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Autokauf über Intercar 24- wer hat erfahrung

Themenstarteram 9. Februar 2006 um 13:08

hi jungens, und mädels ; will mir nen neuen demnächst zulegen , bei Intrcar 24 gibs zur zeit je nach Modell 15% nachlass, ist allerhand und ohne irgendwelchen dubiosen anzahlung vorher usw....- hat eine schon gemacht

danke für eure antworten

Beste Antwort im Thema
am 23. Juni 2010 um 9:54

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx (alias Dolphin5000)

entgegen ihren Äußerungen sowohl hier als auch in anderen Foren, bieten wir unseren Kunden einen hervorragenden Service bei Fahrzeugvermittlungen an, was hunderte positiver Berichte bestätigen.

Ihre Inzwischen mehr als unglaubwürdigen "Falschaussagen" bezüglich Intercar24 werden nun nicht mehr geduldet, rechtliche Schritte sowie Einstweilige Verfügung gegen Sie folgen.

Bei Herrn xxxxxxxxx handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Akqiusiteur eines Mitbewerbers.

Für die Forumsteilnehmer hier ein kleiner Auszug von Herrn xxxxxxxxxx`s Pseudohaften Aktivitäten sowie der letzten von insgesamt 27 Mail`s an diesen:

?Am 21.04 haben Sie uns im Erstkontakt ihre Konfiguration zukommen lassen, mit der Bitte um Vermittlung des entsprechenden Fahrzeuges.

 

• ?Am 21.04 haben Sie den Vermittlungsauftrag per Mail erhalten.

 

• ?Am 23.04 haben Sie eine Konfigurationsänderung vorgenommen.

 

• ?Am 26.04 haben Sie eine Konfigurationsänderung vorgenommen.

 

• ?Am 27.04 haben Sie eine Konfigurationsänderung vorgenommen.

 

• ?Am 30.04 haben Sie eine Konfigurationsänderung vorgenommen.

 

• ?Am 03.05 haben Sie wieder eine neue Konfiguration gesendet, mit der Bitte um Vermittlung des entsprechenden Fahrzeuges.

 

• ?Am 03.05 haben Sie den Vermittlungsauftrag per Mail erhalten, den Sie unterschrieben rücksendeten.

 

• ?Am 04.05 haben Sie diesen unterschriebenen Vermittlungsauftrag schriftlich per Mail storniert

 

• ?Am 05.05 haben Sie schriftlich behauptet das Sie nicht storniert hätten.

 

• ?Am 06.05 haben Sie wiederum einen neuen Vermittlungsauftrag erhalten, welchen Sie abermals unterschrieben an uns rücksendeten.

 

• ?Am 07.05 haben Sie von dem Vertragshändler die original Kaufunterlagen per Mail zur Unterzeichnung erhalten

 

• ?Bis zum heutigen Tag (1 Monat später) haben Sie den Original Kaufvertrag jedoch nicht an den Vertragshändler geschickt.

 

 

Zusätzlich haben Sie zwischen dem 22.04 und 29.04 über 8 weitere Mailanfragen, sowie 6 telefonkontakte zum Ablauf gestellt, welche von unserem Serviceteam alle beantwortet wurden.

Wir hoffen hier ein wenig Licht in`s "Dunkele" für die Forumsteilnehmer gebracht zu haben und wünschen weiterhin .... alles Gute für den Autokauf !

 

Intercar24

Lars Kleffmann

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242 Antworten
am 30. März 2008 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Zitat:

Original geschrieben von CORNEAX

Die 200,- Euro sind für die Stornierung des Vermittlungsauftrages oder der Autobestellung fällig ?

Und wenn ich den Vermittlungsauftrag unterschrieben zurücksende bin ich dann verpflichtet das mir angebotene Fahrzeug zu nehmen ?

Findest Du irgendwo auf der Seite von intercar-24 eine Aussage, das man bei Stornierung oder Rücktritt mit 200 € aus dem Schneider ist? Gut, ich nämlich auch nicht. Wenn der Vermittlungsauftrag unterschrieben bei intercar-24 vorliegt ist der Deal wasserdicht. Wenn Du danach raus willst bis Du voll auf die Kooperation von intercar-24 angewiesen, dass die dich evtl. rauslassen wenn Du die bisher entstandenen Unkosten für ic-24 ersetzt - wäre aber dann Zuvorkommen ausserhalb der AGB.

