BAFA Förderung nach Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo zusammen.
Wie viele sicherlich schon lesen konnten, ist mein Golf 8 GTE die reinste Wucht (Ironie aus).
So langsam nähere ich mich der 6 Monatsgrenze seit der Zulassung und frage mich, ob nach einer Wandlung, bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags nach diesen 6 Monaten die Umweltprämie meine bleibt?
Ich sehe das ehrlich gesagt als "Schmerzensgeld" an, wie seht ihr dass, habt ihr da Erfahrung?
Ich gehe davon aus, dass mir die Förderung zusteht, da ich alle Vorgaben von der BAFA nach 6 Monaten erfüllt habe.
Ist ja auch eine persönliche Beantragung und auch hier keinerlei Hilfe vom Autohaus in der Vergangenheit bei Rechnungsproblemen wie Formfehlern in der Rechnung zwecks Förderung.
Danke an alle vorab die ähnliche Erfahrungen haben und die hier teilen.
Schönen Tag noch!
31 Antworten
Unabhängig der Probleme des GTE und der Interpretation des Schmerzensgeld erfüllt der TE doch die BAFA Anforderung zur Haltefrist.
Ob nun das Autohaus das Auto über eine Rückwandlung zurückkauft oder er einen "Dummen" auf dem Markt findet, der das Auto kauft, sollte dabei doch keine Rolle spielen?
Durchaus eine interessante Frage. Bei einem Verkauf ist die Lage eindeutig.
Bei Wandlung / Rücktritt wird man die Förderung wohl zurückzahlen müssen.
Zitat:
und sich die erhaltene Bafa-Prämie als Gewinn ("Schmerzensgeld"😉 zu verbuchen.
Wenn die Haltefrist, die ich für viel zu kurz halte, eingehalten wird, hat man eventuell juristisch recht, dass die Prämie behalten werden kann. Ich stoße mich allerdings an dem Gedankengut: "Schmerzensgeld", denn es ist wirklich nicht meine Aufgabe als Steuerzahler, der die Prämie eigentlich zahlt, "Schmerzensgeld" zu zahlen.
Vielleicht sollte man sich doch gelegentlich mal ins Gedächtnis rufen, dass alle staatlichen Prämien schlicht und einfach Steuergelder sind, die wir alle bezahlen.
Manny
Zitat:
@206driver schrieb am 16. November 2021 um 07:59:41 Uhr:
Durchaus eine interessante Frage. Bei einem Verkauf ist die Lage eindeutig.
Bei Wandlung / Rücktritt wird man die Förderung wohl zurückzahlen müssen.
Was lässt dich zu diesem Schluss kommen? An wen zurückzahlen?
Am Ende wird durch die BAFA ja nicht der Hersteller gefördert, sondern der Käufer/Nutzer für die Verwendung eines "umweltfreundlicheren" Fahrzeugs. Ansonsten hätte das Fördermodell ja anders gestaltet werden können, sodass der Hersteller die Förderung bereits beim Verkauf berücksichtigt. So beantragt aber der Endkunde die Förderung für sich selber.
Jedoch wird das Autohaus die Nichtförderfähigkeit beim Restwert berücksichtigen müssen. Spannend ist die Frage, ob dies Einfluss auf die zu berechnende KM-Pauschale hat...
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Zitat:
@MannyD schrieb am 16. November 2021 um 16:32:31 Uhr:
Zitat:
und sich die erhaltene Bafa-Prämie als Gewinn ("Schmerzensgeld"😉 zu verbuchen.
Wenn die Haltefrist, die ich für viel zu kurz halte, eingehalten wird, hat man eventuell juristisch recht, dass die Prämie behalten werden kann. Ich stoße mich allerdings an dem Gedankengut: "Schmerzensgeld", denn es ist wirklich nicht meine Aufgabe als Steuerzahler, der die Prämie eigentlich zahlt, "Schmerzensgeld" zu zahlen.
Vielleicht sollte man sich doch gelegentlich mal ins Gedächtnis rufen, dass alle staatlichen Prämien schlicht und einfach Steuergelder sind, die wir alle bezahlen.Manny
Ja hast vollkommen recht. Wenn die Prämie auch nur dazu dient die Zulassungszahlen für E-Autos zu steigern ist das leider so.
Ich mache da ja nichts falsch.
Aber in der Tat ein komischer Gedanke aber auf der anderen Seite: Wer bekommt in D alles Geld für was. Aber das ist jetzt eine politische Diskussion, die brauchen wir ja gar nicht aufmachen.
Am liebsten wär mir ja immer noch die würden die Kiste mal so hinkriegen dass man damit einigermaßen fahren kann das wird aber jeden Tag unwahrscheinlicher. Ich will den gar nicht zurückgeben.
Ich bin kein Jurist, aber eine Wandlung ist im Prinzip doch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ware zurück, Geld zurück. -> Kein Kauf mehr, kein Anspruch auf Förderung. Alles zurück auf Anfang. 😕
Ich hoffe die Sache geht noch gut aus, wenn nicht dann werde ich mal berichten wie es war...
Bis dahin Berichte riech im Software Thread über andere tolle Phänomene ;-)
Hallo Pat-Web,
gibt es mittlerweile schon etwas Neues, wie deine Wandlung ausgegangen ist?
Gruß
Hi.
Ich habe den Wagen (noch).
Jetzt mit der Software 1896 und Lenkradtausch geht alles mal im annehmbaren Maße.
Ausserdem Ist der Marktwert gestiegen (werden gerade keine PlugIn Hybride grbaut).
Wenn verkaufe ich glaube selbst, sonst lacht sich der Händler noch kaputt.
Ich bin froh, dass unser gewandelt wurde.
Zumal der nächste Rückruf vor der Tür steht.
Diesmal wegen Brandgefahr!
Unser Passat GTE ist schon dran, der Golf zum Glück Geschichte!
kann ich nachvollziehen, gute Entscheidung
Was auch immer das mit dem Thread Thema zu tun hat...
Komischerweise fehlt das in seinem Beitrag 😉
@mrbrother Wie sah es bei dir mit der Prämie aus? War der Wagen geleast? Wie lange war er in Besitz?