BAFA Förderung. Versteh nicht was die von mir brauchen.

Volvo XC60 U

Hallo,

habe gleich nach Bestellung des XC 60 T8 Momentum die Bafa Förderung online beantragt und die verbindliche Bestellung sowie 2 Leasingangebote (1 richtiges, 1 Vergleichsangebot ohne 1500 E-Auto Rabatt)
hochgeladen. Nun wiehert der Amtsschimmel und stellt sich blöd. Man bräuchte den Leasingvertrag (den mach ich doch erst anhand des Angebotes wenn der Wagen irgendwann mal da ist) und man könnte nicht ersehen das der Hersteller die 1500 Euronen dazutut (wofür dann die beiden angeforderten Leasingangebote ?). Und den Bruttolistenpreis könnten sie nicht erkennen (Wofür dann die Verbindliche Bestellung??) und außerdem hab ich den ja online angeben müssen.

Wer hat das denn schon die Förderung erfolgreich beantragen können und mit welchem Schriftsatz aus dem diese 1500 Herstellerförderung hervorgeht? Mein 🙂 hat da auch kein Plan. Bin wohl der erste.

43 Antworten

Das ist eh grad alles noch etwas undurchsichtig und schwammig formuliert. Teils wir von einer Aufhebung der Deckelung gesprochen. Die Zeit oder der Link von @gseum

Dann wird in anderen Quellen von einer Deckelung von 65.000 € für Elektroautos gesprochen - bei Hybriden aber nur von Fahrzeugen über 40.000 € und ohne Obergrenze. Süddeutsche Zeitung

Und bei den dritten Quellen wird von einer Deckelung bei 65.000,- € pro Auto gesprochen. Deutschlandfunk oder Handelsblatt

Aber wie gesagt - beschlossen oder Gesetz ist ja bis jetzt noch nichts - es muss ja erst durch Bundestag und Bundesrat und da kann es immer noch Änderungen geben.

Bei der Welt steht auch

Die Grenze, ab der man gar keine Förderung mehr beantragen kann verschiebt sich von 60.000 Euro auf 65.000 Euro

Jetzt ist ja die neue BAFA Liste der Förderfähigen Fahrzeuge raus. Neu wird jetzt auch der BAFA Listenpreis endlich mitveröffentlicht, so dass man gleich sehen kann, ob der Wagen zum bezahlten Preis überhaupt förderfähig ist.
Was sich mir nicht ganz erschließt: Warum ist der XC 60 T8 nicht mehr auf der Liste ?

Ich vermute mal, dass da Volvo noch nicht für gesorgt hat, dass die drin sind - sind ja mit 62.xxx € netto eigentlich nun passend.

Oder ist der BAFA-Nettolistenpreis deutlich über dem der Herstellerpreislisten?

Schöne Orientierung übrigens, ich muss dieses Jahr noch 3 Fahrzeuge anschaffen, da kann ich mal schauen, was so passen würde für die Mitarbeiter...

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Der BAFA Listenpreis ist oft eher deutlich UNTER den Herstellerlistenpreisen, was es teils schwierig macht den Herstelleranteil der Förderung nachweisen zu können, da es viele Prozente Rabatt sind um unter den Bafa Preis zu kommen.

Der offizielle Netto BAFA Herstellerpreis vom XC 60 liegt unter der BAFA Grenze, ebenso die CO2 Werte. Ich hätte das Fahrzeug daher ebenfalls in der Liste erwartet.

Happy Day

Achim

Richtig ist der Netto BAFA Herstellerpreis vom XC60 T8 unter der BAFA Grenze von 65000,- € liegt.
Der CO2 Wert nach WLTP liegt aber über 50. Nach der nunmehr geltenden Richtlinie für den Umweltbonus vom
13.2.2020 sind die Vorraussetzungen für förderwürdige Fahrzeuge anders geregelt als bisher. Bisher galt ,das die
Nettogrenze bei 60000,00 € lag und das der CO2 Wert von 50 nicht überschritten werden durfte.
Jetzt gilt die Nettogrenze bei 65000,00€ . Ferner ist geregelt , das CO2 Wert 50 nicht überschreiten darf oder das eine Mindestreichweite erreicht wird. Diese Mindestreichweite liegt bis zum 31.12.2021 bei 40 Km und steigt dann auf 60 Km
und dann 80 Km. Die Richtlinie kann auf der Seite der BAFA nachgelesen werden.
Dies bedeutet, das der XC60 T8 förderungswürdig sein müßte. Das muß allerdings vom Hersteller dargelegt werden ,
damit der Wagen in die Liste der BAFA aufgenommen wird . Kann man nur hoffen ,das hier etwas unternommen
wird

