BALM Kontrolle A45 Tempo 60 Lappen weg 16.07.2024
Auf der A45 fand eine temporäre Kontrolle der LKW/Lieferwagen durch das BALM statt, nach einem Geschwindigkeitstrichter von 120/80/60 wurde ich mit 105 auf der linken Spur geblitzt, 45 KM zu schnell und Fahrverbot droht. Da ein weisses Zusatzschild mit den Symbolen LKW/Transporter/KFZ-Anhänger) dort hing musste ich davon ausgehen das die 60 KM/H Begrenzung nur für dort aufgeführten Fahrzeuge galt um sie besser mit der Kelle auf den Parkplatz rauszuwinken. Deswegen für ich gemütlich mit 110 auf der linken Autobahnspur. In der Zeitung war zu lesen das in der kurzen Zeit der Kontrolle über 100 Fahrverbote ausgesprochen wurde, die Sache liegt beim Anwalt, wem ging es ähnlich ?
PS: Bin kein Schnellfahrer, habe 0 Punkte, fühle mich aber schon etwas verschaukelt daher der Weg mit dem Einspruch.
82 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Oktober 2024 um 10:53:45 Uhr:
Ganz schlecht gemacht, alle Zeichen auf einer gemeinsamen Trägertafel anzubringen.
So was meinte ich mit meinem Beitrag:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 28. September 2024 um 09:48:50 Uhr:
Bei einer so hohen Quote an gravierenden Verstößen/Fahrverboten kann man tatsächlich fragen, ob die Beschilderung optimal unmissverständlich war und ob es Potential für eine Verbesserung gibt.
Schon eine deutliche schwarze Linie zwischen Überholverbot und Tempolimit, würde die Quote der Falschversteher deutlich senken.
Aber da ja alle die diese Schilder interpretieren können müssen den Kurs zur Fahrerlaubnis mit gemacht haben solten , solten sie auch§39 Kennen
"(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."
Das nach §1 , ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gilt, wird ja auch gerne vergessen, Da kann man ja auch nicht ernsthaft fordern, daß man jeden Kilometer ein entsprechendes Schild aufstellt, damit man ja daran denkt.
Aber da hier die Nichtversteher "zu Schaden" gekommen sind ist wird es nun auf einmal als notwendig erachtet, daß die Schilder geändert werden und nicht der Mindset.
Zitat:
@stefanfd schrieb am 27. September 2024 um 09:50:57 Uhr:
Zusatzzeichen gilt nur für das darüber hängende Schild (Überholverbot) nicht für das Tempo 60 Schild was über dem Überholverbot hängt, dies muss mal erstmal wissen. Danke hk_do
Selten dämlich gemacht, wäre das Zusatzschild nicht gewesen hätte ich mich an die 60 gehalten. Vielleicht komme ich um ein Fahrverbot herum, 0 Punkte und pflegebedürftigen Vater im Haushalt. Bin sicher das viele darauf hereinfallen würden wobei Tempo 60 schon krass ist...
Tja, wer die Regeln nicht kennt. Strafe muss sein.
Es ist vielleicht doch ein bisschen viel verlangt, dass jeder, der hierzulande herumfährt, alle Schilder in allen ihren möglichen Bedeutungskombinationen und -ausnahmen kennen muss. Klar, theoretisch ist das so. Aber die Kreativität, mit der mittlerweile ganze Schilderwälder zusammenkombiniert werden, nur um mit möglichst wenig Blech möglichst viel auf einmal und an einer Stelle allgemeinverfügen zu können, setzt dem Erfassen und Verstehen eben doch Grenzen.
Ähnliche Themen
Das Tempolimit wird aber nicht aus Spaß an der Freude gemacht.
Das ausleiten der LKW ist ja auch nur ungefährlich-> Vollbremsungen, überraschende Spurwechsel usw. usw.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 07. Okt. 2024 um 17:19:35 Uhr:
Das Tempolimit wird aber nicht aus Spaß an der Freude gemacht.
Behauptet ja niemand. Die Frage ist halt, wie man das vermittelt. Und da meine ich: Am besten klipp und klar ohne jeden Interpretationsbedarf.
