Avangarde Sitze Kombi bei ebay
Die Storry muss ich mal loswerden.
Ich habe vor 14 Tagen bei ebay eine Avangardeausstattung entdeckt und mit dem Verkäufer kontakt aufgenommen.
Wir einigten uns auf 550,-€, das Problem war ich komme aus Berlin und der Verkäufer aus Heiligenhaus!!!
Gestern hatte ich beruflich in Minden zutun und dachte na dann bin ich schon in der Nähe, also angerufen und einen Termin vereinbart.
Komme hin und Sitze sind in einem guten Zusatnd soweit alles okay.
Gebe die 550,-€ und will die Sitze mitnehmen, da fäng die Frau an sie wollen 650,-€, weill sie ja mittlerweile Ebaygebühren von den mehrmaligen einstellen haben.
Das geht doch nicht!
Als ich ihm sagte das er echt ein Arschl... ist ist er noch ausgerastet. Ich kann ausrasten, weil es anders abgesprochen war und ich den aufwand hatte!
Nun stehen Sie für 950,-€ drin und ich habe 4 Stunden fahrt verloren und den Sprit!
Also Vorsicht vor dem Verkäufer!
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Lies dir mal meinen obigen Beitrag durch.Zitat:
Original geschrieben von benzsport
Ja es war ein Gschäft an ebay vorbei und wir hatten aus meiner Sicht eine klare schriftlche Absprache, das es Leute gibt die nicht mehr zu ihrem Wort stehen ist schade und noch schlimmer ist das es Leute gibt die das noch versuchen zu rechtfertigen.
Es ist ein Unding, ich lasse niemanden mehrere hundert Kliometer anreisen und ziehe dann sowas ab.Es geht mir nicht um 50, oder 100,-€, die sind mir egal, ich lasse sowas aber nicht mit mir machen, wo kommen wir denn da hin.
Ich habe meine Prinzipien und lasse mich nicht erpressen, auch wenn ich nun die Kosten für die Tour hatte.
Mir ging es nur darum andere vor dem Verkäufer zu warnen.
Wenn er eingewilligt hat dir die Sitze für 550 EUR zu überlassen und du eingewillgt hast, ihm diesen Preis zu bezahlen, dann habt ihr einen rechtlich gültigen Vertrag, an den sich beide Parteien zu halten haben.
Google nach den entsprechenden Paragraphen des BGB und teile ihm das mit, falls du noch ein wenig Hoffnung auf das Geschäft hast und es dir die Sitze wert sind.
Solltest du auch noch über Rechtschutz verfügen, kann es nicht schaden mal den Anwalt deines Vertrauens zu konsultieren 😉Dies natürlich nur - das will ich nochmals betonen - wenn es dir die Sitze zu dem Preis auch wirklich wert sind!
Nur "aus Prinzip" und oder aus Trotz sollte man nicht klagen, die deutschen Gerichte sind schon zu genüge überlastet! 😁
Es gibt ja bestimmt normale Menschen die lenken ein wenn man denen die Gesetze erklärt,aber den Verkäufer schätze ich nicht so ein
wenn er schon so dreist ist und jemand soweit kommen lässt.
Wenn der mich so gef.... hätte dann würde ich den melden,illegales Gewerbe mit Verkauf von dubiosen Auto Ersatzteilen und schon sollte das klicken.
Alleine ja ist es schon strafbar wenn er ein echtes Gewerbe hat und als Privatperson verkauft,aber bei der Beschreibung wohl keiner der eine Firma besitzt.
Gewerbeaufsichtsamt freut sich immer über einen Hinweis.
Ich kann wirklich nur warnen,denn es könnte ja sein das dort schon ein Verfahren läuft,dazu braucht ja nur einer eine Anzeige machen und schon wird ermittelt.Glaube jeder der mal Post bekommen mit dem Text Sie haben den Eba... Artikel 0000000 gekauft und werden zur Vorladung gebeten da der Verkäufer verdächtigt wird was gestohlenes zu verkaufen, der lässt die Finger von solchen fragwürdigen Auktionen.
Mann kann dafür ja nicht bestraft werden als Käufer,dafür gibt es einen Richterspruch aber die Ware ist man los die man gekauft hat.
Rechne doch mal selbst wenn er für 550 Euro verkauft hätte,dann wären ihm 462 Euro geblieben beim Gewerbe für eine komplette 2009 er Ausstattung.Verkauft sowas jemand der davon lebt und eventuell einen 2009er Unfallwagen verwertet ? Alleine eine einzige Türverkleidung kostet schon 300 Euro neu ohne Anbauteile.
Stinkt doch zum Himmel...................
Ich gehe davon aus das du nicht danach gefragt hattest ob das zu 550 Euro mit Rechnung ist.
Zitat:
Original geschrieben von schnuddel
Es gibt ja bestimmt normale Menschen die lenken ein wenn man denen die Gesetze erklärt,aber den Verkäufer schätze ich nicht so einZitat:
Original geschrieben von dinamo79
Lies dir mal meinen obigen Beitrag durch.
