Autowelt Reichelt.eu - was ist da los?

Hallo,

was ist bei Autowelt Reichelt los? Weiss das jemand?

Keine Homepage geht, geht auch keiner ans Telefon, E-Mails werden nicht beantwortet und das schon seit knapp 2 Wochen.......nicht gut.

Beste Antwort im Thema

Was ist denn daran beschissen? Ihr wollt doch preiswerte Reifen haben, am besten umsonst. Und das Personal darf dann umsonst arbeiten, oder was? Ist doch wohl logisch, daß höhere Personalkosten weitergegeben werden. Beides auf einmal geht nicht. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

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Die Anzeige dient allein strafrechtlichen Zwecken und hat daher mit der Insolvenz nichts zu tun. Anzeigen kannst Du ihn folglich nur aufgrund einer Straftat, derer Du ihn bezichtigst, wie Betrug oder Insolvenzverschleppung. Erreichen kannst Du damit aber allenfalls, dass er dafür bestraft wird. Dein Geld bekommst Du auf diesem Wege nicht wieder, dass musst Du per Klage (beachte die Unterscheidung zwischen "Klage" und "Anzeige"😉 zivilrechtlich erstreiten und wirst es nur bekommen, wenn er noch Geld hat, das er verteilen kann.

Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


... wenn ich weiß, dass wenn ich Geld annehme, weder Ware liefern kann, noch dieses angenommene Geld sicher ist, weil evtl. meine Insolvenz bevor steht, dann ist das BETRUG.

Das ist Wunschdenken des Geschädigten, aber sachlich falsch. Betrug ist es, wenn ich das Geld annehme in der Absicht, mich damit unrechtmäßig zu bereichern. Nehme ich es hingegen an, ohne es nutzen zu können, weil mein Laden pleite ist und ich es daher an meine Gläubiger weiterreichen muss, dann ist das Insolvenz und nicht Betrug, und Insolvenz ist nicht strafbar, solange sie zeitnah angemeldet wird. Wird sie nicht zeitnah angemeldet, wenn die Zahlungsunfähigkeit absehbar ist, dann (und nur dann) ist es Insolvenzverschleppung, die bei gewerblichen Personen strafbar ist.

Auch hier muss man wieder unterscheiden: Bei Privatleuten und öffentlichen Institutionen (einschließlich der Bundesregierung) ist Insolvenzverschleppung nicht strafbar. Deshalb landen überschuldete Privatpersonen nicht im Schuldturm (wo man sie im Mittelalter verrotten ließ), und deshalb müssen sich nicht fast alle Regierungen - einschließlich der bundesdeutschen - vor Gericht wegen Insolvenzverschleppung verantworten. Überschuldet sind fast alle Staaten, und es ist nicht mehr realistisch anzunehmen, dass wir diese Staatsschulden je werden tilgen können. Deswegen wird ja auch der geplante Beginn der Schuldentilgung schon seit vielen Jahren immer auf ein paar Jahre in die Zukunft datiert - möglichst in die nächste Legislaturperiode. Aber ich schweife ab.

Wenn Reichelt sich mit der Kohle absetzen will, dann ist es Betrug. Wenn das Geld verloren ist, weil seine Firma pleite ist, dann nicht. Aber wenn er keine GmbH hat, dann haftet er mit seinem Privatvermögen, so dass man ihn dann auch zu Privatinsolvenz zwingen kann. Möglicherweise ist da aber auch nichts mehr zu holen.

Übrigens, leolangbein, das mit den 30 Jahren, von denen Du geredet hast, kann er mit einer Privatinsolvenz außer Kraft setzen (bzw. in der Dauer deutlich verkürzen).

@DeathAndPain
Zitat:

Original geschrieben von leolangbein

... wenn ich weiß, dass wenn ich Geld annehme, weder Ware liefern kann, noch dieses angenommene Geld sicher ist, weil evtl. meine Insolvenz bevor steht, dann ist das BETRUG.

