BAFA Förderung durch Händler abgezockt

Hyundai Ioniq 5 5

Hallo
habe soeben meinen fast neuen (Vorführwagen) Ioniq5 abgeholt.
Hab so 5000.00 Rabatt bekommen und mich bei der Abholung betr. BAFA Fördrung informieren wollen.
UND JETZT DER HAMMER: Ich kann keine Förderung mehr beantragen, weil dies schon der Händler gemacht hat und diese als zusätzlichen Gewinn einbehält.
Was meint Ihr dazu?

74 Antworten

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 24. Dezember 2021 um 17:26:39 Uhr:


Da es ja wohl noch keinen EV6 geben kann, der länger als 6 Monate zugelassen war (Voraussetzung für die Bafa-Prämie), kann der Händler zumindest das Geld noch nicht erhalten haben...
Insofern müsste der Wagen ja nach wie vor auf den Händler zugelassen bleiben, oder wie ist der weitere Ablauf so geplant?!?
Ansonsten, sofern der Vertragsabschluss online durchgeführt worden ist (=mögliches direktes Widerrufsrecht; andernfalls ggfs. ein mittelbares, wenn der Wagen zusammen mit einer Finanzierung gekauft worden ist) und ich aus dem Kauf nicht mehr heraus kommen sollte, würde ich den Wagen kaufen und direkt auf mich anmelden.
Dann sollte der Händler (ggfs. nach einer anonymen Mitteilung ans Bafa-Amt) keine Bafa-Prämie erhalten und Du könntest dann im Anschluss ggfs. die Prämie beantragen.... (damit kenne ich mich allerdings nicht aus).
Ich finde des Weiteren, dass sich beide Parteien sehr "eigenartig" verhalten haben. Die Käuferseite, mit Verlaub, hat sich extrem naiv und schusselig und die Verkäuferseite hat sich absichtlich und somit in meinem Augen arg unseriös verhalten...

Es geht hier um einen Ioniq5....von daher kann das vom zeitlichen Rahmen schon passen.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 24. Dezember 2021 um 14:30:46 Uhr:


Der Händler muss das Auto auch mindestens 6 Monate behalten, erst dann kann er auf dich zugelassen werden.

Für Privatpersonen gelten auf jeden Fall 6 Monate bis zum Verkauf. Keine Ahnung ob es für Händler Ausnahmen gibt.

Da im April 2020 die ersten Ioniq5 zugelassen wurden, kann es mit den 6 Monaten passen.

Hier gibt es alle Informationen zur Förderung. Dort gibt es auch den Punkt "Checkliste: Fördervoraussetzungen Gebrauchtwagen".

Man sollte bei Themen, die Worte wie "abgezockt" oder "Die Wahrheit über ..." enthalten immer sehr skeptisch sein. Doppelte Vorsicht gilt, wenn es sich dabei um die ersten Beiträge des entsprechenden Users handelt.
Des weiteren gilt, dass Beiträge nach dem Motto "Ich bin davon ausgegangen ..." in der Regel mehr über den Ersteller aussagen und zeigen, dass man sich im Vorfeld nicht gründlich informiert hat.

Als genereller Hinweis: Wir schätzen hier bei MT einen freundlich sachlichen Umgangston.

Die 6 Monate gelten für private und gewerbliche Antragsteller. Händler sind gewerbliche Antragsteller.

Ok, bin, warum auch immer, von einem EV6 ausgegangen...; Asche auf mein Haupt...
Jao, dann muss man wissen, wann der Kaufvertrag über den I5 gemacht worden ist...!
Ist er gemacht worden, als der Wagen bereits 5-6 Monate zugelassen war, ja dann muss man dem TE/Käufer wirklich Blauäugigkeit vorwerfen..., bei einem solch "alten" Wagen kann ja nun kein Mensch mehr davon ausgehen, dass hier noch keine Förderung beantragt worden ist...
Hat man den Vertrag abgeschlossen, als der Wagen evtl. ein paar Tage (wie bei Dir @Pointleader ) zugelassen war, dann ist das natürlich anders zu bewerten!
@IONIQ5 Wie war es denn nun genau??

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. Dezember 2021 um 11:44:03 Uhr:


Ok, bin, warum auch immer, von einem EV6 ausgegangen...; Asche auf mein Haupt...

Kein Problem. Das Thema wurde im falschen Bereich erstellt. Inzwischen ist es verschoben.

