BAFA Förderung durch Händler abgezockt
Hallo
habe soeben meinen fast neuen (Vorführwagen) Ioniq5 abgeholt.
Hab so 5000.00 Rabatt bekommen und mich bei der Abholung betr. BAFA Fördrung informieren wollen.
UND JETZT DER HAMMER: Ich kann keine Förderung mehr beantragen, weil dies schon der Händler gemacht hat und diese als zusätzlichen Gewinn einbehält.
Was meint Ihr dazu?
74 Antworten
Der Käufer hat sich ja offensichtlich vorher informiert bezüglich Förderung. Ist im Kaufvertrag und Rechnung denn der Herstelleranteil ausgewiesen? Spätestens da sollte man ja hellhörig werden.
Mit 5000€ Rabatt sollte man auch über der 80% Grenze landen.
Sorry wenn es in den 3 Seiten irgendwo stand, beim überfliegen nix gefunden.
Ich fürchte ja, dass dies vollkommen ausgeblieben ist und man nun den Händler dafür die Schuld geben möchte. Betrachtet man den einen oder anderen Kommentar scheint das ja auch zu klappen.
Zitat:
@206driver schrieb am 30. Dezember 2021 um 08:16:15 Uhr:
Zitat:
@TheBr4in schrieb am 29. Dezember 2021 um 17:38:34 Uhr:
Erschließt sich eben nicht von allein, weil Tageszulassungen nicht die Fördervoraussetzungen erfüllen. Soviel zu "es ist einfach sich zu informieren" ;-)
Warum verbreitet man solche Aussagen, nachdem im Thread bereits die Förderbedingungen für Gebrauchtfahrzeuge verlinkt wurden?Um diesen Fall hier genau beurteilen zu können müsste man das Angebot und den Vertrag zur Hand haben.
Warum ich solche Aussagen verbreite? Eventuell weils stimmt? Die Mindeshaltedauer ist bei einer Tageszulassung nicht erreicht. Ergo für den Händler nicht förderfähig. Daher kann der Käufer davon ausgehen, dass er noch Förderung bekommt, da förderfähig wenn noch keine BAFA-Förderung geflossen ist. Ist dem nicht so, dann sollte der Verkäufer dies mitteilen, da der Käufer die Haltedauer bei Unterschrift eventuell nicht kennt?!
Ausreichend erklärt warum ich "solche Aussagen verbreite"?
Außerdem ist dies doch genau der Punkt Warum sich der Käufer verarscht fühlt.
Er kauft ein fast neues Auto, denkt es wäre noch förderfähig, aber der Händler hat die Kiste 6 Monate angemeldet rumstehen lassen und die BAFA eingestrichen und verkauft dann als Tageszulassung/Verführer "wie neu".
Wenn es "wie neu" ist, dann kann man auch davon ausgehen, dass es "wie neu" förderfähig ist. Ist es in diesem Fall aber eben nicht.
Die einen sagen: Käufer dumm. Die anderen sagen: Händler unfair.
Beides möglich. Ich sehe wie schon mehrmals gesagt so: der Käufer war im schlimmsten Fall unwissend. Der Käufer hat ganz genau gewusst was er da tut. Daher wäre ich an Stelle des Käufers auch sauer auf den Händler.
Bei einem Gebrauchtwagen kann er grundsätzlich ersteinmal davon ausgehen, dass dieser bereits gefördert wurde. Wäre dieser Gebrauchtwagen förderfähig, wäre das sicherlich das erste was der Händler bewerben würde.
Eine Tageszulassung kann ebenso länger als einen Tag zugelassen sein, es geht lediglich darum, dass die Zulassung nur auf dem Papier erfolgt ist, das Auto dennoch von der Sache her ein Neuwagen ist. Aber auch eine Tageszulassung ist ein Gebrauchtwagen.
Die Tageszulassung ist aber hier auch nicht das Thema, der TE hat einen Vorführwagen erworben, also ein Fahrzeug welches Zugelassen war und auch genutzt wurde.
Zitat:
@Killed_in_Action schrieb am 30. Dezember 2021 um 09:50:37 Uhr:
Wäre dieser Gebrauchtwagen förderfähig, wäre das sicherlich das erste was der Händler bewerben würde.
Genau das! Und deswegen sehe ich es auch so, dass der Händler sagen sollte (wenn auch rechtlich vielleicht nicht muss), wenn das Fahrzeug nicht mehr förderfähig ist. Auch weil der Käufer unter Umständen gar nicht weiß wie lange das Fahrzeug zugelassen ist oder war.
