ist der obere fahrbahnbelag abgefräßt und ein Riesen Absatz der zwar etwas aufgefüllt wurde am Absatz aber kein Schild und nichts. Naja egal auf dem Rückweg fast am Ortsausgang ist die teerdecke aufgefräßt gewesen vom fahrbahnrand aus 2m breit und 1 Meter lang und es lag Schotter drinnen, keine barke kein Schild kein garnichts. Wobei dieser Absatz 90 grad hatte und um die 5.cm hoch war . Auf jeden Fall hab ich dieses zu spät gesehen (Straße hat viele graue flecke von flickarbeiten usw.) und bin mit den 19 Zöllern und mit Tempo 50 durch gefahren. Hat nen Riesen schlag getan und gepfiffen Felge kaputt Luft draußen.. jetzt meine Frage wer ist dafür haftbar ? Meiner Meinung nach müsste an dieser Stelle eine barke oder ein Schild stehen. Hier steht nichts nur 1 Kilometer weiter in Fahrtrichtung die oben genannte Absperrschranke. Der Baustellen Vorarbeiter meinte es müsse den Cops gemeldet werden was ich tat jedoch interessierte es den Herrn am Telefon nicht die Bohne. Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Habe ich überhaupt eine Chance irgendwie an mein Geld zu kommen ?
Mit freundlichen Grüßen Jan H.
Beste Antwort im Thema
In deinem Link steht aber auch weiter unten im Text:
Ganz falsch ist der Gedanke mit dem Anliegen dann aber doch nicht. Auch Patienten von Arztpraxen oder Kunden von Geschäften oder Kanzleien gelten als Anlieger. Ebenso wie private Besucher eines Bewohners der Straße.
Also darf man doch reinfahren ;-) sobald man ein Anliegen hat.
76 Antworten
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 18. August 2017 um 10:36:35 Uhr:
[...] Also, wenn ich nachts auf einer Straße ein Schiff mit gelben Leuchten sehen würde, würde ich mir überlegen, die Finger von den Drogen zu lassen [...]
😁
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 18. August 2017 um 14:33:05 Uhr:
Zitat:
(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 3Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. 4Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. 5Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) 1für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t100 km/h.
2Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. 3Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Um mal ein paar Klarheiten zu beenden habe Ich zwei Punkte herausgehoben. 😉
Wenn jetzt nicht gerade starker Nebel oder Regen dafür gesorgt hat das er das Loch nicht sehen konnte oder zumindest eine geschlossene Wasserdecke dieses Loch getarnt hat würde ich davon ausgehen das der TE selbst Schuld ist.
Von der Baufirma oder der Gemeinde Geld für eine kaputte Felge zu bekommen ist sehr selten und die Schlaglöcher bei denen es klappte waren meiner Erinnerung nach deutlich Kleiner als diese mehrere m² aufgerissene Straße.Sorry, aber dieses Loch sollte man sehen und nicht ohne Zwang durchrumpeln.
Man kann es natürlich auch vor einem Richter durchkauen, von 0 bis 100% Schadenersatz ist da alles drin, tendenziell aber eher weit unter 50%. Ist ja jetzt kein kleines Schlagloch.
Ja, sehr schlauer, wort- und hilfreicher Beitrag vom Sofa aus. Ich werde ab jetzt in Ortschaften nur noch 20 mit aufgerissenen Augen fahren, könnten ja überall vergessene Baugruben auftauchen...
Zitat:
@TomF31 schrieb am 18. August 2017 um 13:15:12 Uhr:
[...] Wenn eine Baustelle ausgeschildert ist, dann sollte man ja auch "vorsichtig" fahren ..... was für Schilder sollen denn noch aufgestellt werden?🙄
Wie oft muß denn noch erwähnt werden, daß keine Baustelle ausgeschildert war?
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 18. August 2017 um 15:11:53 Uhr:
Für mich ist es noch gar nicht klar ob der Te die Strecke überhaupt befahren durfte.Begründung :
Nach aussagen des Te war die Strecke vom "Verbotsschild bis Ortsschild für Anlieger frei.
Auf diesem Abschnitt hatte er nach eigenen Angaben gar kein Anliegen ,sondern erst im Ort.
Damit war sein "Anliegerrecht verwirkt.
Besorge dir ne neues Rad und gut ist es.
