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Bahnübergang bei gelb (Vorschaltung zu rot) besser nicht überfahren ;-)

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 19:28

Aus dem Schaden anderer wird man klug. Wieder was gelernt. Gilt übrigens auch für Radfahrer..... :eek:

Ich hätte bei gelb nochmal Gas gegeben.

Hatte ich so nicht auf dem Schirm.

240,-€

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Bahnuebergang-gelb
Beste Antwort im Thema

Kenne gar kein gelbes Licht an Bahnübergängen.

Da das Lichtzeichen ohne Vorwarnung an geht, kann das so nicht sein (wäre genauso als würde man bei gelb an der Ampel sofort den Lappen abgeben, nachdem diem, 0,3s bevor man die Haltelinie überfährt, angeht).

Gruß Metalhead

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Wieder was dazu gelernt! :D

Kenne gar kein gelbes Licht an Bahnübergängen.

Da das Lichtzeichen ohne Vorwarnung an geht, kann das so nicht sein (wäre genauso als würde man bei gelb an der Ampel sofort den Lappen abgeben, nachdem diem, 0,3s bevor man die Haltelinie überfährt, angeht).

Gruß Metalhead

Doch, an einigen Bahnübergängen gibt's gelb-rote Signalanlagen. 3 Sekunden gelb, dann fallen die Schranken und es wird gleichzeitig auf Rot umgeschaltet.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 13. Juni 2017 um 21:53:30 Uhr:

Doch, an einigen Bahnübergängen gibt's gelb-rote Signalanlagen.

Noch nie gesehen, kenne nur die roten doppelblinklichter und die gehen halt an (auch wenn man davor nicht mehr bremsen kann, also kann das kein vergehen sein da noch rüber zu fahren, zumindest eine Zeit lang, wie bei gelb an der Ampel halt auch).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 20:07

Das ist ja der Witz.

Der normalo Autofehrer denkt, gelb und weiterfahren und dann gibts die ganze Ladung Punkte.

Da gibts nix zu deuten.

Zitat:

@FoFo 8566 ABN schrieb am 13. Juni 2017 um 22:07:48 Uhr:

Das ist ja der Witz.

Der normalo Autofehrer denkt, gelb und weiterfahren und dann gibts die ganze Ladung Punkte.

Da gibts nix zu deuten.

Laß mal 'nen Link rüberwachsen.

Wie gesagt, das Ding springt 30cm vor der Halteline bei Tempo 50 auf gelb und du bist den Lappen los? So läuft das sicher nicht.

PS. An der Ampel gibts auch den Gelblichtverstoß (kennt fast keiner) ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 21:10

Findest du genug über Google.

Hat einen Bekannten erwischt.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juni 2017 um 22:11:43 Uhr:

 

PS. An der Ampel gibts auch den Gelblichtverstoß (kennt fast keiner) ;)

Gruß Metalhead

Ja den gibt es, aber der kostet nur 10 Euro und keine Punkte und schon gar kein Fahrverbot.

Kann so nicht sein, aber den Bußgeldkatalog mit deiner info hab ich so gefunden.

Gruß Metalhead

Für Leute, die noch keinen Bahnübergang mit Gelb und Rot gesehen haben:

https://upload.wikimedia.org/.../...%C3%9Fe_%28Hamburg-Wandsbek%29.jpg

Eigentlich überraschend, hier wo ich wohne, sehen eigentlich alle beschrankten Bahnübergänge so aus. Scheint regional sehr unterschiedlich zu sein.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juni 2017 um 21:50:48 Uhr:

Kenne gar kein gelbes Licht an Bahnübergängen.

Da das Lichtzeichen ohne Vorwarnung an geht, kann das so nicht sein (wäre genauso als würde man bei gelb an der Ampel sofort den Lappen abgeben, nachdem diem, 0,3s bevor man die Haltelinie überfährt, angeht).

Gruß Metalhead

Hallo,

Du darfst die Lichtzeichen am Bü nicht mit einer Straßenampel vergleichen. Dies hat nichts miteinander zu tun. Und auch an der normalen Straßenampel heißt Gelblicht anhalten und warten. Viele gehen jedoch das Risiko ein und geben noch extra Gas um nicht warten zu müssen.

Ich habe übrigens noch eine interessante Seite zum Thema gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bahnuebergang-gelb--f281052.html

Zitate daraus:

Frage:

"Es gibt Bahnübergänge mit Schaltung der Signalanlage "Aus", einer ca. zwei Sekunden langen Gelbphase und anschließendem Dauerrot (mit anschließendem Schließen der Schranke).
Meine Frage: Warum gibt es denn überhaupt "gelb", wenn es doch gleichbedeutend wie "rot" sein soll, bzw. warum wird beides gleich gehandhabt (2 Punkte, 1Monat Fahrverbot und 240€ + 28,50€ Bearbeitungsgebühr)?"

