Autsch, so schnell kanns gehen...

Volvo XC60 D

Als passiver Leser bin ich hier schon länger vertreten, aber nun habe ich das Gefühl, mein Leid klagen zu müssen. Irgendwie muss es raus!
Vor einigen Wochen habe ich mich zum Kauf eines Volvo XC60 D4 AWD entschieden. Das passende Fahrzeug war als Lagerfahrzeug vorhanden und somit innert 3 Wochen abholbereit (da Ostern dazwischen und einiges nachgerüstet werden musste). Die 3 Wochen zogen sich enorm in die Länge und das Warten war kaum aushaltbar. Kaum war das Auto dann endlich abgeholt, verliebte ich mich in meinen schwedischen Panzer, welcher mir sogar jetzt schon mehr ans Herz gewachsen ist, als der V70R, welchen ich vor einigen Jahren für 4 Jahre fuhr.
Doch wie sollte es anders sein, nach einem schönen Spaziergang mit Frau und Söhnen (3-7 Jahre alt) begab ich mich gemütlich auf den Nachhauseweg, als mir in einer Kurve ein Renault Espace auf meiner Spur entgegen kam. Ausweichen war nur bedingt möglich, da ich keine Lust hatte, die am Strassenrand stehende Erinnerung an den 2. Weltkrieg, massive Betonelemente einer Panzersperre, zu rammen. Somit kam es wie es kommen musste und zeitgleich mit einem starken Aufprall explodierten Sitz- und Kopf Airbags. Das liess nichts gutes ahnen und nach einer Kletterpartie über den Beifahrersitz (die Fahrertüre war verklemmt) war die Gewissheit da: Nach nur 4 Tagen und 950km ist mein XC60 "Schrott". Vermutlich wird mein Elch nun wieder in Form gebogen, die Kosten hierfür darf die gegnerische Versicherung der geständigen Fahrerin übernehmen, aber über den entstandenen Wertverlust darf ich mich ganz alleine freuen.

Was lernen wir aus der Geschichte:
1. selbst wenn ich in einer 80er Zone 60 fahre, heisst das nicht, dass mein Auto nicht als Schrotthaufen endet.
2. Volvos sind sicher. Für einen Aufprall mit 80 (?) km/h hat sich das Dickerchen gut gehalten und all seine Insassen perfekt geschützt.
3. Shit happens...

Vorher...
Gut geschützt
Nachher
+1
Beste Antwort im Thema

Als passiver Leser bin ich hier schon länger vertreten, aber nun habe ich das Gefühl, mein Leid klagen zu müssen. Irgendwie muss es raus!
Vor einigen Wochen habe ich mich zum Kauf eines Volvo XC60 D4 AWD entschieden. Das passende Fahrzeug war als Lagerfahrzeug vorhanden und somit innert 3 Wochen abholbereit (da Ostern dazwischen und einiges nachgerüstet werden musste). Die 3 Wochen zogen sich enorm in die Länge und das Warten war kaum aushaltbar. Kaum war das Auto dann endlich abgeholt, verliebte ich mich in meinen schwedischen Panzer, welcher mir sogar jetzt schon mehr ans Herz gewachsen ist, als der V70R, welchen ich vor einigen Jahren für 4 Jahre fuhr.
Doch wie sollte es anders sein, nach einem schönen Spaziergang mit Frau und Söhnen (3-7 Jahre alt) begab ich mich gemütlich auf den Nachhauseweg, als mir in einer Kurve ein Renault Espace auf meiner Spur entgegen kam. Ausweichen war nur bedingt möglich, da ich keine Lust hatte, die am Strassenrand stehende Erinnerung an den 2. Weltkrieg, massive Betonelemente einer Panzersperre, zu rammen. Somit kam es wie es kommen musste und zeitgleich mit einem starken Aufprall explodierten Sitz- und Kopf Airbags. Das liess nichts gutes ahnen und nach einer Kletterpartie über den Beifahrersitz (die Fahrertüre war verklemmt) war die Gewissheit da: Nach nur 4 Tagen und 950km ist mein XC60 "Schrott". Vermutlich wird mein Elch nun wieder in Form gebogen, die Kosten hierfür darf die gegnerische Versicherung der geständigen Fahrerin übernehmen, aber über den entstandenen Wertverlust darf ich mich ganz alleine freuen.

