Autokauf: ZKD kaputt?
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich in dem richtigen Forumbereich bin, falls nicht, bitte ich um Verzeihung und Korrekturhinweise.
Zu mein Problem: ich habe gestern mein erstes Auto(Golf 5, Bj 2006, 176.000km) gekauft und wurde vom Verkäufer(Händler) gleich betrogen.
Ich habe das Auto im Internet gesehen und es mir mit einem Freund zusammen gestern angeschaut. Dann bat er mir ein Probefahrt an und wir fuhren etwas herum. Alles schien super zu sein.
Als ich nach einem Rabatt gefragt habe, sagte er, dass er nur, wenn ich auf Gewährleisung und Garantie verzichte, würde mir es für 3.300 verkaufen.
Ich habe es akzeptiert und den Kaufvertrag unterschrieben. Damit er die Gewährleistung sicher aufhebt, hat er auf den Kaufvertrag "Motorprobleme, Getriebeprobleme und technische Probleme" geschrieben.
Heute habe ich das Auto von einem anderen Freund begutachten lassen und er stellte fest, dass die Zylinderkopfdichtung viel Öl verliert und ausgetauscht werden muss.
Daraufhin habe ich den Verkäufer angerufen und um Reparatur oder Rücknahme geboten, aber er lehnt Beides ab. Wir könnten ihm auch anzeigen, sagte er, aber er würde es trotzdem nicht zurücknehmen oder reparieren.
Das Auto wurde noch nicht abgemeldet, steht ohne Kennzeichen beim Freund im Hof.
Nun meine Frage:
Kann ich irgendwie noch das Auto zurückgeben oder dem Verkäufer die Reparatur zahlen?
Ein Auszug aus dem Kaufvertrag ist im Anhang.
Bitte keine falsche Anmerkungen machen, da ich es auch so nicht gewollt hätte und das ganze mir schon sehr leid tut.
Über jegliche Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße,
mesmo
Beste Antwort im Thema
Du kannst dich bei einem Anwalt beraten lassen, ob Händler überhaupt ohne Gewährleistung verkaufen dürfen. Oder ob er formelle Fehler in dem Kaufvertrag findet.
Aber mal ehrlich: wer den Kaufvertrag so unterschreibt, der hat es auch nicht anders verdient. Und ZKD nach 12 Jahren und 176 TKM => sehe ich eh als eingepreisten Verschleiß - und nicht als Sachmangel. Selbst wer noch die Gewährleistung hätte.
Erheblich sinnvoller: mal ein kritischer Gesamtcheck des Wagens und dann Reparatur überlegen. Die ZKD (plus Nebenmaterial wie Dehnschrauben) kostet ja kaum was, ist nur viel Arbeit drumrum.
73 Antworten
Zitat:
@Pate01 schrieb am 10. Apr. 2018 um 14:6:15 Uhr:
und sei beim verkauf nicht zu ehrlich, die meisten was verkaufen sind es auch nicht...
Toller Ratschlag, sich womöglich der arglistigen Täuschung schuldig zu machen. Ebenso wird ein gerade erst gekauftes Autos massenhaft Kunden anlocken. Warum sollte der Käufer auch misstrauisch werden, dass der TE die Kiste direkt wieder loswerden will?
Zitat:
@Pate01 schrieb am 10. April 2018 um 14:06:15 Uhr:
Versuche doch das Auto wieder zu verkaufen... denn Preis was du bezahlt hast
falls es ein 4trg ist bewegt sich doch im Rahmen... und der KM Stand finde ich jetzt für diesen Wagen auch noch im Rahmen..
und falls du ein paar € weniger bekommen solltest, würde ich in persönlich auch hergeben wie den ganzen Ärger...
lieber ein paar € verlieren wie ein haufen Geld reinstecken...
und sei beim verkauf nicht zu ehrlich, die meisten was verkaufen sind es auch nicht...beim kaufen immer Augen aufhalten, und immer schauen von wenn man kauft... nur so als Tipp...
Wenn der TE mit der Ahnungslosigkeit wie er den Wagen gekauft hat, versucht ihn wieder zu verkaufen, fällt ihm das nur wieder auf die Füße.
Der beste Tip wurde schon genannt.
Schauen was wirklich los ist, und ggf. Reparieren.
Ich würde niemanden ein Auto mit falschen oder zurückhaltende Aussagen verkaufen. Dann hat die Person den gleichen Ärger wie ich und das wünsche ich niemandem.