B 19
Was für eine Krümelkackerei! Du solltest auch mal richtig lesen:
Zitat:
@Jonson95612 schrieb am 17. August 2017 um 23:55:10 Uhr:
[...] Und zwar steht einen Kilometer vor der Ortschaft eine absperrschranke mit 3 gelben leuchten + Barke mit gelber Leuchte und ein Schild ( Schild 250) verbot der Einfahrt mit dem Zusatz Anlieger frei bis ORTSNAME, sonst nichts
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Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. August 2017 um 20:29:29 Uhr:
Ja, sehr schlauer, wort- und hilfreicher Beitrag vom Sofa aus. Ich werde ab jetzt in Ortschaften nur noch 20 mit aufgerissenen Augen fahren, könnten ja überall vergessene Baugruben auftauchen...
Ich wage mal zu behaupten schon lange genug Auto zu fahren um mir dazu eine Meinung erlauben zu können. Und im letzten Jahrtausend waren die Baustellen auch nicht besser gesichert als Heute, eher im Gegenteil. Da hing oft genug nur ein Schild Baustelle und das war die ganze Absicherung. Aber vielleicht hat man Früher noch gelernt selbst zu Denken und auf die Straße zu achten.
Aber vor Jahren ist auch mal Einer in der Gegend Nachts mitten in einer komplett gesperrten Baustelle gegen einen Bagger gefahren. Anzunehmen ist das er das Loch das hinter dem Bagger war auch nicht gesehen hätte.
Aber das Thema Eigenverantwortung ist ja komplett aus dem Alltag verschwunden.
Zitat:
@Wolf-Dieter08 schrieb am 18. August 2017 um 17:54:34 Uhr:
Hatte einmal einen Fall mit einem Markierungsnagelpils. Die ausführende Firma mußte nach Rücksprache mitbder zuständigen , die Baumaßnahme beauftragende Strassenbehörde den Reifen bezahlen. Es war nicht meine Schuld, wenn bei Markierungsarbeiten ein Nagelpils mangelhaft befestigt ist. Sehe ich das Foto an, sind bei einem deratigen Loch sogar 30 Km/h zu schnell. Auch hier liegt ein Fall der mangelhaften Baustellenabsicherung vor.
Auch wenn ich nicht weiß, was ein Nagelpils ist (Biersorte?🙂), schließe ich mich Deiner Meinung mit der mangelhaften Baustellenabsicherung an.
Gegen Nagelpilz gibt es ein Mittel von Dr. Scholl.
Wenn Ihr ein Mittel gegen Krümelkacker und Erbsenzähler kennt, dann her damit.
Zitat:
@Jonson95612 schrieb am 17. August 2017 um 23:55:10 Uhr:
[...] auf dem Rückweg fast am Ortsausgang ist die teerdecke aufgefräßt gewesen vom fahrbahnrand aus 2m breit und 1 Meter lang und es lag Schotter drinnen, keine barke kein Schild kein garnichts. Wobei dieser Absatz 90 grad hatte und um die 5.cm hoch war . [...]
Hallo Jan,
die Baufirma hat dort eindeutig schlampig gehandelt. Fahrbahnaufbrüche dürfen zum provisorischen Deckenschluß nicht ohne weiteres mit ungebundenem Material (Schotter, RC) aufgefüllt werden, wird aber leider immer wieder praktiziert. Fräs- und Schnittkanten müssen mit Kalt- oder Heißasphalt angerampt werden. Das Mindeste aber wäre ein Warnhinweis gewesen.
Mal abwarten, was Dein Anwalt dazu sagt...
Mischkolino
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 18. August 2017 um 20:47:14 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. August 2017 um 20:29:29 Uhr:
Ja, sehr schlauer, wort- und hilfreicher Beitrag vom Sofa aus. Ich werde ab jetzt in Ortschaften nur noch 20 mit aufgerissenen Augen fahren, könnten ja überall vergessene Baugruben auftauchen...Ich wage mal zu behaupten schon lange genug Auto zu fahren um mir dazu eine Meinung erlauben zu können. Und im letzten Jahrtausend waren die Baustellen auch nicht besser gesichert als Heute, eher im Gegenteil. Da hing oft genug nur ein Schild Baustelle und das war die ganze Absicherung. Aber vielleicht hat man Früher noch gelernt selbst zu Denken und auf die Straße zu achten.
Aber vor Jahren ist auch mal Einer in der Gegend Nachts mitten in einer komplett gesperrten Baustelle gegen einen Bagger gefahren. Anzunehmen ist das er das Loch das hinter dem Bagger war auch nicht gesehen hätte.Aber das Thema Eigenverantwortung ist ja komplett aus dem Alltag verschwunden.
