Autoteile einbauen

Hallo und Guten Tag, aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich eine Frage. Und zwar geht es um folgendes:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit handele ich online im kleinen Stil mit Ersatzteilen und Reifen, teilweise kaufen auch Arbeitskollegen bei mir und holen die Teile zuhause ab. Das ganze läuft unter der Kleinunternehmerregelung als Nebengewerbe.

Jetzt hat mich ein guter Freund gefragt ob ich ihm die verkauften Teile einbauen könnte, bzw. ob ich ihm beim Einbau helfen könnte. Er ist nicht so der geborene Schrauber, außerdem fehlt ihm der Platz bzw. die Möglichkeit dazu. Ich dagegen habe Platz und mal den Beruf des KFZ-Mechanikers erlernt.

Ich muss dazu sagen, ich habe für meine eigenen Fahrzeuge eine Reifenmontier- sowie Auswuchtmaschine und eine kleine Hebebühne zuhause in der Garage (Fahrzeugspezifische Dinge darf ich ja in der Garage haben).

Meine Frage, darf ich Ihm nun die verkauften Teile in meiner Freizeit gratis, also ohne Gegenleistung einbauen oder nicht?

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema

Unentgeltlich für einen Freund etwas am Fahrzeug reparieren ist kein Problem, solange dies korrekt und mit erforderlicher Sorgfalt erfolgt. Du kannst theoretisch jeden Tag für Freunde etwas reparieren. Dennoch sollte es wirklich im kleinen Rahmen bleiben. Gerade, wenn der Verdacht bestehen könnte, man könnte dies als Gewerbe betreiben.

Bei uns hier in der Gegend waren schon Zoll, Polizei, Ordnungsamt und sogar Tierschutz und Umweltorganisationen und haben mich und meine Nachbarn überprüft. (Wie haben hier einen bösen Nachbarn, der alles und jeden hasst! Nach div. Ordnungsgeldern und vollkommener Ausgrenzung vegetiert er jetzt mit seiner Frau auf seinem Grundstück vor sich hin.)

Er hat wohl mal gehört, wie ich mit einem Kumpel einen Termin fürs Wochenende abgesprochen habe. Auf jeden Fall kam kurz nach beginn der Schraubarbeit der Zoll vorgefahren und wollte meine Dokumente und und und. Da ich glaubhaft die Bekanntschaft über mehr als 10 Jahre nachweisen konnte, einen festen gut bezahlten Job in einer anderen Ausrichtung habe und keine Gelder vom Amt beziehe, war es relativ schnell erledigt. Gefälligkeitsleistungen fallen eben nicht unter Schwarzarbeit.

Meine Nachbarin ist wegen Asthma im krankheitsbedingtem Vorruhestand gewesen. Sie ist gelernte Frisöse. Sie hatte auch schon Ärger mit dem Finanzamt, weil sie den Nachbarkindern die Haare geschnitten hat. (Unentgeltlich) War aber auch schnell gegessen!

Anderen Mal hatte ich das Ordnungsamt hier. Mein Nachbar ist hinter der Gardine fast durch die Decke, als mir der Mitarbeiter das Werkzeug reichte und sich mit mir unterhalten hatte. Als nächstes kam die Polizei, weil ich angeblich nen Ölwechsel machte... (Hatte meine Nebler raus, weil diese innen beschlagen waren!) Da habe ich dann Anzeige erstattet. (Vorschlag kam von der Polizei!) Er hat aus Heimtücke mir eine Strafbare Handlung unterstellt. Er bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderer Nachbar, der seine Harley reinigte hatte auch Besuch von der Polizei. Er wurde auch angezeigt, weil er angeblich die Maschine ständig laufen gelassen haben soll und damit gegen Umweltschutzauflagen der StVO verstößt. Ich hatte ihm irgendwann zuvor von der Anzeige gegen den Nachbarn erzählt. Er tat es mir gleich und nach Aussage von 5 anderen Nachbarn, das die Maschine nicht einmal lief, bekam der böse Nachbar das 2. Ordnungsgeld.

Fazit: Solange du keine Wirtschaftlichen Interessen verfolgst und z.B. unentgeltlich schraubst, dein Kumpel dabei (wie bei mir) den Grill anfeuert und die Frauen Salate machen, arbeitest du voll unter den Aspekten der Gefälligkeitsleistung. (Diese darf übrigens auch bezahlt werden! klick!, oder hier vom Zoll!)

PS: Da du ihm die Teile verkauft hast, könnte bei dir leichter der Eindruck entstehen, es ist keine Gefälligkeit mehr! Daher, sollte es wirklich nur für den guten Kumpel sein und der Rahmen eben sich nicht nur auf den Einbau beziehen. Sprich: Gartenfeier mit Schraubarbeit! Nicht stumpfes Einbauen... Sonst hat es einen faden Beigeschmack. Er kauft nur bei dir, weil du es ihm einbauen würdest. Da kann man die Gewinnabsicht unterstellen.

