Automatikgetriebe defekt nach Motorschaden
Automatikgetriebe defekt wegen Motorschaden? (Scorpio)
Hallo allerseits. ich bin neu hier und wäre froh, um ein paar Einschätzungen zu folgendem Problem:
Ich hatte einen Scorpio ('92, 2l, Turnier), dessen Motor sich festgefressen hat. Also wären der Fahrt begann's zu klackern, dann hat's gedamptf, dann war Schluss...
Hab das Fahrzeug verkauft (ebay) an jemanden, der noch einen Unfaller hatte und den Motor daraus eingebaut hat.
Jetzt kommt das Problem:
Der Käufer ruft mich an und sagt, dass er festgestellt hat, dass das Automatikgetriebe kaputt ist. Nun ist er mit dem Kauf unzuzfrieden und will einen Teil des Kaufbetrages zurück.
Die Frage:
Wie wahrscheinlich ist es denn wahrsacheinilch, das der Motorschaden während der Fahrt das A-Getriebe beschädigt hat? Kann man das auch (vielleicht auch viel schneller) beim Umbau ruinieren? Welche Risiken birgt der Motorumbau für das eingebaute Getriebe?
Welche Fragen sollte ich dem Käufer stellen, um etwas präziser an die Schadenursache zu kommen?
Mich interessieren die technischen Aspekte an der Sache. Die Haftungsgeschichten etc. sind ein anderes Thema. das ich hier gar nicht lostreten möchte.
Und zur Klarstellung: Bis zum Motorschaden ware das Getriebe in Ordnung.
Danke für Eure Antworten.
B.B.B.B.
(Berni m. Bike in Bussen u. Bahnen)
18 Antworten
Sei es wie es will, wenn Du den Wagen als Schrott oder Ersatzteillager oder Gebrauchten unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen verkauft hast, hat der Käufer nichts nachzufordern.
Natürlich kann man sich bei einem nicht fachmännischen Umbau des Motors ein Getriebe ruinieren.
Bist Du haftungsrechtlich auf der sicheren Seite, würde ich mich an Deiner Stelle nicht mehr sonderlich darum kümmern.
Stefan
Die Sache sehe ich ähnlich, hängt davon ab wie Du das Auto verkauft hast.
Technisch gesehen kann ich Dir leider keine Auskunft geben.
Achso....
Herzlich Willkommen hier im Forum...
Gruß
MC-Motors
ich denke,wer ein defektes auto bei ebay ohne gewähr kauft muss sich nicht wundern wenn es tatsächlich defekt ist....leute gibt es! unglaublich, lass dich auf jedenfall nicht einschüchtern oder ähnliches von dem käufer!
Danke für die Antworten.
Ich würde gern ein paar technische Argumente anführen, um es nicht auf die Schiene "darum kümmert sich zukünftig mein Anwalt" laufen zu lassen.
Deshalb interessiert es mich ja, welche Risiken für das Getriebebeim Motoraus- und -einbau bestehen. Kann man z.B. erkennen, ob der Wandler vom Getriebe entfernt wurde? Das wäre je wohl mehr als riskant (so viel habe ich shcon in Erfahrung gebracht).
Inzwischen bin ich sehr am Zweifeln, ob es gerechtfertigt ist, dass der Käufer von vorn herein behauptet, dass das Getriebe beim Motorschaden kaputt gegangen sein muss.
Grüsse,
B.B.B.B.
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Das Problem ist doch, daß Du ihm nicht beweisen kannst, daß er das Getriebe beim Umbau geschrottet hat, was auch immer man dabei kaputt machen kann oder nicht.
Es steht Aussage gegen Aussage. Und daß das Getriebe bei einem Unfall kaputt geht, hört sich zumindest nicht völlig unwahrscheinlich an.
Wenn Du also beim Verkauf eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast und den Wagen als defekte BAstlerware verkauft hast, hängst Du am Fliegenfänger!
Das Wort "Unfall" macht die Sache jetzt etwas unklar.
Es gabe keinen Unfall. Ei, was bin ihc heut langsam... Jetzt hab ich's: Unfall => Umbau
Ansonsten: So mit den üblichen Formulierungen bei ebay angeboten.
BBBB
Also was hat der Käufer denn? Er hat doch auf Garantie verzichtet! Das Fahrzeug ist als defekt verkauft worden. Daher hat der Käufer auch davon auszugehen das es auch defekt ist!
Zudem, wenn er den Umbau nicht von einer Fachwerkstatt hat machen lassen, dann hat er sowieso schlechte Karten, da er kein qualifizertes Fachpersonal ist. Daher hätt er den Umbau garnicht fachgerecht machen können.
SELBST SCHULD! Würde ich sagen!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Also was hat der Käufer denn? Er hat doch auf Garantie verzichtet! Das Fahrzeug ist als defekt verkauft worden. Daher hat der Käufer auch davon auszugehen das es auch defekt ist!
Nun wird die Sache beliebig ungemütlich.Der Käufer hat zwar auf Garantie verzichtet, aber im Text steht : ein sauber schaltendes Automatikgetriebe.Diese zugesicherte Eigenschaft erfüllt das verkaufte Objekt aber nicht (warum auch immer).