Auch Du hättest den Aufbruch in der Dämmerung nicht gesehen und wärst dort reingeknallt. Auch ich. Und auch die ganzen Schlauberger und Inquisitoren hier. Das kann passieren, mir passiert es ab und zu und es ist ärgerlich. Nur werden die Schlaglöcher hier weniger durch Baufirmen verursacht, sondern durch die mangelhafte Straßenunterhaltung. Bei grober Verletzung der Verkehrssicherungspflicht müßte n.m.M. der Verursacher schadenersatzpflichtig sein. Und da sehe ich beim TE eigentlich die Chance auf Erfolg, RV wäre natürlich vorteilhaft.
Zitat:
@JNiederm schrieb am 18. August 2017 um 07:16:58 Uhr:
Zitat:
@jupdida schrieb am 18. August 2017 um 00:55:54 Uhr:
jeder der ein "Anliegen" hat darf rein,Wo hast Du das denn her? Anlieger ist jemand, der an der Strasse anliegt, also dort wohnt. Alle Anderen dürfen eine Strasse mit Zusatzschild "Anlieger frei" nicht befahren.
Guckst Du hier: http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../anlieger_frei
guckst du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger
da ist es rechtlich korrekt beschrieben!
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. August 2017 um 07:51:30 Uhr:
Du bist kein Anlieger. …
Doch, ist er. Wie im link des Anwalts und in der wikipedia so schön steht:
Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen. Diese sind somit auch zur Durchfahrt berechtigt.
Genau diese Beziehung hat der TE durch die Abholung seiner bestellten Mahlzeit aufgenommen.
Seine Felgen bekommt der TE trotzdem nicht bezahlt.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. August 2017 um 21:38:05 Uhr:
Auch Du hättest den Aufbruch in der Dämmerung nicht gesehen und wärst dort reingeknallt. Auch ich.
Du vielleicht. Für Mich kann ich es weitestgehend ausschliessen da mein Sichthorizont beim Fahren nicht 10cm vor der Motorhaube endet. Das Loch hat doch eine solche Größe das man es sehen kann, vor Allem wenn es zum Zeitpunkt des Vorfalls noch Tiefer gewesen sein soll. Davon abgesehen wäre ich gar nict durchgerumpelt sondern daran vorbei. 😉
+1, bei jemandem, der schon solche 1-2m² große Löcher bzw. aufgeschotterte Stellen übersieht sollte man echt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen.
Im täglichen Straßenverkehr kommen Dinge vor, die weitaus schwerer zu erkennen / wahrzunehmen sind und die der Aufmerksamkeit nicht entgehen sollten.
PS: Wenn ich mitm Motorrad unterwegs bin, fallen mir sogar einzelne Kiesel-/Schottersteine auf, die irgendwo auf der Straße rumliegen. Split, Sand, Ölflecken, etc. selbstverständlich erst recht...
Letztlich können wir ihm jetzt noch vorwerfen, dass er das eben davon hat, wenn er zu geizig ist, die 2 oder 3 € mehr zu bezahlen, um das Essen geliefert zu bekommen.
Wenn man schlecht sieht, hilft meist eine Sehhilfe, da braucht man nicht die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln, lieber gast356. Also lieber TE, lass deine Augen mal checken, geht kostenlos beim Optiker und dauert 20 Minuten.
Hat mir jedenfalls wirklich geholfen. Gerade nachts habe ich schon Probleme beim Radfahren... und so fuhr ich Jahre lang mit dem Auto. Nunja...
Der Rest wird sich schon irgendwie aufklären lassen... der Anwalt wird´s schon richten und wenn nicht, ist´s auch kein Weltuntergang, man hat wenigstens fürs Leben gelernt.
Wir wissen nun wenigstens alle was ein Anlieger ist.
Die Sache bei sowas ist ja nicht unbedingt, dass man es nicht sieht.
Man rechnet damit aber nicht richtig.
Und selbst wenn man es sieht sagt der Kopf erstmal. Ne, das kann eigentlich gar nicht sein.
Und da kann es dann schon zu spät sein. So auch beim TE.
War in meinem Video letzte Seite genauso.
War nicht ausgeschildert. Also rechnet man damit erstmal nicht.
Realisiert hab ich es vlt 5 Meter bevor ich die Fräskante runter fuhr.
Auf dem Motorrad hat man sicher ne andere Sicht.
Das ist normal.
Wenn ich mit den Rennrad unterwegs bin achte ich auch auf jeden Kieselstein und Ölfleck der einem gefährlich werden kann. Da muss man die Straße lesen. Das muss man mit dem Auto halt zu 99.9% nicht und deshalb hat man da zum Teil ne andere Perspektive.
Und wenn es dunkel ist und dann z.b noch Gegenverkehr kommt ist es wirklich nicht so leicht.