Baustellenabsicherung - Felgenschaden

Hi,
Bin neu hier also verzeiht mir evtl begangene Fehler und weist mich darauf hin.

Zu meinem Problem. Ich habe mir in einem Ort essen bestellt wo gerade die Straße gesperrt ist, wegen Bauarbeiten. Und zwar steht einen Kilometer vor der Ortschaft eine absperrschranke mit 3 gelben leuchten + Barke mit gelber Leuchte und ein Schild ( Schild 250) verbot der Einfahrt mit dem Zusatz Anlieger frei bis ORTSNAME, sonst nichts, mitten im Ort ist der obere fahrbahnbelag abgefräßt und ein Riesen Absatz der zwar etwas aufgefüllt wurde am Absatz aber kein Schild und nichts. Naja egal auf dem Rückweg fast am Ortsausgang ist die teerdecke aufgefräßt gewesen vom fahrbahnrand aus 2m breit und 1 Meter lang und es lag Schotter drinnen, keine barke kein Schild kein garnichts. Wobei dieser Absatz 90 grad hatte und um die 5.cm hoch war . Auf jeden Fall hab ich dieses zu spät gesehen (Straße hat viele graue flecke von flickarbeiten usw.) und bin mit den 19 Zöllern und mit Tempo 50 durch gefahren. Hat nen Riesen schlag getan und gepfiffen Felge kaputt Luft draußen.. jetzt meine Frage wer ist dafür haftbar ? Meiner Meinung nach müsste an dieser Stelle eine barke oder ein Schild stehen. Hier steht nichts nur 1 Kilometer weiter in Fahrtrichtung die oben genannte Absperrschranke. Der Baustellen Vorarbeiter meinte es müsse den Cops gemeldet werden was ich tat jedoch interessierte es den Herrn am Telefon nicht die Bohne. Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Habe ich überhaupt eine Chance irgendwie an mein Geld zu kommen ?
Mit freundlichen Grüßen Jan H.

Beste Antwort im Thema

@JNiederm

In deinem Link steht aber auch weiter unten im Text:
Ganz falsch ist der Gedanke mit dem Anliegen dann aber doch nicht. Auch Patienten von Arztpraxen oder Kunden von Geschäften oder Kanzleien gelten als Anlieger. Ebenso wie private Besucher eines Bewohners der Straße.

Also darf man doch reinfahren ;-) sobald man ein Anliegen hat.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. August 2017 um 12:13:21 Uhr:



Zitat:

@coolhh schrieb am 21. August 2017 um 12:03:31 Uhr:


Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Für Fahrradfahrer sind solche kleine Unebenheiten unter 10 cm völlig normal und können einen jederzeit überall überraschen.
Warum kann ein um ein Vielfaches teureres Auto sowas nicht einfach wegstecken? Liegt vielleicht ein Fehler im Material vor? Ist es für normale Bedingungen vielleicht einfach nicht geeignet?

10 cm sind ungefähr Bordsteinkantenhöhe. Fahre bitte mal eben mit deinem Fahrrad mit Schwung (ca. 30) eine Bordsteinkante rauf. Aber bitte filmen und hier reinstellen...

Mit den Klickpedalen Rad hochziehen und weitergeht es.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 21. August 2017 um 08:48:19 Uhr:


[...] Wie oft muss denn noch erwähnt werden, dass man durchaus auch lesen sollte worauf sich eine Antwort bezogen hat (ist ja dank der "Zitat-Funktion" nicht so schwierig 🙄 ).

Ja, o.k., dachte, Du hast dem TE geantwortet. Schande über mich...

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