Ist auch müßig weiter zu diskutieren, da gibts eben zwei Sichtweisen. Finde es ziemlich krass, dass so viele den Händler verteidigen. Dabei meckern sonst so viele über die Servicewüste.
Ich kann den Händler nur verteidigen, da er nichts falsches gemacht hat.
Der Händler geht davon aus es mit mündigen Bürgern zu tun zu haben.
Wenn ich auf eine Förderung spekuliere, dann befrage ich den Verkäufer dazu, besonders bei einem gebrauchten Fahrzeug. Aber sich erst bei der Abholung darüber zu informieren ist ein wenig spät, oder?
Es kann dazu nur eine Sichtweise geben und das ist die juristische Sichtweise, alles andere sind Meinungen die nicht immer richtig sein müssen.
Zitat:
@TheBr4in schrieb am 30. Dezember 2021 um 12:58:54 Uhr:
Ist auch müßig weiter zu diskutieren, da gibts eben zwei Sichtweisen. Finde es ziemlich krass, dass so viele den Händler verteidigen. Dabei meckern sonst so viele über die Servicewüste.
Genau, es gibt zwei Sichtweisen.
In jedem Grundlagenseminar für Führungskräfte lernt man:
Erst beide Seiten anhören, danach eine Entscheidung treffen.
Wir haben hier die einseitige Sichtweise eines verärgerten Kunden, doch die Sichtweise des Händlers fehlt komplett.
Wobei die Sichtweisen des Käufers nicht sonderlich realitätsnah sind.
Vorführwagen mit 5.000€ Rabatt gekauft und sich insgeheim die Hände gerieben wegen der erwarteten Bafa ?
Und das in der aktuellen Situation das Autos, egal ob neu oder gebraucht, Mangelware sind und Rabatte sehr selten sind.
In diesem Fall von Abzocke zu sprechen empfinde ich schon ein wenig dreist.
Auf jeden Fall würde ich erwarten sich vor dem Kauf zu informieren und nicht nachher zu jammern.
Die Transparenz des Händlers kann hier niemand beurteilen, doch der Kunde sollte vor dem Kauf die richtigen Fragen stellen.
Zitat:
@Killed_in_Action schrieb am 30. Dezember 2021 um 13:18:12 Uhr:
Es kann dazu nur eine Sichtweise geben und das ist die juristische Sichtweise, alles andere sind Meinungen die nicht immer richtig sein müssen.
Weil ja bekannt ist, dass es NUR EINE juristische Sichweise gibt.:-D
Aber klar, so kann man jegliche Diskussion in einem Fprum beenden. Einfach juristisch beurteilen und Ende.
Allerdings: nur weil jemand juristisch korrekt handelt heißt das nicht, dass mann dieses Verhalten gut finden muss.
Zitat:
@TheBr4in schrieb am 30. Dezember 2021 um 12:58:54 Uhr:
Finde es ziemlich krass, dass so viele den Händler verteidigen.
Daran ist nichts ungewöhnlich. Die Beiträge des TE sind sehr lückenhaft, daher ist völlig unklar wie der Händler den Wagen beworben hat. Ohne das Angebot bzw. den Kaufvertrag kann man den Vorgang schlicht nicht bewerten.
Formulierungen wie "abgezockt" deuten meiner Meinung auch gar nicht auf ein wirkliches Interesse des TE hin.
Zitat:
@206driver schrieb am 30. Dezember 2021 um 13:26:45 Uhr:
Formulierungen wie "abgezockt" deuten meiner Meinung auch gar nicht auf ein wirkliches Interesse des TE hin.
Für mich klingt das sehr nach Enttäuschung und Frust über das eigene Unvermögen, also braucht man ein Ventil.
Das Forum ist voll mit diversen "Frustbewältigungen"
Du hast mich nicht verstanden, es gibt nicht nur eine juristische Sichtweise, es gibt nur eine Sichtweise die richtig ist, nämlich die juristische Sichtweise.
Da wird sicher alles korrekt sein, denn ich denke nicht, dass die Förderung dem Käufer zugesichert wurde und nun vorenthalten wird.
Man muss nicht immer alles richtig finden wenn es juristisch korrekt ist, aber man sollte dann aber auch verstehen, dass man damit falsch liegt.
Möchte der TE wissen ob alles korrekt abgelaufen ist, sollte er einen Anwalt hinzu ziehen.
Es wäre auch ein guter Moment für sein eigenes Handeln die Verantwortung zu übernehmen.