Was lernen wir aus der Geschichte:
1. selbst wenn ich in einer 80er Zone 60 fahre, heisst das nicht, dass mein Auto nicht als Schrotthaufen endet.
2. Volvos sind sicher. Für einen Aufprall mit 80 (?) km/h hat sich das Dickerchen gut gehalten und all seine Insassen perfekt geschützt.
3. Shit happens...

Vorher...
Gut geschützt
Nachher
+1
88 weitere Antworten
88 Antworten

Ja, der Experte hat auch hier das letzte Wort und wenn sich dieser nicht überzeugen lässt, finde ich einen, der sich überzeugen lässt (zumindest hoffe ich das).
Den neuen Wagen muss die Versicherung nicht bezahlen, wenn der Alte nicht repariert werden kann, sondern wenn sich dies nicht rechnet. Sprich sind die Reparaturkosten plus Wertverlust grösser als der Neupreis, kann der Experte nölen wie er will. Was ich jetzt noch genauer abklären muss ist, wie die Sachlage bei Neufahrzeugen ausschaut, dort gibt es scheinbar tatsächlich Sonderregelungen, bisher konnte ich dazu allerdings noch nichts ausfindig machen. Zur Not habe ich eine Anwalt im Bereich Versicherungsrecht an der Hand, mal sehen, was der noch bewirken kann. Ich sehe es schlicht und einfach nicht ein, durch einen unverschuldeten Unfall selbst schaden zu tragen, zumal ich bei einer Reparatur auch nich auf einem Teil der Kosten des Ersatzwagens sitzen bleibe, welcher höchstens für 10 Tage bezahlt wird.

Ja wenn ein Kapitaler Totalschaden vorliegt ist die Sache klar.. das Problem ist, dass dein Schaden davon weit entfernt ist..

Zitat:

Original geschrieben von MacGT


Zur Not habe ich eine Anwalt im Bereich Versicherungsrecht an der Hand, mal sehen, was der noch bewirken kann.

Hier in Deutschland haben die Versicherungen dermaßen "aufgerüstet", dass man nach einem Unfall sofort einen fachanwalt für Verkehrsrecht Anwalt einschalten sollte - was ich an Deiner Stelle machen würde.

Viel Erfolg

Gruß
hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von MacGT



Zur Not habe ich eine Anwalt im Bereich Versicherungsrecht an der Hand, mal sehen, was der noch bewirken kann.

Meiner Ansicht nach ist die Not schon alleine durch die Meinungsverschiedenheiten von Experte und Werkstatt eingetreten. Und mit eventuellen Sonderregelungen bei Neufahrzeugen sollte sich der Anwalt auch auskenne. Ich würde da nicht lange zögern. In D steht einem als Geschädigter immer ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Das würde ich an Deiner Stelle bei den Unklarheiten sofort in Anspruch nehmen, wenn es in der CH genauso geregelt ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von v1P


Ja wenn ein Kapitaler Totalschaden vorliegt ist die Sache klar.. das Problem ist, dass dein Schaden davon weit entfernt ist..

Das ist hier ja wohl gerade die spannende Frage, wie weit der Schaden von einem (wirtschaftlichen) Totalschaden entfernt ist. Das können wir anhand der Bilder wohl kaum beurteilen. Oberflächlich betrachtet hat der Elch nur ein paar Schrammen in den Türen. Wie es dahinter aussieht, ob z.B. die B-Säule was abbekommen hat, wissen wir nicht. Immerhin sind die Seitenairbags aufgegangen. Da hats nicht nur geschrammt. Die Rechtslage in der Schweiz kennen wir (jedenfalls ich) auch nicht. Das ist doch Zentimetersache, wie schwer ein Schaden ist. Mir ist vor Jahren auch mal jemand heftig in die Beifahrerseite gerauscht, weil er eines dieser eckigen roten Schilder übersehen hatte. Die Tür sah so übel aus, dass der Gutachter beim ersten Blick sagte, das es das wohl gewesen wäre. Beim zweiten konnte er dann feststellen, dass wirklich nur die Tür was abbekommen hatte. Weder Schweller noch A- oder B-Säule waren getroffen worden und auch nichts verzogen. In dem Fall war es mir recht so, aber hier wäre mir ein "Totalschaden" auch lieber. Ich drücke MacGT mal fest die Daumen, dass sich der Kampf der Experten schnell zu seinen Gunsten entscheidet. Vor allem, wenn der Versicherungsschutz in der Schweiz schlechter ist als bei uns. Vom Ärger und dem Streß mal ganz abgesehen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Original geschrieben von MacGT