Ihr habt echt lustige Auffassungen und ich weiss auch nicht, wo die 200 € vom Beitrag von SnoopyXL herkommen... Aber in Deutschland laufen so viele "Möchtegerns", Träumer und Selbstüberschätzer in Sachen PKW-Kauf rum, dass die wohl von 10 Aufträgen wieder 9 stornieren und 200 € kassieren könnten, wenn das wirklich so wäre. Muss man nur mal mit offenen Augen hier durch's Forum gehen, wieviel Leute schwärmen von Ihren BMW's, Porsches und Daimlern die wahrscheinlich nichtmal ein eigenes Auto unter dem Arsch haben...

Gute Fahrt,

Cl25.

am 30. März 2008 um 9:28

Aus einem Intercar-24-Vermittlungsauftrag:

Zitat:

Sollte der Auftraggeber den Original Kaufvertrag des Händlers nicht innerhalb von 3 Werktagen zurücksenden, oder trotz Auftragsbestätigung durch den ausliefernden Händler von der Abholung des Fahrzeugs und/oder Bezahlung des Kaufpreises Abstand nehmen, ohne dass er diesbezüglich von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist Intercar berechtigt, von dem Kunden eine Ausgleichssumme in Höhe von 250 Euro zu fordern, es sei denn, der Kunde kann die Abstandnahme mit einem Umstand rechtfertigen, den er nicht zu vertreten hat (Leistungsstörung auf Seiten des ausliefernden Händlers)

Gilt das für eine Bestell- oder Lagerfahrzeugvermittlung? Das ist hier die grosse Preisfrage.

Zitat:

# Kann ich eine Bestellung stornieren?

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung bei einem Lagerfahrzeug innerhalb eines Werktages zu stornieren. Wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Service-Hotline. Bei einem Bestellfahrzeug ist eine Stornierung leider nicht möglich, da es sich um ein auf Sie persönlich zugeschnittenes Produkt handelt. Hier müssen wir Sie auch leider darauf hinweisen, daß das Fernabsatzgesetz mit einem 14-tägigen Rücktrittsrecht vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist !

quelle

Interessant wird das Ganze wenn der Verkäufer schön weit weg ist, viele 100 km, und es um Gewährleistungsfragen geht, etwa weil jemand seinen Wagen wandeln will, oder der Verkäufer fordert, das der Wagen in SEINE Werkstatt kommen muss.

Sofern alles gut geht, ist heile Welt.

Wegen des Wertverlustes würde ich als Privatmann eh keinen Neuwagen kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von rlc

Interessant wird das Ganze wenn der Verkäufer schön weit weg ist, viele 100 km, und es um Gewährleistungsfragen geht, etwa weil jemand seinen Wagen wandeln will, oder der Verkäufer fordert, das der Wagen in SEINE Werkstatt kommen muss.

Sofern alles gut geht, ist heile Welt.

Wegen des Wertverlustes würde ich als Privatmann eh keinen Neuwagen kaufen.

Der Verkäufer kann nicht fordern das der Wagen in seine Werkstatt muss. Du scheinst das System nicht ganz verstanden zu haben. Der Händler hat daran auch gar kein Interesse. Er macht seinen Absatz über hohe Stückzahlen.

Als Privatmann machen Neuwagen vielleicht dann sinn, wenn der Neuwagen beim Vermittler billiger ist als der Jahreswagen beim Händler um die Ecke. Lässt sich desöfteren Beobachten. Inwiefern der gute Kontakt zum Händler eine Rolle spielt, kann jeder selbst entscheiden. Für mich spielt es keine Rolle.

Ich brauch keine einseitige Beratung eines Verkäufers, ich entscheide selbst was ich haben möchte und aufs verhandeln habe ich auch keine Lust.

am 1. April 2008 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von rlc

Interessant wird das Ganze wenn der Verkäufer schön weit weg ist, viele 100 km, und es um Gewährleistungsfragen geht, etwa weil jemand seinen Wagen wandeln will, oder der Verkäufer fordert, das der Wagen in SEINE Werkstatt kommen muss.

.. es geht ja um Neuwagen und da gibt es eine Garantie. Die gibt der Hersteller und nicht der Verkäufer. Bei meinem letzten Neuwagen -ist jetzt 15 Jahre her- stellte sich heraus, dass eine "falsche" Flüssigkeit im Bremssystem war. Alle Teile, die mit dieser Flüssigkeit in Berührung gekommen sind, wurden getauscht. Gekauft hatte ich in Limburg - repariert wurde in Essen. War alles kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von rlc

Wegen des Wertverlustes würde ich als Privatmann eh keinen Neuwagen kaufen.