MfG

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Für den echt guten Kumpel kauft man die Teile ohne Aufschläge und ohne Steuerabzug. Sprich: Das Einzige, was er als Rabatt bekommt, ist dein EK-Preis. Du zahlst korrekt die MwSt.! Du kaufst also als Privatperson für dich ein! Nicht für dein Gewerbe. Dann baust du die Teile in das Auto des Freundes ein und er gibt dir nen Bier aus. (Natürlich ersetzt er dir auch den Preis für die Teile.)

Da du die Kosten nicht über deine Firma abrechnest, nichts drauf haust und keinen Gewinn erzielst, steckt da auch keine Gewinnabsicht hinter, wenn du diese deinem Kumpel weiter gibst. Privathandel ist im kleinen Rahmen nicht zu versteuern. Eine Verbindung mit deinem Gewerbe ist da dann auch nicht vorhanden.

Alles andere habe ich bereits im vorherigen Beitrag beschrieben.

Nur, weil ich etwas beruflich mache, darf ich das nicht mehr im Freundeskreis machen? Das glaube ich nicht!

MfG

Zitat:

@trigura schrieb am 22. Oktober 2016 um 19:08:34 Uhr:


Ich bin naiverweise davon ausgegangen das ganz klar getrennt wird was man a.) gewerblich und b.) privat macht, und das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

Das "wird" nicht irgendwie getrennt, sondern das musst

du

aktiv trennen, und zwar so sauber und so gründlich, dass du die Existenz dieser Trennung im Streitfall auch gerichtsfest belegen kannst.

Dass das Einbauen des selben Teils, an dem du gerade noch gewerblich Gewinn erzielt hast, plötzlich mit selbigem Gewerbe "nichts zu tun gehabt haben" soll, zerreißt dir jeder gegnerische Anwalt, der schon länger als 5 Minuten wach ist, schneller in der Luft, als du oder der Bekannte nach so einer Aussage wieder einatmen könnt.

Wie sieht die Geschichte denn aus, wenn die Hebebühne offiziell zur Selbsthilfe an die Freunde vermietet wird?
Die Miete muss ja nicht hoch sein und dass der Vermieter auch mal selber Hand anlegt, ist ja auch nicht ungewöhnlich.
Oder braucht ein Anbieter einer Selbsthilfe auch einen Meisterbrief?

Oftmals hat dieser einen Brief. In der SB-Werkstatt bei uns jedenfalls schon! Grundsätzlich aber nicht, weil man die Arbeit ja selber durchführt und nicht der Meister. Frage ist, in wie weit du dort Arbeiten durchführen kannst. Es gibt wenige Arbeiten, wo ein echter gewerblicher Sachkundenachweis gefordert ist. (z.B. Rückhaltesystem und ggf. Klimaanlage)

MfG

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die HWK ist da sehr genau und im speziellen Fall sehr unerbittlich.
Hier reicht der erste Anscheinsbeweiss um ein Dursuchungsbeschluss zu erwirken,
dann wird es richtig lustig .
Bin in diesen Dingen nicht so ganz unsachkundig.

Sehr geehrter Te ,spreche im Vorfeld mit der HWK und /oder Innung,dann biste auf der sicheren Seite.
B 19

Hallo und Guten Morgen,

also, Selbsthilfewerkstatt scheidet aus, die HWK ist da sogar noch zweitrangig, hier würde das Bauamt eher einen Riegel vorschieben da allergemeines Wohngebiet.

Generell ist es so, ich habe kein Problem damit die Hände von Arbeiten zu lassen die ich nicht ausführen darf wegen dem Meisterzwang. Da will ich auch keine Probleme bringen. Ich denke ich mache mich da mal richtig schlau und bis dahin lasse ich es besser. Ich denke das ganze konnte bis hier her auch gut geklärt werden.

Jetzt käme die nächste Frage, und die beschäftigt mich fast noch mehr wie die erste:

Kann das Bauamt mir untersagen in meiner Garage und Freizeit privat als Hobby Reifen zu montieren für Freunde?

Von seiten der HWK dürfte es da keine Probleme geben da kein zulassungspflichtiges Handwerk. Siehe hier:

Reifenmontage

Vom Finanzamt auch nicht da die Montage ja gratis für Freunde ist, außerdem bekommen sie ja die Steuern aus dem Verkauf der Reifen.

In der Garagenverordnung RLP steht nichts davon drin das man die Geräte nicht in der Garage haben darf. Kann das Bauamt dies dann trotzdem untersagen?

Siehe hier: Garagenverordnung Rheinland Pfalz

Ja kann es, deswegen war ja auch dir Frage wo dein Haus wohnt.

Wenn du hier und da mal was machst, wird keiner was sagen. Aber wenn du das täglich machst, werden sie dir schnell ans Beim pinkeln.