Die Frage bleibt doch, kann man dem Verkäufer einen rechtlich haltbaren Vorwurf machen oder nicht.
Wenn nicht, würde auch ein Rechtsanwalt nicht nützen.
Es ist jedenfalls mal kein guter Stil, über das Thema Bafa zu schweigen. Ob da eine Verbraucherschutzzentrale dazu Auskunft geben könnte/würde - keine Ahnung.
Hab heute zufällig beim Spazierengehen ein paar Gebrauchte Daimler angeschaut. Einer war wohl ein PHEV, denn außer dem Preisschild war noch ein zweites an der Windschutzscheibe mit dem Vermerk, dass die Bafa in Höhe von ich glaube es waren 1750 Euro noch vom Preis abgezogen wird. Die Kiste lage glaube knapp unterhalb von 60k Euro. Da musste ich sofort an diesen Tread denken.
Mein Jüngster lässt seine jährlichen Daimer-Mitarbeiter-Leasingkisten immer dort betreuen, der Laden ist o.k., nur könnte ich keine Daimlerpreise zahlen, undenkbar.

Zitat:

@TheBr4in schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:12:10 Uhr:



Zitat:

@Stef-Renntechnik schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:07:42 Uhr:


Prima Grundlage für ein hervorragendes Geschäftsverhältnis

Ist ja auch ein fantastisches Geschäftsverhältnis. Immerhin hat der Händler 5.000€ Rabatt gewährt.

Also da würde ich mir auch sagen "Mensch, der war so freundlich... drauf geschissen, dass ich einen Neuwagen für weniger Geld bekommen hätte".

Die Grundlage hat der Händler schon versaut indem er einfach nicht offen kommuniziert hat. Wäre mir scheißegal wenn der dann rumheult. Immerhin hat er wissentlich jemanden verarscht.

Ganz richtig so, so einem Händler würde ich auf jedem Wege die Hölle heiß machen. Berichte schreiben, Bewertungen schreiben, Anwalt drauf, bei der BAFA melden, etc.

Das Geschäftsverhältnis hat der Händler durch so eine unglaublich asoziale Betrugsabzocke sowieso schon für immer zerstört.

Verstehe ich jetzt nicht. Wurde die Prämie für den Gebrauchtwagen denn zugesichert?
Ansonsten ist der Händler frei in seiner Preisgestaltung.

Soweit waren wir schon.
Nee, der TE ging davon aus, das er die BAFA beantragen kann. Das war wohl nie Thema bei den Verkaufsverhandlungen.
Ist auch Tenor in diesem Tread: Man bespricht das vorher, also selbst schuld usw.
Wie ich auch schon sagte, der Händler hat rechtlich sicherlich alles richtig gemacht, was das Wohl des Händlers anbelangt.
Einen neuen Kunden hat er nun sicher nicht dazugekommen. Und wenn er das mit allen Kunden so hinbekommt, dann baucht er auch keine. dann verdient er so genug.
Und so lange hier vom TE keine Namen genannt werden, wird er noch mehr "Opfer" finden.
Mir wäre das nicht passiert, für den TE ist das jetzt Pech.

Man kann doch aber nicht das eigene Unvermögen dem Händler anlasten. Der Händler hat mit der Förderung seitens der Bafa nichts zu tun. Er verkauft ein gebrauchtes Fahrzeug, welches bereits eine Förderung erhalten hat.
Was spricht denn dagegen sich selbst im Vorwege zu informieren, da man ja schließlich selbst eine Förderung beantragen will, wie dort die Spielregeln sind.

Es geht doch hier nicht um Opfer, Betrug oder sonst was. Sondern schlicht darum, dass ein Käufer sich nicht informiert hat und auch anscheinend nie den Händler dazu befragt hat.

Dass man jetzt dem Händler dafür verantwortlich machen will ist total unfair.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 29. Dezember 2021 um 16:19:33 Uhr:


Man kann doch aber nicht das eigene Unvermögen dem Händler anlasten. Der Händler hat mit der Förderung seitens der Bafa nichts zu tun. Er verkauft ein gebrauchtes Fahrzeug, welches bereits eine Förderung erhalten hat.
Was spricht denn dagegen sich selbst im Vorwege zu informieren, da man ja schließlich selbst eine Förderung beantragen will, wie dort die Spielregeln sind.