Ist nicht ganz passend, aber zu behaupten der Händler hätte damit nichts zu tun, ist einfach Quark.
https://autokaufrecht.info/.../
Zumal der Käufer auch wegen Irrtum den Kaufvertrag anfechten könnte (119 BGB), weil er eben davon ausgegangen war, dass das Fahrzeug förderfähig wäre.
Es kommt null darauf an, ob der Käufer es wissen hätte können. Sieht man ja an verlinkten Beispiel. Es kommt drauf an, ob er es hätte wissen MÜSSEN. Und das musste er wohl anscheinend gem. verlinkter Sachlage nicht.
Auch stellt sich die Frage, ob die Förderfähigkeit eventuell sogar eine erwartete Eigenschaft sein könnte.
Soviel zum Thema "eine "richtige" juristische Sichtweise".
Natürlich müsste es juristisch geprüft werden, ob hier ein Anspruch ggü. dem Händler besteht. Allerdings ist mir das Ergebnis "hätteste Dich vorher informiert" etwas zu kurz gegriffen.
Der Händler muss sich die Frage gefallen lassen, ob der Käufer auch mit dem Wissen über die nicht mehr mögliche Förderung gekauft hätte. Ist die Frage mit nein zu beantworten sehe ich ehrlich gesagt gute Chancen den KV erfolgreich anzufechten.
Der Sachverhalt ist doch ein ganz anderer, der Händler hat der Kundin, sogar nach eigenen Angaben, eine Prämie in Aussicht gestellt.
Das ist aber hier nicht der Fall.
Schade, dass Du das mit der juristischen Sichtweise nicht verstanden hast.
Zitat:
@Killed_in_Action schrieb am 30. Dezember 2021 um 14:04:44 Uhr:
Schade, dass Du das mit der juristischen Sichtweise nicht verstanden hast.
Ich habe das schon verstanden. Ich sage nur, dass die juristische Betrachtung nicht unbedingt eindeutig sein muss. Das müsste letztlich ein Gericht entscheiden. Und ein anderes Gericht sieht das eventuell schon wieder anders.
Mich stört in der Diskussion einfach, dass die mangelnden Infos über den Sachverhalt ausschließlich dazu genutzt werden dem Käufer vorzuwerfen er wäre nicht informiert gewesen.
Dem Käufer fehlte eine Information, nämlich die darüber, ob für das Fahrzeug bereits eine Förderung erhalten wurde. Diese Information hat nur der Händler.
Wenn der Händler davon überzeugt ist, dass sein Angebot gut und fair ist, dann kann er dem Käufer diese Information geben. Ob er es tun muss sei dahingestellt. Halte ich es für redlich es nicht zu tun? Nein. Ich finde es vom Verkäufer unfair. Völlig unabhängig von der rechtlichen Würdigung und völlig unabhängig davon, ob der Käufer über Fördervoraussetzungen informiert war.
Und das zeigt auch oben verlinkten Beispiel, dass zwar inhaltlich abweicht, aber eben auch thematisiert, dass
"Entscheidend ist, ob eine Aufklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung im Einzelfall erwartet werden darf, wobei unter anderem danach zu unterscheiden ist, ob es sich bei den Vertragspartnern um Laien oder Fachleute handelt. Der Informationsbedarf einer Partei ist umso größer, je ausgeprägter das intellektuelle oder wirtschaftliche Übergewicht der anderen Partei und damit deren Zugang zu den Informationsquellen ist. Bestand und Ausmaß der Aufklärungspflicht hängen danach ganz von den Umständen des Einzelfalls ab."
Es ist also durchaus auch zu diskutieren, ob und inwiefern der Händler juristisch wasserdicht gehandelt hat. Denn dort steht auch keine Einschränkung bzgl. positiver oder negativer Aufklärung, also zu förderfähig oder eben nicht förderfähig.
Zumindest würde mich der Händler nach so einer Aktion nicht wieder sehen.
Letztlich sind wir nicht so weit voneinander entfernt. Ich gehe nur nicht mit, dem Käufer 100% der Verantwortung zuzuschieben.
Wir drehen uns im Kreis.
Etwas Eigenverantwortung hätte die Situation nicht entstehen lassen, die Welt des Internets macht es einem möglich innerhalb von wenigen Minuten Antworten auf alle Fragen zu bekommen. Neben offiziellen Seiten gibt es auch noch genügend Seiten die einem das erklären als sei man ein kleines Kind.