Autokauf entpuppte sich als EX Mietwagen

Mercedes C-Klasse W203

Moin,

habe am Sonntag eine C Klasse gekauft. Der Verkäufer hatte das Fahrzeug bei einer MB NL als nicht gewerbliches Fahrzeug gekauft. Heute habe ich den Brief erhalten und siehe da es war ein EX Mieter mit 3 Vorbesitzer. Die NL hatte den Wagen selbst von ihren Kunden, der ihn nicht als Mietwagen angab. Was kann ich jetzt machen? Rückabwilcklung geht nicht, weil der Verküfer selbst keine Ahnung davon hatte.
Mir ist es aufgefallen, als ich den Wagen im Hof hatte und das Scheckheft durchgegangen bin. Dort stand HH-XK ....., Zulassungsstelle bestätigte einen Eurocar Eintrag!

Wertminderung gegen MB?

44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


Der Verkäufer hatte das Fahrzeug bei einer MB NL als nicht gewerbliches Fahrzeug gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


und siehe da es war ein EX Mieter mit 3 Vorbesitzer.

Klarer Wandlungsgrund.

Zitat:

Original geschrieben von Polo I



Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


Also so wie ich es verstanden habe hat es ein Verkäufer von einer MB Niederlassung geholt und es dir weiterverkauft.
Der Vertrag ist also zwischen dir und dem Verkäufer zustande gekommen, also musst du dich direkt an ihm wenden.
Der Brief war bei der Bank!
Meiner Meinung nach sehr fraglich, jemand verkauft was ohne den Brief davor zu haben.
Offensichtlich hatte dieser kein Interesse daran dir den Brief wirklich zu zeigen, dass mit der Bank ist elegant gelöst.
Wen er dir versichert hat, mündlich oder schriftlich, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde, kannst du vom Vertrag zurücktretten.
Am besten vorfahren Schlüssel abgeben und Geld zurückverlangen.
er will oder kann den wagen nicht zurücknehmen, weil er kein geld oder sonmsitiges hat

Wer sich im Vorfeld soviel Mühe gibt die Legende zum Fahrzeug zu verschleiern und nun auf der Kohle sitzt, wird so ohne Weiteres nicht zur Rückanwicklung zu bewegen sein.

Ergo an zum Anwalt und über diesen Betrugsanzeige, mit dem Ziel der Rückabwicklung erstellen lassen.

Ansonsten sich an dem Fahrzeug erfreuen und abwarten, was beim möglichen Vergleich noch rauszuholen ist. 😛

Himmel..... das Fahrzeug hat doch an seiner Attraktivität nichts verloren, außer das du dich nun beschissen fühlst... das bekommst du nicht vergütet!

Mietautos sind def. weniger wert als normale. Ich habe ihn vom privat. er widerum hat ihn von der NL, die ihm nichts davon erzählte. vertrag bekpomme ich morgen zugefaxt. Ich bin aber sicher, dass er wusste, dass der wagen bereits 3. hand war.

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG



Zitat:

Original geschrieben von Polo I


er will oder kann den wagen nicht zurücknehmen, weil er kein geld oder sonmsitiges hat

Wer sich im Vorfeld soviel Mühe gibt die Legende zum Fahrzeug zu verschleiern und nun auf der Kohle sitzt, wird so ohne Weiteres nicht zur Rückanwicklung zu bewegen sein.

Ergo an zum Anwalt und über diesen Betrugsanzeige, mit dem Ziel der Rückabwicklung erstellen lassen.

Ansonsten sich an dem Fahrzeug erfreuen und abwarten, was beim möglichen Vergleich noch rauszuholen ist. 😛

Himmel..... das Fahrzeug hat doch an seiner Attraktivität nichts verloren, außer das du dich nun beschissen fühlst... das bekommst du nicht vergütet!

Mietautos sind def. weniger wert als normale. Ich habe ihn vom privat. er widerum hat ihn von der NL, die ihm nichts davon erzählte. vertrag bekpomme ich morgen zugefaxt. Ich bin aber sicher, dass er wusste, dass der wagen bereits 3. hand war.

Verstehe ich richtig: du hast einen Vertrag unterschrieben und kein Exemplar davon erhalten?

lg

pj-fox

Er meint doch den Vertrag NL <-> sein Verkäufer, also eine Iteration früher....

Viele Grüße
Moonwalk

Ähnliche Themen

Zitat:

Mietautos sind def. weniger wert als normale. Ich habe ihn vom privat. er widerum hat ihn von der NL, die ihm nichts davon erzählte. vertrag bekpomme ich morgen zugefaxt. Ich bin aber sicher, dass er wusste, dass der wagen bereits 3. hand war.