Es geht doch hier nicht um Opfer, Betrug oder sonst was. Sondern schlicht darum, dass ein Käufer sich nicht informiert hat und auch anscheinend nie den Händler dazu befragt hat.

Dass man jetzt dem Händler dafür verantwortlich machen will ist total unfair.

Total unfair?

Die Händler werben zuhauf damit, dass die Unterlagen für den BAFA-Antrag vorbereitet werden und den Käufern bei der Antragstellung geholfen wird. Da ist dieses Mittel recht und billig.

Aber wenn man dann einen Vorführwagen/Tageszulassung kauft, dann verschweigt man die BAFA und es wird so getan als hätte man damit nichts zu tun.

Interessante Sichtweise. Ich seh das anders und würde den Händler/Werkstatt wechseln, wenn so mit mir umgegangen würde.

Ja unfair.

Als Käufer kann man sich ganz leicht bei der Bafa informieren welche Voraussetzungen für eine Förderung von Gebrauchtwagen bestehen.

Verschwiegen wurde hier garnichts, die Förderung wurde wie üblich bei der Erstzulassung beantragt, dabei ist es unerheblich ob das Auto eine Tageszulassung ist, ein Vorführwagen oder ein regulärer Gebrauchter von einem privaten Verkäufer.

Wenn man sich darüber informiert, dann erschließt es sich von allein.

Aber wie kann es sein, dass bei einem Gespräch mit dem Verkäufer diese Fragen nicht gestellt werden? Wenn man schon mit Null Ahnung ein Elektroauto kauft, dann muss ich sowas doch erfragen?!?

Nein sorry, man hat wirklich die Möglichkeit sich zu informieren, auch wenn selbst denken vielleicht nicht mehr in Mode ist, aber es muss nicht immer alles auf dem Silbertablett serviert werden.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 29. Dezember 2021 um 17:31:09 Uhr:


Ja unfair.

Als Käufer kann man sich ganz leicht bei der Bafa informieren welche Voraussetzungen für eine Förderung von Gebrauchtwagen bestehen.

Verschwiegen wurde hier garnichts, die Förderung wurde wie üblich bei der Erstzulassung beantragt, dabei ist es unerheblich ob das Auto eine Tageszulassung ist, ein Vorführwagen oder ein regulärer Gebrauchter von einem privaten Verkäufer.

Wenn man sich darüber informiert, dann erschließt es sich von allein.

Aber wie kann es sein, dass bei einem Gespräch mit dem Verkäufer diese Fragen nicht gestellt werden? Wenn man schon mit Null Ahnung ein Elektroauto kauft, dann muss ich sowas doch erfragen?!?

Nein sorry, man hat wirklich die Möglichkeit sich zu informieren, auch wenn selbst denken vielleicht nicht mehr in Mode ist, aber es muss nicht immer alles auf dem Silbertablett serviert werden.

Erschließt sich eben nicht von allein, weil Tageszulassungen nicht die Fördervoraussetzungen erfüllen. Soviel zu "es ist einfach sich zu informieren" ;-)

Was ist denn da nicht zu verstehen, eine Tageszulassung* ist eine Zulassung und somit erstmal förderfähig. Natürlich muss der Händler das Auto 6 Monate halten bzw. angemeldet lassen, um die Förderung nicht zurückzahlen zu müssen.

Ist beim Vorführwagen nicht anders, um den es sich in diesem Fall handelt.

Für den Käufer in jedem Fall nicht wichtig in Bezug auf die Förderung. Wichtig ist nur, das Auto ist in jedem Fall gebraucht, egal wie man das Fahrzeug bezeichnet.

*Tageszulassung bezeichnet man Fahrzeug die zugelassen wurden, jedoch nicht genutzt wurden. Die Autos müssen aber nicht nur einen Tag zugelassen sein.

Zitat:

@TheBr4in schrieb am 29. Dezember 2021 um 17:38:34 Uhr:


Erschließt sich eben nicht von allein, weil Tageszulassungen nicht die Fördervoraussetzungen erfüllen. Soviel zu "es ist einfach sich zu informieren" ;-)

Warum verbreitet man solche Aussagen, nachdem im Thread bereits die Förderbedingungen für Gebrauchtfahrzeuge verlinkt wurden?

Um diesen Fall hier genau beurteilen zu können müsste man das Angebot und den Vertrag zur Hand haben.

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