Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Hallo,

Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.

Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:

Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.

Unter Punkt 3.

Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.

Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Volker

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum

Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:

User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.

Armes Deutschland.

JustMy2Cents
der Michael Mark

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Zitat:

@Activ2k schrieb am 15. März 2018 um 23:49:25 Uhr:


Danke nochmal für die ganzen Antworten. Der Käufer hat sich heute nochmal gemeldet! Er war total wütend, Betonte auch wie er das Auto jetzt verkaufen will, dass ich Ihm ein Unfallfahrzeug verkauft habe wovon ich gewusst habe, jetzt fängt er an mit etwas zu unterstellen. Ich habe Ihm
Angeboten das ich Ihm per Mail meine alten Kaufvertrag zu schicke in dem schwarz auf weiß drin steht das ich das Auto selber zu 100% als Unfallfrei gekauft habe und ich nie etwas von einem Unfall gewusst habe. Dann ging es los! Er rastet komplett aus fing an zu schreien und sagte das ich das Auto zu 100% zurück nehmen werde und müsse... sag ma hat der nicht mehr alle? Er lehnte alles ab auch den Kaufvertrag ( meinen alten) und sagt er hat bei einem Anwalt einen Termin morgen früh und er wird ihm alles geben und dann ( werde ich sehen was passiert). Naja muss ich wohl morgen mal meine Rechtsschutzversicherung anrufen und den Fall schildern. Ich antwortete ihm das er ruhig zum Anwalt gehen soll. Jetzt geht der Salat anscheint erst richtig los.

Mit freundlichen Grüßen

Seinen 3.0l Diesel aus 2009 kriegt er so oder so nicht mehr so einfach los, da juckt der reparierte Unfallschaden viel weniger. Weiss man jetzt um was für ein Teil es sich Handelt welches lackiert oder getauscht wurde?

Zitat:

@Activ2k schrieb am 15. März 2018 um 23:49:25 Uhr:


Danke nochmal für die ganzen Antworten. Der Käufer hat sich heute nochmal gemeldet! Er war total wütend, Betonte auch wie er das Auto jetzt verkaufen will, dass ich Ihm ein Unfallfahrzeug verkauft habe wovon ich gewusst habe, jetzt fängt er an mit etwas zu unterstellen. Ich habe Ihm
Angeboten das ich Ihm per Mail meine alten Kaufvertrag zu schicke in dem schwarz auf weiß drin steht das ich das Auto selber zu 100% als Unfallfrei gekauft habe und ich nie etwas von einem Unfall gewusst habe. Dann ging es los! Er rastet komplett aus fing an zu schreien und sagte das ich das Auto zu 100% zurück nehmen werde und müsse... sag ma hat der nicht mehr alle? Er lehnte alles ab auch den Kaufvertrag ( meinen alten) und sagt er hat bei einem Anwalt einen Termin morgen früh und er wird ihm alles geben und dann ( werde ich sehen was passiert). Naja muss ich wohl morgen mal meine Rechtsschutzversicherung anrufen und den Fall schildern. Ich antwortete ihm das er ruhig zum Anwalt gehen soll. Jetzt geht der Salat anscheint erst richtig los.

Mit freundlichen Grüßen

Warum laesst dich anschreien? Da haette ich aufgelegt. Bevor nichts von seinem Anwalt kommt, wuerde ich gar nix tun. Wenn er weiterhin anruft, blockier die Nummer. Wenn du keinen Unfall hattest, dann kannst ganz locker die Sache auf dich zu kommen lassen.

Zitat:

@13inch schrieb am 16. März 2018 um 05:59:32 Uhr:



Zitat:

@Activ2k schrieb am 15. März 2018 um 23:49:25 Uhr:


Danke nochmal für die ganzen Antworten. Der Käufer hat sich heute nochmal gemeldet! Er war total wütend, Betonte auch wie er das Auto jetzt verkaufen will, dass ich Ihm ein Unfallfahrzeug verkauft habe wovon ich gewusst habe, jetzt fängt er an mit etwas zu unterstellen. Ich habe Ihm
Angeboten das ich Ihm per Mail meine alten Kaufvertrag zu schicke in dem schwarz auf weiß drin steht das ich das Auto selber zu 100% als Unfallfrei gekauft habe und ich nie etwas von einem Unfall gewusst habe. Dann ging es los! Er rastet komplett aus fing an zu schreien und sagte das ich das Auto zu 100% zurück nehmen werde und müsse... sag ma hat der nicht mehr alle? Er lehnte alles ab auch den Kaufvertrag ( meinen alten) und sagt er hat bei einem Anwalt einen Termin morgen früh und er wird ihm alles geben und dann ( werde ich sehen was passiert). Naja muss ich wohl morgen mal meine Rechtsschutzversicherung anrufen und den Fall schildern. Ich antwortete ihm das er ruhig zum Anwalt gehen soll. Jetzt geht der Salat anscheint erst richtig los.

Mit freundlichen Grüßen

Seinen 3.0l Diesel aus 2009 kriegt er so oder so nicht mehr so einfach los, da juckt der reparierte Unfallschaden viel weniger. Weiss man jetzt um was für ein Teil es sich Handelt welches lackiert oder getauscht wurde?

-🙂

In der Tat, diese Vermutung drängt sich auf...!
Da sucht jetzt jemand nach einer günstigen Rückabwicklung!
Auch mein Tipp, ab jetzt nur noch über einen Anwalt kommunizieren!

-🙂

Lieber TE,
wenn alles so ist wie Du geschrieben hast, brauchst Du zunächst keine Rechtsschutzversicherung zu bemühen und Du brauchst auch ganz sicher keinen Anwalt zu bemühen um mit dem Käufer zu kommunizieren.
Lass ihn einfach machen, und solltest Du tatsächlich Post von ihm oder seinem Rechtsanwalt bekommen ist immer noch Zeit, tätig werden.
Selbst dann würde ich (aber das kenn jeder machen wie er will) zunächst mit einem Fünfzeiler antworten um seiner Forderung zu widersprechen.
Bis es soweit ist läuft dir erst mal nichts davon.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 16. März 2018 um 07:45:05 Uhr:


Selbst dann würde ich (aber das kenn jeder machen wie er will) zunächst mit einem Fünfzeiler antworten um seiner Forderung zu widersprechen.
Bis es soweit ist läuft dir erst mal nichts davon.

Dir läuft erst was davon wenn was von einem Gericht kommt, vorher brauchst du gar nix machen, auch keinem Anwalt antworten.

Gruß Metalhead

Natürlich.
Aber einer unberechtigten Forderung zu widersprechen hat noch nie geschadet.
Sich ganz tot zu stellen ist manchmal nur die zweitbeste Lösung.

Zitat:

@Matsches schrieb am 16. März 2018 um 11:07:53 Uhr:


Aber einer unberechtigten Forderung zu widersprechen hat noch nie geschadet.

Man darf sich dann aber auch nicht verplappern und versehentlich der Gegenseite Munition liefern.

Daß die Forderung unberechtigt ist, weiß auch der Anwalt (er versucht es halt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. März 2018 um 11:09:38 Uhr:


Daß die Forderung unberechtigt ist, weiß auch der Anwalt (er versucht es halt).

Woher sollte er das wissen? Wo steht dass der TE das Auto nicht wissentlich so verkauft hat? Kann die Gegenseite Gedankenlesen?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. März 2018 um 11:26:03 Uhr:


Woher sollte er das wissen?

Wurde seinem Mandanten gesagt.

Zitat:

Wo steht dass der TE das Auto nicht wissentlich so verkauft hat?

Hier im Thread.

Zitat:

Kann die Gegenseite Gedankenlesen?

Lesen reicht da.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. März 2018 um 11:31:56 Uhr:


Hier im Thread.

Genau, und vor Gericht kommt dann "kann doch jeder auf MT nachlesen" 🙄

Sorry, das ist doch völliger Blödsinn, woher soll der Käufer wissen ob das eine reine Schutzbehauptung des TE ist oder der Wahrheit entspricht? Was würdet ihr machen wenn ihr ein Unfallfahrzeug als Käufer untergejubelt bekommt. "Ach nee, der Verkäufer hat gesagt sein Name wäre Hase" und alles ist gut?

Als Käufer würde ich hier direkt Anzeige wegen Betrug erstatten, einer der Vorbesitzer hat doch offensichtlich einen größeren Schaden verschwiegen. Ein Seitenteil tauscht man nicht wegen einem Kratzer.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. März 2018 um 11:36:52 Uhr:


Sorry, das ist doch völliger Blödsinn, woher soll der Käufer wissen ob das eine reine Schutzbehauptung des TE ist oder der Wahrheit entspricht?

Gut das weiß er natürlich nicht, allerdings wenn er angeboten bekommt daß er den Kaufvertrag haben kann, spricht das schon dafür.

Zitat:

Als Käufer würde ich hier direkt Anzeige wegen Betrug erstatten, einer der Vorbesitzer hat doch offensichtlich einen größeren Schaden verschwiegen. Ein Seitenteil tauscht man nicht wegen einem Kratzer.

Ich hätte mir zumindest erst mal den angebotenen Kaufvertrag angeschaut, dann versucht über die VIN bei BMW was rauszufinden und dann einen Anwalt befragt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. März 2018 um 11:36:52 Uhr:


.........
Als Käufer würde ich hier direkt Anzeige wegen Betrug erstatten, einer der Vorbesitzer hat doch offensichtlich einen größeren Schaden verschwiegen. Ein Seitenteil tauscht man nicht wegen einem Kratzer.

Wenn der Sachverhalt so abgelaufen ist, wie der TE uns hier geschildert hat, mit u.a. Weigerung des Käufers sich überhaupt den alten KV mit dem Vorverkäufer anzusehen, würde ich unverzüglich bei einer Betrugsanzeige als betroffener Verkäufer eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB und Verleumdung § 187 StGB per eigenen Anwalt einreichen.
Ich denke, dass eine solche Gegenanzeige - unterstellt der Sachverhalt ist vom TE korrekt beschrieben und so nachweisbar - große Erfolgsaussicht hätte, zu einer Bestrafung des Käufers zu führen.

Rat an den TE: Erst einmal entspannt sich zurücklegen, tief durchatmen und auf angekündigte Post des Käufers warten. Bis dahin jede Kommunikation mit ihm nach seinen letzen Freschheiten am Telefon vermeiden.

Sollte Post vom Käufer oder einem von ihm beauftragten RA kommen, kann immer noch ein eigener RA eingeschaltet werden. Damit dann aber ggf. nicht zu lange warten.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 16. März 2018 um 12:17:00 Uhr:


eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB und Verleumdung § 187 StGB per eigenen Anwalt einreichen.

Beides trifft aber nicht zu.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. März 2018 um 11:41:13 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. März 2018 um 11:36:52 Uhr:


Sorry, das ist doch völliger Blödsinn, woher soll der Käufer wissen ob das eine reine Schutzbehauptung des TE ist oder der Wahrheit entspricht?

Gut das weiß er natürlich nicht, allerdings wenn er angeboten bekommt daß er den Kaufvertrag haben kann, spricht das schon dafür.

der Käufer muss beweisen, dass der TE davon wusste, also die "Schutzbehauptung" widerlegen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. März 2018 um 11:41:13 Uhr:



Ich hätte mir zumindest erst mal den angebotenen Kaufvertrag angeschaut, dann versucht über die VIN bei BMW was rauszufinden und dann einen Anwalt befragt.

Ah so.
Aber was, wenn die Gegenseite die gleichen Gedanken hegt wie Du?
"Alles was ich mache könnte falsch sein, also mache ich nichts".
Warum sollte sich - deiner Logik folgen - denn DER mit dem Verkäufer auseinandersetzen, wenn er lieber den rechtlichen Weg einschlagen möchte?
Irgendwie beisst sich hier deine Logik.

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