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Parkplatz Unfall - 50% Teilschuld?

Themenstarteram 17. März 2021 um 10:34

Hallo,

Ich hatte Anfang Januar einen Unfall auf einem Lidl Parkplatz. Es hat an diesem Tag geschneit, der Platz war voller Schneematsch und rutschig.

Ich bin in die Einfahrt gefahren, links und rechts sind dann jeweils Parkflächen (füge noch die Skizze unten an). Direkt vor mir setzte ein PKW zum ausparken an, rückwärts in meine Richtung eingelenkt. Ich bin sofort auf die Bremse, kam aber aufgrund der Wetterverhältnisse nicht direkt zum stehen sondern rutschte ca. 2m weiter. Habe auch aus Reflex nach links gelenkt um auszuweichen. Der andere PKW hat den Ausparkvorgang nicht abgebrochen und fuhr mir in die Beifahrerseite, während ich noch rutschte.

Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Die Unfallgegnerin gab an bereits ausgeparkt und gestanden zu haben.

Beide sind bei der gleichen Versicherung und die entschied nun:

"Der Unfallgegner gibt an, zum Unfallzeitpunkt bereits gestanden zu haben. Dies kann jedoch nach der Unfallanalyse nicht nachvollzogen werden. Eine Rückwärtsbewegung des gegnerischen Fahrzeug kann nicht ausgeschlossen werden. Auf Parkplätzen besteht der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Da Sie nicht zum stehen kommen konnten, sondern weiter in das Fahrzeug hineingerutscht sind, haften beide Unfallbeteiligten zu 50%."

Für mich ist diese Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehbar. Gegenseitige Rücksichtnahme hin oder her, mehr als Bremsen konnte ich doch nicht. Mal abgesehen davon, dass ich doch trotzdem "fließender Verkehr" bin, und sie sich beim rückwärts Ausparken doch versichern muss, das frei ist, auch auf einem Parkplatz.

Übersehe ich irgendwas? Ich würde dann den Schaden (3,7k€) über die VK abwickeln, sehe das aber eigentlich nicht ein solange mir niemand erklären kann, warum ich 50% Schuld zugewiesen bekomme.. Eine RS habe ich nicht.

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12 Antworten

Parkplatzschäden gehen fast immer 50/50 aus. Kenne einen Fall wo das Auto stand und einer ausparkte! Wurde auch 50 zu 50 bewertet

Ich könnte mir vorstellen, dass du die Gefahrensituation eher erkennen konntest, als die Unfallgegnerin.

Vielleicht warst du zu Beginn des Ausparkvorgangs noch gar nicht auf dem Parkplatz.

Ich glaube, dass du den Unfall mitverschuldet hast, aber ich war nicht dabei, daher ist das nur mein Eindruck.

Ein Gericht könnte das ähnlich beurteilen, ausgenommen es wären Zeugen vorhanden, die deine Unschuld bestätigen könnten.

Zitat:

@Reeeeeee schrieb am 17. März 2021 um 11:34:09 Uhr:

Für mich ist diese Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehbar. Gegenseitige Rücksichtnahme hin oder her, mehr als Bremsen konnte ich doch nicht. Mal abgesehen davon, dass ich doch trotzdem "fließender Verkehr" bin, und sie sich beim rückwärts Ausparken doch versichern muss, das frei ist, auch auf einem Parkplatz.

Auf einem Parkplatz gibt es keinen fließende Verkehr, daher gilt auch kein rechts vor links oder anders Vorfahrtsregeln.

Du hättest langsamer fahren müssen. Auf Parkplätzen gilt daher immer die Schrittgeschwindkeit als Höchstgeschwindigkeit um jederzeit reagieren zu können. Wenn die Witterungsverhältnisse das nicht zulassen dann muss man langsamer fahren, und 2 m rutschen finde ich schon lang wenn man jederzeit anhalten können muss.

MfG

Mike

Du hättest Dein Tempo den Verhältnissen ja eh anpassen müssen...

Du warst für die vorliegenden Verhältnisse augenscheinlich zu schnell, anderweitig hättest Du ja rechtzeitig bremsen können...

Solche Unfälle gehen ja auch nicht wirklich zu Unrecht von 50/50 aus...

Du könntest eine Quotenregelung ggfs. in Betracht ziehen.

Themenstarteram 17. März 2021 um 11:03

Zitat:

Ich könnte mir vorstellen, dass du die Gefahrensituation eher erkennen konntest, als die Unfallgegnerin.

Vielleicht warst du zu Beginn des Ausparkvorgangs noch gar nicht auf dem Parkplatz.

Ich glaube, dass du den Unfall mitverschuldet hast, aber ich war nicht dabei, daher ist das nur mein Eindruck.

Ein Gericht könnte das ähnlich beurteilen, ausgenommen es wären Zeugen vorhanden, die deine Unschuld bestätigen könnten.

Ich versteh deinen Punkt. Ich konnte die Situation sogar rechtzeitig erkennen, nur eben nicht zum stehen kommen. Ohne die Glätte wäre es ziemlich sicher nicht zur Kollision gekommen. Zeugen gibt es leider keine.

Ist das auf der Skizze die tatsächliche Endstellung der Fahrzeuge nach der Kollision ?

Themenstarteram 17. März 2021 um 11:27

Ja das ist die Endstellung, das Rücklicht vom anderen PKW war auf direkter Höhe Mitte Beifahrertür.

Das die Versicherung eine überhöhte Geschwindigkeit bei mir sieht macht schon Sinn.. Die 2m Rutschweg sind geschätzt, die Einfahrt hat auch leichtes Gefälle. Ich war nun wirklich nicht zu schnell unterwegs, eben aufgrund des Wetters. Aber es kann natürlich den Eindruck machen, zumindest muss man es in Betracht ziehen..

Ich denke die 50 / 50 sind so hinzunehmen auch wenn man natürlich geneigt ist die Haftung hier eher beim Ausparkenden zu sehen.

Es wäre überlegenswert bei vorhandener Vollkasko und angesichts der Schadenshöhe eine Abwicklung nach Quotenvorrecht vorzunehmen, hierfür wäre ein Rechtsanwalt zu empfehlen.

Der Ausparkende war schon sehr weit/ganz raus. Also wenn da einer steht und man rutscht ihm rein, dann hat man 100% Schuld, weil man sein Fahrzeug nicht beherrscht (kann aber in so einer Situation wohl jedem passieren).

Hast Glück dass es auf einem Parkplatz passierte und die Gegenseite hoffentlich nicht beweisen kann, dass sie stand.

In so einem Fall (Parkplatz, beide in Bewegung), 50/50!

Da hier kein 100 : 0 erreichbar ist, ist die Quote sowieso komplett uninteressant. Beide werden in HP und VK belastet.

Themenstarteram 17. März 2021 um 16:18

Danke für die Meinungen. Werde es so hinnehmen und über die VK mit Quotenvorrecht abwickeln.

am 17. März 2021 um 21:45

Zitat:

@Reeeeeee schrieb am 17. März 2021 um 12:03:31 Uhr:

.............................. Zeugen gibt es leider keine.

Dann ist es so wie es ist, eine Klage macht keinen finanziellen Sinn.

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