Autounfall! Wer hat Recht?

Hallo Leute!
Vor kurzem hatte ich einen Unfall. Siehe Bild:

Beim Wenden (mein schwarzes Auto) wurde vom Blau angefahren.
Wie ist eure Meinung? Wer hat Recht?

Beste Antwort im Thema

Ich lach mich weg 😁 Hier trifft sich wohl Alexander Hold und Babara Salesch? Ihr guckt alle zu viel H4 TV Nachmittags 😉

Und seit wann ist ein HK der Polizei ein Richter? Meinen koennen hier alle viel. Ich hab schon genug Pferde kotzen sehen. Und das mit den Tabletten in der Hand, direkt vor der Apotheke. In dem Fall kann alles passieren. Haengt auch von Aussagen und Zeugen ab. Aber was solls. Ihr seit hier die Groessen und wisst es eh. Ich hoffe nur das der TE eines Tages mal kommt und sagt wie es ausgegangen ist

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Achja, zu Deiner freien Streifenwahl, das gilt nicht für alle Fahrzeuge, solltest Du vielleicht auch anmerken. Lies nach !

Das ist sicher so - aber Du machst gerade einen Nebenkriegsschauplatz auf.

@ichtyos:
nicht unbedingt, das war auch eine Frage wie man sich bei 3 Spuren treffen kann mit 2 Fahrzeugen.

Man könnte auch rechts sein damit man dann gleich nach links rüber kann. Also wer will. Wer nicht rechts will/ist/war muß eben aufpassen beim parallelen Abbiegen.

Gibts doch in jeder Großstadt.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


es ist doch latte, ob es freie spurwahl gibt. man muss es einfach nicht aber wenn im bett nichts mehr làuft, dann gehts zum orgasmus gleich links rüber. mich kotzt es an, dass jeder wi.... gleich links rüber muss.

Ich bin ja auch ein Feind der Linksspurgeilheit. Aber manchmal ist es wirklich notwendig , ich spreche von innerstädtischem Verkehr, sofort nach links zu wechseln.

Nicht um dort die nächsten 10 Km zu verbringen, sondern um wieder links abzubiegen.

Ich will dem TE ja nicht den Abend verderben, aber mit 50:50 wäre er eventuell sogar gut bedient. Wenn ich die Skizze richtig interpretiere, handelt es sich um eine dreispurige Fahrbahn, in die er hineinwendete. Diese war auch noch baulich getrennt von seiner Ursprungsfahrbahn. Gehen wir mal davon aus, dass wirklich nicht Wendeverbot bestand, gehen wir mal davon aus, dass der Zusammenstoß wirklich auf der Mitte-Links stattfand (was ich doch unter Berücksichtigung der üblichen Wendekreise bezweifele, wer kann seinen Pkw in einem Zug auf einer Bundesstraße wenden?) - wie soll der Rechtsabbieger den Unfall vermeiden? Er sieht - seine Fahrspur frei, er achtet noch einmal auf die Fußgänger, sieht einen üblichen unverdächtigen Linksabbieger sieht nochmal auf Fußgänger und fährt. Muss er wirklich damit rechnen, dass jemand wendet? Wenn die baulichen Vorraussetzungen so sind, wie hier in der Umgebung an ähnlichen Gegebenheiten - da gibt es nämlich feine Begrünungen. Eventuell konnte er den TE nicht einmal sehen?

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Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das Urteil trifft hier nicht zu.
Es geht hier nicht um Gegenverkehr, sondern um Querverkehr.
Der Wendende hätte keinesfalls damit rechnen müssen, da er zwingend davon ausgehen muss, dass der Querverkehr rot hat.
Gerade-und Querverkehr können immer nur dann gleichzeitig grün haben, wenn es durch "leuchtene" Pfeile geregelt ist.
Sonst könnten wir uns die Ampeln sparen, wenn wir dadrauf acht müssten 😉

Ich muß hier Popeye (alter BMW-Fahrer halt) in seiner These mal unterstützen.

Das schwarze Auto befindet sich auf der übergeordneten ("Grün"😉-Straße und hat daher Vorfahrt gegenüber der ("Rot"😉-Straße! Für die Vorfahrt ist es immer ausschlaggebend woher man kommt und nicht wohin man fährt!

Das blaue Auto kommt aus der untergeordneten Rotstraße und muß den Fahrzeugen auf der übergeordneten Grünstraße die "Vorfahrt" gewähren. Im Grunde genommen kann das schwarze Auto im Kreuzungsbereich Kreise fahren - das blaue Auto muß warten!

Der hier vielfach zitierte §9 StVo trifft für das schwarze Fahrzeug nur zu, insofern ein Auto auf der "Grünstraße" entgegenkommt, sozusagen auf der gleichberechtigten Straße ist - gilt natürlich auch für entgegenkommende Fußgänger etc.. Das entgegenkommende Fahrzeug hätte dann Vorrang gegenüber dem schwarzen Fahrzeug.

Einfacher verständlich ausgedrückt: Vorfahrt schlägt Vorrang!

NT

Seit wann hat der Wendende, der als entgegenkommender Linksabbieger in Erscheinung tritt, gegenüber dem Rechtsabbiegenden Vorfahrt?
Er muss den Gegenverkehr beachten und passieren lassen..
Egal, ob der Rechtsabbieger einen Grünpfeil oder grün hat..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Seit wann hat der Wendende, der als entgegenkommender Linksabbieger in Erscheinung tritt, gegenüber dem Rechtsabbiegenden Vorfahrt?
Er muss den Gegenverkehr beachten und passieren lassen..
Egal, ob der Rechtsabbieger einen Grünpfeil oder grün hat..