Das ist Wunschdenken des Geschädigten, aber sachlich falsch. Betrug ist es, wenn ich das Geld annehme in der Absicht, mich damit unrechtmäßig zu bereichern. Nehme ich es hingegen an, ohne es nutzen zu können, weil mein Laden pleite ist und ich es daher an meine Gläubiger weiterreichen muss, dann ist das Insolvenz und nicht Betrug, und Insolvenz ist nicht strafbar, solange sie zeitnah angemeldet wird. Wird sie nicht zeitnah angemeldet, wenn die Zahlungsunfähigkeit absehbar ist, dann (und nur dann) ist es Insolvenzverschleppung, die bei gewerblichen Personen strafbar ist.

LIEBER DeathAndPain
JETZT WÄRE ICH AN DEINER STELLE EXTREM VORSICHTIG.
BITTE MACH DICH SCHLAU, BEVOR DU BEHAUPTEST MEINE AUSSAGE WÄRE FALSCH.
DANN WIRST DU ERFAHREN, WER HIER FALSCH LIEGT!

Lieber leolangbein,

Deine Großschreibtaste klemmt!

@DeathAndPain
Hier im Forum sind viele Leser die es begrüssen mit richtigen und klaren Aussagen Hilfe zu bekommen.
In diesem Sinne wäre es schade durch falsche Behauptungen die Leute in die Irre zu führen.
Auch das mit den 30 jahren ist korrekt, da ändert auch die Privatinsolvenz nichts. Ich kann nicht, wenn ich mich durch Betrug bereicher, mich mit einer Insolvenz wieder reinwaschen.

PS: Meine Taste klemmt nicht.

Und noch was, ich finde dass nicht witzig, bei Geld hört bei mir der Spass auf.

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Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


Hier im Forum sind viele Leser die es begrüssen mit richtigen und klaren Aussagen Hilfe zu bekommen.
In diesem Sinne wäre es schade durch falsche Behauptungen die Leute in die Irre zu führen.

Das hatten wir schon. Wissenstand aktuell: Ein Brief an Reichelt und ihn in Verzug setzen, gerne mit Androhung des Mahnbescheids. Frist 10-14 Tage. Adresse: Firmenadresse. Auch wenn geschlossen ist. Nach Ablauf der Frist: Mahnbescheid beantragen.

Wenn Reichelt Insolvenz angemeldet hat, sich beim vorläufigen Insolvenzverwalter melden und Anspruche geltend machen.

Hab da noch was von 2007 gefunden, ob es da einen Zusammenhang gibt? 😕

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain



Na, dann weißte doch, wen Du anmailen kannst, damit man sich zu einer Sammelklage zusammenschließen kann. Das erhöht die Schlagkraft und senkt die Kosten.

Gute Idee wäre es, wenn es in Deutschland das Instrument der Sammelklage gäbe.

Aber das gibt es im deutschen Recht nicht.

Idee gut, Ausführung unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


@DeathAndPain
Hier im Forum sind viele Leser die es begrüssen mit richtigen und klaren Aussagen Hilfe zu bekommen.
In diesem Sinne wäre es schade durch falsche Behauptungen die Leute in die Irre zu führen.
Auch das mit den 30 jahren ist korrekt, da ändert auch die Privatinsolvenz nichts. Ich kann nicht, wenn ich mich durch Betrug bereicher, mich mit einer Insolvenz wieder reinwaschen.

PS: Meine Taste klemmt nicht.

Und noch was, ich finde dass nicht witzig, bei Geld hört bei mir der Spass auf.

Denn der Erlös aus Betrug ist durch eine unerlaube Handlung entstanden und im Insolvenzverfahren nicht restschuldbefreit, d. h., man kann die Forderung weiterhin vollstrecken.

Eher lackiere ich meinen Wagen zu einem Streifenwagenfake um, als dass die Forderung in einem Betrugsfall durch die Insolvenz untergeht.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Eher lackiere ich meinen Wagen zu einem Streifenwagenfake um.

Das wäre bei einem C4 allerdings nix besonderes. 😉

Ich hatte vor 3 Tagen nochmals meine Bank angemailt, da ich mit der Antwort des Kreditkarteninstituts nicht einverstanden war ( Fazit: ich soll das mit dem Vertagspartner klären.).

Ich habe den Fall nochmals geschildert, meine Rücktrittserklärung, die ich bis zu diesem Zeitpunkt nur per Email gemacht hatte, in Kopie beigefügt und einen Hinweis auf dieses Forum gemacht.