Deine Sicherheit in Ehren, jetzt geht es darum deine Interessen durchzusetzen.... hast dir schon überlegt welche das sind? 😕

Also was willst du und auf welchem Weg willst es durchsetzen?

Karre behalten und Preisnachlass, Rückgabe oder was? Welche Mittel besitzt du es durchzusetzen, was willst du in der Zwischenzeit mit der Karre machen? Abstellen und mit den Öffentlichen fahren...

Oder belässt du es dabei dich zu ärgern 🙄

Anwalt meint Wertminderung geltend machen. Fahrzeug st ja eigentlich top. total gepflegt und gut ausgestattet...wir wissen noch nicht wieviel man da geltend machen kann. Das soll dann ein Gutachter geltend machen...abhängig von der Dauer der Mietzeit und Fahrleistung.

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


Anwalt meint Wertminderung geltend machen. Fahrzeug st ja eigentlich top. total gepflegt und gut ausgestattet...wir wissen noch nicht wieviel man da geltend machen kann. Das soll dann ein Gutachter geltend machen...abhängig von der Dauer der Mietzeit und Fahrleistung.

Na siehste, genau die Schiene meine ich, es gab ja schließend einen Grund der für das Fahrzeug sprach. 😁

Erfreu dich derweil am Fahrzeug in Erwartung eines Preisnachlasses, der sich allerdings je nach Gegenwehr hinziehen kann. Und das du dich im Recht fühlst oder auch bist.... davon kannste träumen. Erst wenn der Check eintrifft merkste das du es tatsächlich bist. 🙄

Nun will ich ja keine Panik machen, falls das Fahrzeug technisch ok ist, aber mir persönlich würde die Sache zum Himmel stinken.
PKWs werden gewönlich nach 1.Hand,2.Hand,3.Hand...preislich bewertet und das nicht um sonst, wen es sich um einen Mietwagen handelt, welche Hand sollte das dann sein? Die 28.Hand oder die 50.Hand?
Nicht umsonst machen diese Bewertungen einen Sinn...wer weiß wie jeder mit diesem Auto bereits gefahren ist.
Für mich handelt es sich um eine schwere Täuschung falls die Anzahl der Vorbesitzer verschwiegen wurde, da hilft auch keine Bewertung im nachhinein.
Dein Anwalt soll das Geld zurück verlangen und schaue dich nach ein besseres um, auch wen das Auto gepflegt ist, sagt es immer nocht nichts über den wirklichen Verschleiß aus!

Gruß

Welches Baujahr hat die Karre denn und warum gibt es soviele Besitzer - wie lange war die Haltedauer - das würde mich mal interessieren.

Bisher haben wir 3 Vorbesitzer:
1. Mietwagenfirma verkauft an
2. MB NL (warum kaufen die einen Mietwagen?) verkauft an
3. Herrn N.N. der den privat "kauft" (obwohl der Brief bei der Bank ist), warum wozu wieso?

Also mir erscheint die Historie etwas dubios...

Viele Grüße
Moonwalk

Zitat:

Original geschrieben von pj-fox


Hallo !
Kann mich Dirk003 nur anschließen. Also bei der geschilderten Sachlage kannst du gar kein Problem haben. Ein Weiterverkauf deinerseits wäre sicher ein gröberes Problem. Was ist es übrigens für ein Bj, wieviel km, welche Austattung und was hast du bezahlt?

lg
pj-fox 

Bj, km, Austattung, Preis ? Hätte mich schon interessiert (s.o. vom 15.7.).

Leider keinerlei Informationen bekommen.

lg
pj

Zitat:

Original geschrieben von moonwalk


Welches Baujahr hat die Karre denn und warum gibt es soviele Besitzer - wie lange war die Haltedauer - das würde mich mal interessieren.

Bisher haben wir 3 Vorbesitzer:
1. Mietwagenfirma verkauft an
2. MB NL (warum kaufen die einen Mietwagen?) verkauft an
3. Herrn N.N. der den privat "kauft" (obwohl der Brief bei der Bank ist), warum wozu wieso?

Also mir erscheint die Historie etwas dubios...

Viele Grüße
Moonwalk

Mir auch. Denke, die MB NL ist i.d.R. kein eingetragener Vorbesitzer. Somit müßte es ja noch einen geben. Oder doch nicht? Bitte bring Licht in die Angelegenheit dessen Thema du gestartet hast. Wie du siehst ist das Interesse groß, da es sich ja doch um eine sehr außergewöhnliche Situation handelt.

lg
pj

Äh... nun auch für mich mal zum Verständnis...

