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Autoteile einbauen

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 16:21

Hallo und Guten Tag, aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich eine Frage. Und zwar geht es um folgendes:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit handele ich online im kleinen Stil mit Ersatzteilen und Reifen, teilweise kaufen auch Arbeitskollegen bei mir und holen die Teile zuhause ab. Das ganze läuft unter der Kleinunternehmerregelung als Nebengewerbe.

Jetzt hat mich ein guter Freund gefragt ob ich ihm die verkauften Teile einbauen könnte, bzw. ob ich ihm beim Einbau helfen könnte. Er ist nicht so der geborene Schrauber, außerdem fehlt ihm der Platz bzw. die Möglichkeit dazu. Ich dagegen habe Platz und mal den Beruf des KFZ-Mechanikers erlernt.

Ich muss dazu sagen, ich habe für meine eigenen Fahrzeuge eine Reifenmontier- sowie Auswuchtmaschine und eine kleine Hebebühne zuhause in der Garage (Fahrzeugspezifische Dinge darf ich ja in der Garage haben).

Meine Frage, darf ich Ihm nun die verkauften Teile in meiner Freizeit gratis, also ohne Gegenleistung einbauen oder nicht?

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema

Unentgeltlich für einen Freund etwas am Fahrzeug reparieren ist kein Problem, solange dies korrekt und mit erforderlicher Sorgfalt erfolgt. Du kannst theoretisch jeden Tag für Freunde etwas reparieren. Dennoch sollte es wirklich im kleinen Rahmen bleiben. Gerade, wenn der Verdacht bestehen könnte, man könnte dies als Gewerbe betreiben.

Bei uns hier in der Gegend waren schon Zoll, Polizei, Ordnungsamt und sogar Tierschutz und Umweltorganisationen und haben mich und meine Nachbarn überprüft. (Wie haben hier einen bösen Nachbarn, der alles und jeden hasst! Nach div. Ordnungsgeldern und vollkommener Ausgrenzung vegetiert er jetzt mit seiner Frau auf seinem Grundstück vor sich hin.)

Er hat wohl mal gehört, wie ich mit einem Kumpel einen Termin fürs Wochenende abgesprochen habe. Auf jeden Fall kam kurz nach beginn der Schraubarbeit der Zoll vorgefahren und wollte meine Dokumente und und und. Da ich glaubhaft die Bekanntschaft über mehr als 10 Jahre nachweisen konnte, einen festen gut bezahlten Job in einer anderen Ausrichtung habe und keine Gelder vom Amt beziehe, war es relativ schnell erledigt. Gefälligkeitsleistungen fallen eben nicht unter Schwarzarbeit.

Meine Nachbarin ist wegen Asthma im krankheitsbedingtem Vorruhestand gewesen. Sie ist gelernte Frisöse. Sie hatte auch schon Ärger mit dem Finanzamt, weil sie den Nachbarkindern die Haare geschnitten hat. (Unentgeltlich) War aber auch schnell gegessen!

Anderen Mal hatte ich das Ordnungsamt hier. Mein Nachbar ist hinter der Gardine fast durch die Decke, als mir der Mitarbeiter das Werkzeug reichte und sich mit mir unterhalten hatte. Als nächstes kam die Polizei, weil ich angeblich nen Ölwechsel machte... (Hatte meine Nebler raus, weil diese innen beschlagen waren!) Da habe ich dann Anzeige erstattet. (Vorschlag kam von der Polizei!) Er hat aus Heimtücke mir eine Strafbare Handlung unterstellt. Er bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderer Nachbar, der seine Harley reinigte hatte auch Besuch von der Polizei. Er wurde auch angezeigt, weil er angeblich die Maschine ständig laufen gelassen haben soll und damit gegen Umweltschutzauflagen der StVO verstößt. Ich hatte ihm irgendwann zuvor von der Anzeige gegen den Nachbarn erzählt. Er tat es mir gleich und nach Aussage von 5 anderen Nachbarn, das die Maschine nicht einmal lief, bekam der böse Nachbar das 2. Ordnungsgeld.

