Autokauf entpuppte sich als EX Mietwagen

Mercedes C-Klasse W203

Moin,

habe am Sonntag eine C Klasse gekauft. Der Verkäufer hatte das Fahrzeug bei einer MB NL als nicht gewerbliches Fahrzeug gekauft. Heute habe ich den Brief erhalten und siehe da es war ein EX Mieter mit 3 Vorbesitzer. Die NL hatte den Wagen selbst von ihren Kunden, der ihn nicht als Mietwagen angab. Was kann ich jetzt machen? Rückabwilcklung geht nicht, weil der Verküfer selbst keine Ahnung davon hatte.
Mir ist es aufgefallen, als ich den Wagen im Hof hatte und das Scheckheft durchgegangen bin. Dort stand HH-XK ....., Zulassungsstelle bestätigte einen Eurocar Eintrag!

Wertminderung gegen MB?

44 Antworten

Wenn ich mir ein Auto kaufe, schaue ich mir das Scheckheft und den Fzg.-Brief an, denn was der Verkäufer angibt muss ja nicht immer richtig sein.....
Hättest Du das vor Kauf getan, hättest Du diese Geschichte bemerkt.

Wie weit sich da im Nachgang noch was machen lässt, ist auch abhängig davon, was im Kaufvertrag steht. Hat der Verkäufer im Kaufvertrag das Kreuzchen entsprechend gesetzt und sichert somit zu, daß es kein Mietwagen war, bzw. keine gewerbliche Nutzung vorlag, dann kann er sich eigentlich nicht herauswinden. Egal ob er dies bewusst getan hat oder wirklich nicht wusste.
Definitiv wird Dir da aber nur ein entsprechend kundiger Anwalt weiterhelfen können.

Grüße
ANBOJA

Den Brief hatte er bei der Bank, den wir heute erst gegen Restbetrag einglöst haben. Davor hatte ich keine Möglichkeit gehabt dies abzuchecken. Im Serviceheft steht ja auch nicht Mietwagen drinn, oder hast Du sowas schon mal erlebt?

Ein Gespräch mit der NL hat ergeben, dass sie den Wagen von einem ihrer kunden bekommen haben und selbst nicht wussten, dass es ein Mieter war, insofern ist unserem verkäufer keinen Vorwurf zu machen., Wenn es die NL nicht mal wusste, warum erwartes Du dann von mir, dass ich es auf Anhieb wissen müsste. Immerhin habe ich als einziger die Sache zum Tag gebracht:-) Mein ANwalt meint, wir sollen gegen die NL vorgehen.

P.S. Zugang zum Serviceheft hatte ich erst nachdem ich die Anzahlung geleistet hatte. Im vertrag wurde Taxi, Mietwagen ausgeschlossen und 2. hand vermerkt. tatsächlich ist das Fahrzeug aus dritter hand!!!

Der ganze Vertrag stimmt ja hinten und vorne nicht. Dein Anwalt hat Recht. Ich vermute du bist im Rechtsschutz?

Ja und ich gehe morgen auch zum Anwalt. Die beschudligen sich alle gegenseitig. Als Käufer kann ich wohl davon ausgehen, dass der Verkäufer wahrheitsgemäße Angaben zum Fahrzeug macht, insofen soll das mal mein Anwalt klären. Ich habe ein mobile Vertrag und da wurde die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen und 2. hand vermerkt. Wenn ich nun, nach Erhalt des Briefes was anderes feststelle, bin ich nicht derjenige der fahrlässig gehandelt hat oder? Ich meine die Karre hat noch Restgarantie aber wie soll ich später die Karre weiterverkaufen, wenn ich der vierte Besitzer bin und zu dem ein Ex Mieter ist?

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Ich bin zwar kein Fachmann in Rechtsfragen, aber du als Käufer bist immer auf die Aussagen eines gewerblichen Verkäufers angewisen, bzw. musst dich auf deren Richtigkeit verlassen können und kannst dich auch drauf berufen. Den er ist der Profi, muss sich an Richtlinien halten und hat gefälligst zu prüfen was er da verkauft. Bei einem Unfall ist es ja ähnlich. Ein gewerblicher Verkäufer wusste nichts von einem Unfall und hat ihn nicht angegeben? Pech gehabt, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Der verliert jeden Prozess.

Könnte mir gut vorstellen das es im Fall von Mietwagen und Co. ähnlich ist. Zumal der ja auch noch eine falsche Halteranzahl angegeben hat. Ich würde da ja fast schon eine bewuste Täuschung hinter vermuten.

Hallo !
Kann mich Dirk003 nur anschließen. Also bei der geschilderten Sachlage kannst du gar kein Problem haben. Ein Weiterverkauf deinerseits wäre sicher ein gröberes Problem. Was ist es übrigens für ein Bj, wieviel km, welche Austattung und was hast du bezahlt?

lg
pj-fox 

Etwas irritiert mich noch: da schreibst du hast den Wagen am Sonntag gekauft ?  War das sicher ein GEWERBLICHES Geschäft was du getätigt hast ?
lg
pj-fox 

Zitat:

Original geschrieben von ANBOJA


Wenn ich mir ein Auto kaufe, schaue ich mir das Scheckheft und den Fzg.-Brief an, denn was der Verkäufer angibt muss ja nicht immer richtig sein.....
Hättest Du das vor Kauf getan, hättest Du diese Geschichte bemerkt.

