Autokauf Mängel beim TÜV festgestellt. Wie handeln ?
Hey alle zusammen...
Vorab, ich habe bereits ein wenig gelesen, aber nicht zu 100% gefunden was ich gesucht habe.
Folgendes: Ich habe heute einen Audi A6 2,5 Quattro etc pp gekauft. Der Verkäufer meinte, dass keine weiteren Mängel bis auf Rost und was ich sonst gefunden hab, vorhanden wäre.
Ich bin nach dem Kauf direkt zum TÜV, da ich das Fahrzeug nach Frankreich Importiere und frischen TÜV benötige.
Dort haben sie zwei gravierende und Sicherheitsrelevante Mängel gefunden. Die Feder vorne Rechts ist gebrochen und vorne links ist die Lenkstange kaputt. Mängel wurden mir verschwiegen.
Der Händler hat das Fahrzeug privat verkauft.
Ich habe den Verkäufer umgehend kontaktiert. Da der Wagen keine weiteren Mängel hat und ich daher zufrieden, soweit, bin, erwarte ich keine Rückabwicklung.
Allerdings hat der Verköufer meine Nummer nun blockiert und ansonsten ist er für mich nicht mehr erreichbar.. Somit kann ich schlecht um Nachbesserung bitten.
Mein Problem ist nun folgendes. Ich habe vier Wochen zeit, den Wagen anzumelden, da mir ansonsten Strafe droht. Ich könnte nun alles via Einschreiben oder Anwalt klären, da ich aber in den nächsten Tagen ins Krankenhaus muss, fehlt mir hier die Zeit. Natürlich ist das mein Problem, aber ich sehe allgemein Probleme darin, den Verkäufer binnen vier Wochen (eher weniger, da ich noch benötigte Papiere beantragen muss, was erst mit TÜV geht) um Mängelbeseitigung zu bitten.
Meine Werkstatt ist allerdings bei mir um die Ecke und mein Mechaniker (zufällig Audi-Meister) mein Nachbar. Reperatur liegt bei max 600€. Er könnte es in den nächsten zwei Wochen reparieren und ich hätte noch Zeit, benötigte Papiere zu organisieren ohne, dass ich eine Strafe aus Frankreich erwarten muss.
Mache ich das nun aber selbst, kann ich mich wohl kaum auf BGH Urteile stützen, soweit ich gelesen habe.
Für mich ist das nun ziemlich verzwickt, da für mich die Zeit rennt und ich den Verkäufer nicht mehr erreiche. Nein, er wohnt nicht um die Ecke.
Ich erwarte im Prinzip nicht einmal eine volle Kostenübernahme.
Doch was mach ich jetzt?
Geh ich den langen Weg, Einschreiben, Anwalt (keine Rechtsschutz in Deutschland, somit Kosten), Strafe etc... oder repariere ich selbst und bitte dann in einem Einschreiben um Beteiligung der Kosten? Wäre das machbar?
Sagen wir mal, meine Werkstatt sagt am Ende 500€ und er würde sagen, ich hätte es für 250€ gemacht, das er mir die Summe erstattet? Geht das in dem Fall dann nur auf Kulanz oder gibt es ne Möglichkeit.
Ich hab mich so viel belesen und auf so vieles vor dem Kauf geachtet, aber da hab ich im Leben nicht dran gedacht. Es nervt mich nun ein wenig, da ich nicht weiß, wie ich am besten handeln soll und vor allem wie ich das alles rechtzeitig schaffe.
Im übrigen hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft, wenn ich von den Mängeln gewusst hätte, da ich dieses Wochenende ein Fahrzeug mit AHK gebraucht hätte. Ich hätte mich dann nach etwas anderem umgeschaut.
Aber auch das sind im Prinzip meine Sorgen. 🙂
Wäre aber nett, wenn ihr mir verraten könntet, was ich jetzt am besten mache.
Vielen Dank
51 Antworten
Zitat:
@ho.hu schrieb am 23. Januar 2018 um 21:03:17 Uhr:
Kannst ja immer noch einen Anwalt falls Du einen kennst um Rat fragen..
Also Anwälte sind in meinem Inventar leider nicht vorhanden 🙂
Ob Du jetzt mit einem TDi Bj 2000 alles richtig gemacht hast weiß ich nicht und würde ich trotz TDi-Fan nicht 100%-ig unterschreiben ( zumindest wenn es ein Vor-FL ist ) aber bei den Preisregionen sind Händler halt schon die Dummen... wie sollen die auf sowas Garantie geben 🙂 und reparieren lohnt für die auch nicht weil ihnen das keiner zahlt.. und nein ich bin kein Händler und kenne auch keinen 🙂
Nimm Dir nen Zeugen, fahrt mit dem Auto zum Verkäufer und bitte um Reparatur oder Rückabwicklung. Direkt und nicht via Telefon oder so! Gibt es einen Kaufvertrag? Ist der Verkäufer im KFZ-Brief eingetragen (falls nicht kann man evtl. an den Vorbesitzer ...)?
Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Kaufmann/Händler sehr wohl Sachen aus seinem PRIVATEN Besitz auch als PRIVAT verkaufen ...
Grüße
Zitat:
@Dragonvamp schrieb am 23. Januar 2018 um 21:05:29 Uhr:
Also mein Mechaniker, meinte, dass ich soweit schon mal alles richtig gemacht hab... Audi nur mit 2,5 aufwärts, quattro, tiptronic bei Automatik und er hat frischen zahnriemen. Damit hab ich soweit alles richtig gemacht. Auch bei dem Preis. Bei allem anderen hätte er mich „geschlagen“. Waren seine Worte 🙂
Ich denke genau umgekehrt! 300tkm Laufleistung würde ich niemals Automatik kaufen. 2.5‘er TDI erst recht nicht! 😉
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Ho.hu: Das Risiko haben die Händler halt aber wenn man sowas altes verkauft muss man da durch! Meiner hat auch nach und nach 1350€ zuzahlen müssen
Alternative ist halt dass man sowas ins Ausland gibt oder verschrottet.. wäre das unser Wunsch? Kaum...
