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Autounfall! Wer hat Recht?

Themenstarteram 24. November 2012 um 10:16

Hallo Leute!

Vor kurzem hatte ich einen Unfall. Siehe Bild:

Beim Wenden (mein schwarzes Auto) wurde vom Blau angefahren.

Wie ist eure Meinung? Wer hat Recht?

Beste Antwort im Thema
am 25. November 2012 um 18:30

Ich lach mich weg :D Hier trifft sich wohl Alexander Hold und Babara Salesch? Ihr guckt alle zu viel H4 TV Nachmittags ;)

Und seit wann ist ein HK der Polizei ein Richter? Meinen koennen hier alle viel. Ich hab schon genug Pferde kotzen sehen. Und das mit den Tabletten in der Hand, direkt vor der Apotheke. In dem Fall kann alles passieren. Haengt auch von Aussagen und Zeugen ab. Aber was solls. Ihr seit hier die Groessen und wisst es eh. Ich hoffe nur das der TE eines Tages mal kommt und sagt wie es ausgegangen ist

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Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Bei deiner Zeichnung hat der PKW Verkehr welcher von links nach rechts fährt Grün und die Fussgänger welche von unten nach oben gehen ebenfalls  Grün.  Die Straße wäre bald ziemlich Blutrot......

mist hast recht :(:D

hier dann so wie es sein sollte:

Bewerbe dich niemals bei Siemens als Programmierer von Lichtzeichenanlagen .;)

 

http://www.google.de/imgres?...

nich????????????

warum nich???

:D:D:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo @ichtyos,

sorry für die harten Worte, tut mir Leid, dass sollte nicht sein. Das gehört sich nicht.

Gruß Rolf

Schon okay - sowas kommt halt mal vor.

am 26. November 2012 um 19:54

Also um nochmal auf die Frage des TE zurueck zu kommen, geb ich mal korekt Antwort. ;)

ICH

 

:D

 

 

Mich Interessiert immernoch was der Unfallgegner ausgesagt hat und ob es sonst noch Zeugen gibt.

am 26. November 2012 um 22:42

60% TE und 40% der andere wäre fair. Ist halt die Frage ob man mit so einem Abbiegevorgang rechnen muß, wenn der normale Weg 90° geht und nicht 180°.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ist also nicht so einfach...

...ja gebe ich dir natürlich vollkommen Recht, daß alles nicht so einfach ist. Darum gibt es Leute die sich schon jahrelang mit dieser Sache beruflich beschäftigen (wie z. B. den leitendem HK der Hamburger Polizei - Unfallkomando - den "derbeste44" ausgegraben hat) und andere, die versuchen ihre Meinung mit veralteten und nicht zutreffenden Gerichtsurteilen hier zu untermauern.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

OLG Hamburg v. 02.07.1981:

Das Wenden unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruches besteht aus einem oder aus mehreren Abbiegevorgängen (doppeltes Linksabbiegen), auf die die StVO § 9 Abs 1 - 4 ..... bla bla

Erstens handelt es sich hier um ein 30 jahre altes Urteil vom OLG Hamburg dessen Aussagekraft als Präzedenzurteil schon auf Grund seines Alters nahe 0 liegt. Im Weiteren geht es im aktuellen Fall des TE um einen Unfall im Kreuzungsbereich und nicht wie im Urteil beschrieben um "Wenden unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruches " Also vergiß dieses Urteil genauso wie dieses:

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

KG Berlin v. 14.11.1974:

Das Hinüberwechseln von einer Richtungsfahrbahn auf die durch einen Mittelstreifen getrennte Gegenfahrbahn ist kein Wenden, sondern ein zweimaliges Linksabbiegen.

und deine anderen hier zitierten Urteile die alle auf diesen Fall nicht zutreffen und zwar aus folgenden Gründen:

Beispiel:

Stellt euch vor, ihr fahrt auf einer nach links abknickenden Vorfahrtstraße (Z. 306) und folgt dieser, biegt also links ab. Im Einmündungsbereich der abknickenden Vorfahrt kommt aus der untergeordneten Straße (Z. 205) ein Pkw entgegen, der geradeaus auf die Vorfahrtstraße fährt, euere "abknickende Vorfahrt" mißachtet und dadurch einen Unfall verursacht. Wer ist nun Unfallverursacher? Habt ihr euch falsch verhalten nach § 9 StVO oder kam der hier nicht zum tragen, da ihr auf einer (übergeordneten) Vorfahrtstraße (Z. 306) gefahren seid?

Im vom TE geschilderten Fall befindet sich das schwarze Auto auf der übergeordneten "Grünstraße". Den § 9 StVO muß er beim Linksabbiegen nur gegenüber dem Gegenverkehr beachten, der sich ja ebenfalls auf einer gleichberechtigen "Grünstraße" befindet. Der blaue Pkw befindet sich auf der untergeordneten "Rotstraße". Auf Grund des Grünpfeils kann der blaue Pkw unter bestimmten Umständen ( § 37/II Nr. 1 StVO) trotz Rotlicht nach rechts abbiegen.

Für den schwarzen PKW gilt während des Abbiegevorganges der Vetrauensgrundsatz. Er kann darauf vertrauen, dass er bei Grün fahren kann und der Querverkehr bei Rot anhält. Das Rotlicht für den Querverkehr gilt grundsätzlich auch für den blauen PKW (der erst fahren darf gem. § 37/II StVO) worauf der Fahrer des schwarzen Pkw auf Grund des Grünlichtes vertraut! Er kann nicht wissen das der blaue PKW einen "Grünpfel" hat und muß damit auch nicht rechnen (Vertrauensgrundsatz)! § 9 StVO trifft hier genausowenig zu wie im Beispiel abknickende Vorfahrt.

NT

U made my day :)

Es ist entwender ein Wenden oder ein doppeltes Linksabbiegen.

Das kannst du dir raussuchen und dann den zutreffenden Teil vom §9 durchlesen.

 

Und ja WENN (wissen wir nicht - woher will der TE das eigentlich wissen?) er rot hatte, hat er natürlich auch MIT-schuld. Das bestreitet ja niemand.

Aber TE hat eben auch schuld.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es ist entwender ein Wenden oder ein doppeltes Linksabbiegen.

Das kannst du dir raussuchen und dann den zutreffenden Teil vom §9 durchlesen.

....schon mal was von Putativdelikt gehört?

N.T.

Hat sie mit Sicherheit - erkläre doch mal bitte, was das mit dem konkreten Fall zu tun hat. :(

ich frag mich gerade,wie es überhaupt dort knallen konnte.

1. der te musste langsam fahren, er wird wohl kaum mit ner chicago wende da rum sein,

2. der gegner wird wohl auch nich mit ausbrechendem heck, driftender weise um die kurve rum sein, da ja an der roten ampel halten musste, oder hätte müssen,egal,

also haben beide nen riesen bock geschossen und wohl gepennt

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

... also haben beide nen riesen bock geschossen und wohl gepennt

:o ODER: Beide haben auf Ihr vermeintliches Recht gepocht und stur den Kurs gehalten, weil ja der Andere gefälligst zu bremsen / auszuweichen hat!  :rolleyes:

 

(Bei nicht unbedingt stuntfilmreifem Tempo wäre bei drei Fahrspuren m.E. reichlich Platz für Ausweichmanöver, dies sehe ich als Stütze meiner These.) ;)

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