Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft
Hallo,
Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.
Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:
Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.
Unter Punkt 3.
Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.
Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Volker
Beste Antwort im Thema
Hallo Forum
Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:
User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.
Armes Deutschland.
JustMy2Cents
der Michael Mark
199 Antworten
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 16. März 2018 um 12:17:00 Uhr:
Wenn der Sachverhalt so abgelaufen ist, wie der TE uns hier geschildert hat, mit u.a. Weigerung des Käufers sich überhaupt den alten KV mit dem Vorverkäufer anzusehen, würde ich unverzüglich bei einer Betrugsanzeige als betroffener Verkäufer eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB und Verleumdung § 187 StGB per eigenen Anwalt einreichen.
Ah eine Gegenanzeige!
Gibts sowas wirklich?
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. März 2018 um 14:01:45 Uhr:
Aber was, wenn die Gegenseite die gleichen Gedanken hegt wie Du?
"Alles was ich mache könnte falsch sein, also mache ich nichts".
Aber es wurde doch angeboten (hätte man doch einfach nur annehmen müssen).
Gruß Metalhead
Melde mich mal wieder zurück, hab heute mit einem RA gesprochen, sein Fach Gebiet ist ( Verkehrsrecht ) alter Bekannter von früher, er hat sich 5 min am Telefon Zeit genommen. Seine erste frage war, ob die Unfallfreiheit Zugesichert wurde oder nicht, Ich Antwortete ihm nein. Seine Aussage war, wenn es wirklich nicht zugesichert wurde.... Füße hoch entspannen und Abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
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Zitat:
@Matsches schrieb am 16. März 2018 um 14:03:36 Uhr:
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 16. März 2018 um 12:17:00 Uhr:
Wenn der Sachverhalt so abgelaufen ist, wie der TE uns hier geschildert hat, mit u.a. Weigerung des Käufers sich überhaupt den alten KV mit dem Vorverkäufer anzusehen, würde ich unverzüglich bei einer Betrugsanzeige als betroffener Verkäufer eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB und Verleumdung § 187 StGB per eigenen Anwalt einreichen.
Ah eine Gegenanzeige!
Gibts sowas wirklich?
Steht so natürlich nicht expressis verbis im Strafgesetzbuch, aber für diejenigen, denen sich - aus welchem Grund auch immer - die Bedeutung auch als Laie nicht einmal im Kontext dieses Threads erschließt😠, hier eine kleine Hilfestellung:
Kleiner Auszug aus dem verlinkten Text:
Eine vorsätzlich falsche Strafanzeige ist strafbar!
Anders sieht der Fall jedoch dann aus, wenn ein außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzliche oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden ist. § 469 StPO regelt, dass dem Anzeigenerstatter dann bei vorsätzlich falscher oder leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige die Erstattung von Anwaltskosten auferlegt werden kann
.
Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung
Behauptet der Anzeigenerstatter vorsätzlich falsche Tatsachen, dann liegt eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB vor. Möglicherweise könnte dem Anzeigenerstatter auch eine Verurteilung wegen übler Nachrede nach § 186 StGB drohen.
Fühlt man sich zu Unrecht beschuldigt sollte deshalb überlegt werden, eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung oder Übler Nachrede zu stellen.
Auch wenn eine vorsätzlich falsche Strafanzeige meistens nicht nachweisbar ist; über die Auferlegung der Anwaltskosten des Gegenanzeigenden (deshalb empfahl ich ja Anzeige mit RA 😁) wird sich der Anzeigende dann sicher nicht freuen🙄
Schön erklärt warum eine Gegenanzeige sinnlos ist.
Der Käufer hat offensichtlich ein Auto mit einem behobenen größeren Unfallschaden erworben ohne dass ihm der Käufer einen Unfallschaden angegeben hat. Also ist er vom Verkäufer oder einem der anderen Vorbesitzer betrogen worden - wo soll da bitte "leichtfertige Erstattung einer Anzeige" vorliegen?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 16. März 2018 um 16:14:49 Uhr:
Also ist er vom Verkäufer oder einem der anderen Vorbesitzer betrogen worden - wo soll da bitte "leichtfertige Erstattung einer Anzeige" vorliegen?
Quark.
Er kann nicht von dem oder dem betrogen worden sein. Zu einem der Vorbesitzer hat er gar kein Rechtsverhältnis und der reale Verkäufer hat ihn nicht betrogen. Wenn der Käufer Einsicht in den Vor-Kaufvertrag bekommt, dann ist ihm dies auch bekannt. Wenn er dann wieder besseres Wissen eine Betrugsanzeige erstattet, ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung voll erfüllt.
Die Tatsache, dass in dem vorherigen Vertrag Unfallfreiheit bescheinigt wurde, ist noch kein Beweis, dass der Te von einem Unfall nichts wusste.
