B8 mit 190 PS SCR Auslieferungsstop?
Hallo,
ich sollte Anfang April eigentlich meinen neuen Passat bekommen. Heute bekomme ich vom Freundlichen einen Anruf, dass Volkswagen die Auslieferung des Autos (2,0 TDI, 190 PS SCR) gestoppt hat. Angeblich wegen der Schadstoffeinstufung. Näheres ist nicht bekannt.
Kennt Ihr ähnliche Vorgänge? Wie lange kann das dauern??
mfg arni64
Beste Antwort im Thema
Hier gibts das gratis :-)
https://www.merkur.de/.../...r-wichtige-diesel-modelle-zr-9901815.html
396 Antworten
Aber die Aussage war, unabhängig vom Bestelldatum... Es werden keine, auch schon produzierte und auf dem Parkplatz stehende PKW´s mit dem Antriebssetup mehr ausgeliefert.
Ich habe heute auch die Info bekommen, dass der Passat mit 190 PS, Frontantrieb und DSG nicht mehr produziert werden kann.
Bestellt 02.2018
Jetzt wurde mir das kostenfreie upgrade zum 4 Motion angeboten...
Welche Vor-bzw. Nachteile hat 4 Motion ( Allrad )
Zitat:
@MaxLE87 schrieb am 12. April 2018 um 16:20:51 Uhr:
Jetzt wurde mir das kostenfreie upgrade zum 4 Motion angeboten...
Welche Vor-bzw. Nachteile hat 4 Motion ( Allrad )
Vorteil definitiv:
Viel bessere Traktion, höhere Anhängelast, gerade im Winter viieeel mehr Fahrspaß.
Nachteile definitiv:
~ 150 kg Mehrgewicht, durch höhere mechanische Verluste und Mehrgewicht definitiv einen höheren Verbrauch, formal auch mehr CO2-Ausstoß, und dadurch höhere KFZ-Steuer.
Für mich persönlich würden die Vorteile klar überwiegen, aber das sieht definitiv jeder anders 😉
Zitat:
@MaxLE87 schrieb am 12. April 2018 um 16:20:51 Uhr:
Ich habe heute auch die Info bekommen, dass der Passat mit 190 PS, Frontantrieb und DSG nicht mehr produziert werden kann.
Bestellt 02.2018
Jetzt wurde mir das kostenfreie upgrade zum 4 Motion angeboten...Welche Vor-bzw. Nachteile hat 4 Motion ( Allrad )
An sich wohl erst mal keine Nachteile. Wird wohl gerade so angeboten. Bekam das Angebot auch.
Jedoch geht das bei mir aufgrund von Firmenwagenregelung und CO2 Limitierung nicht.
Was für Vor- Nachteile wirds geben...
-Höherer Spritverbrauch
-Höhere Wartungskosten
-Bessere Traktion im bei Nässe oder Schnee
-Höherer Mitteltunnel im PKW (wen es jemanden stört)
-Evtl. etwas weniger Ladehöhe als ohne im Kofferraum
-Höhere CO2 Klasse (135gramm glaub ich).
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Bei mir ebenfalls ein Firmenwagen.
Bruttolistenpreis soll der alte bleiben und auch CO2 Ausstoß ist noch ok - man kann ja nichts dafür das VW solchen Quatsch macht....
Ist das Heck beim Allrad anders ?
Zitat:
@Markuskr32 schrieb am 12. April 2018 um 17:02:59 Uhr:
Zitat:
@MaxLE87 schrieb am 12. April 2018 um 16:20:51 Uhr:
Ich habe heute auch die Info bekommen, dass der Passat mit 190 PS, Frontantrieb und DSG nicht mehr produziert werden kann.
Bestellt 02.2018
Jetzt wurde mir das kostenfreie upgrade zum 4 Motion angeboten...Welche Vor-bzw. Nachteile hat 4 Motion ( Allrad )
An sich wohl erst mal keine Nachteile. Wird wohl gerade so angeboten. Bekam das Angebot auch.
Jedoch geht das bei mir aufgrund von Firmenwagenregelung und CO2 Limitierung nicht.Was für Vor- Nachteile wirds geben...
-Höherer Spritverbrauch
-Höhere Wartungskosten
-Bessere Traktion im bei Nässe oder Schnee
-Höherer Mitteltunnel im PKW (wen es jemanden stört)
-Evtl. etwas weniger Ladehöhe als ohne im Kofferraum
-Höhere CO2 Klasse (135gramm glaub ich).