Also eben nicht mit vielen Schildern untereinander.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Oktober 2024 um 16:56:49 Uhr:
Aber die Kreativität, mit der mittlerweile ganze Schilderwälder zusammenkombiniert werden, nur um mit möglichst wenig Blech möglichst viel auf einmal und an einer Stelle allgemeinverfügen zu können, setzt dem Erfassen und Verstehen eben doch Grenzen.
Aber die vom TE geschilderte Kombination ist auf Autobahnen keinesfalls selten und besteht auch nur aus überschaubaren drei Zeichen.
... die offensichtlich hinreichend oft nicht verstanden werden. Siehe oben.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Oktober 2024 um 18:02:37 Uhr:
... die offensichtlich hinreichend oft nicht verstanden werden. Siehe oben.
Tja, das allgemeine Bildungsniveau ist halt im Sinkflug. Das zeigen ja auch die steigenden Durchfallzahlen in den theoretischen (!) Fahrprüfungen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. Oktober 2024 um 17:44:29 Uhr:
Aber die vom TE geschilderte Kombination ist auf Autobahnen keinesfalls selten und besteht auch nur aus überschaubaren drei Zeichen.
Wieso drei? Es sind doch vier. Zählt man die unteren Piktogramme getrennt, dann wären es sogar fünf. Damit widerspricht die Kombination schon mal der Verwaltungsvorschrift zur StVO, wo geregelt ist, dass bei Zeichen im fließenden Verkehr nicht mehr als drei Schilder an einem Pfosten angebracht werden dürfen. Das kann man natürlich auch nicht umgehen, indem man alle Schilder auf einer gemeinsamen Trägerfläche anbringt und dann behauptet, es sei ja nur ein einziges, großes Schild.
Auch die Rechtsprechung verlangt, dass man Verkehrszeichen mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Das ist hier wohl nicht so perfekt umgesetzt.
Wenn man davon ausgeht, dass der Bauer/Hausfrau/Sonntagsfahrer mal gerade einmal auf der Autobahn sein Gefährt ausführt und keine Autobahnroutine hat, wäre es doch völlig sinnvoll, Überhohlverbot für alle und 60 km/h aufzuklappen. Dann gäbe es diese Diskussion nicht. Alles andere ist doch überfrachtet, aber typisch deutsch.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Oktober 2024 um 16:56:49 Uhr:
Aber die Kreativität, mit der mittlerweile ganze Schilderwälder zusammenkombiniert werden, nur um mit möglichst wenig Blech möglichst viel auf einmal und an einer Stelle allgemeinverfügen zu können, setzt dem Erfassen und Verstehen eben doch Grenzen.
da fehlt irgendwo das Wort *richtig* ... die Grenzen werden von einigen auch recht eigenwillig überschritten, genehm interpretiert 😁
Ich stimme aber zu das z.T. das erfassen, zeitrkitisch ist. Aber auch im "ruhigen" habe ich keine 100% sicher Interpretationsquote ... im Zweifel ziehe ich dann von dannen wenn's ums parken geht, oder nehm den Fuß hoch wenn es um Geschwindigkeit geht. Mein Plastikkärtchen ist mir (noch) wichtig.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 07. Okt. 2024 um 21:44:57 Uhr:
die Grenzen werden von einigen auch recht eigenwillig überschritten, genehm interpretiert
Stimmt, die zählen aber nicht. Die wird es immer geben, auch dann, wenn nur ein einziges eindeutiges 100-Schild da steht.
Insofern ist das kein Argument.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Oktober 2024 um 16:56:49 Uhr:
Es ist vielleicht doch ein bisschen viel verlangt, dass jeder, der hierzulande herumfährt, alle Schilder in allen ihren möglichen Bedeutungskombinationen und -ausnahmen kennen muss. Klar, theoretisch ist das so. Aber die Kreativität, mit der mittlerweile ganze Schilderwälder zusammenkombiniert werden, nur um mit möglichst wenig Blech möglichst viel auf einmal und an einer Stelle allgemeinverfügen zu können, setzt dem Erfassen und Verstehen eben doch Grenzen.
Das ist zu einfach. Wer die Schilder nicht kennt, der muss sich eben in sicheres Terrain begeben und zur Not das niedrigste Limit als zutreffend wählen.
Das wäre gemäss Paragraph 1 STVO, genau die ständige Vorsicht. Ist etwas unklar dann verhält man sich maximal defensiv.