@ ho.hu
Das war auch in dem Sinne gemeint, wäre es frontantrieb oder nen Audi mit 1,9 oder anderes Automatik Getriebe gewesen... In der Hinsicht meinte er, was Audi angeht.
Wenn’s nach mir gegangen wäre, wäre es so oder so wieder nen E39 wie meiner geworden, aber für nen 525d BJ 2001 mit Leder, Automatik und AHK werden Preise verlangt... Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Bei mir Umgebung mit bis 3 Stunden fahrt 3500€ aufwärts eher bei 4500€. Wenn man denn noch einen ergattern will.
Und das sehe ich noch weniger ein für das gleiche Alter und gleiche Laufleistung. Bald das doppelte zu zahlen. Vor allem, weil man nie weiß was noch kommt. Kleinigkeiten sind bekanntlich schnell mal teuer.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 23. Januar 2018 um 21:11:56 Uhr:
Ho.hu: Das Risiko haben die Händler halt aber wenn man sowas altes verkauft muss man da durch! Meiner hat auch nach und nach 1350€ zuzahlen müssen
Meiner musste 2 Kats, Keilriemensatz und LMM kaufen müssen. 🙂
Frag aber bitte nicht wieviel Geld ich in 2 Jahren investiert hab. 😁
Zitat:
@Lucifer2k5 schrieb am 23. Januar 2018 um 21:09:51 Uhr:
Nimm Dir nen Zeugen, fahrt mit dem Auto zum Verkäufer und bitte um Reparatur oder Rückabwicklung. Direkt und nicht via Telefon oder so! Gibt es einen Kaufvertrag? Ist der Verkäufer im KFZ-Brief eingetragen (falls nicht kann man evtl. an den Vorbesitzer ...)?Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Kaufmann/Händler sehr wohl Sachen aus seinem PRIVATEN Besitz auch als PRIVAT verkaufen ...
Grüße
Mein tüv Mann meinte, besser nicht mehr allzu weit fahren, da schon lange gebrochen sein muss und wir hier von „Gefahr“ sprechen.
Da hier mehrere Km auf mich zukämen, wäre mir die Gefahr dann doch zu hoch.
Meiner bekommt Grad neues Öl für Motor Automaic und Diff Gleitschienen Halbmonddichtungen hinten Kardanwellenlager und anderen Schleifring da LLF Bedienung ab und zu ausfällt
Zitat:
@-V6- schrieb am 23. Januar 2018 um 21:10:42 Uhr:
Zitat:
@Dragonvamp schrieb am 23. Januar 2018 um 21:05:29 Uhr:
Also mein Mechaniker, meinte, dass ich soweit schon mal alles richtig gemacht hab... Audi nur mit 2,5 aufwärts, quattro, tiptronic bei Automatik und er hat frischen zahnriemen. Damit hab ich soweit alles richtig gemacht. Auch bei dem Preis. Bei allem anderen hätte er mich „geschlagen“. Waren seine Worte 🙂Ich denke genau umgekehrt! 300tkm Laufleistung würde ich niemals Automatik kaufen. 2.5‘er TDI erst recht nicht! 😉
Nun, immer alles relativ... wenn ich jemandem erzähle, dass mein E39 600.000 auf die Uhr bringt, wird mir auch immer unterstellt, dass ich die Uhr vorgedreht hab, weil nicht möglich.
Aber ich bin jemand, der seine Autos versucht zu pflegen. Hab den damals geschenkt bekommen. In drei Jahren nun nur dieselpumpe und kühler tauschen müssen. Klar bremsen etc aber sonst läuft er wie nen junger 🙂 mal abgesehen von dem Rost und so ??
Theoretisch war er Scheckheft gepflegt, praktisch stellte sich aber raus, das Bmw vom Vorbesitzer nur Geld kassiert hat ohne eine Handbewegung getan zu haben.
Und seit 1 Monat fragt mich ein Kollege immer wieder ob ich ihm den nicht verkaufen möchte. Unfallschaden hat der vom Vorbesitzer auch noch. Weiß mein Kollege, trotzdem würde er mir noch 500-1000€ für die Laube geben ?? beim Schrotthändler müsste ich drauflegen . Aber er bleibt in meinem Besitz.
Bevor ich das vor lauter lauter vergesse, bedanke ich mich aber schon mal für so viele Nachrichten... ihr seit mega gesprächig um die Uhrzeit. Vielen lieben Dank 🙂
Und so vorurteilsfrei... Hatte schon mit einer Million „wie kannst du nur“ „warum bloß“ etc Nachrichten, bei Erstellung gerechnet .
Ihr seit toll. Lob dafür :*
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 23. Januar 2018 um 21:11:56 Uhr:
Ho.hu: Das Risiko haben die Händler halt aber wenn man sowas altes verkauft muss man da durch! Meiner hat auch nach und nach 1350€ zuzahlen müssen
Warum hat er das müssen, wenn ich fragen darf?
Weil die Mängel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten sind und nach Gesetz muss der Händler dir beweisen das diese nicht bestanden als der Wagen übergeben wurde! Kann er nicht genauso wie du als Kunde nach 6 Monaten nicht beweisen kannst das der Schaden vorher bestand! Darum würde ich ihm auf den Sack gehen und mich nicht abwimmeln lassen!