Hallo #1850,
das mit dem Kofferraum glaub ich nicht. Der mag zwar die gleiche Breite haben, in der Höhe wird da aber was fehlen. Bei den technischen Angaben ist der Kofferraum ja auch ein paar Liter kleiner beim Allradler.
Hallo MaxLE87,
wie soll das mit dem gleichen Bruttolistenpreis funktionieren? Rabatte vom Händler oder auch von VW zählen da bestimmt nicht, oder gibt es ein Sondermodell "Abschied 190 PS DSG 2WD"?
Dieser kleine Auszug aus der KBA-Abgas-Vorschriftentabelle erklärt, warum VW und es betrifft NICHT NUR VW die Auslieferung der aktuellen 140KW-Modelle gestoppt hat. Auch andere Hersteller leiten oder haben schon den Produktionsstop einiger Modelle verfügt.
Hintergrund ist die Einführung der WLTP-Kraftstoffverbrauchsmessung und die veränderten EU-Abgasvorschriften.
Das aktuelle Modell Passat 140 KW ist nur noch bis zum 31.08.2018 Erstzulassungsfähig!!!
Bitte beachten: Die Fristen sind Erstzulassungsfristen!
715/2007*692/2008W
mindest 36W0 EURO6;W;PI/CI; M, N1 I EZ: 01.09.2015-31.08.2018 BM 2610kg (2840kg)
Angaben unter Feld 22: —
Bemerkungen:
Emi: Euro 6b / OBD: Euro 6-1
Grenzwerte "M1 / N1 Gr.I" d. Euro 6(b) gem. VO(EU)715/2007 iVm OBD-Norm "Euro 6-1"
Emi-Norm „Euro 6b“: Grenzw. d. Emi-Norm „Euro 6“ einschl. des überarb. Messverfahrens für Partikel, der Partikelzahlnorm (für Fz m. Otto-M. m. Direkteinspr. sind jedoch bei d. Partikelzahl nur d. Einh. vorläufige Werte erforderl.), Niedrigtemp.-Emi-Prüfung bei Flexfuel-Fz mit Biokraftstoff
OBD-Norm "Euro 6-1": vollst. OBD-Anford. der OBD-Norm "Euro 6", jedoch mit vorläufigen OBD-Schwellwerten gem. der Def. im Anh.XI Abs. 2.3.4 u. teilw. gelockertem IUPR
Diesel-M.: NOX-Speicherkat od. DENOX-System (AdBlue) erforderl.
WoMo: Emi-Einstufung auf Grundlage d. Basis-Fz (M1-Fz u. N1 Gr.I), bei N1 Gr.I-Fahrgestell kann tatsächl. Leergewicht des WoMo abweichen
Mehrstufen-Fz, die als Basis-Fz eine Emi-TG nach VO(EU)715/2007 besitzen u. in einer folgenden Stufe d. Bezugsmassengrenze (von 2840kg) überschreiten, benötigen gem. KBA-Info "03/2012" keinen neuen Nachw. über d. Emi-Verhalten u. die ursprüngl. Schlüsselung (ESN) bleibt unveränd.
ab "Euro 6" ist d. Änd. d. Emi-SNR ("Umschlüsselung"😉 nur noch iVm Anh.XI d. RL2007/46/EG mgl. (siehe Buchst. "G" od. "Q" gem. Anl. XI d. RL2007/46/EG, sofern d. Fz z. B. ein Fz m. bes. Zweckbest. - "SoKfz" - wird)
Otto-M. ohne DI: ident. GW bei Euro "5b", "6b", "6c" (ohne Partikelz.), nur untersch. OBD-Schwellenw., ggf. Umschlüsselung mgl.
Import-Fz (EBE): gem. Anh.IV T.2 d. RL2007/46/EG müssen Import-Fz nicht sämtl. OBD-Anford. erfüllen, ggf. Umschlüsselung bei gleichen Emi-GW mgl.
