Autounfall! Wer hat Recht?
Hallo Leute!
Vor kurzem hatte ich einen Unfall. Siehe Bild:
Beim Wenden (mein schwarzes Auto) wurde vom Blau angefahren.
Wie ist eure Meinung? Wer hat Recht?
Beste Antwort im Thema
Ich lach mich weg 😁 Hier trifft sich wohl Alexander Hold und Babara Salesch? Ihr guckt alle zu viel H4 TV Nachmittags 😉
Und seit wann ist ein HK der Polizei ein Richter? Meinen koennen hier alle viel. Ich hab schon genug Pferde kotzen sehen. Und das mit den Tabletten in der Hand, direkt vor der Apotheke. In dem Fall kann alles passieren. Haengt auch von Aussagen und Zeugen ab. Aber was solls. Ihr seit hier die Groessen und wisst es eh. Ich hoffe nur das der TE eines Tages mal kommt und sagt wie es ausgegangen ist
131 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wo soll jetzt wieder eine untergeordnete Straße gewesen sein?Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Ähnlich verhält es sich hier, das schwarze Auto kommt und bleibt auf der Vorfahrtsstrasse, das blaue Auto kommt aus der untergeordneten Straße und muß warten, bis das schwarze Auto den Kreuzungsbereich freigeräumt hat, erst dann darf das blaue Auto fahren!NT
Die Straße mit LZA "Grün" ist übergeordnet (Vorfahrt), die mit LZA "Rot" (Vorfahrt gewähren) untergeordnet.
NT
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Die Straße mit LZA "Grün" ist übergeordnet (Vorfahrt), die mit LZA "Rot" (Vorfahrt gewähren) untergeordnet.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wo soll jetzt wieder eine untergeordnete Straße gewesen sein?
NT
Ich kenne es so: Grün= "Der Verkehr ist freigegeben". Das kann dann auch eine "untergeordnete" Seitenstraße sein.
"Rot"hat während der Zeit dann auch nicht Vorfahrt gewähren sondern muss Halten und warten bis der Verkehr freigegeben wird.
Aber im grunde meinen wir ja das selbe.
Das macht doch gar nichts. Beim Wenden steht nicht, daß man Fahrzeuge aus untergeordneten Straßen gefährden dürfte.
Also darf man das auch da nicht.
Und rot spielt natürlich eine Rolle, aber genauso das Wenden.
Ich bleib bei 50:50
Und wir streiten hier wegen 5 oder 10 % in die eine oder andere Richtung.
Daß der Unfallgegner etwas falsch gemacht hat wenn er rot hatte bestreitet doch keiner.
Aber TE hat auch was falsch gemacht.
@derbeste:
StreetView Ortsbesichtigung ist nicht das schlechteste.
Wobei real jemand der Fotos macht immer noch am besten ist.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das macht doch gar nichts. Beim Wenden steht nicht, daß man Fahrzeuge aus untergeordneten Straßen gefährden dürfte.Also darf man das auch da nicht.
Und rot spielt natürlich eine Rolle, aber genauso das Wenden.
Ich bleib bei 50:50
Und wir streiten hier wegen 5 oder 10 % in die eine oder andere Richtung.Daß der Unfallgegner etwas falsch gemacht hat wenn er rot hatte bestreitet doch keiner.
Aber TE hat auch was falsch gemacht.@derbeste:
StreetView Ortsbesichtigung ist nicht das schlechteste.
Wobei real jemand der Fotos macht immer noch am besten ist.
Habe mir die Mühe gemacht und den Fall heute Nachmittig einen leitendem HK der Hamburger Polizei ( Unfallkomando) vorgelegt. Der ist genau meiner Meinung und kann Deine Entscheidung keineswegs verstehen. Sein Kommentar: Laienmeinungen
So, nun lasse ich es auch. Für mich wurde die Angelegenheit von einem Fachmann bestätigt, dass soll mir reichen.
