Baustellenabsicherung - Felgenschaden

Hi,
Bin neu hier also verzeiht mir evtl begangene Fehler und weist mich darauf hin.

Zu meinem Problem. Ich habe mir in einem Ort essen bestellt wo gerade die Straße gesperrt ist, wegen Bauarbeiten. Und zwar steht einen Kilometer vor der Ortschaft eine absperrschranke mit 3 gelben leuchten + Barke mit gelber Leuchte und ein Schild ( Schild 250) verbot der Einfahrt mit dem Zusatz Anlieger frei bis ORTSNAME, sonst nichts, mitten im Ort ist der obere fahrbahnbelag abgefräßt und ein Riesen Absatz der zwar etwas aufgefüllt wurde am Absatz aber kein Schild und nichts. Naja egal auf dem Rückweg fast am Ortsausgang ist die teerdecke aufgefräßt gewesen vom fahrbahnrand aus 2m breit und 1 Meter lang und es lag Schotter drinnen, keine barke kein Schild kein garnichts. Wobei dieser Absatz 90 grad hatte und um die 5.cm hoch war . Auf jeden Fall hab ich dieses zu spät gesehen (Straße hat viele graue flecke von flickarbeiten usw.) und bin mit den 19 Zöllern und mit Tempo 50 durch gefahren. Hat nen Riesen schlag getan und gepfiffen Felge kaputt Luft draußen.. jetzt meine Frage wer ist dafür haftbar ? Meiner Meinung nach müsste an dieser Stelle eine barke oder ein Schild stehen. Hier steht nichts nur 1 Kilometer weiter in Fahrtrichtung die oben genannte Absperrschranke. Der Baustellen Vorarbeiter meinte es müsse den Cops gemeldet werden was ich tat jedoch interessierte es den Herrn am Telefon nicht die Bohne. Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Habe ich überhaupt eine Chance irgendwie an mein Geld zu kommen ?
Mit freundlichen Grüßen Jan H.

Beste Antwort im Thema

@JNiederm

In deinem Link steht aber auch weiter unten im Text:
Ganz falsch ist der Gedanke mit dem Anliegen dann aber doch nicht. Auch Patienten von Arztpraxen oder Kunden von Geschäften oder Kanzleien gelten als Anlieger. Ebenso wie private Besucher eines Bewohners der Straße.

Also darf man doch reinfahren ;-) sobald man ein Anliegen hat.

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Ich hab schon auf "besseren" Straßen Reifen eingebüßt......

Schwierig.

Klar, jeder "normale" MT User sagt hier "du warst zu schnell und selber schuld", aber eine schwierige Situation.

Wenn es dir wirklich wert ist, geht der Weg zum Anwalt.

Problem bei sowas ist die Dokumentation und nachweisung.

Du hättest wenn direkt Fotos machen müssen und eventuell sogar Polizei (vielleicht auch bissel zu viel).
Mit den 50kmh ist einfach strittig - jeder Fahrer muss sich anpassen und vorrausschauend fahren, inwiefern du hier falsch oder richtig gefahren bist - kann man ohne "Analyse" des gesamten Straßenverlaufes nicht sagen.

Zumal man ja auch vorhalten kann, mit niedriger Geschwindigkeit würde bei so einen "Loch" nichts passieren.

Ich selbst hatte schon öfters solche "Löcher" und auch schlimmeres "ungesichert" erlebt.

Die Bauarbeiter und auch die Stadt haben mir eindeutig vermittelt - wenn ich in einer Baustelle reinfahre, muss man vorsichtiger fahren und sie müssen nicht jede Unebenheit oder Fahrbahnveränderung ausschildern.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 18. August 2017 um 12:08:48 Uhr:


Schwierig.

Klar, jeder "normale" MT User sagt hier "du warst zu schnell und selber schuld", aber eine schwierige Situation.

Wenn es dir wirklich wert ist, geht der Weg zum Anwalt.

Problem bei sowas ist die Dokumentation und nachweisung.

