Autoteile einbauen
Hallo und Guten Tag, aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich eine Frage. Und zwar geht es um folgendes:
Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit handele ich online im kleinen Stil mit Ersatzteilen und Reifen, teilweise kaufen auch Arbeitskollegen bei mir und holen die Teile zuhause ab. Das ganze läuft unter der Kleinunternehmerregelung als Nebengewerbe.
Jetzt hat mich ein guter Freund gefragt ob ich ihm die verkauften Teile einbauen könnte, bzw. ob ich ihm beim Einbau helfen könnte. Er ist nicht so der geborene Schrauber, außerdem fehlt ihm der Platz bzw. die Möglichkeit dazu. Ich dagegen habe Platz und mal den Beruf des KFZ-Mechanikers erlernt.
Ich muss dazu sagen, ich habe für meine eigenen Fahrzeuge eine Reifenmontier- sowie Auswuchtmaschine und eine kleine Hebebühne zuhause in der Garage (Fahrzeugspezifische Dinge darf ich ja in der Garage haben).
Meine Frage, darf ich Ihm nun die verkauften Teile in meiner Freizeit gratis, also ohne Gegenleistung einbauen oder nicht?
Vielen Dank schon mal.
Beste Antwort im Thema
Unentgeltlich für einen Freund etwas am Fahrzeug reparieren ist kein Problem, solange dies korrekt und mit erforderlicher Sorgfalt erfolgt. Du kannst theoretisch jeden Tag für Freunde etwas reparieren. Dennoch sollte es wirklich im kleinen Rahmen bleiben. Gerade, wenn der Verdacht bestehen könnte, man könnte dies als Gewerbe betreiben.
Bei uns hier in der Gegend waren schon Zoll, Polizei, Ordnungsamt und sogar Tierschutz und Umweltorganisationen und haben mich und meine Nachbarn überprüft. (Wie haben hier einen bösen Nachbarn, der alles und jeden hasst! Nach div. Ordnungsgeldern und vollkommener Ausgrenzung vegetiert er jetzt mit seiner Frau auf seinem Grundstück vor sich hin.)
Er hat wohl mal gehört, wie ich mit einem Kumpel einen Termin fürs Wochenende abgesprochen habe. Auf jeden Fall kam kurz nach beginn der Schraubarbeit der Zoll vorgefahren und wollte meine Dokumente und und und. Da ich glaubhaft die Bekanntschaft über mehr als 10 Jahre nachweisen konnte, einen festen gut bezahlten Job in einer anderen Ausrichtung habe und keine Gelder vom Amt beziehe, war es relativ schnell erledigt. Gefälligkeitsleistungen fallen eben nicht unter Schwarzarbeit.
Meine Nachbarin ist wegen Asthma im krankheitsbedingtem Vorruhestand gewesen. Sie ist gelernte Frisöse. Sie hatte auch schon Ärger mit dem Finanzamt, weil sie den Nachbarkindern die Haare geschnitten hat. (Unentgeltlich) War aber auch schnell gegessen!
Anderen Mal hatte ich das Ordnungsamt hier. Mein Nachbar ist hinter der Gardine fast durch die Decke, als mir der Mitarbeiter das Werkzeug reichte und sich mit mir unterhalten hatte. Als nächstes kam die Polizei, weil ich angeblich nen Ölwechsel machte... (Hatte meine Nebler raus, weil diese innen beschlagen waren!) Da habe ich dann Anzeige erstattet. (Vorschlag kam von der Polizei!) Er hat aus Heimtücke mir eine Strafbare Handlung unterstellt. Er bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderer Nachbar, der seine Harley reinigte hatte auch Besuch von der Polizei. Er wurde auch angezeigt, weil er angeblich die Maschine ständig laufen gelassen haben soll und damit gegen Umweltschutzauflagen der StVO verstößt. Ich hatte ihm irgendwann zuvor von der Anzeige gegen den Nachbarn erzählt. Er tat es mir gleich und nach Aussage von 5 anderen Nachbarn, das die Maschine nicht einmal lief, bekam der böse Nachbar das 2. Ordnungsgeld.
Fazit: Solange du keine Wirtschaftlichen Interessen verfolgst und z.B. unentgeltlich schraubst, dein Kumpel dabei (wie bei mir) den Grill anfeuert und die Frauen Salate machen, arbeitest du voll unter den Aspekten der Gefälligkeitsleistung. (Diese darf übrigens auch bezahlt werden! klick!, oder hier vom Zoll!)
PS: Da du ihm die Teile verkauft hast, könnte bei dir leichter der Eindruck entstehen, es ist keine Gefälligkeit mehr! Daher, sollte es wirklich nur für den guten Kumpel sein und der Rahmen eben sich nicht nur auf den Einbau beziehen. Sprich: Gartenfeier mit Schraubarbeit! Nicht stumpfes Einbauen... Sonst hat es einen faden Beigeschmack. Er kauft nur bei dir, weil du es ihm einbauen würdest. Da kann man die Gewinnabsicht unterstellen.
MfG
66 Antworten
Naja, etwas habe ich mich ja schon eingelesen in die Materie.
Die Frage nach den Schlupflöchern möchte ich mit Jein beantworten. Also, zweitrangig hat mich interessiert ob ich generell verkaufe Teile gratis einbauen darf. Das fällt mangels Befähigungsnachweis flach, da hab ich ja auch Verständnis dafür.
Aber ERSTRANGIG interessiert mich ob ich von mir verkaufte Reifen bei mir zuhause privat montieren darf, aus Sicht vom Bauamt. Gewerbliche Reifenmontage ist nicht zugelassen, jedoch der ReifenHANDEL. In der Garagenverordnung steht nichts drin was ich privat darf und was nicht.