EZ bis (KBA SV1): 31.08.2018
auslaufend ab (KBA SV1): —
Euro-Norm: Euro 6
Grenzwerte: CO HC NOX Partikel NMHC HC+NOX PM PN
Otto / Diesel 1,00 / 0.50 0,10 / - 0,060 / 0.080 - / - 0,068 / - - / 0,170 0,0045 / 0,0045 (6,0x10*12) / 6,0x10*11
Ab dem 01.09.2018-31.08.2019 gilt für 1 Jahr die 1.Übergangsvorschrift:
715/2007*2017/1151AD
mindest 36AD EURO6;WLTP;AD;PI/CI; M, N1 I 01.09.2018-31.08.2019 BM 2610kg (2840kg) WLTP
Ab dem 01.09.2019-31.12.2020 gilt für ein weiteres Jahr die zweite Übergangsvorschrift:
715/2007*2016/646BG
mindest 36BG EURO6;WLTP;BG;PI/CI; M, N1 I 01.09.2019-31.12.2020 BM 2610kg (2840kg) WLTP
Ab dem 01.01.2021 gilt dann die zumindest bis heute bekannte letzte EU-Abgasbestimmung:
715/2007*2016/646AJ
mindest 36AJ EURO6;WLTP;AJ;PI/CI; M, N1 I 01.01.2021- BM 2610kg (2840kg) WLTP
Angaben unter Feld 22: —
Bemerkungen:
Emi: Euro "6d" / OBD: Euro "6-2" iVm Kst.-Verbrauch/CO2-Angabe auf Basis "WLTP"-Zyklus gem. VO(EU)2017/1151
Grenzwerte "M" bzw. "N1 Gr.I" d. "Euro 6" gem. VO(EU)715/2007 iVm OBD-Norm "Euro 6-2"
vollst. Nachweis der "Euro 6"-Anforderungen an die Auspuffemission (endgült. Partikelzahlnorm für PI-Fz) + RDE-NOX-Prüfung m. endgültigem Übereinst.-faktor ("CF=1,5" / neues Verfahren u.a. mit Kaltstart) + vollst. Nachw. d. OBD-Anford. m. endgült. Schwellenwerten gem. Def. in Anh. XI Abs. 2.3.3 d. VO(EU)459/2012 bzw. Anh. XI Abs. 2.3.1 der VO(EU)2017/1151 + überarb. Prüfverf. f. die Verdunst.-emission
WoMo: Emi-Einstufung auf Grundlage des Basis-Fz (M-Fz oder N1 Gr.I), bei N1 Gr.I-Fahrgestell kann tatsächl. Leergewicht des WoMo abweichen
Änd. d. Emi-SNR ("Umschlüsselung"😉 ab "Euro 6" grundsätzl. nur noch über Anh. XI zur RL2007/46/EG mgl. (Buchst. "G" od. "Q" gem. Anl. XI, sofern Fz z.B. ein Fz m. bes. Zweckbest. wird ("SoKfz"😉), ansonsten gilt KBA-Info "03/2012"
EU-Import m. abw. Fz-Beschreibung (EU-Fz-Klasse): bei Einh. d. jew. GW ist jedoch im Rahmen d. Änd. d. Fz-Klasse eine entspr. Umschlüsselung mgl.
EZ bis (KBA SV1): —
auslaufend ab (KBA SV1): —
Euro-Norm: Euro 6
Grenzwerte: CO HC NOX Partikel NMHC HC+NOX PM PN
Otto / Diesel 1,00 / 0.50 0,10 / - 0,060 / 0.080 - / - 0,068 / - - / 0,170 0,0045 / 0,0045 (6,0x10*11) / 6,0x10*11
Das sind die aktuellen Rechtsstände und was uns erwartet.
Ich gebe zu, dass es für den einen oder anderen starker Tobak ist das alles zu verstehen.
Es ist eine stufenweise starke Verschärfung der Abgasgrenzwerte innerhalb der EU.
Es geht leider nicht ohne neue Motorenkonstruktionen...und das braucht Zeit....
VW kann auch nicht für die verschiedenen Erstzulassungsfristen immer andere Motoren konstruieren...das kann kein Konzern (weder VW, BMW, Mercedes)...aber die Konzerne haben schon verschiedene Motoren-Entwicklungsprojekte in der Hinterhand...fragt sich nur, wie schnell und gründlich das umgesetzt wird.
Jetzt ist die Katze endlich aus dem Sack.
Mein Händler sagte mir, dass die betroffenen Kunden nun auch bevorzugt bedient werden. Es bleibt abzuwarten, was das heisst.