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Ich lach mich weg 😁 Hier trifft sich wohl Alexander Hold und Babara Salesch? Ihr guckt alle zu viel H4 TV Nachmittags 😉
Und seit wann ist ein HK der Polizei ein Richter? Meinen koennen hier alle viel. Ich hab schon genug Pferde kotzen sehen. Und das mit den Tabletten in der Hand, direkt vor der Apotheke. In dem Fall kann alles passieren. Haengt auch von Aussagen und Zeugen ab. Aber was solls. Ihr seit hier die Groessen und wisst es eh. Ich hoffe nur das der TE eines Tages mal kommt und sagt wie es ausgegangen ist
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Habe mir die Mühe gemacht und den Fall heute Nachmittig einen leitendem HK der Hamburger Polizei ( Unfallkomando) vorgelegt. Der ist genau meiner Meinung und kann Deine Entscheidung keineswegs verstehen. Sein Kommentar: LaienmeinungenZitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das macht doch gar nichts. Beim Wenden steht nicht, daß man Fahrzeuge aus untergeordneten Straßen gefährden dürfte.Also darf man das auch da nicht.
Und rot spielt natürlich eine Rolle, aber genauso das Wenden.
Ich bleib bei 50:50
Und wir streiten hier wegen 5 oder 10 % in die eine oder andere Richtung.Daß der Unfallgegner etwas falsch gemacht hat wenn er rot hatte bestreitet doch keiner.
Aber TE hat auch was falsch gemacht.@derbeste:
StreetView Ortsbesichtigung ist nicht das schlechteste.
Wobei real jemand der Fotos macht immer noch am besten ist.So, nun lasse ich es auch. Für mich wurde die Angelegenheit von einem Fachmann bestätigt, dass soll mir reichen.
😕😕😕
So einfach ist das alles ?
Ich kenne einen "Ersten HK" im Regierungsviertel in Berlin persönlich, werde den mal befragen, wenn der was sagt wird er ja Recht haben.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Habe mir die Mühe gemacht und den Fall heute Nachmittig einen leitendem HK der Hamburger Polizei ( Unfallkomando) vorgelegt. Der ist genau meiner Meinung und kann Deine Entscheidung keineswegs verstehen. Sein Kommentar: LaienmeinungenZitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das macht doch gar nichts. Beim Wenden steht nicht, daß man Fahrzeuge aus untergeordneten Straßen gefährden dürfte.Also darf man das auch da nicht.
Und rot spielt natürlich eine Rolle, aber genauso das Wenden.
Ich bleib bei 50:50
Und wir streiten hier wegen 5 oder 10 % in die eine oder andere Richtung.Daß der Unfallgegner etwas falsch gemacht hat wenn er rot hatte bestreitet doch keiner.
Aber TE hat auch was falsch gemacht.@derbeste:
StreetView Ortsbesichtigung ist nicht das schlechteste.
Wobei real jemand der Fotos macht immer noch am besten ist.So, nun lasse ich es auch. Für mich wurde die Angelegenheit von einem Fachmann bestätigt, dass soll mir reichen.
Nett. 😉
Der kann aus den hier bekannten Fakten sicher ein kompetentes Urteil fällen. 😁
So wollen mal sehen:
Wer hatte das mit der
nicht bevorrechtigten Straße?Zitat:
OLG Hamburg v. 02.07.1981:
Das Wenden unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruches besteht aus einem oder aus mehreren Abbiegevorgängen (doppeltes Linksabbiegen), auf die die StVO § 9 Abs 1 - 4 in allen Fällen unmittelbar anwendbar sind. Deshalb ist ein Kraftfahrer, der dem Wendenden aus einer dem Mittelstreifendurchbruch gegenüberliegenden, nicht bevorrechtigten Straße entgegenkommt, ungeachtet eines Verkehrszeichens 205 gemäß StVO § 9 Abs 4 vorrangig befugt, nach rechts in die Vorfahrtsstraße einzubiegen.