Wenn er eingewilligt hat dir die Sitze für 550 EUR zu überlassen und du eingewillgt hast, ihm diesen Preis zu bezahlen, dann habt ihr einen rechtlich gültigen Vertrag, an den sich beide Parteien zu halten haben.
Google nach den entsprechenden Paragraphen des BGB und teile ihm das mit, falls du noch ein wenig Hoffnung auf das Geschäft hast und es dir die Sitze wert sind.
Solltest du auch noch über Rechtschutz verfügen, kann es nicht schaden mal den Anwalt deines Vertrauens zu konsultieren 😉Dies natürlich nur - das will ich nochmals betonen - wenn es dir die Sitze zu dem Preis auch wirklich wert sind!
Nur "aus Prinzip" und oder aus Trotz sollte man nicht klagen, die deutschen Gerichte sind schon zu genüge überlastet! 😁
wenn er schon so dreist ist und jemand soweit kommen lässt.
Wenn der mich so gef.... hätte dann würde ich den melden,illegales Gewerbe mit Verkauf von dubiosen Auto Ersatzteilen und schon sollte das klicken.
Alleine ja ist es schon strafbar wenn er ein echtes Gewerbe hat und als Privatperson verkauft,aber bei der Beschreibung wohl keiner der eine Firma besitzt.
Gewerbeaufsichtsamt freut sich immer über einen Hinweis.
Ich kann wirklich nur warnen,denn es könnte ja sein das dort schon ein Verfahren läuft,dazu braucht ja nur einer eine Anzeige machen und schon wird ermittelt.Glaube jeder der mal Post bekommen mit dem Text Sie haben den Eba... Artikel 0000000 gekauft und werden zur Vorladung gebeten da der Verkäufer verdächtigt wird was gestohlenes zu verkaufen, der lässt die Finger von solchen fragwürdigen Auktionen.
Mann kann dafür ja nicht bestraft werden als Käufer,dafür gibt es einen Richterspruch aber die Ware ist man los die man gekauft hat.Rechne doch mal selbst wenn er für 550 Euro verkauft hätte,dann wären ihm 462 Euro geblieben beim Gewerbe für eine komplette 2009 er Ausstattung.Verkauft sowas jemand der davon lebt und eventuell einen 2009er Unfallwagen verwertet ? Alleine eine einzige Türverkleidung kostet schon 300 Euro neu ohne Anbauteile.
Stinkt doch zum Himmel...................Ich gehe davon aus das du nicht danach gefragt hattest ob das zu 550 Euro mit Rechnung ist.
Du hast vollkommen Recht !
Aber trotzdem mal ein Einwurf : "Der Hehler ist wie der Stehler" oder wer wissentlich geklaute Dinge kauft ... .
Unser Staat kauft gestohlende Steuer - CD`s !!! - und das auch noch mit Steuergeldern !!!
Gruß
das war ein deal an ebay vorbei. somit kann man nur eine kontosperrung riskieren, wenn man es da meldet. es könnten sogar weitere ansprüche von ebay kommen, weil man ja die kommerzielle plattform für ein geschäft nutzt, ohne nutzungsgebühren zu entrichten. einen email-vertrag einzuklagen ist möglich, aber nicht automatisch erfolgreich. denn eine email ist keine urkunde, ein emailverkehr lässt sich leicht fingieren. somit ist das eingetreten, wofor ebay stets warnt: ein betrogener betrüger.
Zitat:
Original geschrieben von mehrzehdes
das war ein deal an ebay vorbei. somit kann man nur eine kontosperrung riskieren, wenn man es da meldet. es könnten sogar weitere ansprüche von ebay kommen, weil man ja die kommerzielle plattform für ein geschäft nutzt, ohne nutzungsgebühren zu entrichten. einen email-vertrag einzuklagen ist möglich, aber nicht automatisch erfolgreich. denn eine email ist keine urkunde, ein emailverkehr lässt sich leicht fingieren. somit ist das eingetreten, wofor ebay stets warnt: ein betrogener betrüger.
Für solch ein einfaches Rechtsgeschäft* bedarf es keiner besonderen Form, denn selbst ein mündlich geschlossener Vertrag ist bindend, nur die Beweislage - da in der Regel nicht dokumentiert/aufgezeichnet - ist dort um einiges schwieriger.
In solch einem Fall wäre eine Email sicher ein ausreichendes Beweisdokument und wer würde sich die Mühe machen eine Email wegen eines Gegenstandes mit Kaufpreis von 500 EUR zu fälschen? Es handelt sich ja "nur" um Autositze und nicht um eine Auto für 50 kEUR.
*Eine gesetzlich vorgeschriebene Form bedarf es z.B. nur beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken, da ist nichts ohne notariell beglaubigte Kaufverträge gültig, bei einfachen Geschäften wie gesagt ist keine Form - weder schriftlich noch mündlich - zu wahren, es gelten einzig zwei übereinstimmenden Willenserklärungen:
Verkäufer: "Ich überlasse dir Gegenstand xxx für xx EUR"
Käufer: "Ich nehme das Angebot an!"
Folge: Rechtsgeschäft mit Verpflichtungen zum Eigentumsübertrag, sprich Verkäufer übereignet Gegenstand und Käufer das Geld.