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Autoteile einbauen

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 16:21

Hallo und Guten Tag, aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich eine Frage. Und zwar geht es um folgendes:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit handele ich online im kleinen Stil mit Ersatzteilen und Reifen, teilweise kaufen auch Arbeitskollegen bei mir und holen die Teile zuhause ab. Das ganze läuft unter der Kleinunternehmerregelung als Nebengewerbe.

Jetzt hat mich ein guter Freund gefragt ob ich ihm die verkauften Teile einbauen könnte, bzw. ob ich ihm beim Einbau helfen könnte. Er ist nicht so der geborene Schrauber, außerdem fehlt ihm der Platz bzw. die Möglichkeit dazu. Ich dagegen habe Platz und mal den Beruf des KFZ-Mechanikers erlernt.

Ich muss dazu sagen, ich habe für meine eigenen Fahrzeuge eine Reifenmontier- sowie Auswuchtmaschine und eine kleine Hebebühne zuhause in der Garage (Fahrzeugspezifische Dinge darf ich ja in der Garage haben).

Meine Frage, darf ich Ihm nun die verkauften Teile in meiner Freizeit gratis, also ohne Gegenleistung einbauen oder nicht?

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema

Unentgeltlich für einen Freund etwas am Fahrzeug reparieren ist kein Problem, solange dies korrekt und mit erforderlicher Sorgfalt erfolgt. Du kannst theoretisch jeden Tag für Freunde etwas reparieren. Dennoch sollte es wirklich im kleinen Rahmen bleiben. Gerade, wenn der Verdacht bestehen könnte, man könnte dies als Gewerbe betreiben.

Bei uns hier in der Gegend waren schon Zoll, Polizei, Ordnungsamt und sogar Tierschutz und Umweltorganisationen und haben mich und meine Nachbarn überprüft. (Wie haben hier einen bösen Nachbarn, der alles und jeden hasst! Nach div. Ordnungsgeldern und vollkommener Ausgrenzung vegetiert er jetzt mit seiner Frau auf seinem Grundstück vor sich hin.)

Er hat wohl mal gehört, wie ich mit einem Kumpel einen Termin fürs Wochenende abgesprochen habe. Auf jeden Fall kam kurz nach beginn der Schraubarbeit der Zoll vorgefahren und wollte meine Dokumente und und und. Da ich glaubhaft die Bekanntschaft über mehr als 10 Jahre nachweisen konnte, einen festen gut bezahlten Job in einer anderen Ausrichtung habe und keine Gelder vom Amt beziehe, war es relativ schnell erledigt. Gefälligkeitsleistungen fallen eben nicht unter Schwarzarbeit.

Meine Nachbarin ist wegen Asthma im krankheitsbedingtem Vorruhestand gewesen. Sie ist gelernte Frisöse. Sie hatte auch schon Ärger mit dem Finanzamt, weil sie den Nachbarkindern die Haare geschnitten hat. (Unentgeltlich) War aber auch schnell gegessen!

Anderen Mal hatte ich das Ordnungsamt hier. Mein Nachbar ist hinter der Gardine fast durch die Decke, als mir der Mitarbeiter das Werkzeug reichte und sich mit mir unterhalten hatte. Als nächstes kam die Polizei, weil ich angeblich nen Ölwechsel machte... (Hatte meine Nebler raus, weil diese innen beschlagen waren!) Da habe ich dann Anzeige erstattet. (Vorschlag kam von der Polizei!) Er hat aus Heimtücke mir eine Strafbare Handlung unterstellt. Er bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderer Nachbar, der seine Harley reinigte hatte auch Besuch von der Polizei. Er wurde auch angezeigt, weil er angeblich die Maschine ständig laufen gelassen haben soll und damit gegen Umweltschutzauflagen der StVO verstößt. Ich hatte ihm irgendwann zuvor von der Anzeige gegen den Nachbarn erzählt. Er tat es mir gleich und nach Aussage von 5 anderen Nachbarn, das die Maschine nicht einmal lief, bekam der böse Nachbar das 2. Ordnungsgeld.

Fazit: Solange du keine Wirtschaftlichen Interessen verfolgst und z.B. unentgeltlich schraubst, dein Kumpel dabei (wie bei mir) den Grill anfeuert und die Frauen Salate machen, arbeitest du voll unter den Aspekten der Gefälligkeitsleistung. (Diese darf übrigens auch bezahlt werden! klick!, oder hier vom Zoll!)

