Autoverkauf wenn der KFZ Brief noch bei der Bank liegt
Hallo!
Wie kann das ablaufen, wenn man ein Fahrzeug finanziert und daher der Brief bei der Bank ist und man den Wagen verkaufen möchte?
Spricht etwas dagegen den Wagen zum vollen Kaufpreis dem neuen Besitzer mitzugeben (angemeldet) und den Brief erst ein paar Tage später, nachdem man der Bank die Restschuld überwiesen hat, dem neuen Besitzer zukommen zu lassen?
Ich frage sowohl aus Verkäufer bzw. auch Käufersicht!
MFG
Beste Antwort im Thema
Nicht über seine Verhältnisse leben!
Zitat:
Original geschrieben von k1xlowy
hallo ich will mein auto auch wieder verkaufen und mir ein anderes holen es geht hier um 18.000 €die bank rückt den brief nicht raus bevor sie das geld nicht haben die bank hat auch keine bar zahlung das muss an die bank überwiesen werden kein käufer überweist an die bank geld und bekommt kein brief :/ was kann man tun ?
34 Antworten
Klar, Pech kann man immer haben, aber mir kommt die Traktor-Geschichte schon komisch vor. Wenn alles im Vertrag geregelt ist (Zug-um-Zug-Gechäft), gibt es nach meiner Erfahrung keine Probleme, solange man sich nicht mit "Kamelhändlern" einlässt. 😉
Ist das Auto über nen Händler finanziert? Dann kann man mit dem Käufer zum Händler gehen und nen Übernahmeantrag stellen. Die prüfen dann die Bonität des Käufers und wenn alles klar geht, dann wird der Vertrag überschrieben.
Der Brieg bleibt dann unangetastet.
Sollte sicher auch bei Hausbanken gehen.
hallo,
ich hatte mir auch mal ein auto gekauft GOLF IV TDI da war auch der brief noch bei der VW bank. Ich bin hingefahren mir dem verkäufer in das autohaus hab dort bezahlt habe vom autohaus eine quittung bekommen und 2 tage später habe ich den brief bekommen. Also wenn man nicht aus viel pech hat und der verkäufer kein betrüger ist dann sollte da nix schief laufen. Ich würde es wieder machen.
Grad letzte woche hat ein arbeitskollege einen AUDI A4 TDI gekauft wo der Brief auch noch bei Audi war und der hat auch die auch nach 2 tagen bekommen.
Im endeffekt ist es ja nicht so das der brief sonst wo ist sondern in einem Autohaus.
mfg
ibo
hallo ich will mein auto auch wieder verkaufen und mir ein anderes holen es geht hier um 18.000 €
die bank rückt den brief nicht raus bevor sie das geld nicht haben die bank hat auch keine bar zahlung das muss an die bank überwiesen werden kein käufer überweist an die bank geld und bekommt kein brief :/ was kann man tun ?
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Nicht über seine Verhältnisse leben!
Zitat:
Original geschrieben von k1xlowy
hallo ich will mein auto auch wieder verkaufen und mir ein anderes holen es geht hier um 18.000 €die bank rückt den brief nicht raus bevor sie das geld nicht haben die bank hat auch keine bar zahlung das muss an die bank überwiesen werden kein käufer überweist an die bank geld und bekommt kein brief :/ was kann man tun ?
Das ist genau mein Thema:-)Es geht zwar nicht um einen BMW aber ums gleiche Thema. Ich hoffe es ist okay, dass ich dann einfach diesen Thread benutze.
Mich würde nämlich mal die rechtliche Seite interessieren. Ich möchte 'meinen' Wagen verkaufen. Ich abe den Wagen vor 2 Jahren ohne Anzahlung geleast (Privatleasing). Ich möchte den Wagen allerdings verkaufen. Müsste zur Zeit knapp 3500 Euro drauf zahlen, da ich den halt damals ohne Anzahlung genommen habe. Das war mir vorher klar ist auch nicht das Problem. Das Autohaus hat mir angeboten, den bei sich hinzustellen unddie den erstmal im Kundenauftrag versuchen zu verkaufen.
Da ich das aber erstmal nicht wollte, habe ich den Wagen selber bei mobile &co inseriert. Jetzt hat sich auch jemand gemeldet der eventuell Interesse hat...(ich freu mich lieber nicht zu früh).
