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Bagatellschaden, altes Auto, Unfall mit Ausländer.. was nun?

Themenstarteram 8. August 2021 um 8:44

Hallo,

 

Wir sind gestern aus dem Sommerurlaub zurückgekommen. Gerade von der Autobahn runter, ist eine Ampel. Vor uns an der Ampel steht ein Wohnmobil aus den Niederlanden, an der Ampel geht es leicht bergauf. Das Wohnmobil beginnt rückwärts zu rollen und.... Rollt uns in unseren Berlingo. Hupen brachte nichts, leider.

Der Unfallverursacher war äußerst nett, wir haben uns gut unterhalten beim Warten auf die Polizei. Er hat auch zugegeben, der Unfallverursacher zu sein. Soweit so gut.

 

Ich werde den Schaden selbst beheben, also firkiv abrechnen.

 

Das gängige Vorgehen wäre:

1: Anwalt

2.: Gutachten

3.: Fiktive Abrechnung.

 

Jetzt ist mein Berlingo aber ziemlich alt (BJ 2001, 192tkm), der Schaden nicht Gering, aber auch nicht hoch (Kratzer Motorhaubenkante, Frontmaske evtl defekt, Stoßstange und Kennzeichen hinüber)

Lohnt da die Beauftragung eines Anwaltes überhaupt? Oder sollte ich das garnicht am Fahrzeugwert und der Schadenshöhe festmachen?

 

Ist ein Anwalt bei einem Unfall mit einem EU-Ausländer ein must-have, oder spielt das keine Rolle?

 

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31 Antworten

Wie immer: Anwalt und eigener ö.b.u.v. Sachverständiger.

Ohne Gutachten wird das hier nix. Es ist notwendig, gerade um die Reparaturwürdigkeit und die 130%-Grenze abzuschätzen. Anwaltskosten sind unabhängig von Bagatellgrenzen zu ersetzen. Für den Sachverständigen gilt das hier auch. Die Abwicklung wird über das Büro Grüne Karte laufen und das wird sich hinziehen.

Themenstarteram 8. August 2021 um 9:28

Okay, dann werde ich meine Frau am Montag erstmal zu unserem Anwalt schicken, das Auto ist eh auf sie zugelassen.

 

Das Auto ist an sich ja fahrbereit und wird fast nur für Urlaubsfahrten genutzt, dann dauert es halt länger. Danke!

Lass doch erst einmal Feststellen was überhaupt an Summe zusammen kommt. Wenn du eine Summe hast, Unfall Gegner anrufen und sich übst weiteres vorgehen einigen. Wenn kein Geld kommt, kann man die Summe immer noch in die Höhe treiben mit Ra und Gutachter. Schaden erst mal klein halten.

Themenstarteram 8. August 2021 um 12:22

Da ich schon 2x das Problem mit der gegnerischen Versicherung hatte, die nicht zahlen wollten oder der Unfallverursacher plötzlich doch nicht mehr einsichtig war, gehe ich da lieber keine Kompromisse mehr ein.

 

Unfallaufnahme mache ich nur noch über die Polizei, einen gegnerischen Gutachter lasse ich auch nie wieder an mein Auto und beim Ablauf beim letzten unverschuldeten Unfall, schäme ich mich nun auch nicht mehr, einen Anwalt zu beauftragen.

 

Die einzigen, die Schäden "klein halten", sind die Versicherungen, wenn es um die Auszahlung geht.

 

Es ist traurig dass es so laufen muss, insbesondere die Polizei hat besseres zu tun, aber ich kann mich ja auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Mache es so, wie es dir Herr Paul geraten hat und höre nicht auf den Unsinn, der hier noch kommen wird!

Zitat:

@Bamako schrieb am 8. August 2021 um 14:22:09 Uhr:

Da ich schon 2x das Problem mit der gegnerischen Versicherung hatte, die nicht zahlen wollten oder der Unfallverursacher plötzlich doch nicht mehr einsichtig war, gehe ich da lieber keine Kompromisse mehr ein.

Unfallaufnahme mache ich nur noch über die Polizei, einen gegnerischen Gutachter lasse ich auch nie wieder an mein Auto und beim Ablauf beim letzten unverschuldeten Unfall, schäme ich mich nun auch nicht mehr, einen Anwalt zu beauftragen.

Die einzigen, die Schäden "klein halten", sind die Versicherungen, wenn es um die Auszahlung geht.

Es ist traurig dass es so laufen muss, insbesondere die Polizei hat besseres zu tun, aber ich kann mich ja auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Und warum fragst Du dann hier noch nach, wenn Dein Vorgehen schon feststeht?

Bagatellschaden 50€ . smart repair. Parkplatztitsch. selbst Polizei gerufen, weil Opfer nicht anwesend, Anwalt Gutachten,

Haftpflicht muss ran. Bitte sehr! Macht mal. Es ist euer Geld*

Themenstarteram 8. August 2021 um 12:45

Zitat:

@UliBN schrieb am 08. Aug. 2021 um 14:39:14 Uhr:

Und warum fragst Du dann hier noch nach, wenn Dein Vorgehen schon feststeht?

Das habe ich doch klar formuliert. Ich war mir nicht sicher, ob die Beauftragung eines Anwaltes hier angemessen ist. Es ging um die Konstellation Schadenshöhe/Restwert/Ausländischer Unfallverursacher.

 

Im Endeffekt wird der Schaden auch deutlich höher sein, als ich ihn als Altautoschrauber betrachte.

Zitat:

@habanos schrieb am 8. August 2021 um 14:40:23 Uhr:

Bagatellschaden 50€ . smart repair. Parkplatztitsch. selbst Polizei gerufen, weil Opfer nicht anwesend, Anwalt Gutachten,

Haftpflicht muss ran. Bitte sehr! Macht mal. Es ist euer Geld*

Ich glaub nicht,dass der andere gebeten wurde ins Auto zu fahren. Für so was ist der Verursacher eigentlich versichert und insbesondere bei nicht in D angemeldeten Fahrzeugen, sollte die Unfallaufnahme durch die Rennleitung durchgeführt werden.

Themenstarteram 16. August 2021 um 11:56

So, das Gutachten ist da. 2600€ Schaden, Wiederbeschaffungswert 1650€. Totalschaden, soweit alles klar.

 

Aber was bedeutet der Passus in dem Gutachten, dass so ein PKW nur noch privat und ohne Mehrwertsteuer gehandelt wird? Das hab ich noch nie gehört.

Bedeutet das, dass mir keine 19% vom Wiederbeschaffungswert angezogen werden bei fiktiver Abrechnung?

IMG-20210816-WA0003~2.jpg

So isses.

Vollständig fachgerechte Reparatur ist zeitwertgerecht bis 2.145,- € gegen Nachweis möglich.

Für die fiktive Abrechnung wäre noch interessant was als Restwert festgestellt wurde :)

Themenstarteram 17. August 2021 um 8:04

Restwert: 260€ mit Steuer

Da der Gutachter extra vermerkt hat, dass das Radio nicht im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurde, müssten noch Umbaukosten hierfür ausgewiesen sein.

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