Also bei vorhandener Rechtschutz einfach mal beim Anwalt beraten lassen.
Steht doch ausdrücklich da, ohne Gewährleistung, kein Nachverhandeln, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich würd mich auf nix einlassen, was will der eigentlich.
So ist ebay halt nix is ohne Risiko, ein anderer Käufer hätte viellicht gesagt: Pech gehabt, ein anderer nörgelt. Im übrigen, ich hätte das teil Verschrotten lassen fertig, keinen Ärger mehr am Hals, niemanden unglückglich gemacht, und 150 € hättest Du vieleicht auch noch vom Schrotthöcker bekommen. Stahl ist teuer heutzutage.
Gruß *michi*
Ich sehe da eigentlich auch kein Problem. Die Formulierung mit dem Automatikgetriebe ist bei einem Bastlerfahrzeug zwar ungünstig gewählt, aber das Fahrzeug wird nunmal deutlich als defektes Bastlerfahrzeug ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung beschrieben.
Dem Käufer würde ich abschließend schreiben, dass das Getriebe bis zum Motorschaden funktionierte und alles andere nicht mehr in Deinem Verantwortungsbereich liegt.
Stefan
Wenn du dir mal anschaust, was der Käufer so in letzter Zeit verkauft hat, wirst du sehen das der Autos schlachtet!
(Ob der das als Gewerbe betreibt? Ist das angemeldet? Da er Privatverkäufer ist??? Könnte ja nicht so koscha sein!)
Kleiner Tipp: Speicher dir seine Letzten Auktionen ab, oder druck diese aus! Die können später nützlich werden!
Er hat vor kurzem einen Sierra und einen Scorpio gekauft! Der will sicher das def. Getriebe von einem der Wagen von dir bezahlt haben! Ich würde es drauf ankommen lassen! Der wird sicherlich nicht vor Gericht ziehen!
MfG
Hallo!
Zufällig steht zum Thema Ebay & Garantieausschluss gerade etwas im Spiegel Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,404510,00.html
Demnach sind die von dir verwendeteten Formulierungen "Daher gibt es auch keine Garantie" und "Der Käufer verzichtet durch sein Gebot auf die im EU-Recht beschriebene Garantiehaftung des Verkäufers" nichts wert, da sie laienhaft sind und an der Sache vorbei gehen. Eine "Gewährleistung" muss ausgeschlossen werden, und das ist nun mal etwas ganz anderes als eine Garantie. Hinzu kommt die ausdrückliche Zusicherung "Ein sauber schaltendes Automatik-Getriebe".
Die Angelegenheit scheint nach meiner Auffassung daher nicht ganz so einfach zu sein. Ich meine aber, wenn du ein "reines Gewissen" hast, solltest du zunächst mal abwarten, welche Geschütze der Käufer in Stellung bringt. Ich selbst wurde bereits zweimal von irgendwelchen Arschlöchern um ca. 200,- Euro als Kaufpreis für einen Haufen Müll erleichtert und habe nicht geklagt, da der Aufwand und das Risiko in keinen vernünftigen Verhältnis zum möglichen Erstattungsbetrag stehen.
Mudhoney
Der wichtigste Satz ist "Es ist ein Bastlerfahrzeug und es ist defekt."
Dieser EU-Blahblah, der bei 99% aller Auktionen druntersteht kann man sich sowieso sparen. Es reicht der Text "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Garantie ist sowieso eine freiwillige zusätzliche Leistung die man extra anbieten müsste. Von Gesetz her gibt es keine Garantie (Wobei Garantie und gesetzliche Gewährleistung immer gerne in einen Topf geworfen wird).
Der einzige Haken ist halt der Satz "Ein sauber schaltendes Automatik-Getriebe". Nun hat aber der Käufer an dem Fahrzeug schon rumgebastelt. Daher ist es nun nicht mehr oder vermutlich nur noch mit Sachverständigen möglich, nachzuweisen, ob das Getriebe schon vorher defekt war.
Wie ich sehe, geht es hier um 352,00 EUR. Das steht in keiner Relation zu einem Prozess. Denn hier wären Zeugen, Gutachten, etc. erstmal fällig. Und das müsste der Kläger, egal ob mit Rechtschutzversicherung oder ohne, erstmal Bar vorlegen (Das Geld bekommt er erst hinterher ggf. wieder). Dann hat er garantiert auch noch eine Selbstbeteiligung bei der RSV (falls vorhanden).
Lange rede, kurzer Sinn, der Kläger würde dabei auf jeden Fall drauf zahlen. Und wenn er nicht ganz verblödet ist, wird er selber darauf kommen.
Wie gesagt, denke ich auch, das er das Autos schlachten als Nebenverdienst illegal schwarz betreibt... Da kannst du ihn gerne mal drauf hinweisen....
vorher wie gesagt die ganzen Autoteile ausdrucken und kopieren... Nicht das da Beweise verloren gehen...
Mal sehen, ob er dann immernoch Lust hat ärger zu machen.
MfG