(keine) baustellenabsicherung

am freitag war ich auf der a81 unterwegs, ungefähr auf der hälfte zwischen würzburg in richtung stuttgart. die autobahn ist hier freigegeben und ich fuhr mit gut 200 km/h auf der rechten spur und wurde gerade überholt, wobei der überholende bmw nicht so ganz aus dem knick gekommen ist. während dieses vorgangs, in einer rechtskurve, baute sich vor mir ohne jede vorankündigung ein baustellenfahrzeug auf und und auf der rechten fahrspur stand(!) ein pritschenwagen. nach links konnte ich nicht, habe voll gebremst und wohl auch dank abs/esp die spur gehalten. der pritschenwagen hats minimal vor mir geschafft, sich auf den standstreifen zu "retten", wobei ichs da auch schon auf die linke spur geschafft hab, der überholende war natürlich vorbei.

eine wirklich heikle situation! ist euch ähnliches auch schon passiert? und angenommen, hier hätte es gekracht- wer wäre da schuld gewesen?

liebe grüße

Beste Antwort im Thema

...absicherungspflicht hin oder her...ein stauende ist auch nicht sonderlich gekennzeichnet und du darfst trotzdem nicht schuldlos reinkacheln...das ist eben das risiko beim schnellfahren...und du nimmst eine gefährdung anderer billigend in kauf...deshalb glaube ich an eine nicht zu knappe hauptschuld in diesem fall...

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Hätte es gekracht, hätte man natürlich alles genau untersucht.
War die Baustelle wirklich nicht abgesichert, bei 200 km/h kann man wohl einmal ein Schild übesehen...

Meine Glaskugel ist im Moment im Service, aber was ich noch habe...

Teilschuld beim deutlichen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit:

http://www.versicherung-in.de/teilschuld-autoversicherung-733/

§ 1 Stvo Jeder verkehsteilnehmer hat so zu fahren das eine gefährdung und behinderung anderer ausgeschlossen ist.
also könnte man daraus eine Schuld ableiten.
Ich würde die Autobahnmeisterei informieren , die haben eine Absicherungspflicht.

Eine Teilschuld hättest Du mit Sicherheit bekommen.
Außerdem sollte man ja seine Geschwindikeit den Straßenverhältnissen anpassen. Und da denke ich wenn man eine Kurve nicht ganz überblicken kann sollte man auch dementsprechend langsamer fahren, damit man bei einem auftauchenden Hindernis auch rechtzeitig zum Stehen kommt.

...absicherungspflicht hin oder her...ein stauende ist auch nicht sonderlich gekennzeichnet und du darfst trotzdem nicht schuldlos reinkacheln...das ist eben das risiko beim schnellfahren...und du nimmst eine gefährdung anderer billigend in kauf...deshalb glaube ich an eine nicht zu knappe hauptschuld in diesem fall...

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Zitat:

Original geschrieben von donesco


und angenommen, hier hätte es gekracht- wer wäre da schuld gewesen?

unabhängig davon ob die baustelle gerade auf-/abgebaut wurde und eine beschildungern bestand oder nicht, hättest du im falle eines unfalles den größten teil der schuld bekommen......

eben. hätte ja genausogut stauende, unfall oder einfach nur einer, dem grade der motor verreckt ist sein können.

je nach richter zwischen 100 und 90% eigenschuld.....

Da gibt es denn noch einige Fragen: War das Nachts, tagsüber, war es trocken, gute Sicht , die Kurve unübersictlich oder eher nicht ? Solange es darauf keine Antwort gibt es alles andere Spekulation.

So wie ich es lese war die Kurve nicht übersichtlich genug um so schnell zu fahren. Man darf ja eigentlich nur so schnell fahren daß man immer anhalten kann wenn man plötlich ein Hindernis auf der Straße erkennt. Und dadurch sollte man normalerweise das Tempo drosseln wenn man die Kurve nicht überblicken kann.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Da gibt es denn noch einige Fragen: War das Nachts, tagsüber, war es trocken, gute Sicht , die Kurve unübersictlich oder eher nicht ? Solange es darauf keine Antwort gibt es alles andere Spekulation.

falsch! wenn er reingedonnert wäre, wäre der schaden zu großem teil an ihm hängen geblieben. unabhängig von uhrzeit, sonnenstand, straßenverhältnissen ...

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


falsch! wenn er reingedonnert wäre, wäre der schaden zu großem teil an ihm hängen geblieben. unabhängig von uhrzeit, sonnenstand, straßenverhältnissen ...

Schon mal was von " Verkehrssicherungspflicht " gehört ? Immer wieder schön die ganzen " Experten " hier zu lesen 😁 . Und ja , ich weiß :es hätte auch ein Stauende, eine verendete Kuh oder ein UFO sein können.....🙄

deiner argumentation darf man also denjenigen, der garde ein warndreieck aufstellt, auch über den haufen fahren...

anhalteweg halbe sichtweite, fahrweise den umwelteinflüssen angepasst.
und da bei autobahnen fast nie einer unvermittelt plötzlich aus der nebenstrasse auftaucht, bei auffahren auf stehende hindernisse eigentlich immer volle schuld. punkt. höchstinstanzlich endschieden.
gut, bei stauende kann man glück haben, und der letzte hat seinen warnblinker nicht angeknipst. dann bekommt dieser event. eine geringe mitschuld deswegen.
einzig bei auffahrunfällen mit fröhlichen spurwechslern sieht die sache anders aus.

Das Problem ist: Da war wohl keiner, der ein Warndreieck aufstellte. Und wenn der, der ein Warndreieck aufstellt, meint mitten auf der Fahrbahn daher zu spazieren hat er eben Pech gehabt. Wenn man keine Ahnung hat gilt eins : Einfach mal den Brabbel halten. Denn: Jede Baustelle ist entsprechend abzusichern - Punkt und Ende. Nach der tollen Auffasung buddeln wir nächstens zehn Löcher auf der Autobahn und gehen nach Hause. Es hat ja jeder so zu fahren, daß er jederzeit anhalten kann. Ich glaub es bald nicht mehr hier 🙄 .

Immerhin einer, der die Schuldfrage in diesem Fall nicht klar bei den anderen sieht und nochmal nachfragt. Natürlich liegt bei dir die Hauptschuld im Falle eines Unfalls. Jeder Verkehrsteilnehmer muss auf der Strecke, die er augenblicklich sieht, anhalten können. Das nennt sich Sichtfahrgebot. Und jeder, der bei mehr als 130 km/h einen Unfall baut, hat eine Teilschuld. 130 km/h heißen deshalb Richtgeschwindigkeit.

Oft geht sowas ja böse aus, meist mit Totalschäden aber zum Glück nicht tödlich. Solche Leute erzählen dann immer von Unfällen, in denen sie eigentlich keine Schuld hatten. Traktor auf der Straße gestanden, abbiegendes Fahrzeug übersehen... das Sichtfahrgebot gilt nämlich auch auf der Landstraße und in der Stadt. Am besten es hat noch geregnet, denn dann hat man ja eigentlich² keine Schuld. Einerseits das Hindernis, andererseits das böse Wasser auf der Straße, das durch plötzliches Aquaplaning das Bremsen verhindert hat 😉.

Ich kenne niemanden, der sich immer an das Sichtfahrgebot hält. Aber man sollte zumindest schon mal etwas davon gehört haben...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wenn man keine Ahnung hat gilt eins : Einfach mal den Brabbel halten....

und warum hälst du dich nicht daran?🙄

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