Autounfall wer ist schuldig?
Guten Abend,
folgende Situation: Ich war heute Mittag auf dem Heimweg. Vor mir fuhr ein LKW und hinter dem LKW fuhren 2 Motorräder. Trotz dass es mehrmals die Sicht und die Möglichkeit gab zu überholen, hat keiner der beiden Motorrad Fahrer versucht den LKW zu überholen und daraufhin habe ich noch etwas gewartet ob die überholen oder nicht jedoch war kein Anzeichen davon, dass die überholen und somit habe ich mein Blinker links gesetzt und wollte überholen. Als ich gerade am überholen war zog der Motorrad Fahrer plötzlich nach links und ist mir seitlich reingefahren. Der Schaden fängt ab der Beifahrertür Seite an. Natürlich behauptet der Motorrad Fahrer jetzt etwas anderes als ich und Zeugen gibt es nicht wirklich da der Autofahrer der hinter mir war weitergefahren ist und der LKW Fahrer nichts gesehen hat. Einen Sicherheitsabstand habe ich ebenso eingehalten. Woran ich mich noch erinnern kann ist, dass der Motorradfahrer kein Schulterblick gemacht hat, dennoch behauptet er, er habe nach links geschaut und hat nichts gesehen. Jetzt weiß ich nicht wie ich am besten vorgehen soll. Der Unfall wurde bei der Polizei aufgenommen und das einzige was der Polizist gesagt hat so in etwa ist: dass er uns beide irgendwie als schuldig sieht. Zum Glück ist aber niemanden was passiert, es gibt kein Personenschaden. Das einzige was der andere Motorrad Fahrer gesagt hat ist: dass sein Freund nach links geschaut hätte aber stellt man sich das alles Bildlich vor bzw geht die Einzelheiten durch wird man merken dass ich nicht im Unrecht liege.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Beste Antwort im Thema
Ich sehe die Schuld 100% beim Motorradfahrer. Der hat sich, bevor er zum Überholen ausschert, zu vergewissern, daß er dies gefahrlos tun kann und nicht gerade ein anderes Fahrzeug ihn selbst überholt.
84 Antworten
Zitat:
@hydrou schrieb am 28. März 2020 um 12:19:46 Uhr:
Es ist immer wieder schön zu erleben, wie die Theoretiker hier fabulieren, aber noch nie selber mit so einem Fall vor Gericht waren und das Kostenrisiko tragen mussten.
Kann nicht passieren, wenn man eine RS - Versicherung hat und aus meiner Sicht ist die tatsächlich unerlässlich.
Was ich ebenso noch zu bemerken habe ist folgendes: die beiden Motorradfahrer sind nebeneinander gefahren natürlich haben die das abgestritten der Kollege meinte er wäre hinter dem gefahren der einen Unfall hatte.. die Person hat ebenso behauptet sein Kollege hätte geblinkt und geschaut was ich mich hierbei frage wenn er hinter ihm gefahren ist müsste er mich ja theoretisch gesehen sehen und hätte Hupen oder ein Warnzeichen geben können hat er aber nicht. Des Weiteren sieht man ja wo dieser Unfall verursacht wurde anhand dieser Spur kann man ja sehen dass ich gewartet bzw. gezögert habe... ebenso kann man am Aufprall von dem Fahrer sehen dass ich schon durch war...
Schaut euch mal bitte an ab wo mein Schaden anfängt.
Das erschwert die Sache, aus meiner Sicht, für Dich. Er hat einen Zeugen, Du nicht.
Zählt man alles 1:1 zusammen und stellt das folgende Szenario nach sollte es für mich eigentlich sprechen
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Zitat:
@freewindqlb schrieb am 28. März 2020 um 12:50:35 Uhr:
Das erschwert die Sache, aus meiner Sicht, für Dich. Er hat einen Zeugen, Du nicht.
Inwiefern?
Wer die Spur wechselt hat sich zu vergewissern, dass diese frei ist. Wenn ich mich recht an meine Fahrschulzeit erinnere, gehörte der Schulterblick beim Überholen dazu. Und ganz offensichtlich war der TE ja schon neben dem anderen, als der rübergezogen ist.
Also - jetzt mal anders:
Neues Thema
Ich fahre heute mit einem Freund - beide mit dem Motorrad unterwegs hinter einem LKW her.
Als ich langsam überholen wollte - so richtig nach vorne sehen konnte ich nicht wirklich und bereits vollkommen auf die Überholspur gezogen bin, - überholt mich ein Auto und fährt dann - warum auch immer plötzlich nach Rechts und fast wäre ich vom Motorrad gerammt worden.- Freund hinten dran hat alles genau gesehen - geblinkt habe ich auch noch....
(und was jetzt!)
Wir hören hier nur den Autofahrer- und nein ich will ihm nichts unterstellen - aber er frägt was passieren kann....
Das meine ich doch, hier kommt es auf Details an und auf den Richter.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 28. März 2020 um 13:39:32 Uhr:
Wir hören hier nur den Autofahrer- und nein ich will ihm nichts unterstellen - aber er frägt was passieren kann....
Ach so. Du meinst was passiert, wenn der Motorradfahrer und der Zeuge dreist lügen?
Grundregel V&S: die Diskussion basiert auf den Äußerungen des TE. Es wird nicht hinzugedichtet, was alles hötte sein können. Und der TE hat ganz klar geschrieben, dass sein Unfallgegner keinerlei Anstalten gemacht hat zu überholen. Also nix mit: schon Spur gewechselt und dann wollte der TE noch eine dritte Spur aufmachen...