Habe schon mit dem Autohaus gesprochen. Müsste da anrufen, die würden den Brief besorgen und ich würd den da quasi bezahlen.
So aber wie sieht denn die Vertragssituation aus?
Der Käufer würd ja mit mir einen Kaufvertrag machen. Aber wie kann ich denn einen Kaufvertrag machen, wenn der Wagen garnicht mein Eigentum ist???
Müsste ich dann quasi mit dem Autohaus einen Kaufvertrag machen, dass ich den Wagen rausgelöst hab und dann noch einen mit dem Käufer? Oder kauft der Käufer den Wagen dann vom Autohaus???
LG Aenneken
1. das auto ist eigentum der bank!Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
stimmt schon...aber andererseits was spricht dagegen den Wagen bar zu bezahlen und als Käufer den Brief ein paar Tage später zu erhalten? Man hat doch auch den Kaufvertrag wo alles schriftlich festgehalten wird.
2. du zahlst 5000€ an den verkäufer, er gibt es nicht weiter= keine anmeldung auf deinen namen, da die bank den brief zur zuständigen zulassungstelle schicken muss
3. du zahlst 5000€, der verkäufer gibt das geld weiter (löst ihn aus) und bekommt den brief nach hause=sein eigentum
(es geht immer an den kreditnehmer!!!)4. du zahlst 5000€, der verkäufer gibt es nicht weiter, sondern will das geld weiter abstottern, läßt das auto aber auf dich ummelden= du bist ein bürge!, wenn er nicht weiter zahlst, bist du an der reihe oder es gibt einen schufa eintrag+die bank holt sich ihr eigentum
5. einfach nen neuen brief ausstellen, wird auch nicht möglich sein
6. es kann alles gut werden
leider alles schon miterlebt (auch wenn es mich nicht direkt betroffen hat)!!!
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
...
Gehn tut sicherlich alles und wenn man den Verkäufer kennt (Kumpel, Verwander etc.) dann hat man wohl auch kein Problem.
...
gerade dann
neinps. jetzt erst gesehen, wie alt die schei..e ist😁
trotzdem finger weg von solchen geschäften
Brief heißt heutzutage Zulassungsbescheinigung Teil II und wer sich die genau anschaut, sieht:
"gilt nicht als Eigentumsnachweis" 😁😉
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Brief heißt heutzutage Zulassungsbescheinigung Teil II und wer sich die genau anschaut, sieht:
"gilt nicht als Eigentumsnachweis" 😁😉
Die Zulassungsbescheinigung gilt nicht als Eigentumsnachweis!!! da steht nix von römisch zwo!
Zitat:
Original geschrieben von andi_sco
Die Zulassungsbescheinigung gilt nicht als Eigentumsnachweis!!! da steht nix von römisch zwo!Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Brief heißt heutzutage Zulassungsbescheinigung Teil II und wer sich die genau anschaut, sieht:
"gilt nicht als Eigentumsnachweis" 😁😉
Und nichts anderes hat NordseeVW geschrieben!
Ich habe ihn jetzt so verstanden, das er das auf die zulassungsbescheinigung II bezieht! Der eigentumssatz bezieht sich aber auf die zulassungsbescheinigung I !!
Ich kenn die Anzeige bei Mobile.de. Der Typ hatte sich das Auto wohl finazieren lassen, konnte es aber nicht mehr bezahlen. Nun hat die Bank das Pfand-Auto kassiert, die Bank ist dann wohl Besitzer und Eigentümer des Autos.
Der Verkäufer will nun sein Kredit abzahlen. Sprech direkt mit der Bank und kauf es von dieser statt vom Verkäufer.
Du kannst auf Erfüllung des Kaufvertrages vor Gericht gehen, aber bis das entschieden ist, vergeht min. ein Jahr und vllt ist das Auto dann schon Schrott oder weiterverkauft.
Ist mir alles sehr komisch. Ich würd die Finger davon lassen.
Ein Kfz-Brief hat nichts mit Eigentum zu tun!Eigentümer ist derjenige, der den Wagen rechtskräftig erworben hat. Wenn jemand ein Fahrzeug least steht auch der Name des leasingnehmers im Brief und der Wagen gehört der leasinggesellschaft.