Du hättest wenn direkt Fotos machen müssen und eventuell sogar Polizei (vielleicht auch bissel zu viel).
Mit den 50kmh ist einfach strittig - jeder Fahrer muss sich anpassen und vorrausschauend fahren, inwiefern du hier falsch oder richtig gefahren bist - kann man ohne "Analyse" des gesamten Straßenverlaufes nicht sagen.

Zumal man ja auch vorhalten kann, mit niedriger Geschwindigkeit würde bei so einen "Loch" nichts passieren.

Ich selbst hatte schon öfters solche "Löcher" und auch schlimmeres "ungesichert" erlebt.

Die Bauarbeiter und auch die Stadt haben mir eindeutig vermittelt - wenn ich in einer Baustelle reinfahre, muss man vorsichtiger fahren und sie müssen nicht jede Unebenheit oder Fahrbahnveränderung ausschildern.

Polizei hab ich direkt angerufen aber der Herr am Telefon meinte ich solle mich an die straßenmeisterei wenden, was ich tat. Mit dem Vorarbeiter vor Ort getroffen (2 Tage später weil er vorher nicht erreichbar war) der sagte mir dies muss von der Polizei aufgenommen werden..
Der Polizist sagte mir wenn er eine Anzeige aufnimmt wirft er mir vor mir unangepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein ohne jegliche Ortskenntnis, der hatte einfach kein Bock auf Papierekram das hat man gemerkt. Ich werde mir die besagte Stelle mit einem befreundeten anwalt angucken und ihm um den Sinn das weitere Vorgehen befragen.
Bilder hab ich direkt gemacht. Was den Polizisten nicht interessierte..

Recht haben und Recht bekommen, wird hier das Problem sein.

Die polizei hat da nicht ganz unrecht (trotz unhöflich), die andere Partei muss nur sagen "nicht angepassten/zu schnelle Geschwindigkeit" - entweder kann man dann dies nicht gegen beweisen, aber auch die 50kmh könnten schon zu schnell angesehen werden.

Sowas ist immer schwierig.

Ich habe mir damals in einer Baustelle (eine Fahrbahn) mit 30 auf eine (in der Kurve) bodenerhöhung einen Reifen U felge zerstört. Keine Schilder, bis auf das es eine Baustelle ist.

Anwalt meinte damals, keine Chance las es. Ich fahr seitdem noch langsamer..

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Zitat:

@Didi95 schrieb am 18. August 2017 um 13:12:15 Uhr:


Recht haben und Recht bekommen, wird hier das Problem sein.

Die polizei hat da nicht ganz unrecht (trotz unhöflich), die andere Partei muss nur sagen "nicht angepassten/zu schnelle Geschwindigkeit" - entweder kann man dann dies nicht gegen beweisen, aber auch die 50kmh könnten schon zu schnell angesehen werden.

Sowas ist immer schwierig.

Ich habe mir damals in einer Baustelle (eine Fahrbahn) mit 30 auf eine (in der Kurve) bodenerhöhung einen Reifen U felge zerstört. Keine Schilder, bis auf das es eine Baustelle ist.

Anwalt meinte damals, keine Chance las es. Ich fahr seitdem noch langsamer..

Wenn eine Baustelle ausgeschildert ist, dann sollte man ja auch "vorsichtig" fahren ..... was für Schilder sollen denn noch aufgestellt werden?🙄

Welcher Felgenhersteller und welche Reifenfirma hast Du drauf gehabt?

Ich bin vorsichtig gefahren. Es war eine ca 1km meist gerade Fahrbahn. Max 2.10m breite. Es gab einen Spurwechsel, ich fuhr Tacho 30(also sogar weniger real) - und dann haben die die Spur quasi 5-8cm Hochgebock 2m lang. Ohne auffahrkante. Also direkt drauf auf die Metallplatte. Hat nur Ordentlich grummst, und an der nächsten Möglichkeit zum Halten sah man dann, reifen war schon fast Plat und die Felge.. naja.. erst sah es "nur" leicht aus. Aber in der Werkstatt hieß es direkt - Schrott.

Erstaunlich, am nächsten Tag haben sie Schotter oder dergleichen zum rauffahren hingeschüttet..

Aber ist auch gut 15 Jahre her.