Ich werde die Stellen säubern, dann damit etwas herumfahren und die Gründe herausfinden. Dann entscheide ich mich, ob ich es repariere oder als Defekt verkaufen.
ADAC-Gebrauchtwagenexperte-Anwalt gab mir 50:50 Chance und sagte, dass das Verfahren lange dauern kann. Deshalb würde ich nur im Notfall eine Anzeige stellen, da ich kein Rechtsschutz habe.
Ich hoffe einfach, dass da nichts schlimmes ist, wenn ja, dann etwas halb so schlimmes :-). Diesen Thread
Ich bin allen Antwortenden sehr dankbar und sehr froh, dass es noch so viele hilfsbereite Menschen gibt.
Vielen Dank noch einmal.
Nochmal, Du stellst keine ANZEIGE!!!!
Das könntest Du bei einer Straftat, die es hier aber nirgendswo zu erkennen ist. Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft, was halt "gebraucht" ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
@mesmo schrieb am 10. Apr. 2018 um 16:51:44 Uhr:
Okay. Ich stelle keine Anzeige. Etwas Ähnliches haben ja auch Anwälte gesagt.
Anzeigen bei Straftaten,
Anklagen/Klagen bei zivilrechtlichen Forderungen 😉
Zur Vertragswerkstatt solltest Du mit so einem alten Auto sowieso nicht gehen. Die sind einfach viel zu teuer und die Qualität dort ist auch nicht besser als in einer guten Freien.
Zitat:
@guruhu schrieb am 10. April 2018 um 17:00:13 Uhr:
Zitat:
@mesmo schrieb am 10. Apr. 2018 um 16:51:44 Uhr:
Okay. Ich stelle keine Anzeige. Etwas Ähnliches haben ja auch Anwälte gesagt.Anzeigen bei Straftaten,
Anklagen/Klagen bei zivilrechtlichen Forderungen 😉
Darauf wolltest du also die ganze Zeit hinaus. Ich wusste es nicht mehr, was ich schreiben darf :-D
Hallo Zusamen
Ich habe ein auto gekauft am 10.5.2018 als frisch ab mfk in der schweiz und nach 2 tage auto funktioniert nicht mehr , motor dreht aber lauft nicht , Ich habe die autohändler angerufen , er meint das auto sehr gut ist und kein bekannte mängel gehabt und ich habe nicht mehr als 10 km gefahren. Laut garage auto hat ein motorschade, wie soll umgehen , Haben sie ein Idee?
Ich habe Glaskugel verborgt.
Zitat:
@liebhaber12 schrieb am 17. Mai 2018 um 10:21:53 Uhr:
Hallo Zusamen
Ich habe ein auto gekauft am 10.5.2018 als frisch ab mfk in der schweiz und nach 2 tage auto funktioniert nicht mehr , motor dreht aber lauft nicht , Ich habe die autohändler angerufen , er meint das auto sehr gut ist und kein bekannte mängel gehabt und ich habe nicht mehr als 10 km gefahren. Laut garage auto hat ein motorschade, wie soll umgehen , Haben sie ein Idee?
Ich verstehe nur Bahnhof.
Such Dir doch Hilfe in Deiner Sprache.
Zitat:
@liebhaber12 schrieb am 17. Mai 2018 um 10:29:20 Uhr:
Guten tag
Danke, ja aber garagist sagt randiert nicht zu machen , besser neu motor
Zitat:
@liebhaber12 schrieb am 17. Mai 2018 um 10:29:20 Uhr:
Guten tag
Danke, ja aber garagist sagt randiert nicht zu machen , besser neu motor
Gibt es in der Schweiz nicht sowas wie Sachmängelhaftung oder (gesetzliche) Garantien?
...also wie ich das sehe, und das wird dir nicht schmecken, ist der Vertrag so kaum anfechtbar. Unwirksame Klausel? Welche bitte? Wenn der Händler das Fz. als "Bastlerfahrzeug oder nur für Export, oder Gewerbetreibende verkauft ist das wohl legitim. Und selbst wenn das hier fraglich wäre, was bemängelst du? Motorprobleme? steht im Vertrag das er die hat... Selbst ohne Gewährleistungsklausel hättest du keine Chance. Lt. Vertrag wurde dir nichts verschwiegen, denn bekannte Mängel fallen selbstverständlich nicht unter die Gewährleistung.
Auch wenn es schmerzt, das wirst du als Lehrgeld abschreiben können.