... ich finde, dass ist zu pauschal. Wenn du Autos kaufst, die 4 oder 5 Jahre alt sind, kannst du wirklich Geld sparen. Bei jungen Gebrauchten oder Jahreswagen kommt es z.B. auf die aktuellen Neuwagenrabatte, den Wagentyp oder darauf an, ob du einen Wagen findest, der größtenteils die EXTRAS und die Motorisierung hat, die deinen Wünschen entspricht.

in etwa 2 Monaten werde ich nach 15 Jahren mal wieder einen Wagen bestellen. Der Kurs bei IC24 ist schon die Hürde, über die ein anderer Händler springen muss, wenn er mir den Wagen verkaufen möchte.

Michael

am 1. April 2008 um 7:49

Ich bin Gewerbetreibender und somit war wichtig eine Rechnung mit MWST-Ausweis.

am 1. April 2008 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von rlc

Interessant wird das Ganze wenn der Verkäufer schön weit weg ist, viele 100 km, und es um Gewährleistungsfragen geht, etwa weil jemand seinen Wagen wandeln will, oder der Verkäufer fordert, das der Wagen in SEINE Werkstatt kommen muss.

.. es geht ja um Neuwagen und da gibt es eine Garantie. Die gibt der Hersteller und nicht der Verkäufer. Bei meinem letzten Neuwagen -ist jetzt 15 Jahre her- stellte sich heraus, dass eine "falsche" Flüssigkeit im Bremssystem war. Alle Teile, die mit dieser Flüssigkeit in Berührung gekommen sind, wurden getauscht. Gekauft hatte ich in Limburg - repariert wurde in Essen. War alles kein Problem.

Es geht um Gewährleistung !!! Und die gibt es nur beim VERKÄUFER.

Immer wieder erstaunt warum die Garantie angeführt wird. Darum geht es nicht !

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Wenn du einmal ein Montagsauto erwischt hast und es zurückgeben willst, oder den Kaufpreis mindern, dann hilft dir Garantie gar nichts.

Sowas soll auch vorkommen. Schau mal im Passat3C-Forum nach.

Und die 3 mgl. Reparaturversuche musst du dem Verkäufer zugestehen.

am 2. April 2008 um 6:55

Zitat:

Original geschrieben von rlc

Es geht um Gewährleistung !!! Und die gibt es nur beim VERKÄUFER.

Immer wieder erstaunt warum die Garantie angeführt wird. Darum geht es nicht !

...

Wenn du einmal ein Montagsauto erwischt hast und es zurückgeben willst, oder den Kaufpreis mindern, dann hilft dir Garantie gar nichts.

...

... du hast ja Recht, dass die Gewährleistung nur vom Verkäufer kommt. Und genau das ist der Nachteil. Mit einem Schaden, der durch die Herstellergarantie abgedeckt ist, kann ich zu jeder beliebigen Vertragswerkstatt gehen.

Gewährleistung ist im direkten Vergleich eine "Garantie 2. Klasse". Im Fall eines Neuwagens würde ich mich doch nie auf die Gewährleistungspflicht eines Autohauses einlassen. Nach einer gewissen Frist bin ich ja dann noch in der Beweisnot.

Michael

am 2. April 2008 um 7:01

in dem zusammenhang eine frage:

ein grosser hersteller aus muenchen bietet ja keine werksgarantie, sondern es gibt nur eine haendlergarantie.

wie läuft das in der praxis (garantiefall) wenn ich z.b. einen BMW 200km entfernt (guenstiger) kaufe und gerne das problem bei einem haendler vor ort beheben lassen moechte ?

vermutlich unproblematisch, aber wahrscheinlich muss erst ein "OK" des verkaufenden haendlers eingeholt werden ?

Harry

am 2. April 2008 um 7:37

.. vermutlich eher problematisch. Mit einem x-bleibigen Händler in Deiner Nähe hast du ja keinen Vertrag.

Als ich vor einigen Jahren ein Motorrad gekauft habe, bin ich auf die Anzeigen in den Motorradzeitschriften gestoßen, wo neue Maschinen sehr günstig angeboten wurden – mit Händlergarantie.

Mein Vertragshändler meinte darauf angesprochen: „Eine Händlergarantie ist überhaupt keine Garantie“ und diese Meinung teile ich – teilweise. Was nützt mir die Gewährleistungspflicht meines Händlers in Dresden, wenn mir in Essen bei meinem neuen Wagen der Auspuff abfällt?

Michael

am 2. April 2008 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Was nützt mir die Gewährleistungspflicht meines Händlers in Dresden, wenn mir in Essen bei meinem neuen Wagen der Auspuff abfällt?

