Autoverkauf wenn der KFZ Brief noch bei der Bank liegt

BMW 3er E46

Hallo!

Wie kann das ablaufen, wenn man ein Fahrzeug finanziert und daher der Brief bei der Bank ist und man den Wagen verkaufen möchte?

Spricht etwas dagegen den Wagen zum vollen Kaufpreis dem neuen Besitzer mitzugeben (angemeldet) und den Brief erst ein paar Tage später, nachdem man der Bank die Restschuld überwiesen hat, dem neuen Besitzer zukommen zu lassen?

Ich frage sowohl aus Verkäufer bzw. auch Käufersicht!

MFG

Beste Antwort im Thema

Nicht über seine Verhältnisse leben!

Zitat:

Original geschrieben von k1xlowy


hallo ich will mein auto auch wieder verkaufen und mir ein anderes holen es geht hier um 18.000 €

die bank rückt den brief nicht raus bevor sie das geld nicht haben die bank hat auch keine bar zahlung das muss an die bank überwiesen werden kein käufer überweist an die bank geld und bekommt kein brief :/ was kann man tun ?

34 weitere Antworten
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco



Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


stimmt schon...aber andererseits was spricht dagegen den Wagen bar zu bezahlen und als Käufer den Brief ein paar Tage später zu erhalten? Man hat doch auch den Kaufvertrag wo alles schriftlich festgehalten wird.
1. das auto ist eigentum der bank!
2. du zahlst 5000€ an den verkäufer, er gibt es nicht weiter= keine anmeldung auf deinen namen, da die bank den brief zur zuständigen zulassungstelle schicken muss
3. du zahlst 5000€, der verkäufer gibt das geld weiter (löst ihn aus) und bekommt den brief nach hause=sein eigentum (es geht immer an den kreditnehmer!!!)
4. du zahlst 5000€, der verkäufer gibt es nicht weiter, sondern will das geld weiter abstottern, läßt das auto aber auf dich ummelden= du bist ein bürge!, wenn er nicht weiter zahlst, bist du an der reihe oder es gibt einen schufa eintrag+die bank holt sich ihr eigentum
5. einfach nen neuen brief ausstellen, wird auch nicht möglich sein
6. es kann alles gut werden

leider alles schon miterlebt (auch wenn es mich nicht direkt betroffen hat)!!!

Die Bank ist niemals Eigentümer oder hast du mal gesehen das die Bank einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben hat??

Der Kfz- Brief wird lediglich als Sicherheit hinterlegt

Zitat:

Original geschrieben von wollo_butz


Ein Kfz-Brief hat nichts mit Eigentum zu tun!Eigentümer ist derjenige, der den Wagen rechtskräftig erworben hat. Wenn jemand ein Fahrzeug least steht auch der Name des leasingnehmers im Brief und der Wagen gehört der leasinggesellschaft.

Das wurde hier schon mehrfach von verschiedenster Stelle aus so bestätigt! Steht ja auch explizit in fast jedem Zitat dieses Threads.😁

Vielleicht hat`s aber jetzt auch der Allerletzte begriffen!

Zitat:

Original geschrieben von wollo_butz


Die Bank ist niemals Eigentümer oder hast du mal gesehen das die Bank einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben hat??
Der Kfz- Brief wird lediglich als Sicherheit hinterlegt

Und die zulassungsstelle interessiert nicht die bohne deinen kaufvertrag! Ohne zulas.. II keine ummeldung auf dich.

Zitat:

Original geschrieben von wollo_butz


Ein Kfz-Brief hat nichts mit Eigentum zu tun!Eigentümer ist derjenige, der den Wagen rechtskräftig erworben hat. Wenn jemand ein Fahrzeug least steht auch der Name des leasingnehmers im Brief und der Wagen gehört der leasinggesellschaft.

Was denn nun. der wisch weißt dich nicht als eigentümer aus, wenn er bei dir liegt aber bei ner leasinggesellschaft trifft das zu??

Ähnliche Themen

Es gibt mittlerweile auch Gesellschaften, die den Brief nicht zu sich nehmen.
Wenn sie es doch tun dann nur um einen problemlosen Weiterverkauf verhindern wollen.
Im Zweifel ist jener Eigentümer, der das zweifelfrei nachweisen kann. Was in den Papieren steht ist egal. Das ist der Halter. Dieser kann aber muss nicht der Eigentümer sein.

Um zur eigentlichen Frage zu kommen: Kein Kauf ohne vollständige Papiere oder im Zweifel vollständigem Eigentumsnachweis.
Vor Jahren habe ich mal ein gepfändetes Fahrzeug gekauft ohne Papiere. Der Verkäufer (die Stadt) stellte mir einen Eigentumsnachweis aus. Damit konnte ich das Fahrzeug zulassen. Der alte Brief wurde aufgeboten (Alteigentümer aufgefordert ihn abzugeben und für ungültig erklärt). Nach Ablauf der Frist wurden neue Papiere ausgestellt. Weil: Ich konnte nachweisen, dass es mein Fahrzeug ist. Was zu dem Zeitpunkt in den Papieren stand war egal.

Beim Verkauf finanzierter Fahrzeuge vorher mit dem Finanzgeber Bank/Autohaus die Konditionen klären.

Deine Antwort
Ähnliche Themen