BAFA Förderung durch Händler abgezockt

Hyundai Ioniq 5 5

Hallo
habe soeben meinen fast neuen (Vorführwagen) Ioniq5 abgeholt.
Hab so 5000.00 Rabatt bekommen und mich bei der Abholung betr. BAFA Fördrung informieren wollen.
UND JETZT DER HAMMER: Ich kann keine Förderung mehr beantragen, weil dies schon der Händler gemacht hat und diese als zusätzlichen Gewinn einbehält.
Was meint Ihr dazu?

74 Antworten

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 24. Dezember 2021 um 14:49:53 Uhr:


@Pointleader

Dein Auto ist ja auch nicht sofort verfügbar, sondern erst im April und hat dazu noch bis zu 8000 km.

Viele werden jedoch angeboten als wirklich sofort verfügbar und sind Tageszulassungen als Vorführwagen deklariert und haben die Straße noch nie gesehen.

5 Monate ist doch heutzutage sofort verfügbar ??.

Zitat:

@Pointleader schrieb am 24. Dezember 2021 um 14:54:56 Uhr:



Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 24. Dezember 2021 um 14:49:53 Uhr:


@Pointleader

Dein Auto ist ja auch nicht sofort verfügbar, sondern erst im April und hat dazu noch bis zu 8000 km.

Viele werden jedoch angeboten als wirklich sofort verfügbar und sind Tageszulassungen als Vorführwagen deklariert und haben die Straße noch nie gesehen.

5 Monate ist doch heutzutage sofort verfügbar 🙂

@IONIQ5
Wann hast du den Vertrag denn unterschrieben?
Da sofort verfügbar, kann das ja noch nicht lange her sein. Vielleicht liegst du noch in der Widerrufsfrist?

Zitat:

@therealkickers schrieb am 24. Dezember 2021 um 14:39:48 Uhr:


Was soll ich dazu meinen? So ist das. Anders geht es nicht. Die Bafa Förderung kriegt nur der Erstzulasser.

Oben hab ich schon geschrieben, auch für einen Gebrauchtwagen gibt es BAFA

, wenn mehrere Bedingungen zutreffen, siehe link weiter oben.

Die entscheidenste Bedingung ist, es darf noch keine Förderung durch den Erstbesitzer beantragt worden sein. Es gibt noch weitere, sieh link..........

Wenn der Händler die Kiste nicht 6 Monate gehalten hat, dann würde ich ihm mitteilen, dass man ihn bei der BAFA anzeigt wegen Subventionsbetrug.

Zitat:

@TheBr4in schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:00:42 Uhr:


Wenn der Händler die Kiste nicht 6 Monate gehalten hat, dann würde ich ihm mitteilen, dass man ihn bei der BAFA anzeigt wegen Subventionsbetrug.

Prima Grundlage für ein hervorragendes Geschäftsverhältnis

Zitat:

@Stef-Renntechnik schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:07:42 Uhr:



Zitat:

@TheBr4in schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:00:42 Uhr:


Wenn der Händler die Kiste nicht 6 Monate gehalten hat, dann würde ich ihm mitteilen, dass man ihn bei der BAFA anzeigt wegen Subventionsbetrug.

Prima Grundlage für ein hervorragendes Geschäftsverhältnis

Ist ja auch ein fantastisches Geschäftsverhältnis. Immerhin hat der Händler 5.000€ Rabatt gewährt.

Also da würde ich mir auch sagen "Mensch, der war so freundlich... drauf geschissen, dass ich einen Neuwagen für weniger Geld bekommen hätte".

Die Grundlage hat der Händler schon versaut indem er einfach nicht offen kommuniziert hat. Wäre mir scheißegal wenn der dann rumheult. Immerhin hat er wissentlich jemanden verarscht.

Quatsch....der Kunde sollte sich auch ein bisschen vorher informieren und fragen

Zitat:

@Stef-Renntechnik schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:07:42 Uhr:



Zitat:

@TheBr4in schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:00:42 Uhr:


Wenn der Händler die Kiste nicht 6 Monate gehalten hat, dann würde ich ihm mitteilen, dass man ihn bei der BAFA anzeigt wegen Subventionsbetrug.

Prima Grundlage für ein hervorragendes Geschäftsverhältnis

Hüstel... Was genau? Der Betrug am Steuerzahler, oder der absurde Wucherpreis?