Michael

in den fall ist es doch keine gewährleistung (neuwagen), sonder 2J garantie (nur nicht vom werk)

und wenn es so problematisch wäre, wer kauft dann einen bmw NICHT beim oertlichen haendler?

ggf hat ja jemand noch praxis erfahrung dazu.

danke

Harry

am 2. April 2008 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von rlc

Es geht um Gewährleistung !!! Und die gibt es nur beim VERKÄUFER.

Immer wieder erstaunt warum die Garantie angeführt wird. Darum geht es nicht !

...

Wenn du einmal ein Montagsauto erwischt hast und es zurückgeben willst, oder den Kaufpreis mindern, dann hilft dir Garantie gar nichts.

...

... du hast ja Recht, dass die Gewährleistung nur vom Verkäufer kommt. Und genau das ist der Nachteil. Mit einem Schaden, der durch die Herstellergarantie abgedeckt ist, kann ich zu jeder beliebigen Vertragswerkstatt gehen.

Gewährleistung ist im direkten Vergleich eine "Garantie 2. Klasse". Im Fall eines Neuwagens würde ich mich doch nie auf die Gewährleistungspflicht eines Autohauses einlassen. Nach einer gewissen Frist bin ich ja dann noch in der Beweisnot.

Michael

Wenn mit dem Pkw alles gut geht bzw. 08/15 Reparaturdinge, ist das ja alles kein Thema, ob Reparatur über Gewährleistung oder Herstellergarantie. Aber lest bitte nach was die Gewährleistung alles abdeckt. Es ist im Gegenteil wertvoller als Garantie, da dem Käufer erheblich mehr Rechte zustehen. Bei der Garantie gibt es sozusagen nur Reparatur.

Was ist aber, wenn nach dem 10. versuch der Pkw immer noch nicht so wie es sein sollte fährt ? Damit Leben ?

Nein, über die Gewährleistung hat der Käufer Kaufpreisminderungsrechte als auch Wandlungsrechte (Rückgaberecht).

Ich kenne persönlich jemanden der seine Mercedes E-Klasse zurückgegeben hat und jetzt BMW fährt. Das geht nur über den Verkäufer da Gewährleistungsrecht.

Bei den kleinen Dingen des Alltags wird so häufig beim Händler, wo die Ware gekauft wurde, einfach die Ware im Defektfalle getauscht, gegen

Neuware ohne Defekt - das ist über die Gewährleistung voll abgedeckt.

Jeder sollte VORHER darüber informiert sein, was ist wenn. Deswegen Rabatte schön und gut, aber ich würde zusehen das der Händler = Verkäufer einigermassen in Reichweite ist, und nicht eine Tagesfahrt entfernt. Ob das 50, 100, 200 oder 500 km sein sollen muss jeder selbst beurteilen.

Es soll aber keiner hinterher Jammern, weil die Werkstatt ihm sagt, hier gibt's nur Garantie - für Gewährleistung ist der Verkäufer 500 km weiter weg zuständig.

Wenn der Verkäufer im Gewährleistungsfall einen näher gelegenen Partnerbetrrieb akzeptiert, und mit diesem für diese Fälle zusammenarbeitet, kann das auch weiterhelfen, aber das sollte VORHER geklärt werden, und nicht wenn du in der Patsche sitzt.

Jedem das seine.

Könnt' ihr Eure Garantie/Gewährleistungsdiskussion AUS diesem Thread heraus verlagern? Hier geht es um Intercar als Vermittler generell. Probleme zu Garantien und Gewährleistung sollten separat diskutiert werden, blickt ja sonst kein Mensch mehr durch der sich über Intercar informieren möchte.

Ich habe einen BMW 320 Touring Ende letzten Jahres über Intercar mit 14% Nachlass bestellt und alles lief völlig problemlos.

Es ist ein ganz normaler deutscher Wagen vom Vertragshändler, mit dem wir auch den Kaufvertrag gemacht haben. Den Händler nennt Intercar, sobald man einen Vermittlungsvertrag unterschrieben hat. Die Vermittlungskosten übernimmt der Vertragshändler, um einen Wagen mehr zu verkaufen. Der Händler hat mir gesagt, dass er nichts mehr an dem Wagen verdient, aber sich verpflichtet hat, ein bestimmtes Kontingent an Fahrzeugen abzunehmen. - das hört sich zumindest plausibel an und bedeutet, dass da ein Zweitmarkt für "Smart Shopper" entsteht von dem Intercar profitiert.

Wir haben den Wagen in der BMW-Welt abgeholt, was übrigens ziemlich Klasse war mit Führung und Einführung in die Fahrzeugtechnik an Simulatoren.

Ich würde jederzeit wieder über Intercar kaufen.

Guido

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