Ich möchte dazu erwähnen das die Montage tatsächlich für Freunde gratis ist
@schelle1, meine Freunde und Nachbarn haben mir aber auch sehr tatkräftig bei unserem Hausbau geholfen. 😁
@Johnes, schön wäre es. 😁
Was ich ohnehin nicht verstehe, ich wohne im allgemeinen Wohngebiet. Und unsere Gemeinde lehnt die gewerbliche Reifenmontage ab mit der Begründung: Reifenmontage im Allgemeinen Wohngebiet ist generell nicht zulässig. Selbst die Unterschriften von Nachbarn konnten nichts dran ändern.
Die Nachbargemeinde für welche wieder ein anderes Bauamt zuständig ist würde das ganze im allgemeinen Wohngebiet genehmigen, mit der Aussage: Ist machbar, wir stufen das ganze als Geschäft zur deckung des täglichen Bedarfs ein.
Behördenirrsinn, und alles weil man versucht ehrlich zu bleiben.
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Oder in einen großen Kofferanhänger (im Campingbereich gibt es automatisierte Nivelierungseinrichtungen). Da kann man den Freunden auch unterwegs oder bei denen zu hause schnell helfen. 😉
Das ist ja das schöne an Germanien 😁 Und ein Wohngebiet ist eben ein Wohngebiet und kein Gewerbegebiet.
Da waren sie ja schon nett das du deinen Handel zuhause machen darfst.
In Oberbayern ist einem "Pornosternchen" die Arbeit zuhause erst vor kurzen Untersagt worden, da sie in einem Wohngebiet wohnt und nicht in einem Gewerbegebiet und die Webcam zuhause ist gewerblich und somit in diesem Wohngebiet nicht erlaubt. Hatte auch ganz nette Nachbarn welche sie ganz doll Lieb haben.
Und wie trennst du jetzt Privat und Gewerblich? Du verkaufst zuerst die Reifen, und dann montierst du die Reifen welche du soeben mit Gewinn verkaufst hast, rein Freundschaftlich?
Merkst du was?
Auch wenn du es in guter Absicht machst, aber da dreht dir jeder Anwalt einen Strick draus.
Was du natürlich machen kannst, Nachts bei vollmond und geschlossenem Garagentor die Reifen montieren und wuchten und dann an einen geheimen Ort bringen und deinem Kumpel übergeben. Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich kann mir nicht vorstellen das das Bauamt direkt mit einem Anwalt vor der Tür steht. Kommt da nicht erst mal ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme? Da könnte ich denen ja erklären das es privat ist. Und wenn sie das auch nicht akzeptieren muss ich das ganze eben einstellen.
Bzw... Die Sache mit dem Kofferanhänger hatte ich mir auch schon überlegt, aber das wäre zu aufwendig, vier allem weil ich ja fast nichts davon habe.
Nein steht auch nicht, wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter.
Aber wenn ein Nachbar mal zum Telefon greift, oder einer deiner Kumpel meint du hast ihm das Ding verkauft und eingebaut und sollst dafür haften.
Dann wird halt mal geschaut, und dann kommen die Fragen und so wie es in deinem Falle ausschaut, schaut es eben ganz nach Gewerbe aus, und das musst du dann zu 110% Klar stellen können das dem eben nicht so ist.
Und so wie du die Sache hier schilderst kannst du das nicht.
ich hab momentan das Problem,das ich gern ein Nebengewerbe anmelden möchte . Nur wird mir dieses laut Arbeitsvertrag untersagt. Ich hab so lange das Gefühl das man in Deutschland nicht gewollt ist ,von null langsam ein Gewerbe aufzubauen!!!! .Kann mein Chef es rausbekommen, wenn ich trotzdem ein Kleingewerbe anmelde ohne das ich es sagen ????
Ich mein momentan ist der Fachkräftemangel ja so groß ,das man in unsere Region keinen Leute mehr findet .
Deshalb glaub ich es nicht das mich mein Chef kündigt falls doch was rauskommt . Oder wie seht Ihr das?????
Ich war deshalb auch schon beim Gewerbeamt un da wollte oder könnte man mir nicht helfen .
Man sagte mir wirklich ins Gesicht ,ich sollle es lassen, wir Deutschen seien nicht fürs Handeln und Unternehmen geboren ,das seien die aus den südlichen Ländern eher.
Und dann kam ich in den Warteraum wo zwei 23 jährige "Neubürger" ohne ein Wort Deutsch den Gewerbeschein ausfüllten..
Ich dachte ich fall vom Glauben ab!!!!!!!!
Naja, das ist ja nochmal ein ganz anderes Thema und hat ja nicht speziell mit Befähigungen bzw. mit Standortgenehmigungen zu tun.
Btw. In meinem Arbeitsvertrag steht dies auch, deshalb habe ich es mir schriftlich von meinem Chef genehmigen lassen. Das war quasi mein erster Gang, ohne seine Zustimmung wäre alles weitere eh sinnlos gewesen.
@Multiplex79
Bist du jetzt neidisch auf die Neubürger oder was? Was können die Neubürger dafür, dass dir dein Chef die Ausübung eines Gewerbes per Klausel im Arbeitsvertrag verbietet. Versteh ich nicht. Leben und leben lassen!
Solange die Ausübung eines Nebengewerbes nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht, kann dieser auch kein verbot aussprechen.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 23. Oktober 2016 um 22:17:13 Uhr:
Solange die Ausübung eines Nebengewerbes nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht, kann dieser auch kein verbot aussprechen.
und meist steht noch die Klausel drinn das ein "NebenbeiJob" die Arbeitsleistung nicht schmälern darf......
Genau so ist es. Die gesetzlichen Arbeitszeiten sollen halt eingehalten werden. Dies liegt in der Pflicht des AG