PS: Da du ihm die Teile verkauft hast, könnte bei dir leichter der Eindruck entstehen, es ist keine Gefälligkeit mehr! Daher, sollte es wirklich nur für den guten Kumpel sein und der Rahmen eben sich nicht nur auf den Einbau beziehen. Sprich: Gartenfeier mit Schraubarbeit! Nicht stumpfes Einbauen... Sonst hat es einen faden Beigeschmack. Er kauft nur bei dir, weil du es ihm einbauen würdest. Da kann man die Gewinnabsicht unterstellen.

MfG

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am 22. Oktober 2016 um 13:39

Notfalls gehste mal zur Innung des KFZ Handwerkes.

Die sind im Regelfall etwas freundlicher gesinnt , ist zumindest hier in Berlin so .

HWK Berlin hat mann immer das Gefühl ,dass man sie gerade belästigt oder bei wichtigen Tätigkeiten stört (Kaffe rauchen usw)

B 19

Ist das nun wirklich ernst gemeint, dass man sich in einem Forum erkundigt, ob man Freunden (!!!) kostenlos helfen darf? Und als Antwort erteilt ihr die Auskunft, dass man sich an das zuständige Finanzamt wenden soll? :rolleyes:

Freunde (und ich meine nicht weitläufige Bekannte sollten immer und zu jederzeit Hilfe bekommen. Genau desshalb sind es Freunde! Und wer sich da schwer tut hat aus meiner Sicht ein ganz anderes Problem und ganz sicher kein Freundschaft verdient.

Um es nochmals kurz und undiplomatisch zu sagen: Es geht andere einen Dreck an, wie und wann man seinen Freunden hilft, solange man dafür kein Bezahlung erhält (um es auch für unsere ganz Korrekten richtig zu formulieren) ;)

Nein, darfst du nicht.

Vor allem deshalb nicht, weil du die Teile ja vorher verkauft hast.

Also die Teile verkaufen und Kostenfrei einbauen ist nicht zulässig und auch keine Nachbarschaftshilfe ohne wirtschaftliches Interesse. Das Ganze geht so lange gut, bis irgend etwas schief geht. Irgendetwas kaputt geht, etc. Dann gibts irgendwen, der den Freund nicht mehr kennt und dann hast du die Arschkarte...

Dem Finanzamt ist das übrigends völlig Scheissegal, ob du schwarzarbeitest (etwas anderes ist es nicht) oder nicht, so lange du die Einnahmen versteuerst. Und Gewerbetreibend bist du ja. Also wenn du die Teile schwarz aber kostenlos einbaust, aber die Einnahmen aus dem Teileverkauf versteuerst, interessiert das Finanzamt das nicht. Wenn du die Teile schwarz einbaust, aber dafür eine ordentliche Rechnung schreibst, ist es dem Finanzamt auch egal.

Für alles weitere müsstest du den Betrieb einer KFZ Werkstatt im Handwerklichen Nebengewerbe eintragen lassen, welches a) dem Meisterzwang unterliegt und b) Automatisch an die Handwerkskammer weitergeleitet wird. Du würdest dann in der IHK Beitragsfrei gestellt und Zwangsmitglied in der HWK, was einen erheblich höheren Beitrag nach sich ziehen wuerde. Und eben die Meisterpflicht.

Also bleibe lieber beim Teileverkaufen ;)

Hier gibt es aber zwei kleine Unterschiede, es liest sich eher so das der Freund des Te eher ein Bekannter ist, zudem hat der TE einen Ersatzteilhandel angemeldet.

Wenn er einen reinen Ersatzteilhandel angemeldet hat, dann darf er nicht einmal offiziell eine Glühbirne am KFZ wechseln, deckt seine Versicherung nicht ab, da Handel.

Baut er seinem Kumpel das Teil kostenlos ein damit er das Teil bei ihm kauft? Wenn jemand will dann kann er scho sich was zusammenspinnen wo man einen Strick draus drehen kann.

Würde der Te mit Gummibärchen Handeln käme keiner auf die Idee das das Schrauben am KFZ etwas mit der firma zu tuen haben könnte.

Dazu, welche Teile sollen am KFZ getauscht werden, wenn ihm unterstellt wird das er das Gewerblich macht, und er hat bestimmte Teile angefasst und kann keinen Meistertitel vorweisen hat er das nächste Problem.

Aber in der Regel sagt keiner was gegen Freundschaftsdienste und wo kein Kläger da kein richter oder wie war das?

Bei Geld hört die Freundschaft oft auf und wenn du dich selbstständig machst, sind die ersten die dich bescheißen deine vermeindlichen Freunde....

Zitat:

deckt seine Versicherung nicht ab, da Handel.

Wenn er überhaupt eine Versicherung hat.