Heute haben ich einen Brief des KK-Instituts erhalten, in dem steht, dass lt. Internationalem Recht eine Frist von 30 Tagen, bei mir bis zum 17.03.12, abgewartet werden muss.

Sollte bis dahin keine Zahlung eingegangen sein, wird das KK-Institut anmahnen. Ich erhalte dann eine Gutschrift unter Vorbehalt auf mein Konto.

Hört sich aus jetziger Sicht recht positiv an. Ich bin aber gespannt was passiert, wenn er Insolvenz anmeldet und nix zu holen ist. Ob ich dann die Gutschrift behalten kann?

Das genauere Nachfragen bei meiner Bank hat für mich zumindest aus heutiger Sicht etwas gebracht. Vielleicht bringt die Info auch dem ein oder anderen hier im Forum was. Bei Fragen gerne PN

Gruß
Markus

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 59/12
vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Klaus Regeling, Godesberger Allee 125-127, 53175 Bonn

Also dann:

Zitat:

Wenn Reichelt Insolvenz angemeldet hat, sich beim vorläufigen Insolvenzverwalter melden und Anspruche geltend machen.

Email von Herrn RA Regeling:

klaus.regeling@dhpg.de

Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


@DeathAndPain
Hier im Forum sind viele Leser die es begrüssen mit richtigen und klaren Aussagen Hilfe zu bekommen.
In diesem Sinne wäre es schade durch falsche Behauptungen die Leute in die Irre zu führen.

Da bin ich voll und ganz Deiner Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


Auch das mit den 30 jahren ist korrekt, da ändert auch die Privatinsolvenz nichts. Ich kann nicht, wenn ich mich durch Betrug bereicher, mich mit einer Insolvenz wieder reinwaschen.

Das mag wohl so sein. Aber Deine Definition von Betrug ist unrichtig - auch wenn das persönliche Moralempfinden vieler Leute - vorzugsweise reicheltgeschädigter Leute - mit Dir übereinstimmen mag.

Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


... wenn ich weiß, dass wenn ich Geld annehme, weder Ware liefern kann, noch dieses angenommene Geld sicher ist, weil evtl. meine Insolvenz bevor steht, dann ist das BETRUG.

Ganz im Gegenteil: wenn Du es nicht annehmen würdest, dann könnten die Gläubiger deretwegen Du in Insolvenz gehen musst, Dir sogar einen Vorwurf machen.

Geschädigt wird bei einer Insolvenz immer jemand, denn die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen (sonst wäre man nicht insolvent). Jegliches Geld, das bei solch Unternehmen eingeht, ganz gleich aus welchem Grund, geht in die Insolvenzmasse und ist nach den üblichen Regeln unter den Gläubigern aufzuteilen. Wenn Reichelt das für die Reifen überwiesene Geld zurückerstatten würde, dann würde er es also zu Lasten seiner anderen Gläubiger zurückerstatten, und dazu hat er kein Recht. Tatsächlich könnten ihm die anderen Gläubiger hieraus also einen Strick drehen.

Genau aus diesem Grund ist man gut beraten immer vorher die Bonität abzuklären, bevor man einem Unternehmen Geld überweist. Eine Lektion, die auch die KfW bei der Lehman-Pleite ganz bitterlich erfahren musste.

Zitat:

Original geschrieben von leolangbein


Und noch was, ich finde dass nicht witzig, bei Geld hört bei mir der Spass auf.

Bei mir fängt er da erst an. 😁

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain


Na, dann weißte doch, wen Du anmailen kannst, damit man sich zu einer Sammelklage zusammenschließen kann. Das erhöht die Schlagkraft und senkt die Kosten.
Gute Idee wäre es, wenn es in Deutschland das Instrument der Sammelklage gäbe.

Aber das gibt es im deutschen Recht nicht.

Idee gut, Ausführung unmöglich.

Genau dazu habe ich schon was geschrieben, und zwar hier in diesem Thread. Lesen bildet.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Denn der Erlös aus Betrug ist durch eine unerlaube Handlung entstanden

Pech nur, wenn es im juristischen Sinne kein Betrug und folglich keine unerlaubte Handlung war...

so,

Ansprüche schon mal vorab per Email angemeldet.

Mal schauen, was jetzt kommt.

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