Das ist richtig. Aber der TE hat schon im ersten Beitrag geschrieben, dass der Motorradfahrer etwas anderes gesagt hat, als er. Das wird sich vor Gericht nicht ändern.
Zitat:
@Aykk96 schrieb am 28. März 2020 um 12:35:20 Uhr:
... natürlich haben die das abgestritten der Kollege meinte er wäre hinter dem gefahren der einen Unfall hatte...
Das kann sogar ein Vorteil für dich sein, da ihr unter dieser Voraussetzung nicht nahezu gleichzeitig zum Überholen ausgeschert seid, sondern du eindeutig vorher, denn du hattest ja bereits das hintere Motorrad überholt, als der vordere Motorradfahrer zum Überholen angesetzt hat.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. März 2020 um 13:51:22 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 28. März 2020 um 13:39:32 Uhr:
Wir hören hier nur den Autofahrer- und nein ich will ihm nichts unterstellen - aber er frägt was passieren kann....Ach so. Du meinst was passiert, wenn der Motorradfahrer und der Zeuge dreist lügen?
Grundregel V&S: die Diskussion basiert auf den Äußerungen des TE. Es wird nicht hinzugedichtet, was alles hötte sein können. Und der TE hat ganz klar geschrieben, dass sein Unfallgegner keinerlei Anstalten gemacht hat zu überholen. Also nix mit: schon Spur gewechselt und dann wollte der TE noch eine dritte Spur aufmachen...
Ich habe extra drüber geschrieben - dass ein neuer Fred aufgemacht wird - und der Sachverhalt so dargestellt wird.
Ich würde nicht behaupten dass der TE lügt!
Aber als betroffener ist man immer voreingenommen.
Die Geschädigten wie die Verursacher ebenso!
Das Problem des TE ist aber die Tatsache dass der Motorradfahrer einen Zeugen hat -
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 28. März 2020 um 14:01:31 Uhr:
Das Problem des TE ist aber die Tatsache dass der Motorradfahrer einen Zeugen hat -
Der Vorteil des TE ist aber, dass die Unfallspuren für ihn sprechen. Und das seine Version plausibler klingt als das, was Du den Motorradfahrer sprechen lässt. Und erfahrene Richter können den Wert von Zeugenaussagen durchaus einschätzen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. März 2020 um 13:51:22 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 28. März 2020 um 13:39:32 Uhr:
Wir hören hier nur den Autofahrer- und nein ich will ihm nichts unterstellen - aber er frägt was passieren kann....Ach so. Du meinst was passiert, wenn der Motorradfahrer und der Zeuge dreist lügen?
Grundregel V&S: die Diskussion basiert auf den Äußerungen des TE. Es wird nicht hinzugedichtet, was alles hötte sein können. Und der TE hat ganz klar geschrieben, dass sein Unfallgegner keinerlei Anstalten gemacht hat zu überholen. Also nix mit: schon Spur gewechselt und dann wollte der TE noch eine dritte Spur aufmachen...
Nein, das hat nichts mit Lüge zutuen, sondern mit der Betrachtungsrichtung!
Aus der Schilderung des TE würde ich auch schließen, das der Motorradfahrer nicht aufgepasst hat!
Aber ich habe es Motorradfahrer schon selber erlebt, das Autofahrer meinten Überholen zu können, wo ich mit dem Motorrad keine Möglichkeit sehe zu Überholen und dann wenn Sie auf meiner höhe sind und GEGENVERKEHR auftaucht einfach nach rechts ziehen …!
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 28. März 2020 um 14:11:38 Uhr:
Aber ich habe es Motorradfahrer schon selber erlebt, das Autofahrer meinten Überholen zu können, wo ich mit dem Motorrad keine Möglichkeit sehe zu Überholen und dann wenn Sie auf meiner höhe sind und GEGENVERKEHR auftaucht einfach nach rechts ziehen …!
Was hat ein Erlebnis von Dir mit dem Geschehen hier zu tun? Nach den Schilderungen des TE gar nichts.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 28. März 2020 um 13:39:32 Uhr:
Ich fahre heute mit einem Freund - beide mit dem Motorrad unterwegs hinter einem LKW her.
Als ich langsam überholen wollte - so richtig nach vorne sehen konnte ich nicht wirklich
Keine Sicht nach vorne?
StVO § 5 Abs. 3:
Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage
Du hast also nach eigenen Angaben trotz unklarer Verkehrslage überholt. Schon mal ganz schlecht für die Schuld- und Haftungsfrage.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 28. März 2020 um 13:39:32 Uhr:
und bereits vollkommen auf die Überholspur gezogen bin, - überholt mich ein Auto und fährt dann - warum auch immer plötzlich nach Rechts und fast wäre ich vom Motorrad gerammt worden.
Das Auto überholt Dich, obwohl Du bereits rübergezogen bist? Wie hat man sich das konkret vorzustellen? Das Auto mit den linken Rädern auf dem Randstreifen der Gegenfahrbahn?
Du musst dem Richter eine überzeugende und plausible Version anbieten. Sonst kann er nämlich in freier Beweiswürdigung dem Autofahrer glauben, egal, was Dein Motorradkumpel dazu als Zeuge sagt.
Er muss sich dabei keineswegs nach "Aussage gegen Aussage" und damit 50:50 richten. Sondern kann sich für den Hergang entscheiden, wie er sich aus seiner Sicht höchstwahrscheinlich ereignet hat. Das heißt, der Richter kann Versionen, die er für haarsträubend-ausgedacht hält, einfach als unglaubwürdige Schutzbehauptungen verwerfen.