Wenn er mit seinem Kumpel schraubt, wird auch niemand etwas sagen. Tut er das öfter, gibt es auch Privathaftpflichtversicherungen die sowas mit abdecken als Gefälligkeitsschaden, dann gibts auch hinterher wenns mal nicht klappt kein Theater, wenn mal n Motorschaden entsteht weil das mit dem Zahnriementausch nicht geklappt hat.

Aber, wenn er laufend Teile verkauft und diese dann kostenlos einbaut, ist das eben Gewerbsmäßig.

Und wenn dabei etwas schief geht und der andere sagt "Herr Richter, der hat mir den Zahnriemen verkauft und dann eingebaut" dann braucht man nicht mehr lange rumspinnen, um sich an 3 Fingern ab zu zählen, wie das höchstwahrscheinlich ausgeht...

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 14:50

Ok, ich verstehe die Problematik. Aber wie sieht es aus wenn sich die Hilfe auf Tätigkeiten beschränkt die nicht dem Meisterzwang unterliegen, z. B. Freunde kaufen bei mir Reifen und ich montiere diese in der Freizeit gratis. Natürlich wird der Verkauf ordnungsgemäß versteuert.

Ist aber auch wieder egal ob Gratis oder für 11,95€ das Stück, dir wird wieder vorgeworfen das Gewerblich zu machen. Somit bist du wieder Haftbar.

Wenn das einmal oder zwei mal im Jahr vorkommt, wird auch keiner was sagen, nur wenn jedes We da fünf Autos auf deiner Hebebühne bearbeitet werden oder sogar täglich.

Und dann könnte die Frage noch auftauchen ob du in einem reinen Wohngebiet wohnst, also zuhause kein Gewerbe betreiben darfst.

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 15:24

Es ist ein allgemeines Wohngebiet. Der Teilehandel wurde genehmigt.

Bleiben wir mal weiter bei der Montage von Reifen.

Gewerbsmässige Montage würde nicht genehmigt werden. Allerdings will ich das ja nicht gewerbsmässig machen. Könnte die Garage ja in einen Hobbyraum ändern lassen vom Bauamt. Stellplätze habe ich auch sonst genug.

am 22. Oktober 2016 um 15:27

Ohne den grossen Befähigungnachweis sind deine Möglichkeiten eingeschränkt.

Bei de HWK /IhK/Innung kann man eine Liste bekommen in der genau beschrieben was du im KFZ Bereich machen kannst

ohne den Meister zu haben.

Nennt sich KFZ -Sevice Betrieb oder so ähnlich,nagel mich da nicht fest.

Die Liste was du machen darfst is schon recht umfangreich.

Gibt da auch noch Sonderregelungen die für dich von Vorteil seien können.

Da musste aber selber durch.

freundliche Grüsse aus Berlin ,

B 19

Es wäre aber gewerbsmäßige Montage, da der Herr die Reifen bei dir gekauft hat.

Anders wäre es wenn du ihm ein Bier einschenkst, damit Handelst du ja nicht.

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 15:39

@Bopp19:

Ja, hatte diese Liste mal gesehen, die gibt es auch hier bei uns.

@frestyle:

Ok, das ist was anderes. Ich dachte eine Leustung wird erst dann gewerbsmässig wenn man eine Gegenleistung dafür erhält.

am 22. Oktober 2016 um 15:58

Gewerbsmässig is es erst dann wenn du eine Gewinnabsicht hast.

Leider ist die HWK leider einer Sekte gleichzusetzen ,ählich wie die GEZ.

Hier wird mann dann versuchen eine Kausalität herzustellen zu deinem legalen Handel.

Mal so unter uns ,mit 20 habe ich so etwas gemacht.

Ist aber sehr grenzwertig.

Herr Johns hat hier schon Alles sachkundig angemerkt..

B 19

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 17:08

Ok, ich Danke auf jeden Fall schon mal für eure Beiträge.

Ich bin naiverweise davon ausgegangen das ganz klar getrennt wird was man a.) gewerblich und b.) privat macht, und das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

"Geh nich zu deinem Fürscht, wenn du nich gerufen würst !"

Oder nimm Formulare mit, nich daß noch Forumsuser wegen unsachgemäßer Rechtsberatung verklagt werden. :D:D:D

10-11-13!

Wenn es real so ist. Also schrauben als Hobby für ein paar gute Freunde. Dann muss erst jemand das Gegenteil beweisen.

 

Wenn also ein Nachbar belegen kann das häufig verschiedene PKW bearbeitet werden wird es sicher schwer das als Hobby zu verkaufen.

Liegt aber eine Liste vor das pro Woche max ein PKW gemacht wird und insg. auch nur 2-3 verschiedene nachweislich von Freunden, dann kann wohl jeder denken was er will, sollte das nicht durchgehen hat dieser Rechtsstaat ein echtes Problem.

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