....hast ja theoretisch recht, aber hier war

kein Gegenverkehr

! Das

blaue Auto

kam aus einer

untergeordneten Straße

und zählt somit

nicht als Gegenverkehr

für das schwarze Auto, welches auf der übergeordneten und vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs ist!

NT

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Seit wann hat der Wendende, der als entgegenkommender Linksabbieger in Erscheinung tritt, gegenüber dem Rechtsabbiegenden Vorfahrt?
Er muss den Gegenverkehr beachten und passieren lassen..
Egal, ob der Rechtsabbieger einen Grünpfeil oder grün hat..

Weil der Rechtsabbieger

Rot

hat und nur einfahren darf wenn er den anderen Verkehr nicht behindert oder gefährdet.

(das war ja mit Doppellinksabbiegertheorie)

Aber wir haben wieder ein Patt.
Der Wendende hat etwas auszuschließen. Der Wendende steht ebenfalls im §9.

Worüber streiten wir uns eigentlich?

Obs 50:50 oder 40:60 sein wird?

Ohne irgendwas wird TE nicht davonkommen.

Nett wäre auch die Straße wirklich mal zu sehen.
Wenns ne größere Stadt ist könnten wir auch mit StreetView rein.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Seit wann hat der Wendende, der als entgegenkommender Linksabbieger in Erscheinung tritt, gegenüber dem Rechtsabbiegenden Vorfahrt?
Er muss den Gegenverkehr beachten und passieren lassen..
Egal, ob der Rechtsabbieger einen Grünpfeil oder grün hat..
Weil der Rechtsabbieger Rot hat und nur einfahren darf wenn er den anderen Verkehr nicht behindert oder gefährdet.

Und was ist wenn an einer Ampelkreuzung beide grün haben und der entgegenkommende recht abbiegen möchte und man selber links???...🙄

Die Ampeln haben gar nichts zu sagen, sondern das ein Linsabbieger dem Gegenverkehr vorfahrt gewähren muss und in diesem Fall ist es das gleiche, auch wenn es hierbei beim linksabbieben um ein Wenden handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


(das war ja mit Doppellinksabbiegertheorie)

Aber wir haben wieder ein Patt.
Der Wendende hat etwas auszuschließen. Der Wendende steht ebenfalls im §9.

Worüber streiten wir uns eigentlich?

Obs 50:50 oder 40:60 sein wird?

Ohne irgendwas wird TE nicht davonkommen.

Nett wäre auch die Straße wirklich mal zu sehen.
Wenns ne größere Stadt ist könnten wir auch mit StreetView rein.

Genau, ab zur Ortbesichtigung 😉

Hallo TE,

nenne uns doch mal die genauen Angaben, damit wir eine OB durchführen können.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Seit wann hat der Wendende, der als entgegenkommender Linksabbieger in Erscheinung tritt, gegenüber dem Rechtsabbiegenden Vorfahrt?
Er muss den Gegenverkehr beachten und passieren lassen..
Egal, ob der Rechtsabbieger einen Grünpfeil oder grün hat..
Weil der Rechtsabbieger Rot hat und nur einfahren darf wenn er den anderen Verkehr nicht behindert oder gefährdet.

Endlich versteht mich einer. Dachte schon, das mir nicht mehr zu helfen wäre. 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Weil der Rechtsabbieger Rot hat und nur einfahren darf wenn er den anderen Verkehr nicht behindert oder gefährdet.

Endlich versteht mich einer. Dachte schon, das mir nicht mehr zu helfen wäre. 😉

Dazu kommt noch das der rechtsabbieger dem anderen Auto in die Seite gefahren ist ( wenn die skizze stimmt) und nicht andersrum. das ist schon ein sehr eindeutiges Erkennungszeichen dafür wer hier den Unfall verursacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


(das war ja mit Doppellinksabbiegertheorie)
Der Wendende hat etwas auszuschließen. Der Wendende steht ebenfalls im §9.
Ohne irgendwas wird TE nicht davonkommen.

Nett wäre auch die Straße wirklich mal zu sehen.
Wenns ne größere Stadt ist könnten wir auch mit StreetView rein.

Stellt euch einmal eine nach

links abknickende Vorfahrtstrasse

vor der ihr folgt. Auch hier seit ihr Linksabbieger, hab aber

Vorfahrt

gegenüber dem entgegenkommenden Fahrzeug. Ihr seid auf der

Vorfahrtsstraße

, die den § 9 hier sticht! Ober sticht Unter;

Vorfahrt sticht Vorrang

!

Ähnlich verhält es sich hier, das schwarze Auto kommt und bleibt auf der Vorfahrtsstrasse, das blaue Auto kommt aus der untergeordneten Straße und muß warten, bis das schwarze Auto den Kreuzungsbereich freigeräumt hat, erst dann darf das blaue Auto fahren!

NT

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Ähnlich verhält es sich hier, das schwarze Auto kommt und bleibt auf der Vorfahrtsstrasse, das blaue Auto kommt aus der untergeordneten Straße und muß warten, bis das schwarze Auto den Kreuzungsbereich freigeräumt hat, erst dann darf das blaue Auto fahren!

NT

Wo soll jetzt wieder eine untergeordnete Straße gewesen sein?

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