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BAFA Förderung. Versteh nicht was die von mir brauchen.

Volvo XC60 U
Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 17:37

Hallo,

habe gleich nach Bestellung des XC 60 T8 Momentum die Bafa Förderung online beantragt und die verbindliche Bestellung sowie 2 Leasingangebote (1 richtiges, 1 Vergleichsangebot ohne 1500 E-Auto Rabatt)

hochgeladen. Nun wiehert der Amtsschimmel und stellt sich blöd. Man bräuchte den Leasingvertrag (den mach ich doch erst anhand des Angebotes wenn der Wagen irgendwann mal da ist) und man könnte nicht ersehen das der Hersteller die 1500 Euronen dazutut (wofür dann die beiden angeforderten Leasingangebote ?). Und den Bruttolistenpreis könnten sie nicht erkennen (Wofür dann die Verbindliche Bestellung??) und außerdem hab ich den ja online angeben müssen.

Wer hat das denn schon die Förderung erfolgreich beantragen können und mit welchem Schriftsatz aus dem diese 1500 Herstellerförderung hervorgeht? Mein :) hat da auch kein Plan. Bin wohl der erste.

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43 Antworten

M.W. kannst Du die Förderung erst beantragen wenn Du den Wagen hast. Dann sind auch die Unterlagen da. Siehe zu dem Thema auch hier https://www.motor-talk.de/.../...uer-xc60-t8-inscription-t6085977.html

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 20:34

Ne, also vorausgesetzt ich verstehe das mit meinem beschränkten Verständnis für Beamtendeutsch richtig: BAFA schreibt man soll einen Zuwendungsbescheid beantragen und "Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein"

Wenn es dann zugelassen ist muss man Zulassung etc. hinschicken, dann wird die Auszahlung gemacht.

Ich reich morgen mal den Scan vom BAFA Brief nach, den ich nach meinem Antrag bekommen habe. Vielleicht versteht ja einer hier, der das schon mitgemacht hat, was die von mir wollen. Ich hab 1 Monat (also jetzt noch 3 Wochen) Frist mein Paperwork nachzureichen.

Zitat:

@zettzett schrieb am 5. Oktober 2017 um 22:34:03 Uhr:

Ne, also vorausgesetzt ich verstehe das mit meinem beschränkten Verständnis für Beamtendeutsch richtig: BAFA schreibt man soll einen Zuwendungsbescheid beantragen und "Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein. ...

Genauso ist es zu verstehen. Das Fahrzeug muss noch nicht zugelassen bzw. im Besitz sein. Die Bestellung einschl.Leasingvertrag dürfte ausreichen.

So habe ich auch beim KFW-Förderprogramm Einbruchschutz agiert. Erst die Förderung beantragt, damit sie gesichert ist und anschließend (nach Kauf und Einbau) über Verwendungsnachweis abgerechnet und ausgezahlt bekommen.

Themenstarteram 6. Oktober 2017 um 8:21

Anbei mal der Brief von der BAFA.

OK, was ich verstehe ist: Man braucht den Leasingvertrag. Etwas schwierig, da ja noch gar nicht feststeht wann der Wagen tatsächlich kommt. Aber machbar.

Nur wie erbringe ich den "Eindeutigen Nachweis über den vom Hersteller zu leistenden Eigenanteil, der aus den eingereichten Unterlagen (Leasingangebote mit und ohne 1500 Rabatt sowie verbindl. Bestellung inkl. Nettopreis und Rabatt) nicht eindeutig hervorgeht.

Wie habt ihr das gemacht, bzw was steht diesbezüglich in euren Leasingverträgen oder anderen eingereichten Papieren?

Bafa001mt
Bafa002mt

Die Leasingverträge / Lessingangebote für den Vergleich kann doch den :) problemlos erstellen - der ausgedruckte Leasingantrag in beiden Varianten sollte dazu reichen, oder?

Themenstarteram 6. Oktober 2017 um 12:16

Ja das ist ja das Bescheuerte, die haben schon 2 Varianten Leasingangebote (mit und ohne die Förderung) von mir vorliegen und in der verbindlichen Bestellung steht "Leasing gemäß Angebot XXXX". Also eigentlich alles klar aber anscheinend doch nicht, man besteht auf Verträge.

Ich lass jetzt mal den richtigen Vertrag erstellen und schau mal wie es weitergeht.