Zitat:

Original geschrieben von Hobbes


Welche Versicherung hat der Unfallgegner? Zürichversicherungen?
Mobiliar. Allerdings hab ich mich der Sache mal angenommen. Scheinbar ist es so, dass man auf sein Recht bestehen muss und sonst über den Tisch gezogen wird. Ein paar klärende Worte haben zu einer raschen änderung der Denkweise des zuständigen Sachbearbeiters geführt. Ich möchte nicht wissen was die Kerle alles versuchen, wenn sie es mit jemandem zu tun haben, der sich garnicht mit dem Kram auskennt...

ist so, auch in D. Ich hatte ende November das Spielchen bei dem Fahrzeug meiner Frau, nach dem ich den Namen der gegnerischen Versicherung gehört habe gab es ohne die geringste Verzögerung den Anruf beim Anwalt. Von den "Brüdern" sind mir schon VIER Kunden in die Autos gefahren und jedesmal ga es Ärger. Das ist eine Gesellschaft mit Ihrem Sitz im "würrttembergischen" ;-)

lg
Peter

@sPeterle

Interessant, mit denen habe ich mich im letzten Juli auch rumgeärgert. denen hat mein Anwalt auch meine berechtigten Forderungen erläutert und diese vollumfänglich durchgesetzt. Dauerte allerdings 5 Monate, bei unzweifelhafter Schuldfrage.

Gruß
Hagelschaden

Es gibt solche und solche. Im vergangenen Dezember ist ein kleines Schneeräumfahrzeug an meinem V70 hängengeblieben und hat ihn hinten links im Dreieck Rückleuchte/Seitenwand/Stoßfänger leicht i.H.v. 1800 Euro beschädigt. Nach einem Telefonat und 2 E-Mails wurden meine Ansprüche Wertminderung, Kostenpauschale und Nutzungsausfall anstandslos beglichen. Beim Nutzungsausfall wurde sogar mehr bezahlt, als ich beansprucht habe. Ich habe mir in der 1. E-Mail lediglich vorbeugend den Hinweis erlaubt, dass ich davon ausgehe, dass die Angelegenheit ohne Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes erledigt werden kann.

Bei hohem Schaden oder Unklarheiten würde ich aber immer einen Anwalt beauftragen. Versicherungen mißtraue ich grundsätzlich. Deren Hauptziel ist es oft, berechtigte Ansprüche zu schmälern oder abzuwehren.

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden



Hier in Deutschland haben die Versicherungen dermaßen "aufgerüstet", dass man nach einem Unfall sofort einen fachanwalt für Verkehrsrecht Anwalt einschalten sollte - was ich an Deiner Stelle machen würde.
Viel Erfolg

Gruß
hagelschaden

Kommt wohl auf den Versicherer und die Umstände an. Ich habe bei meinem Tür-Crash keine Probleme gehabt und alles selbst bzw. über die Werkstatt abgewickelt. Wenn sich allerdings Probleme abzeichnen, sollte man sofort die Reißleine ziehen und einen Anwalt einschalten. Das könnte für MacGT snnvoll sein, wenn das Gezerre zwischen Gutachter und Werkstatt nicht schleunigst ein Ende hat.

Grüße vom Ostelch

in jedem Fall würde ich nicht zu lange Fakeln und via Rechtsschutzversicherung (wenn ich richtig gelesen habe hast du die ja) Druck machen.

