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Bagatellschaden, altes Auto, Unfall mit Ausländer.. was nun?

Hallo,

Wir sind gestern aus dem Sommerurlaub zurückgekommen. Gerade von der Autobahn runter, ist eine Ampel. Vor uns an der Ampel steht ein Wohnmobil aus den Niederlanden, an der Ampel geht es leicht bergauf. Das Wohnmobil beginnt rückwärts zu rollen und.... Rollt uns in unseren Berlingo. Hupen brachte nichts, leider.
Der Unfallverursacher war äußerst nett, wir haben uns gut unterhalten beim Warten auf die Polizei. Er hat auch zugegeben, der Unfallverursacher zu sein. Soweit so gut.

Ich werde den Schaden selbst beheben, also firkiv abrechnen.

Das gängige Vorgehen wäre:
1: Anwalt
2.: Gutachten
3.: Fiktive Abrechnung.

Jetzt ist mein Berlingo aber ziemlich alt (BJ 2001, 192tkm), der Schaden nicht Gering, aber auch nicht hoch (Kratzer Motorhaubenkante, Frontmaske evtl defekt, Stoßstange und Kennzeichen hinüber)
Lohnt da die Beauftragung eines Anwaltes überhaupt? Oder sollte ich das garnicht am Fahrzeugwert und der Schadenshöhe festmachen?

Ist ein Anwalt bei einem Unfall mit einem EU-Ausländer ein must-have, oder spielt das keine Rolle?

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31 Antworten

Dann müsstest du 1.390 € von der Versicherung bekommen.

Nee. Er nutzt ihn weiter und da gibt es dann keinen Restwertabzug.

Ach so wird das gerechnet.

Ohne Nachtreten rücken die Versicherungen das natürlich nicht raus.

Ich erinnere mich dunkel, dass ich meinen damals auch behielt und den wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lies. Irgendwas war da auch mit dem Restwert des "Schrottautos", was ich dann noch vier Jahre weiter fuhr.

Wie man sich irren kann... Und ich frag hier noch, ob ein Anwalt lohnt und dachte es ist ein Bagatellschaden. Ich sehe das halt mit dem Selbstschrauberauge 😁

Ich habe da jedenfalls vollstes Vertrauen in meinen Anwalt, der hat mir schon ein paar mal sehr erfolgreich geholfen. Der wird schon das maximale Rausboxen.
Er hat mich auch schon darauf vorbereitet, dass es Stress geben könnte wegen der Eigentumsverhältnisse, da der Kaufvertrag auf meine Schwiegermutter gemacht wurde. Da würden die Versicherer gerne anzweifeln... Nunja, wird schon schief gehen, aber womöglich länger dauern. Darauf haben wir uns aber eingestellt.

Ich möchte mich im übrigen ganz herzlich für eure Hilfe bedanken!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. August 2021 um 13:39:45 Uhr:


Nee. Er nutzt ihn weiter und da gibt es dann keinen Restwertabzug.

Das ist leider nicht richtig.

Hier liegt ein eindeutiger wirtschaftlicher Totalschaden vor, da wird der RW immer abgezogen.

Anders wäre es beim Reparaturschaden.

Ich setze es regelmä0ig so durch. 😉

Zitat:

Ich setze es regelmä0ig so durch. 😉

Auf welcher Grundlage kann das funktionieren?

Regionaler RW bei Weiternutzung klar, aber WBW 1650€ + RW 260€ ??

scroll mal nach oben, nochmal von dort lesen, Fehler bei den Zahlen selbst erkennen ....

Ich kann direkt keinen Fehler erkennen.

So wie ich deine Aussage verstanden habe, setzt du den WBW ohne Abzug des RW durch wenn der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzt.

Das sind für mich dann 1650€ + FZ / 260€

Beim Verstehen kann man halt schlecht helfen. Es wird kein RW erzielt. Vorher hat man ein unbeschädigtes Auto und danach ein beschägtes Auto zzgl. weniger als die vollen Reparaturkosten.

Das Geld ist jetzt da, nach immerhin 4 Monaten. Wobei auch nicht alles, die gegnerische Versicherung hat sich noch was lustiges wegen dem Restwert ausgedacht. Wir sollen in 2 Monaten nachweisen, dass wir das Auto noch haben. Dann bekommen wir noch Geld nach...
Wir haben jetzt 1300€ erhalten.

Also einen Unfall mit einem ausländischen KFZ als Gegner kann ich persönlich nicht empfehlen 😁

Danke fürs feedback. 🙂

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