Autokauf von einer Firma
Moin,
will mir nachher einen Firmenwagen kaufen.
Der wurde nur von Chef gefahren ist also ein Firmenfahrzeug.
Sehe ich das richtig, das der mir dann Garantie geben muß?? Richtig oder??
Gruß
Philip
29 Antworten
Zu Deiner Frage, klar kann er das von Privat verkaufen, besonders wenn er keine "Firma" hat. 🙂
Rechtlich gilt hier die Tasache ob das Fahrzeug in der Firma aktiviert war.
Wenn jemand so ein Fahrzeug kauft und gerissen ist, dann fährt er den 1-2 Jahre, hat Spaß und stellt dann offiziell fest das es sich um einen Firmenwagen handelte, dann bist Du verpflichtet den Kauf rückabzuwickeln, im schlimmsten Fall.
Obwohl Deine Frage schon fast auf arglistige Täuschung abzielt 😉
🙂 Die Schuldrechtsreform ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Seitdem ist einiges anders geworden. 😉
Zitat:
Original geschrieben von TomHBG
Obwohl Deine Frage schon fast auf arglistige Täuschung abzielt 😉
Sowas hab ich schon irgendwo vermutet... Also beim Kauf entweder denken "ist eh ein Privatkauf mit allen Vor- und Nachteilen" oder gleich nach dem Job des Verkäufers fragen und hoffen daß der trotz Garantie dann noch verkauft... 😉 Und selber als Selbständiger (ist das nach der Rechtschreibreform noch richtig so? 😉 ) das Kfz nem Händler bringen, dann ist man raus aus der Sache...
Gruß
Jan
So ihr Experten 😉
Wie sieht es denn aus wenn man als Gewerbetreibener an einen Freund verkauft.
Also Gewerbetreibener an Privat.
( 1 Jahr Garantie )
Der Freund verkauft den Wagen dann aber innerhalb einer Woche wieder von
Privat an Privat
( keine Garantie )
oder muss die Garantie weiter gegeben werden.
😉
Fragen über Fragen.
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Zitat:
Original geschrieben von 325ci
oder muss die Garantie weiter gegeben werden.
Nö, nur entweder muß der gewerbliche Verkäufer den evtl. erziehlten Gewinn beim Verkauf an den Freund versteuern oder er zahlt evtl drauf. Mit "Geld einfachso geben" 😉 ist es steuerrechtlich schon wieder gefährlich... 🙂 Nur mal als Hinweis vorab...
Gruß
Jan
....und der Privatman, der nach einer Woche rverkauft muß seinen Gewinn dann auch versteuern. Haltefrist mind. 1 Jahr, sonst gilt das rechtlich als Spekulationsgewinn und ist dteuerpflichtig.
Aber die Gewährleistung ist mit dem Verkauf von Privat an Privat hinfällig.
Wenn der Passus: Der Verkauf erfolgt von Privat und somit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Steht der Satz nicht im Kaufvertrag muß auch der Privatman 1 Jahr Gewährleistung geben. 😉
Das Auto ist aktiv in der "Firma" steht in den Büchern usw. Er ist Geschäftsfüherer und Inhaber. Also muß er mir ein Jahr Garantie geben! Ist das richtig?
Gruß
Philip
Also schließen wir daraus:
Immer nen aktuellen Kaufvertragsvordruck (z.B. vom ADAC oder auch von "deiner" Versicherung) benutzten; 🙂 Da ist sowas dann berücksichtigt, auch kann es nicht passieren, daß "vergessen" wird, die Vorschäden anzugeben...
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von Aprilia_Sr_125
Das Auto ist aktiv in der "Firma" steht in den Büchern usw. Er ist Geschäftsfüherer und Inhaber. Also muß er mir ein Jahr Garantie geben! Ist das richtig?
Gruß
Philip
Bevor hier noch viele Möglichkeiten, wenns und aber diskutiert werden:
Ein Firmenchef wird mit Sicherheit nicht so "dumm" sein und Dir den Wagen als Firma verkaufen. Er wird mit Sicherheit den Wagen der Firma abkaufen und ihn Dir als Privatperson verkaufen. So läuft das und nicht anders!
Zitat:
Original geschrieben von Aprilia_Sr_125
Das Auto ist aktiv in der "Firma" steht in den Büchern usw. Er ist Geschäftsfüherer und Inhaber. Also muß er mir ein Jahr Garantie geben! Ist das richtig?
Absolut richtig, JA! Nur heißt das ganze nicht "Garantie" sondern "Gewährleistung"! 😉
Ausschließen kann es der Verkäufer in diesem Fall auch nicht...
Ich würde nur an deiner Stelle da garnicht groß darauf rumreiten, denn wenn der Verkäufer sich evtl um die Gewährleistung drücken möchte, verkauft er vielleicht an nen anderen... Also lieber den Passus Gewährleistung nicht aktiv ansprechen sondern lieber rauslassen. Wenn doch der Text "Ausschluss" wie oben erwähnt drinsteht, ist dieser Teil eh ungültig, falls was sein sollte.......
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von Aprilia_Sr_125
Das Auto ist aktiv in der "Firma" steht in den Büchern usw. Er ist Geschäftsfüherer und Inhaber. Also muß er mir ein Jahr Garantie geben! Ist das richtig?
Gruß
Philip
Ne, Garantie kriegste nicht, die geben nur Händler, Du bekommst eine Gewährleistung auf die zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeuges. Das ist ein erheblicher Unterschied. 🙂
Verwechsel das jetzt bitte nicht mit einem Reparaturfreibrief! 😉
Nett, was sich hier für eine allgemeinbildende Diskussion entwickelt hat! Sicherlich könnte es sein, daß der Geschäftsführer als Besitzer und Privatverkäufer auftritt. Das wäre aus dem KFZ-Brief nichtmal erkennbar, oder? Der muß die Kiste doch nichtmal ummelden, sondern einfach nur den Brief als Eigentumsurkunde vorlegen können, oder?
Zu Garantie/Gewährleistung mal ein Zitat von www.wikipedia.de (einfach mal beide Begriffe dort suchen 🙂 ):
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)
Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die harte und über den Vertrag hinaus reichende Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung aus den vertraglich vereinbarten Leistungen abzuleiten ist.
Zitat Ende
Gruß
Jan
Klar könnte er, wenn das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen ist, dieses einfach so verkaufen.
Dann könnte er das Problem haben evtl. die Rückabwicklung einzuleiten, wann auch immer. Der Gesetzgeber geht hier von der Massgeblichkeit aus.
Wenn es zum Rechtstreit kommt taucht die Frage auf, ob der Käufer mit dem Wissen, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt den Kauf auch getätigt hätte. Wenn dieses verneint wird, dann hat der Verkäufer ganz schlechte Karten und das bezieht sich dann wirklich nur sekundär auf die Gewährleistung. 😉
Ich hab gerade im anderen Fred gelesen, daß der Kauf geplatzt ist. Was war der Grund?? Wie hätte der Vertrag ausgesehen?
Gruß
Jan
Ne das Auto wurde als Topzustand beschrieben.
Hat jedoch starke Kratzer auf der Motorhaube, auf dem Dach Beifahrertür und Fahrerseite hinten. Das hätte alles lackiert werden müssen. Da hätte man mit Polieren NICHTS erreichen können. Der Typ meinte das wäre normale Gebrauchsspuren für ein fast 4 Jahre altes Fahrzeug! Das sehe ich komplett anders! Das war insgesamt inakzeptabel. Noch nie Bremsen gemacht, kein Kupplung. Eigentlich wurde an dem Auto noch nichts gemacht ausser der normalen Inspektionen. Und das bei einem Kilometerstand von 81000km. Da hätte ich locker noch 2500 - 3000€ drauflegen müssen. Das hätte alles nicht gelohnt!! Und der Typ war ein Ar... hoch Zehn! Passte alles nicht zusammen. Schade, war echt ein Traumauto. Bis auf die ganzen Macken!
Naja der Deutschen Bahn hats 216€ eingebracht! 😉 🙁