Das Problem ist halt, dass auch deine Werkstatt nicht neutral ist. Die möchten Dir nähmlich den neuen Elch verkaufen. Ist es sonst möglich, dass Deine Eigene Versicherung den Wagen beurteilt? Oder der TCS?

Zitat:

Original geschrieben von Hobbes


in jedem Fall würde ich nicht zu lange Fakeln und via Rechtsschutzversicherung (wenn ich richtig gelesen habe hast du die ja) Druck machen.

Solange die "Verhandlungen" im Gange sind wird meine Rechtsschutzversicherung nicht einschreiten, da der Rechtsfall ja noch nicht eingetreten ist.

Zitat:

Das Problem ist halt, dass auch deine Werkstatt nicht neutral ist. Die möchten Dir nähmlich den neuen Elch verkaufen. Ist es sonst möglich, dass Deine Eigene Versicherung den Wagen beurteilt? Oder der TCS?

Richtig und genau das möchte ich auch 😉

Solange kein Resultat vorliegt, würde ich mit einem Eingriff mehr kaputt machen, als das es mir helfen würde. Leider habe ich momentan ausser zu warten und mir hier die Zeit zu vertreiben, relativ wenig Möglichkeiten.

Sobald eine Ergebnis vorliegt, welches nicht meinen Vorstellungen entspricht, liegt Plan B in der Schublade, aber aus Erfahrung weis sich, dass man lieber nicht zuviel Lärm macht, solange nichts abgeschlossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von MacGT


Solange die "Verhandlungen" im Gange sind wird meine Rechtsschutzversicherung nicht einschreiten, da der Rechtsfall ja noch nicht eingetreten ist.

Darin scheint sich die Rechtslage in Deutschland zu unterscheiden, hier hat man (auch bei zweifelsfreier Schuldfrage) das Recht, einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu beauftragen.

Wenn das bei euch anders ist bist Du wirklich zum Warten verdammt - aber Du bist ja in "Lauerstellung".

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden



Zitat:

Original geschrieben von MacGT


Solange die "Verhandlungen" im Gange sind wird meine Rechtsschutzversicherung nicht einschreiten, da der Rechtsfall ja noch nicht eingetreten ist.
Darin scheint sich die Rechtslage in Deutschland zu unterscheiden, hier hat man (auch bei zweifelsfreier Schuldfrage) das Recht, einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu beauftragen.
Wenn das bei euch anders ist bist Du wirklich zum Warten verdammt - aber Du bist ja in "Lauerstellung".

Gruß
Hagelschaden

Hier ging es um die Rechtsschutzversicherung vom MacGT nicht um die Haftpflichtversicherung des Gegners. Die Rechtsschutzversicherung wäre wohl bei derzeitigem Stand in Deutschland auch noch nicht verpflichtet, einzutreten, denn noch fehlt es am Streit (mit dem Gegner). Ob und wann die Haftpflichtversicherung in der Schweiz die Anwaltskosten des Gegners übernehmen muss, weiß ich allerdings nicht.

Grüße vom Ostelch

Bzlg. des Schadens muss es nicht "viel" sein .. da die Airbags schon recht früh kommen. Aber so wie der Elch ausschaut tippe ich auf runde 20K, wie schon erwähnt..

Also so grob was definitiv defekt ist:
- Tür vorn
- Tür hinten
- Felge hinten
- Reifen hinten
- Seitenteil hinten
- Sitz vorn links
- IC Airbag
- Gutstraffer (4x)

.... aber der Aufprall war nicht ohne sonst wäre die NS-Leuchte noch im Stossfänger .... dennoch behaupte ich dass die B Säule intakt ist.

Zitat:

Original geschrieben von v1P



.... aber der Aufprall war nicht ohne sonst wäre die NS-Leuchte noch im Stossfänger .... dennoch behaupte ich dass die B Säule intakt ist.

kannst du doch so unmöglich sehen, die muß ja nicht geknickt sein. Wenn die in der Wölbung nur ein paar cm nach innen verschoben ist ist das ganze Auto krumm bis in das Dach.....

Und wenn die Tür(en) gar nicht mehr auf gehen liegt dieser Verdacht doch recht nahe.

lg
Peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen