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Autoverkauf an Privat

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 18:06

Hallo,

ich will meinen A3 Privat verkaufen.

Da ich noch nie ein Auto Privat verkauft habe wollte ich mal Fragen wie das abläuft.

Im Moment ist das Auto noch angemeldet und ich fahre auch noch damit.

Muss ich das Auto jetzt abmelden oder reicht es wenn ich die Nummernschilder abschraube

wenn jemand das Auto kauft und gehe dann damit zur Zulassungsstelle?

Was brauche ich um mein Auto abzumelden?

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2008 um 19:23

Als ich meinen Wagen verkauft habe - an Privat - lief das wie folgt ab:

 

- Probefahrt mit dem Käufer

- Termin für die Abholung vereinbart

- Auto abgemeldet

- ADAC Kaufvertrag mit anschl. Barzahlung

- Käufer hat das Auto mit roten Nummern mitgenommen

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was verkaufst du denn leicht für einen a3 da ich gerade auf der suche nach einem bin?

einen sportback s-line?

mfg

am 27. Mai 2008 um 18:45

An deiner Stelle würde ich Ihn vor dem Verkauf abmelden. Somit kann es im Nachhinein keine Probleme geben.

In den Vertrag " gekauft wie gesehen" vermerken. Somit ist die Sache rund.

Papiere natürlich nur gegen Kohle. ( Zug um ZUG )

Für die Abmeldung benötigst Du folgende Unterlagen.

Hi, mit dem Abmelden würde ich warten bis du das Auto verkauft hast.

Der Käufer möchte ja vielleicht eine Probefahrt machen.

Habe meinen a3 Privat gekauft, da haben wir es so gemacht:

Fahrzeug war noch zugelassen als ich es gekauft habe, bin dann mit

seinen Kennzeichen heimgefahren und habe das Fahrzeug dann

am anderen Tag bei der Zulassungsstelle umgemeldet.

Habe dann meinem Vorbesitzer den alten Brief gefaxt damit er sieht

der Wagen ist abgemeldt.

Zum Abmelden Schilder, Schein, Brief und GELD mitnehmen.

Gruß Stefan

am 27. Mai 2008 um 18:53

Wie sieht es eigentlich mit einem Kaufvertag aus. Zu empfehlen ist er schon?! Aber mit Absprache des Käufers sollts auch ohne gehen, oder?

Kaufvertrag auf jeden Fall, ich hab sogar einen Vorvertrag gemacht, als

ich das Auto angeschaut hab (ned daß sich der Verkäufer es sich anders

überlegt falls er von einem anderen mehr Kohle bekommt)

Bei meinem Kaufvertrag steht unter anderem auch drin,

daß ich das Auto innerhalb einer Woche umzumelden habe.

Kaufvertrag einfach bei mobile oder ADAC ausdrucken, damit bist du dann schonmal auf der sicheren Seite.

Was das Geld angeht am besten mit dem Käufer direkt bei der Bank einzahlen. Falls sie geschlossen hat gibts ja auch diese schönen Einzahlautomaten. Damit bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

gruss, Alex

am 27. Mai 2008 um 19:21

NIE ohne Kaufvertrag .

Damit sollte es problemlos gehen

am 27. Mai 2008 um 19:23

Als ich meinen Wagen verkauft habe - an Privat - lief das wie folgt ab:

 

- Probefahrt mit dem Käufer

- Termin für die Abholung vereinbart

- Auto abgemeldet

- ADAC Kaufvertrag mit anschl. Barzahlung

- Käufer hat das Auto mit roten Nummern mitgenommen

Völlig sinnvolle Verkaufsabwicklung:

1.) Das Auto ist angemeldet mit Kennzeichen

2.) Der Käufer fährt damit herrum, prüft es. Führerschein zeigen lassen

3.) Der schriftliche Kaufvertrag kommt vom Verkäufer, denn er muss völlig exakt jeden Mängel im Vertrag vermerken

4.) Der Name des Käufers wird gemeinsam aus dem Personalausweis des Käufers abgeschrieben

5.) Der Käufer übergibt das Geld, gegen Quittung oder Vermerk im Kaufvertrag

6.) Warten bis der Käufer das Auto freiwillig ummeldet

6.1) Nicht abgemeldet, Kaufvertrag an die Zulassung sowie die Versicherung schicken

6.2) Die Versicherung reguliert das dann nach etwa drei Wochen,

wenn Sie den Kaufvertrag vorliegen hat. NAME VOM AUSWEIS !!!!

6.3) Das Ordnungsamt geht auf Abmeldetips nicht ein, es sei denn, die Steuer wurde nicht bezahlt

7.) Das Auto ist rechtskräftig verkauft bzw. übergeben

 

 

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 6:35

Vielen Dank für Eure Tips.

 

@Das-Bo7

Es ist ein SB SLine 2.0 TDI 125 KW.

Weiß nicht ob ich hier nach mobile.de oder so verlinken darf.

Sollte eigentlich auch kein Verkaufsthread werden.

Für nähere Infos zum Fahrzeug kannst Du mir ja ne PN schicken.

Zitat:

Original geschrieben von DGT_Sandmann

NIE ohne Kaufvertrag .

würde ich auch sagen.

geht schliesslich um den ausschluss von garantie / gewährleistung bei dir als verkaufende privatperson.

und das sollte im kaufvertrag geregelt sein.

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 8:28

Ist denn da der Kaufvertrag von Mobile.de zu empfehlen?

Oder gibt es da irgendwelche Lücken?

Zitat:

Original geschrieben von wolf334

Ist denn da der Kaufvertrag von Mobile.de zu empfehlen?

Oder gibt es da irgendwelche Lücken?

Moin wolf,

der KV von mobile ist definitiv zu empfehlen ! Steht alles wichtige drin, vor allem die ganze Quittiererei von Papieren, Schlüsseln, Geld und Uhrzeit.

Hab grad damit meinen Boxxi verkauft und noch am selben Tag den KV an meine Versicherung und an die Zulassungsstelle gemailt.

Vers. und Steuer werden ab Eingang des KV dann abgerechnet, egal wann der Käufer mein noch angemeldetes Teil ummeldet.

Das Bargeld hab ich auch gleich vom Käufer bei meiner Bank einzahlen lassen. So wars gleich verbucht und auf Falschgeld gecheckt.

Hoffe, ich konnte helfen

Kasimir

Hier mal meine Tips zum Privatverkauf von einem KFZ.

Folgendes ist bei verkauf eines zugelassenen KFZ zu beachten.

1. Käufer muss eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. §27 III StvZO

unterschreiben.

2. Diese geht per Fax oder Post an die Zulassungsstelle und Versicherung. Damit haftet der Käufer schon für die KFZ Steuer und zukünftige Strafzettel

3. Jedoch bei der Versicherung haftet der Verkäufer für die Haftpflicht Beiträge immer bis zum Ende des gültigen Versicherungsjahr (meistens bis zum 31.12)

4. Falls der Käufer das KFZ innerhalb von 7 Tagen nicht ummeldet oder abmeldet, die Versicherung auffordern eine Anzeige nach § 29c Abs. 1 StVZO. zu stellen.

(Siehedazu den Anhang 2 auf der zweiten Seite hier in diesem Threat.

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