Stimmt - die haben die Bestimmungen ebenfalls an das EMOG angepasst und damit ein wenig das vorherige Durcheinander (E-Kennzeichen vs. Dienstwagenbesteuerung vs. BAFA-Förderung) aufgeräumt.

Genauer definiert in der im nachfolgenden Link herunterladbaren "Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)" in Absatz 3.1 zweiter Absatz: https://www.bundesanzeiger.de/.../wexsservlet?...

Die neue Liste der BAFA vom 22.5. ist draußen
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...
Jetzt ist unter anderem der XC 60 T8 Inscription gelistet, aber nur ab MY 21.
Die Motoren haben sich zu dem MY 20 nicht verändert nach meiner Kenntnis. Auch das MY 21 überschreitet den CO2
Wert von 50, er hat aber die erforderliche Reichweite von über 40 km, wie auch das MY 20.
Warum wird das MY 20 nicht gelistet ? Für diesen Wagen müßte es doch auch die Förderung geben , auch wenn man den Wagen schon im Januar 2020 bestellt hat.
Hat jemand eine Erklärung dafür?

Ich beantrage das ganze bereits, wenn ich das Auto bestellt haben und nicht erst wenn erhalten?

Zunächst eine kleine Korrektur: Die neueste Liste der BAFA ist vom 20.5. 2020
Nun zum eigentlichen Thema: um eine Förderung zu erhalten, gibt es vor allem 2 Voraussetzungen :
1) Das Fahrzeug muß auf der Liste der BAFA stehen
2) Das Fahrzeug muß eine Zulassung nach dem 4.11.2019 haben
Um einen Antrag auf Förderung zu stellen ist es erforderlich, das das Fahrzeug zugelassen ist, d. h. es wird nicht abgestellt auf den Zeitpunkt des Kaufvertrages. Die Förderrichtlinie vom 18.2.2020 gilt ausdrücklich rückwirkend auch für alle Fahrzeuge die nach dem 4.11.2019 zugelassen worden sind.
Dies heißt das es vor allem von Bedeutung ist, ob das Fahrzeug sich auf der BAFA Liste befindet oder nicht.
Da nach dem 4.11.2019 beim XC60 T8 vor allem das MY 20 zugelassen wurde, ist es wichtig das auch dieses MY gelistet wird . Dies betrifft meines Erachtens nicht nur den XC60 T8 sondern auch die Modelle V90 T8 und S90 T8,
da auch diese Modelle ab MY 21 jetzt gelistet sind. Da die Modelle mit MY 20 auch unter dem Netto-Listenpreis von 65.000,-€ lagen ( Basismodell ohne Sonderausstattung), wären auch diese nachträglich förderungswürdig, wenn sie gelistet werden.

Aus diesem Grund stellt sich die Frage, warum nur die MY 21 gelistet sind und nicht auch die MY 20. Auch für die
MY 20 sind die Voraussetzungen einer Listung erfüllt, nämlich Netto-Listenpreis unter 65.000,-€ und größere Elektroreichweite als 40 Km.
Verantwortlich für eine Listung ist der Hersteller, d.h. Volvo hat der BAFA Unterlagen vorgelegt, die zu einer Listung der MY 21 geführt haben, nicht jedoch der MY 20. Warum?
Ich habe auch Volvo direkt angemailt, ob noch mit einer Listung der MY 20 zu rechnen ist oder nicht.
,

Zitat:

@nigl57 schrieb am 24. Mai 2020 um 16:20:27 Uhr:


Aus diesem Grund stellt sich die Frage, warum nur die MY 21 gelistet sind und nicht auch die MY 20. Auch für die
MY 20 sind die Voraussetzungen einer Listung erfüllt, nämlich Netto-Listenpreis unter 65.000,-€ und größere Elektroreichweite als 40 Km.
Verantwortlich für eine Listung ist der Hersteller, d.h. Volvo hat der BAFA Unterlagen vorgelegt, die zu einer Listung der MY 21 geführt haben, nicht jedoch der MY 20. Warum?
Ich habe auch Volvo direkt angemailt, ob noch mit einer Listung der MY 20 zu rechnen ist oder nicht.