Te hätte ja auch während des Besitzes des Fahrzeuges Kenntnis vom Unfall erlangen können z.B. durch Hinweis einer Werkstatt, die er mal aufgesucht hatte, oder durch eigene Erkenntnisse beim Schrauben am Auto.
Die Behauptung des Te, nichts von einem Unfall zu wissen, muss vom Käufer entkräftet werden, wenn er rückabwickeln will. Und bei einer Strafanzeige muss er Fakten auf den Tisch legen.
Ist der Sachverhalt tatsächlich so wie vom TE dargestellt, kann er unbesorgt der Zukunft entgegen sehen.
O.
Zitat:
@Activ2k schrieb am 15. März 2018 um 23:49:25 Uhr:
Danke nochmal für die ganzen Antworten. Der Käufer hat sich heute nochmal gemeldet! Er war total wütend, Betonte auch wie er das Auto jetzt verkaufen will, dass ich Ihm ein Unfallfahrzeug verkauft habe wovon ich gewusst habe, jetzt fängt er an mit etwas zu unterstellen. Ich habe Ihm
Angeboten das ich Ihm per Mail meine alten Kaufvertrag zu schicke in dem schwarz auf weiß drin steht das ich das Auto selber zu 100% als Unfallfrei gekauft habe und ich nie etwas von einem Unfall gewusst habe. Dann ging es los! Er rastet komplett aus fing an zu schreien und sagte das ich das Auto zu 100% zurück nehmen werde und müsse... sag ma hat der nicht mehr alle? Er lehnte alles ab auch den Kaufvertrag ( meinen alten) und sagt er hat bei einem Anwalt einen Termin morgen früh und er wird ihm alles geben und dann ( werde ich sehen was passiert). Naja muss ich wohl morgen mal meine Rechtsschutzversicherung anrufen und den Fall schildern. Ich antwortete ihm das er ruhig zum Anwalt gehen soll. Jetzt geht der Salat anscheint erst richtig los.
lass den Vollidioten schreien bis er Schnappatmung kriegt 😎
Zufällig einer mit Akzent aus der östlichen Mittelmehr-Region? 😁
Wenn er zum Anwalt rennt, wird der ihm schon das Entsprechende sagen 😁
..und dann ist wahrscheinlich schon Ruhe im Karton.
du hast den uralten KV und den jetzigen.. was kann dir noch passieren?
Daher: Füße hochlegen..
P.S.: Kennt er dein jetziges Fahrzeug?
Steht das draußen auf der Straße? Wenn ja, die nächste Zeit vorsichtshalber mal umparken - wenn möglich.
Man weiß ja nie bei solchen Cholerikern, die nicht ihren Willen kriegen...
Der Käufer kommt eher aus dem Südlichen und hat auch einen Türkischen Namen, soll jetzt nicht rassistisch rüber kommen um gottes Willen aber nur so neben bei am Rande.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@Activ2k schrieb am 16. März 2018 um 18:56:56 Uhr:
Der Käufer kommt eher aus dem Südlichen und hat auch einen Türkischen Namen, soll jetzt nicht rassistisch rüber kommen um gottes Willen aber nur so neben bei am Rande.Mit freundlichen Grüßen
warum hab ich mir sowas schon gedacht? 😎
Wenn der wieder anruft und losschreit, am besten mit kurzem Hinweis, dass man in diesem Ton keine Lust auf ein Gespräch hat, einfach auflegen!
Oder wenn die Nr im Display erscheint garnicht mehr abheben.
Solche Assis muss man sich nicht antun, besonders wenn man sich selbst nichts vorzuwerfen hat.
Btw: hat der Typ damals noch jemanden dabeigehabt, als er den Wagen von dir gekauft hat, während du vielleicht allein warst?
wie schon mehrfach geschrieben : abwarten, nicht bekloppt machen oder anschreien lassen. Der macht nur dicke Füsse und hat nichts in der Hand, was dir gefährlich werden könnte.
Kommt Post von seinem Anwalt, einfach nur die nicht gerechtfertigte Forderung ablehnen. Sonst nix schreiben.
Wenn du Rechtschutz hast, mal beraten lassen. Schadet nichts.
Aber nicht verrückt machen. Der kann dir nichts.
Das klingt mir bei dem verdächtigen Ablauf doch stark nach einer Masche...
Würde mich nicht wundern, wenn der Typ bald mit dem "Vorschlag" kommt, gegen Zahlung von 1.000€ auf eine Anzeige zu verzichten...
Ja ich werde nun den Kontakt abbrechen und keine weitere Gespräche mit dem Käufer machen, völliger Schwachsinn alles. Die sind damals mit drei Leuten gekommen und haben sich das Fahrzeug genau angeguckt, was mir auch eigentlich egal war ich hatte bei meinem BMW nix zu verbergen und von einem Unfall wusste ich auch nie was, er würde alles Sauber verkauft. Ich habe sogar alle Rechnungen und Servicenachweise mitgegeben.
Mit freundlichen Grüßen