Hersteller war auch nur ein Unterhändler von ATU - wheels glaube.
Waren nicht teuer damals. Trotzdem ärgerlich.

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 18. August 2017 um 13:17:36 Uhr:


Welcher Felgenhersteller und welche Reifenfirma hast Du drauf gehabt?

Falls du mich meinst Felge Brock B24 und Michelin Pilot Sport 4S. Wenn ich schneller gewesen wäre würde ich es hier ja zugeben.. Ich weiss dass ein Sachverständigen Ggnf nachweisen kann dass es so passiert ist wie es ist. Luftdruck war noch "Standard" 2,5 bar mehr machen die beim Händler nicht drauf. Normal fahr ich Vorne 3-3,2 und hinten so um die 2,8 bin damit immer gut gefahren aber kam halt noch nicht dazu den Luftdruck anzupassen..

Zitat:

(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 3Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. 4Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. 5Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,


2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) 1für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

2Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. 3Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Um mal ein paar Klarheiten zu beenden habe Ich zwei Punkte herausgehoben. 😉

Wenn jetzt nicht gerade starker Nebel oder Regen dafür gesorgt hat das er das Loch nicht sehen konnte oder zumindest eine geschlossene Wasserdecke dieses Loch getarnt hat würde ich davon ausgehen das der TE selbst Schuld ist.
Von der Baufirma oder der Gemeinde Geld für eine kaputte Felge zu bekommen ist sehr selten und die Schlaglöcher bei denen es klappte waren meiner Erinnerung nach deutlich Kleiner als diese mehrere m² aufgerissene Straße.

Sorry, aber dieses Loch sollte man sehen und nicht ohne Zwang durchrumpeln.
Man kann es natürlich auch vor einem Richter durchkauen, von 0 bis 100% Schadenersatz ist da alles drin, tendenziell aber eher weit unter 50%. Ist ja jetzt kein kleines Schlagloch.

Für mich ist es noch gar nicht klar ob der Te die Strecke überhaupt befahren durfte.

Begründung :

Nach aussagen des Te war die Strecke vom "Verbotsschild bis Ortsschild für Anlieger frei.

Auf diesem Abschnitt hatte er nach eigenen Angaben gar kein Anliegen ,sondern erst im Ort.

Damit war sein "Anliegerrecht verwirkt.

Besorge dir ne neues Rad und gut ist es.

B 19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 18. August 2017 um 15:11:53 Uhr:


Damit war sein "Anliegerrecht verwirkt.

was für den Schadenersatzanspruch nicht unbedingt etwas heißt.

Dies ist natürlich richtig,aber beim Felgen und Deckenschaden muss da wohl das Tempo etwas forscher gewesen sein.

Ist mir aber auch egal.
B 19

Hatte einmal einen Fall mit einem Markierungsnagelpils. Die ausführende Firma mußte nach Rücksprache mitbder zuständigen , die Baumaßnahme beauftragende Strassenbehörde den Reifen bezahlen. Es war nicht meine Schuld, wenn bei Markierungsarbeiten ein Nagelpils mangelhaft befestigt ist. Sehe ich das Foto an, sind bei einem deratigen Loch sogar 30 Km/h zu schnell. Auch hier liegt ein Fall der mangelhaften Baustellenabsicherung vor.

Ich denke ob der Absperrschranke hätte man damit rechnen können, dass sowas kommt.
Baustelle ist Baustelle.

Ich hatte vor einiger Zeit auch mal was ähnliches.
Ohne das es als Baustelle ersichtlich war.
Mitten auch einer tagsüber viel befahrenen Bundesstraße.

Aber ohne Schaden.
Die Beschilderung war arg sparsam.
Tempo 50 und nen Schild für Bodenwellen.
Da hätte man vermutlich gute Chancen gehabt
https://www.youtube.com/watch?v=ZVs4dPFFaBo

Also die Strasse war gesperrt. Für Anlieger frei (die wissen das dort die Straße offen ist). Und du erwartest da noch ne weitere Absicherung? Obwohl die Strasse GESPERRT war?
Viel Glück da jemanden zu finden der dir deinen selbstverschuldeten Schaden ersetzt.

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