Für mich bedeutet das kostenlose "Upgrade" auf 4 Motion keinen wirklichen Mehrwert. Da ich überwiegend Autobahn fahre sieht meine Bilanz so aus:
- 150 kg Mehrgewicht gegenüber einem 1,8 L TSI mit 150 PS
- reduzierte Maximalgeschwindigkeit (das alte Datenblatt kann man nicht mehr aufrufen, aber ich meine es wären 6 oder 8 km/h)
- Durch den Mehrverbrauch am Diesel reduziert sich die Reichweite und ich muss öfter tanken,....
+ Vorteil: bessere Traktion beim zügigen Anfahren an der Ampel ....brauche ich aber eher nicht so oft.
Daher überlege ich, ob ich nicht lieber auf einen 1,8 l TSI umschwenke, der ja im BLP günstiger ist als der bestellte Diesel. Der Motor läuft schön ruhig und zieht auch gut und ist in den Fahrleistungen mit dem 190 PS Diesel 4 Motion vergelicbar . Aber wenn ich an die Abstimmung mit Personalabteilung, Leasinggesellschaft und VW denke, nehme ich davon doch lieber Abstand !
Was machen die anderen hier im Forum, die jetzt wählen können ?
Zitat:
@aldi01 schrieb am 12. April 2018 um 23:04:23 Uhr:
Jetzt ist die Katze endlich aus dem Sack.Mein Händler sagte mir, dass die betroffenen Kunden nun auch bevorzugt bedient werden. Es bleibt abzuwarten, was das heisst.
Für mich bedeutet das kostenlose "Upgrade" auf 4 Motion keinen wirklichen Mehrwert. Da ich überwiegend Autobahn fahre sieht meine Bilanz so aus:
- 150 kg Mehrgewicht gegenüber einem 1,8 L TSI mit 150 PS
- reduzierte Maximalgeschwindigkeit (das alte Datenblatt kann man nicht mehr aufrufen, aber ich meine es wären 6 oder 8 km/h)
- Durch den Mehrverbrauch am Diesel reduziert sich die Reichweite und ich muss öfter tanken,....
+ Vorteil: bessere Traktion beim zügigen Anfahren an der Ampel ....brauche ich aber eher nicht so oft.Daher überlege ich, ob ich nicht lieber auf einen 1,8 l TSI umschwenke, der ja im BLP günstiger ist als der bestellte Diesel. Der Motor läuft schön ruhig und zieht auch gut und ist in den Fahrleistungen mit dem 190 PS Diesel 4 Motion vergelicbar . Aber wenn ich an die Abstimmung mit Personalabteilung, Leasinggesellschaft und VW denke, nehme ich davon doch lieber Abstand !
Was machen die anderen hier im Forum, die jetzt wählen können ?
Wenn es nur einen Firmenwagen ist und die Firma alles zahlt, dann nimm den 4Motion. Wenn es Dir persönlich wichtig, dann versuche den TSI zu bekommen. Fragen kostet nichts und ggf. sieht deine Firma, dass der TSI am Ende gar nicht teurer wird, weil du ja nicht soooo viele Kilometer fährst. Nur mit dem TSI gehst du auch nicht seltener tanken als mit dem 4M 😛
Zitat:
@aldi01 schrieb am 12. April 2018 um 23:04:23 Uhr:
Daher überlege ich, ob ich nicht lieber auf einen 1,8 l TSI umschwenke, der ja im BLP günstiger ist als der bestellte Diesel.
Naja, also der 1,8er wäre wg. der Kastration, und wg. dem kleinen DSG (DQ200) defintiiv (meine) allerletzte Wahl.
Wenn du so überlegst, dann entweder der 1,4er ACT, der hat kaum schlechtere Fahrleistungen als der 1,8er, verbraucht aber deutlich weniger, oder der 2,0er TSI, der hat dann wenigstens ein vernünftiges DSG und ein paar Pferdchen mehr.
Aber wenn der 190 PS SCR noch bis 01.08.2018 zulassungsfähig ist, warum werden dann die bereits produzierten nicht ausgeliefert?
Also mir wird heute der 2.0T gerechnet.
Komisch, dass man im Außendienst nun auch Benziner fahren darf (bei uns ist das komplett neu).
Unsere Fuhrpaklverwaltung hat gesagt, dass aktuell viele Hersteller neu berechnen lassen bzw. lassen müssen.
Ein Teil der CO2 Werte im Netz sind schon nach dem neuen Verfahren, ein Teil noch nach dem Alten.
Also prinzipiell wissen, die auch nicht, was aktuell passt und was nicht. Muss für jedes Fahrzeug separat gerechnet werden.