Ganz einfach. Im Jahre 2019 war es noch so, dass der BAFA Nettolistenpreis des Basismodells noch bei 60.000,- Euro lag. Deswegen sind die XC60 T8 beispielsweise (auf jeden Fall als R-Design und Inscription) rausgefallen. Die Änderung durch Erhöhung der Prämie und auch die Erhöhung des Netto-Listenpreises der Basis auf 65.000,- Euro erfolgte erst im dieses Jahr (2020) im Februar, wodurch dann jetzt auch die XC60 T8 Inscription ect. mit reinfallen.

Ich weiß jetzt nicht, wie die Bafa Liste aktualisiert wird. Wie oft, ob es nach Modelljahren beantragt wird etc. Ich denke, dass VCG die Modelle dann im Februar oder März mit eingereicht hat. Ich weiß nicht, ob es den Hersteller Geld kostet, ob sie immer nur Modelljahre einreichen können, da sich immer wieder die Preise durch unterschiedliche Ausstattungsinhalte ändern können etc.

Ich kann VCG verstehen, dass die jetzt im März nicht erst noch das MY 2020 mit beantragen, wenn im Mai das neue Modelljahr kommt. Außerdem denke ich nicht, dass VCG wusste, wann die Liste aktualisiert wird. Die aktuelle Liste kam jetzt am 20.05.2020 - also recht genau zur Einführung des MY2021. Warum sollte sich jetzt Volvo noch die Arbeit machen wegen den paar MY 2020, die jetzt noch zugelassen werden. 😉

So blöd wie es jetzt klingt, aber es gibt nun mal bestimmte Stichtage. Ich hatte 2008 einen neuen Superb gekauft. Dieser kam mit 4 Wochen Verspätung. Ich hab mich gefreut, als er da war und zugelassen wurde. Nichtmal eine Woche später hatte dann die Bundesregierung beschlossen die KFZ-Steuer für 2 Jahre zu erlassen - der Stichtag lag nichtmal eine Woche nach meiner Zulassung und ich hab das nicht bekommen. Man kann es nie allen recht machen. Mal ist man Hund - mal ist man Baum... 😉

Ich beobachte die Liste seit Januar, und die ist bis Ende März fast wöchentlich aktualisiert worden.

Zitat:

@Beetle007 schrieb am 24. Mai 2020 um 17:10:02 Uhr:



Ganz einfach. Im Jahre 2019 war es noch so, dass der BAFA Nettolistenpreis des Basismodells noch bei 60.000,- Euro lag. Deswegen sind die XC60 T8 beispielsweise (auf jeden Fall als R-Design und Inscription) rausgefallen. Die Änderung durch Erhöhung der Prämie und auch die Erhöhung des Netto-Listenpreises der Basis auf 65.000,- Euro erfolgte erst im dieses Jahr (2020) im Februar, wodurch dann jetzt auch die XC60 T8 Inscription ect. mit reinfallen.
...
Ich kann VCG verstehen, dass die jetzt im März nicht erst noch das MY 2020 mit beantragen, wenn im Mai das neue Modelljahr kommt. Außerdem denke ich nicht, dass VCG wusste, wann die Liste aktualisiert wird. Die aktuelle Liste kam jetzt am 20.05.2020 - also recht genau zur Einführung des MY2021. Warum sollte sich jetzt Volvo noch die Arbeit machen wegen den paar MY 2020, die jetzt noch zugelassen werden. 😉

Das sind in diesem Zusammenhang wohl die entscheidenden Absätze. Der XC60 T8 MJ20 ist demnach nicht förderungswürdig. Die Expression sind ja überhaupt nur aus dem Grund entstanden, damit man den LP unter die magische Grenze drücken konnte.

Am Ende ist das dann vielleicht die Kröte die man schlucken muss, damit man noch ein unlimitiertes Auto bekommt: Keine BAFA Förderung für MJ20

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