Antwort des Anwalts:

"Auch wenn hier gelbe und rote Lichtzeichen verwendet werden, ist diese Regelung des verkehrs nicht etwa wie bei einer Ampelanlage an einer gewöhnlichen Kreuzung zu verstehen. Dort bereitet das gelbe Lichtsignal nur auf das rote Haltegebot erkennbar vor und darf sogar noch überfahren werden.
Anders allerdings vorliegend der Wille des Gesetzgebers, welcher bei der Regelung dieser Querungen zum Ausdruck bringt: Jede Art von Signal, welches an dieser Gefahrenstelle gegeben wird, bedeutet: Nicht weiter fahren, dieser bahnübergang ist nicht mehr zu überqueren. Das gilt für "gelb" wie "rot" oder auch andere Signale, wie die einzelnen Bußgeldtatbestände aus ihrer jeweiligen Beschreibung heraus zu verstehen sind."

Ich denke, das dürfte die Situation hinreichend erklären.

Weitere Regeln am Bahnübergang, die leider nur wenige kennen:

- Das Umfahren der Halbschranken bringt drei Monate Fahrverbot.

- Bei Straßenkreuzungen gibt es ja die Regel, dass man nach längerer Rotphase die Kreuzung mit erhöhter Vorsicht überqueren darf. Nicht aber am Bahnübergang! Ist das Licht rot, darf man nicht drüber. Auch nicht, wenn die Schranken oben sind. Grund: Die Anlage ist so geschaltet, dass bei einem Fehler (beispielsweise Schrankenbaum defekt) auf die sichere Stellung gegangen wird und das ist Dauerrot und zwar so lange, bis ein Techniker kommt und den Fehler behebt.

- Wenn sich ein Zug einem Bahnübergang nähert und die Lichtzeichen dunkel und die Schranken offen sind, ist überqueren verboten. Auch wenn der Zug anhält darf man nicht drüber. Der Lokführer wird dann einen Achtungspfiff geben, mit Schrittgeschwindigkeit bis zur Mitte fahren (Bahnübergang ist dann gesichert) und dann den Bahnübergang schnell räumen.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 13. Juni 2017 um 23:37:22 Uhr:

 

Weitere Regeln am Bahnübergang, die leider nur wenige kennen:

- Das Umfahren der Halbschranken bringt drei Monate Fahrverbot.

Wer etwas dermaßen Lebensgefährliches tut, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Er hat quasi Glück, wenn er "nur" 3 Monate Fahrverbot bekommt, Auto und Passagiere aber in einem Stück an der anderen Seite ankommen.

Zitat:

- Wenn sich ein Zug einem Bahnübergang nähert und die Lichtzeichen dunkel und die Schranken offen sind, ist überqueren verboten. Auch wenn der Zug anhält darf man nicht drüber. Der Lokführer wird dann einen Achtungspfiff geben, mit Schrittgeschwindigkeit bis zur Mitte fahren (Bahnübergang ist dann gesichert) und dann den Bahnübergang schnell räumen.

Dass Schienenfahrzeuge am Andreaskreuz grundsätzlich Vorfahrt haben, sollte aber eigentlich doch bekannt sein. Zumal ein ausgeschaltetes Lichtzeichen ja nicht gleichbedeutend ist mit einem Grünsignal.

Allerdings ist der Bahnübergang auch auf Seiten der Bahnstrecke gesichert - der Lokführer erhällt in ausreichender Entfernung zum Übergang ein Lichtsignal, falls der Bahnübergang ordnungsgemäß funktioniert. Sieht er das nicht, so weiß er, dass er auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen muss.

Nur bei Halbschranken- bzw Lichtsignal-ignorierende VT kann er nun wirklich gar nix tun, so ein Zug hat ja schließlich einen etwas längeren Bremsweg als (Geschwindigkeit in km/h geteilt durch zehn) zum Quadrat geteilt durch zwei.

Und ganz sicher gibt es auch keine Strafe, wenn das Gelblicht (oder das rote Blinklicht) 3 Meter vor einem angeht. Es wird das gleiche Kriterium gelten wie am Gelblicht der Ampel: Wer bei mittlerer Bremsung nicht vor der Haltelinie halten könnte, der darf weiterfahren.

Wäre das hingegen eindeutig möglich, und man fährt trotzdem (oder gibt man sogar Gas, um noch bei Gelb vorbeizukommen) - dann ist man dran. Der Unterschied zwischen Ampel und Bahnübergang liegt lediglich in der MASSIV unterschiedlichen Strafhöhe.

Zitat:

@CV626 [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-nicht-ueberfahren-t6060845.html?...]schrieb am 14. Juni 2017 um 00:15:14 Uhr

Allerdings ist der Bahnübergang auch auf Seiten der Bahnstrecke gesichert - der Lokführer erhällt in ausreichender Entfernung zum Übergang ein Lichtsignal, falls der Bahnübergang ordnungsgemäß funktioniert. Sieht er das nicht, so weiß er, dass er auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen muss.

Hallo,

das stimmt so nicht ganz: Das Lichtsignal signalisiert dem Lokführer nur, das der Bü eingeschaltet hat. Eine Rückmeldung, ob die Schranken wirklich geschlossen sind, erfolgt nicht. Überfährt er das dunkle Lichtsignal, erfolgt sofort eine Zwangsbremsung, so dass der Zug vor dem Bahnübergang zum Stehen kommt

Es gibt aber auch Bahnübergänge, bei denen der Lokführer keine Rückmeldung über die korrekte Funktion des Bahnübergangs bekommt (Fü-Anlage).

 

Grüße,

diezge

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