Bitteschön
Wer hatte doppeltes Linksabbiegen vs. Wenden?
siehe oben und dann noch
Zitat:
KG Berlin v. 14.11.1974:
Das Hinüberwechseln von einer Richtungsfahrbahn auf die durch einen Mittelstreifen getrennte Gegenfahrbahn ist kein Wenden, sondern ein zweimaliges Linksabbiegen.
Zitat:
KG Berlin v. 28.06.2004:
Das Fahrmanöver des Verkehrsteilnehmers, der auf einer weitläufigen Kreuzung mit ca. 12 m breitem Mittelstreifen eine Strecke von mehr als 18 m zurücklegen muss, um nach Verlassen der zunächst befahrenen Richtungsfahrbahn in die gegenläufige Richtungsfahrbahn abbiegen zu können, ist kein „Wenden” i. S. d. § 9 V StVO, sondern zweimaliges Abbiegen nach links.
Bitteschön
Wer hatte Wenden?
OLG Saarbrücken v. 15.03.2005:
Ereignet sich ein Unfall beim Wenden, so spricht gegen den Wendenden der Anscheinsbeweis, dass er den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen gem. § 9 Abs. 5 StVO nicht genügt hat.Bitteschön
Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Wenden.php
Ist also nicht so einfach...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
So wollen mal sehen:Ist also nicht so einfach...
Und wer hatte Rot?
Der andere
Bitteschön
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer hatte Rot?Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
So wollen mal sehen:Ist also nicht so einfach...
Der andere
Bitteschön
Hast die Aussage von dem anderen? Oder wenigsten von seinem Hintermann? Oder bloss die vom TE? Geschenkt! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer hatte Rot?Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
So wollen mal sehen:Ist also nicht so einfach...
Der andere
Bitteschön
Rot mit grünem Blechpfeil ist was anderes als reines Rot. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer hatte Rot?Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
So wollen mal sehen:Ist also nicht so einfach...
Der andere
Bitteschön
Ist immerhin ein Urteil vom OLG Hamburg... 😁😁😁
Ob jetzt Vorfahrt gewähren oder Rot mit grünem Blechpfeil... Relativ egal.
Auf jeden Fall eine "untergeordnete Straße".
Und wenn man doppeltes Linksabbiegen annimmt...
Oder Wenden...
Eins von beidem wirds ja gewesen sein.
Nochmal, keiner widerspricht wenn es Rot war hat der Gegner Schuld.
Aber TE eben auch!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Rot mit grünem Blechpfeil ist was anderes als reines Rot. 😉Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer hatte Rot?
Der andere
Bitteschön
In § 37 Abs. 2 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ........... Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Er muss sich dabei so verhalten,
dasseine Behinderung oder Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der
freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.Sprich er muss warten bis der Wender durchgefahren ist, dieser muss sich allerdings wiederum an §9 StVO halten
Und dabei ist derjenige dem TE noch seitlich ins Auto gefahren, wodurch er letztendlich der Unfallverursacher ist.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Rot mit grünem Blechpfeil ist was anderes als reines Rot. 😉Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer hatte Rot?
Der andere
Bitteschön
Das ist totaler Blödsinn was Du da schreibst. So antworte ich normalerweise nicht. Der Mensch hat " ROT " und nichts anderes. Wenn er der Meinung ist aufgrund seines Grünpfeil in die Kreuzung einfahren zu müssen, hat er auf den anderen Verkehr ( der Grün hat ) zu achten. Das Blechschild ist doch kein Freibrief !
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ist immerhin ein Urteil vom OLG Hamburg... 😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wer hatte Rot?
Der andere
Bitteschön
Ob jetzt Vorfahrt gewähren oder Rot mit grünem Blechpfeil... Relativ egal.
Auf jeden Fall eine "untergeordnete Straße".
Und wenn man doppeltes Linksabbiegen annimmt...
Oder Wenden...Eins von beidem wirds ja gewesen sein.
Nochmal, keiner widerspricht wenn es Rot war hat der Gegner Schuld.
Aber TE eben auch!
Nein !