Fazit: Solange du keine Wirtschaftlichen Interessen verfolgst und z.B. unentgeltlich schraubst, dein Kumpel dabei (wie bei mir) den Grill anfeuert und die Frauen Salate machen, arbeitest du voll unter den Aspekten der Gefälligkeitsleistung. (Diese darf übrigens auch bezahlt werden! klick!, oder hier vom Zoll!)

PS: Da du ihm die Teile verkauft hast, könnte bei dir leichter der Eindruck entstehen, es ist keine Gefälligkeit mehr! Daher, sollte es wirklich nur für den guten Kumpel sein und der Rahmen eben sich nicht nur auf den Einbau beziehen. Sprich: Gartenfeier mit Schraubarbeit! Nicht stumpfes Einbauen... Sonst hat es einen faden Beigeschmack. Er kauft nur bei dir, weil du es ihm einbauen würdest. Da kann man die Gewinnabsicht unterstellen.

MfG

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Dein Chef darf dir das nicht pauschal verbieten. Wenn du mit deinem Geld nicht klar kommst und einen 2. Job benötigst, muss er das hinnehmen. Und wenn du ein Gewerbe eröffnen möchtest, kann er das auch nicht verbieten. Nur, darf es keine negativen Folgen für deine Arbeitsleistung mit sich bringen. Du darfst aber nicht einfach in Konkurrenz mit ihm treten. Das Gewerbe sollte sich von deinem Hauptjob unterscheiden.

Wenn du von Mo. bis Fr. nur 8 Std. arbeitest, kannst du noch einige Stunden die Woche in ein Nebengewerbe investieren. Die Arbeitszeit beider Jobs zusammen sollten im Mittel bei 48h/Woche liegen. Wenn du nur in der Woche 8 Std. am Tag arbeitest, kannst du ohne weiteres Samstags ein Nebengewerbe 8 Std. lang betreiben. Solltest du bereits 48h/Woche arbeiten, kann der Chef das Gewerbe verbieten.

MfG

Bei uns im Autohaus haben manche auch ein Nebengewerbe .Zbsp hat ein Autoverkäufer gleichzeitig ein Nebengewerbe und verkauft den Kunden die Versicherung mit dazu ,wo anschließend im Schadensfall das Fahrzeug wieder zu uns in die Firma kommt da wir Vertragspartner der Versicherung sind .In dem Fall will sogar mein Chef ein Nebengewerbe nur halt bei den Mechanikern ist es fraglich .

Nur komm ich halt nicht weiter in der Firma ,Aufstiegschancen werden von klein auf im Keim erstickt.Biste einmal Mechaniker bleibst du das auch egal was du machst. Von Lehrgänge ganz zu schweigen.

Du musst vorne an der Einfahrt deienes AGs ein Schild platzieren mit der Aufschrift: "Mache ich zum halben Preis; bei mir kriegen sie auch die Teile günstiger!". Dein Chef wird dich lieben. :D

mfg

am 24. Oktober 2016 um 17:05

Mit dem Nebengewerbe ist es so eine Sache.

Dein Arbeitgeber könnte in Ansatz bringen ,dass deine Arbeitskraft darunter leidet oder geschmählert wird.

was bei dir zutreffend ist kann nur ein Arbeitsgericht entscheiden.

Ein pers.Gespr. mit deinem Arbeitgeger kann natürlich auch in deiner Angelegenheit Klarrheit bringen.

B 19

Den einzigen Vorteil den ich habe ist, das es momentan auf den freien Arbeitsmarkt in unsere Region keine gute Mechaniker gibt .Das ist schon so akut das es für selbst große Autohäuser Existenzbedrohend ist ,wenn da einfach mal 5 Mechaniker in 12 Monaten Kündigen und es gibt keine Mechaniker die man Einstellen kann.

 

Also denke ich bin in einer guten Position,und wenn mein Chef mich nicht verlieren will ,ist schon fast gezwungen das OK zu geben.

Zitat:

und die BG an der Backe.

Die sind auch schnell wieder weg, wenn du keine Angestellten hast.

Das mit dem Nebengewerbe und Arbeitsvertrag hat mein Kumpel auch gehabt, und problemlos bei seinem Chef die Genehmigung bekommen....

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