Zitat:

@Stef-Renntechnik schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:15:09 Uhr:


Quatsch....der Kunde sollte sich auch ein bisschen vorher informieren und fragen

Quatsch. Der Verkäufer ist hier der Profi unter den Vertragspartnern. Er hat hier definitiv darauf hinzuweisen, dass er die Förderung bereits beantragt hat. Er wollte einfach nur Kasse machen.

Anders wäre es, wenn die Kiste 3 Jahre alt wäre. Da wäre es logisch. Bei einer Tageszulassung ist es eine Frechheit großzügig 5.000€ Rabatt zu gewähren und die 6.000€ BAFA ohne Hinweis einzustreichen.

Wo kommen wir da hin? Demnächst gibt's dann nur noch Neuwagen für BLP, weil die Händler einfach alle Fahrzeuge zulassen und sich die BAFA genehmigen? Wie kann man das bitte verteidigen und den schwarzen Peter dem Käufer zuschieben? Selber Händler, oder wie?

Jetzt hör aber auf...der Verkäufer ist der Profi.. hahahaha.
Alle wollen so schlau sein und erkundigen sich nicht vorher. Selber schuld, kann ich da nur sagen.
Das mit der Förderung sollte eigentlich jeder wissen.

Da es ja wohl noch keinen EV6 geben kann, der länger als 6 Monate zugelassen war (Voraussetzung für die Bafa-Prämie), kann der Händler zumindest das Geld noch nicht erhalten haben...
Insofern müsste der Wagen ja nach wie vor auf den Händler zugelassen bleiben, oder wie ist der weitere Ablauf so geplant?!?
Ansonsten, sofern der Vertragsabschluss online durchgeführt worden ist (=mögliches direktes Widerrufsrecht; andernfalls ggfs. ein mittelbares, wenn der Wagen zusammen mit einer Finanzierung gekauft worden ist) und ich aus dem Kauf nicht mehr heraus kommen sollte, würde ich den Wagen kaufen und direkt auf mich anmelden.
Dann sollte der Händler (ggfs. nach einer anonymen Mitteilung ans Bafa-Amt) keine Bafa-Prämie erhalten und Du könntest dann im Anschluss ggfs. die Prämie beantragen.... (damit kenne ich mich allerdings nicht aus).
Ich finde des Weiteren, dass sich beide Parteien sehr "eigenartig" verhalten haben. Die Käuferseite, mit Verlaub, hat sich extrem naiv und schusselig und die Verkäuferseite hat sich absichtlich und somit in meinem Augen arg unseriös verhalten...

Zitat:

@Stef-Renntechnik schrieb am 24. Dezember 2021 um 17:17:22 Uhr:


Jetzt hör aber auf...der Verkäufer ist der Profi.. hahahaha.
Alle wollen so schlau sein und erkundigen sich nicht vorher. Selber schuld, kann ich da nur sagen.
Das mit der Förderung sollte eigentlich jeder wissen.

Bist Du hier der Schwätzer vom Dienst oder was? Ja, der Händler ist hier der Profi. Der Kunde ist der Laie.

Übrigens auch bei Ankauf und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen so. Der Händler kann sich nie darauf berufen einen Mangel nicht gekannt oder erkannt zu haben, da ihm unterstellt wird, dass er fachkundig ist. Ob er trotzdem zu blöd ist spielt null Rolle.

Wenn man heute ein eAuto kauft, dann ist die Förderfähigkeit ein großer Bestandteil der Entscheidung. Hält der Händler die Information zurück, dann ist das zumindest nicht sonderlich redlich. Davon ab gibt es keinen Grund dies zu tun, außer auf Kosten des unwissenden Kunden Profit zu machen.

Zudem ist die Unterstellung, dass der Käufer uninfomiert ist und selber Schuld sei schon frech. Vorallem wenn man sich dann schützend vor den Händler stellt und von "guter Geschäftsbeziehung" schwadroniert. Das kann man fast gar nicht ernst nehmen.

Ich kenne Autoverkäufer der sich mit E Autos und deren Modalitäten auskennt und richtig beraten können die auch nicht.
Meistens ist der Kunde besser informiert.
Und das mit dem guten Geschäftsverhältnis war als Ironie gemeint...

Und ich bleibe bei meiner Meinung, der Kunde muss sich auch selber informieren, niemanden sollte völlig naiv zum Autoverkauf gehen
Nicht falsch verstehen, es ist nicht böse gemeint, aber eine gewisse Eigenverantwortung sollte jeder haben.

Ich für meinen Teil informiere mich bei Neuanschaffungen bei allen möglichen Quellen, um genau nicht in solch eine Falle zu tappen.

Und erst recht wenn es Geld von einer 3. Stelle gibt....

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