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KFZ-Verkauf ins Ausland

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 7:47

Hallo,

ich möchte meinen gebrauchten nach Rumänien verkaufen. Gibt es sowas wie einen "Auslands-Kaufvertrag"? Habe schon gegoogelt, aber leider nichts passendes gefunden.

Hat jemand Erfahrung hiermit?

Vielen Dank für Info's.

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2007 um 19:40

eins noch beim verkauf ins ausland: nur bares ist wahres!!! am besten das geld gleich beim verkauf auf der bank checken bzw einzahlen. ich bin bei solchen sachen immer misstrauisch

 

gruss

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@majumiwa

Im Prinzip braucht man keinen speziellen "Auslandskaufvertrag", der der Verkauf in Deutschland abgewickelt wird und daher auch deutsches Recht zur Anwendung kommt. Oder meinst du mit "Auslandskaufvertrag" jetzt einen Vertrag, in dem der Vertragsinhalt auch noch in der jeweiligen Landessprache des der Käufers abgedruckt ist?

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 9:07

@Drahkke,

danke erstmal für die Antwort.

Nein, keinen Vertrag in Landessprache. Es geht mir um den Zusatz "... ohne Ausweis der USt. gem. §4...". Aber ich denke mal, dass wenn ich das so reinschreibe, wird das wohl reichen.

Ja, das reicht vollkommen. Zur Sicherheit kannst du dir den Zusatz ja nochmal vom Käufer gesondert unterschreiben lassen, um zu belegen, daß er ihn auch gelesen und verstanden hat.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 9:34

Danke Dir vielmals!

Hallo Leute,

ich muss dieses Thema noch mal hervor holen...hab momentan einen ähnlichen Fall, KFZ Verkauf in Ausland.

Der Kaufinteressent fragte mich, ob ich den Wagen auch ohne MwSt verkaufen würde, da ich ja eine Privatperson bin, habe ich doch mit MwSt nichts zu tun, oder wie ist das?

Ich kann also die MwSt nicht ausweisen, d.h. mein Verkaufspreis ist immer Brutto, richtig?

Warum muss ich dann den Zusatz "ohne Ausweis der USt. gem. §4" mit in den Kaufvertrag aufnehmen?

Reine Absicherungsmaßnahme?

Würd emich freuen wenn der ein oder andere noch einen Tip parat hat.

am 15. November 2007 um 19:16

wenn du verkaufst ist das immer der normale preis. es gibt bei dir kein brutto und kein netto in dem sinne. wenn du mit mwst verkaufst musst du diese auch abfuehren. als privatperson fuellst du den kaufvertrag normal aus als privatverkauf. der rest ist fuer dich uninteressant. wichtig ist immer abgemeldet ins ausland verkaufen! er muss sich bei der deutschen zulassungsstelle auslandsueberfuehrungskennzeichen holen.

 

gruss

Hi, danke für Deine Antwort.

Ja, so hab ich mir das auch gedacht, klar, ins Ausland geht der Wagen nur abgemeldet.

Mir wollte ein Interessent erzählen, dass ich 19% vom Kaufpreis abziehen könne wenn ich den Wagen ins Ausland verkaufe, da ich diese vom Finanzamt dann wieder einfordern könne.

Dieses gefasel hatte mich etwas verunsichert...nun gut, lag ich ja doch richtig. ;)

Themenstarteram 15. November 2007 um 19:34

Hi,

das könntest Du nur, wenn Du ein Geschäft angemeldet hast und der Wagen in Deinem Betriebskapital steckt. Da Du hier die MwSt. bei einem Kauf vom Finanzamt bekommst, müßtest Du diese bei einem Verkauf wieder an das Finanzamt zurückführen. Bei verschiedenen Ländern gibt es Abkommen, die das regeln. Das heißt, es muss ein Hinweis in den Kaufvertrag: Der Verkauf erfolgt ohne Ausweis der USt gem. § 4 Nr. 1b iVm. § 6a UStG. Der Käufer muss ebenfalls im Besitz einer Umsatzsteuernummer sein. Ergo ein Geschäft angemeldet haben. Bei Privatpersonen funktioniert das nicht und ist manchmal ein Trick von den Jungs...

am 15. November 2007 um 19:40

eins noch beim verkauf ins ausland: nur bares ist wahres!!! am besten das geld gleich beim verkauf auf der bank checken bzw einzahlen. ich bin bei solchen sachen immer misstrauisch

 

gruss

Themenstarteram 15. November 2007 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

eins noch beim verkauf ins ausland: nur bares ist wahres!!! am besten das geld gleich beim verkauf auf der bank checken bzw einzahlen. ich bin bei solchen sachen immer misstrauisch

 

gruss

Jawohl, kann ich nur zustimmen. Hatte mir einen Stift besorgt, mit dem man die Banknoten prüfen kann und das bei der Bezahlung auch gemacht. Der Gegenüber bekam große Augen und fand das aber doch äusserst interessant. Nach postivemn Befund, habe ich ihm dann den Stift geschenkt...

Ich habe jemanden aus den Niederlanden der mein Auto kaufen möchte.

Der Käufer hat mir gesagt, er käme dann morgen und würde das Fahrzeug mit den deutschen Kennzeichen bis zur Grenze fahren und da würde er dann die Zollkennzeichen bekommen...

Ist das so richtig?

Reicht der normale Kaufvertrag, wie ich Ihn vom Automobilclub bekomme?

Danke für eure Hilfe

Zitat:

Original geschrieben von BirdyB

...er käme dann morgen und würde das Fahrzeug mit den deutschen Kennzeichen bis zur Grenze fahren und da würde er dann die Zollkennzeichen bekommen...

Entweder hat der Interessent keine Ahnung oder er will ein krummes Ding drehen...

Bei einer Ausfuhr in die Niederlande handelt es sich um ein zollfreies Binnengechäft, da die Niederlande Mitglied der EU ist. Folglich braucht er keine Zollkennzeichen, sondern Ausfuhrkennzeichen. Und die bekommt er auch beim Straßenverkehrsamt des Ortes, in dem er den Wagen kauft, also bei deinem örtlichen Straßenverkehrsamt. Laß ihn bloß nicht mit deinen Kennzeichen zur Grenze fahren.

Vielleicht meinte er auch die Ausfuhrkennzeichen...

Also es ist nicht so wie bei einem innerdeutschen Verkauf, dass ich das KFZ angemeldet lassen kann und der Käufer muss sich dann um die Ummeldung kümmern?

Zitat:

Original geschrieben von BirdyB

Also es ist nicht so wie bei einem innerdeutschen Verkauf, dass ich das KFZ angemeldet lassen kann und der Käufer muss sich dann um die Ummeldung kümmern?

Kann man so machen.

Bei einem Export würde ich persönlich das Risiko nicht eingehen, zumal der Käufer sich die Ausfuhrkennzeichen bei jedem örtlichen Straßenverkehrsamt abholen kann.

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