Aber wie schon die ganze Zeit versucht dir zu erklären, dein Hauptproblem ist, du hast einen Handel für KFZ-Teile angemeldet, und sobald du an einem Fahrzeug schraubst, welches nicht nachweislich dein eigenes ist, werden sie dir einen Strick draus drehen das das ganze Gewerblich ist. Auch wenn du das unentgeltlich machst.
Du hast das Teil verkauft und baust es ein. Und Gewerbe in einem Wohngebiet ist meistens ein Problem.

Wie schon hier angemerkt, gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit das wirklich aktiv zu trennen. Kumpel besorgt Teile selber, bei einem anderen Händler. Kommt zu dir und ihr baut die bei dir ein. Also wirklich 110% Trennung zwischen deinem Geschäft und deiner Hebebühne.

Selbst wie Johnes geschrieben hat, dass du die Teile zum EK abgibst, könnte man dir als Gewinnabsicht auslegen. Du brauchst noch Umsatz oder du wirbst mit dem EK Kunden an.

Johnes hat es ja ganz schön beschrieben wenn man Nachbarn hat welche einen ganz doll Lieb haben.

Und du wärst nicht der erste der in einem Wohngebiet schraubt, aber zu häufig und die netten Nachbarn sich aufregen aber nicht mit dir sprechen sondern zum Telefon greifen und dir richtigen Stellen anrufen.

Hm, ok. Müßte ich mal in Erfahrung bringen wie hoch die Strafe ist für "zweckentfremdete Nutzung einer Garage". Wobei zweckentfremdet ja eigentlich falsch ist, da sie ja hauptsächlich wir als Garage genutzt wird.

Wie wird denn bei solchen Fällen der Beweis erbracht das es eben nicht Hobby ist und nur Freunden geholfen wird?

Wie wird denn so solchen Fällen der Beweis erbracht das es eben nicht Hobby ist und nur Freunden geholfen wird?

Das weiss ich jetzt auch nicht so genau.

Das Bauamt wird das Problem sein, in dem Moment wo es einem deiner Nachbarn zu viel wird...
Bei meinem Kumpel war dass selbst mit einem Ersatzteilhandel und PKW Verkauf wo wirklich garnix geschraubt wurde, nach wenigen Monaten dem Nachbarn schon zu viel weil der sich selbst nicht leiden konnte...

Wenn du das ganze gewerblich anmeldest, braucht die Kammer und der Zoll keinen Durchsuchungsbeschluss mehr, um deine Räume zu betreten. Idr. werden die dann aktiv, wenn dich einer anzeigt, und dass ist spätestens dann der Fall, wenn du das 2. Mal ner schlechten KFZ Werkstatt der es finanziell nicht gut geht, nen Kunden weg genommen hast weil du als Schwarzarbeiter billiger geschraubt hast. Das geht nur bis zu nem gewissen Punkt gut.

Die meisten KFZ Werkstätten haben übrigends als Schwarzschrauber angefangen 😉
Zumindest hier in der Gegend ist dass der übliche Werdegang...
Entweder wurde dass den Leuten dann zu heiß, oder sie sind erwischt worden. Danach waren sie dann offiziell :d

Ich dachte der Zoll wird nur tätig wenn der Verdacht besteht das Arbeiten/Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Angemeldet habe ich "Ersatzteil- und Reifenhandel"

Die Kammer kann Ja theoretisch auch vorbei schauen, es liegt ja kein Zulassungspflichtiges Handwerk vor welches ausgeübt wird.

Ich habe nicht als Schwarzarbeiter angefangen ,damals mit meinen 23 Jahren.

Zwei Fragen stellen sich mir ,ist es Schwarzarbeit oder unberechtigte Handwerksausübung.
Dies ist völlig unterschiedlich zu bewerten .
Unberechtigte Handwerksausübung lT. HWK ist für den Zoll nicht von Belang ,für die HWK schon ,da haste dann die Kripo /Landesamt für Arbeitsschutz und die BG an der Backe.

Der Te ist nicht ganz so unsachkundig wie er sich hier hinstellt.
Merke ich schon bei seinen Rückfragen oder Einlassungen.

Suchts du Schlupflöcher ?
B 19

Wenn der TE die Teile ohne nen Cent Aufschlag einmalig an den Freund weiter gibt und sie im Rahmen einer Schrauber-Grillparty einbaut, ist das noch lange keine Schwarzarbeit oder sonstwas. Ich habe die Teile auch selber besorgt, als der Zoll hier war. Das war ebenfalls kein Problem, obwohl ich sie in ein anderes Auto als mein eigenes eingebaut habe. Teile waren versteuert und ich habe keinen Gewinn aus der Tätigkeit gezogen.

Wenn man nur einmal im Quartal für einen Freund schraubt, wird dies kein Problem sein. Nur, solltest du da eben kein Gewinn und keine Abrechnung über die Firma haben.

MfG

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