Angebot ist halt nicht bindend. kann schon verstehen das die auf Nummer sicher gehen.

Ja, nur für das nicht angenommene Angebot kann er ja keinen Vertrag bekommen, da ist doch irgendwas falsch verstanden... :o

Du brauchst den verbindlichen Vertrag. Sowie Eine Berechnung des AH, aus der hervorgeht, wie die Rate mit und ohne Fördermittel wäre. Das wird hochgeladen. Ein paar Daten von Dir werden noch eingegeben. Ein paar Wochen später kriegst Du den Zuwendungsbescheid. Wenn Du das Auto dann hast (9 Monate hast Du Zeit), werden Brief, Kfz Schein, und die Ausgefüllte Verwendungsbestätigung hochgeladen. Nach 2 Monaten ist die Kohle auf dem Konto. Das ist nun wirklich keine „rocket science“.

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 14:02

Nein, Rocket Science ist das nicht, aber wenn die BAFA selber schreibt: "Mit dem elektronischen Antrag (Online-Portal) ist der Kauf- oder Leasingvertrag beziehungsweise die verbindliche Bestellung hochzuladen.

Nur bei Leasingverträgen: Zusätzlich ist eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus vorzulegen"

Verstehe ich das so, dass die verbindliche Bestellung sowie die beiden Leasinkalkulationen mit/ohne ausreichen sollten. Wenn sie auf einen Leasingvertrag bestehen, könnten sie das auch schreiben.

Also was lernen wir daraus? Das die BAFA entgegen eigener Vorgangs-Beschreibung auf einen Leasingvertrag besteht. Vielleicht ein brauchbarer Hinweis für kommende "Beantrager", damit es nicht immer hin und her geht.

Gar nicht so übel, wenn das so kompliziert ist. Dann bekomme ich den Nächsten Ende 2018 bestimmt auch nich gefördert. :D:D:D

Themenstarteram 8. November 2017 um 14:05

Jesses. Ich hab immer gedacht "soooo schwierig" kann es nicht sein. DOCH! ES IST SCHWIERIG.

Heute kam, nachdem ich den Leasingvertrag nachgreicht hatte dann der BAFA Ablehungsbescheid!!

Ja wieso das bloß? Also BAFA angerufen (diesmal gabs mal endlich ne Telefonnummer):

Wer jetzt dachte er kauft ein Auto das wie der XC 60 auf der BAFA Liste steht, bekommt netto 1500 € Nachlass auf den netto Wagenlistenpreis und qualifiziert sich damit für die Elektro Förderung IST AUF DEM HOLZWEG!

Die BAFA hat ihren eigenen "XC 60 BAFA Listenpreis" (den sie aus Wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht preisgeben) und unter DIESEM (niedrigeren Listepreis als in den Preislisten) muss der Kaufpreis 1500 Euro liegen!!! Und das tut er bei mir wohl nicht.

Beispiel von Bafa am Telefon: Ein Bafa Listenpreis wäre 40.000 €, der Preislistenlistenpreis 45.000 €, dann muss der Kaufpreis 1.500 € unter dem BAFA Listenpreis liegen. Also 38.500 = 6.500 € Gesamtrabatt!!!!

Jetz habe ich auf die Karre rund 8.000 € Nachlass bekommen (inkl. Zubehör) UND DAS REICHT DENEN NICHT!

Eine großere Augenwischerei ist mir noch nicht untergekommen. Ein Wunder das überhaupt je 1 Auto gefördert wurde.

Ich muss jetzt Einspruch einlegen und eine neue verbindliche Bestellung mit einem höheren Rabatt haben (Der BAFA Listenpreis ist vorher bei Volvo anzufragen) um irgendwie 1500 € unter den BAFA Schnäppchenpreis zu kommen.

Unfassbar das ganze.

Was eine Augenwischerei

Themenstarteram 8. November 2017 um 20:04

Festhalten:

Wenn meine Infos von Volvo stimmen ist der BAFA Listenpreis noch unter 50.000 netto für den XC60 T8 Momentum.

Um da noch 1.500 Euro drunter zu bleiben bedarf es eines Gesamtrabattes von rund 7.800 € netto auf den Preislisten Grundpreis. In Prozenten: 14 ! Und nicht 1.500,-- so wie man denken könnte.

Das ist echt mal unfassbar. :o

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