Von wem hast Du das Ding denn nun gekauft?
Vom Händler oder von privat?

Wenn Du vom Händler gekauft hast wirst Du was machen können.

Hast du von privat gekauft nehme ich Dir jetzt schon jede Hoffnung.
Da gilt dann: gekauft wie gesehen.
Da sagt mir jetzt nicht: das stimmt so nicht.
Ich habe so einen Prozeß mit 3 Prozeßtagen hinter mir.
Auch da: Privat verkauft an Händler, Händler an Subunternehmer, Subunti an
privat, privat verkauft weiter. Das wurde mir auch so nicht gesagt
und kam erst im Laufe des Prozesses raus. Alles innerhalb
von 12 Tagen. Verkauft wurde mir der wagen mit 213000km,
er hatte 450000km. Und keiner hat am Tacho gedreht.
Ich konnte nachweisen, daß der Wagen entgegen der Aussage
des Verkäufers mehr als die doppelte Fahrleistung hatte,
daß der Wagen vom Vorbesitzer mir 450000km an den Händler
abgegeben wurde, daß die ganze Sache an kriminell grenzend
zum Zwecke der Verschleierung gemacht wurde aber:
gekauft von privat wie gesehen. Ende.
So ist leider die deutsche Gesetzgebung.

st du denn den wagen schon angemeldet (sprich: hat der wagen nun den 4. besitzer im brief stehen)?
denn wenn nicht, sollte es doch möglich sein, deinen letzten privatverkäufer darum zu bitten, den wagen wieder zurück zu nehmen und ihr geht getrennter wege. denn dem ist es bestimmt auch lieber, er kann den wagen noch mal "richtig" verkaufen, ohne dass du ihm an's leder willst bzw. miderpreis oder ähnliches.
da hast du noch gar nichts geschieben, wie ist denn der letzte verkäufer darauf zu sprechen?

Edgar

Zitat:

Original geschrieben von JoshyJS


So ist leider die deutsche Gesetzgebung.

Sie soll beide Seiten schützen und wir lesen hier nun die Aussage der einen Seite 🙄

Dann nun allerdings sehr viele Fragen an den Themenstarter offen sind bleibt vorerst abzuwarten, wieviel Wahrheit letztlich davon beantwortet wird. 😰

Zitat:

Original geschrieben von pj-fox



Zitat:

Original geschrieben von moonwalk


Welches Baujahr hat die Karre denn und warum gibt es soviele Besitzer - wie lange war die Haltedauer - das würde mich mal interessieren.

Bisher haben wir 3 Vorbesitzer:
1. Mietwagenfirma verkauft an
2. MB NL (warum kaufen die einen Mietwagen?) verkauft an
3. Herrn N.N. der den privat "kauft" (obwohl der Brief bei der Bank ist), warum wozu wieso?

Also mir erscheint die Historie etwas dubios...

Viele Grüße
Moonwalk

Mir auch. Denke, die MB NL ist i.d.R. kein eingetragener Vorbesitzer. Somit müßte es ja noch einen geben. Oder doch nicht? Bitte bring Licht in die Angelegenheit dessen Thema du gestartet hast. Wie du siehst ist das Interesse groß, da es sich ja doch um eine sehr außergewöhnliche Situation handelt.

lg
pj

Ich habe das so verstanden, daß er den Wagen von Privat gekauft hat, wobei sein Vorgänger den Benz bei einer NL erworben hat. Dieser wird den Wagen finanziert haben, weshalb sich der Brief auch auf der Bank befand.

Demnach hatte der Wagen dann (wenn ich mich nicht verzählt habe) schon 2 Vorbesitzer als er von der NL aufgekauft wurde und einer davon war dann die besagte Mietwagenfirma.

Ob jetzt 3 Vorbesitzer als viel anzusehen sind, ist abhängig von Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. Eine Rolle spielt auch, ob der Wagen nur "ein paar Jahre" gefahren werden soll, oder so lange, bis der TÜV die Scheidung einreicht.
Ein Nachteil muss das nicht zwangsläufig sein, wenn der Zustand usw. in Ordnung ist und der Preis entsprechend "angepasst".
Wenn ich in dieser Situation wäre und den Wagen bis zum Verfall fahren wollte, würde ich versuchen anhand des falschen Kaufvertrags eine Wertminderung/Preisminderung rückwirkend heraus zu schlagen, sofern mir alles andere an dem Wagen zusagen und gefallen würde.

Wenn der Wagen mal verkauft werden sollte wenn er 15 Jahre oder älter ist, ist es völlig egal ob er 3 oder 4 Vorbesitzer hat.................

Grüße
ANBOJA

Deine Antwort
Ähnliche Themen