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Autokauf Mazda 3 (e-SKYACTIV X 186 Exclusive-Line)

Mazda 3 4 (BP)

Ich möchte evtl. einen Mazda 3 (e-SKYACTIV X 186 Exclusive-Line) kaufen und habe auch schon einmal in den Portalen geschaut.

Preislich gesehen sind am günstigen Rabatte mit bis zu 22% Rabatt (z. Bsp. meinAuto.de, Hellwig-Händler, etc.).

Habe daher mal ein paar Fragen hier im Forum von fachkundigen Mazda-Kunden:

1.) Was geben die regionalen Händler so an Rabatten beim Mazda 3 (also nicht meinAuto.de, Hellwig, etc.)?

2.) Ist die Karosserie vom Mazda 3 vollverzinkt, da wir aktuell noch einen Golf 7 fahren und dieser nun nach 11 Jahren in keinster Weise rostanfällig ist, da vollverzinkte Karossierie ?

3.) Ist in 2026 ein neues Update des Mazda 3 vorgesehen?

Vorab Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!

22 Antworten
Zitat:
@tizzy11 schrieb am 19. Juni 2025 um 15:48:34 Uhr:
3 - 4 tsd. Euro Unterschied ist schon erheblich. Da sind die hohen Rabatte bei den großen Onlinehändlern wohl unschlagbar mit Ihren großen Abnahmemengen.
Problem ist halt hier dann die Inspektionsintervalle, da diese dann nur bei ]diesen Onlinehändlern durchgeführt werden müssen.
[...]

Hast mal ne Quelle hierfür?

Garantie ist davon übrigens völlig unberührt!

Die Garantie kann dafür unberührt sein, richtig. Aber die Servicetermine müssen eingehalten werden und diese kann man dann wohl nur bei diesen Onlinehändlern durchführen. Ist eigentlich auch logisch, sonst würde jeder bei den Onlinehändlern für 3-4 tsd Euro Nachlass kaufen und den Service dann beim regionalen Händler vor Ort durchführen lassen.

Wo man den Service macht ist doch egal. Du kaufst das Auto in Berlin und machst den Service bei dir in München. Soweit mein bisheriger Wissensstand. Anders geht es auch gar nicht, wenn du zum Beispiel umziehst.

Online Händler sind Vermittler von deutschen Mazda Autohäusern (z. B. meinauto.de) oder deutsche Mazda Autohäuser direkt (z. B. Mazda Hellwig).

Ich würde auf jedem Fall dem lokalen Händler eine Chance geben und ihn mit dem Angebot konfrontieren.

Es ist schlicht Unfug, daß man "zum Service nur beim verkaufenden Händler" gehen darf. Die EU-Verordnung sieht vor, daß alle nach Herstelleranweisung von einem Fachbetrieb ausgeführten Arbeiten zum Erhalt der gesetzlichen Ansprüche und auch der vertraglich zugestandenen Garantieleistungen ausreichend sind.
Du mußt nicht einmal zu Mazda gehen, selbst "Kettenbetriebe" können das also.
Andere Frage ist, wie's um Kulanz steht, wenn man sich nicht wenigstens an Hersteller-Netz hält. Das war aber nicht Thema.

Markus

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Zitat:
@triuemphel schrieb am 20. Juni 2025 um 09:07:33 Uhr:
Es ist schlicht Unfug, daß man "zum Service nur beim verkaufenden Händler" gehen darf. Die EU-Verordnung sieht vor, daß alle nach Herstelleranweisung von einem Fachbetrieb ausgeführten Arbeiten zum Erhalt der gesetzlichen Ansprüche und auch der vertraglich zugestandenen Garantieleistungen ausreichend sind.
Du mußt nicht einmal zu Mazda gehen, selbst "Kettenbetriebe" können das also.
Andere Frage ist, wie's um Kulanz steht, wenn man sich nicht wenigstens an Hersteller-Netz hält. Das war aber nicht Thema.
Markus

Hallo Markus, das stimmt nicht ganz, da die Hersteller vorschreiben, dass man den Service in einer Vertragswerkstatt durchführen muss, um die Garantieansprüche aufrecht zu erhalten. Wenn man also 6 Jahre Garantie hat, sollte man in dieser Zeit nicht in eine freie Werkstatt gehen, um diese Garantieansprüche auch geltend machen zu können bei Bedarf.

Das stimmt, dass das so nicht stimmt.

Auch die freie Werkstatt kann den Wagen strikt nach Herstellervorgaben warten, dazu zählt die Verwendung von Originalteilen als auch die Einhaltung der Wartungsintervalle und Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Hier ist eine gute Dokumentation zu führen denn den Nachweis über eine Einhaltung der Wartung nach Herstellervorgaben hat am Ende der Kunde zu führen, nicht Mazda.

Dies betrifft den Garantiezeitraum, bei Kulanzen kann das anders aussehen dass sich der Hersteller dagegen sperrt weil du dann bisher Werkstattfremd warst.

Auch wichtig: Viele Pfennigfuchser vergessen dass du nach etwa 3 Jahren ab Erstzulassung die Integrität zum Autohaus nachweisen musst, wenn du z.B. Haftpfllichtschäden hast und diese fiktiv abrechnen möchtest. Dann bekommst du, bedingt durch die Pfennigfuchserei nur noch einen Bruchteil der Reparaturkosten.

Beste Grüße

Zitat:
@Golf4U schrieb am 20. Juni 2025 um 11:14:19 Uhr:
Auch wichtig: Viele Pfennigfuchser vergessen dass du nach etwa 3 Jahren ab Erstzulassung die Integrität zum Autohaus nachweisen musst, wenn du z.B. Haftpfllichtschäden hast und diese fiktiv abrechnen möchtest. Dann bekommst du, bedingt durch die Pfennigfuchserei nur noch einen Bruchteil der Reparaturkosten.

Das ist wieder nicht richtig. Was hat eine "fiktive Unfallabrechnung" (also nach Gutachten) mit einer Werkstatt-Treue zu tun? Exakt überhaupt gar nichts.Schon denklogisch nicht: wenn ich nicht repariere, ist es völlig wurscht, wo ich nicht repariere.

Was ist übrigens "Integrität zum Autohaus"? Das ergibt auch bei großem Wohlwollen überhaupt keinen Sinn, weder grammatikalisch noch inhaltlich.

Markus

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