Wie weit sich da im Nachgang noch was machen lässt, ist auch abhängig davon, was im Kaufvertrag steht. Hat der Verkäufer im Kaufvertrag das Kreuzchen entsprechend gesetzt und sichert somit zu, daß es kein Mietwagen war, bzw. keine gewerbliche Nutzung vorlag, dann kann er sich eigentlich nicht herauswinden. Egal ob er dies bewusst getan hat oder wirklich nicht wusste.
Definitiv wird Dir da aber nur ein entsprechend kundiger Anwalt weiterhelfen können.

Grüße
ANBOJA

Das Du erst "verspätet" Zugang zu Brief und Serviceheft hattest, hast Du ja nicht gleich erwähnt......

Fakt ist, daß Dein Kaufvertrag in mehreren Punkten falsche Angaben enthält und sollte somit über einen Anwalt problemlos anzufechten sein.

Allerdings erzählt auch die NL Märchen, wenn Sie angeblich nicht gewusst haben, daß es sich um einen Ex-Mietwagen handelt. Die wissen mit Sicherheit ganz genau was sie ankaufen, denn sie können die Fahrzeughistorie prüfen.

Wenn der Verein beim Fahrzeugankauf wirklich so blauäugig ist, dann können die in diesem Geschäft auf Dauer keinen Blumentopf gewinnen.

Meiner Meinung nach ist Dein Kauf mit Hilfe eines Anwaltes recht schnell rückgängig zu machen.

Grüße
ANBOJA

Zitat:

Original geschrieben von pj-fox


Etwas irritiert mich noch: da schreibst du hast den Wagen am Sonntag gekauft ?  War das sicher ein GEWERBLICHES Geschäft was du getätigt hast ?
lg
pj-fox 

Hat er nie behauptet !

Von Anfang an verstehe ich die "Story" als Kauf von privat.

Grüße
ANBOJA

Hallo!

Also so wie ich es verstanden habe hat es ein Verkäufer von einer MB Niederlassung geholt und es dir weiterverkauft.
Der Vertrag ist also zwischen dir und dem Verkäufer zustande gekommen, also musst du dich direkt an ihm wenden.
Der Brief war bei der Bank!
Meiner Meinung nach sehr fraglich, jemand verkauft was ohne den Brief davor zu haben.
Offensichtlich hatte dieser kein Interesse daran dir den Brief wirklich zu zeigen, dass mit der Bank ist elegant gelöst.
Wen er dir versichert hat, mündlich oder schriftlich, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde, kannst du vom Vertrag zurücktretten.
Am besten vorfahren Schlüssel abgeben und Geld zurückverlangen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ANBOJA



Zitat:

Original geschrieben von pj-fox


Etwas irritiert mich noch: da schreibst du hast den Wagen am Sonntag gekauft ?  War das sicher ein GEWERBLICHES Geschäft was du getätigt hast ?
lg
pj-fox 
Hat er nie behauptet !
Von Anfang an verstehe ich die "Story" als Kauf von privat.

Grüße
ANBOJA

Hallo ANBOJA !

Hast recht, habe den Start schlampig gelesen ! Im übrigen schließe ich mich deiner Stellungnahme vollinhaltlich an !

lg

pj-fox

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


Also so wie ich es verstanden habe hat es ein Verkäufer von einer MB Niederlassung geholt und es dir weiterverkauft.
Der Vertrag ist also zwischen dir und dem Verkäufer zustande gekommen, also musst du dich direkt an ihm wenden.
Der Brief war bei der Bank!
Meiner Meinung nach sehr fraglich, jemand verkauft was ohne den Brief davor zu haben.
Offensichtlich hatte dieser kein Interesse daran dir den Brief wirklich zu zeigen, dass mit der Bank ist elegant gelöst.
Wen er dir versichert hat, mündlich oder schriftlich, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde, kannst du vom Vertrag zurücktretten.
Am besten vorfahren Schlüssel abgeben und Geld zurückverlangen.

Wer sich im Vorfeld soviel Mühe gibt die Legende zum Fahrzeug zu verschleiern und nun auf der Kohle sitzt, wird so ohne Weiteres nicht zur Rückanwicklung zu bewegen sein.

Ergo an zum Anwalt und über diesen Betrugsanzeige, mit dem Ziel der Rückabwicklung erstellen lassen.

Ansonsten sich an dem Fahrzeug erfreuen und abwarten, was beim möglichen Vergleich noch rauszuholen ist. 😛

Himmel..... das Fahrzeug hat doch an seiner Attraktivität nichts verloren, außer das du dich nun beschissen fühlst... das bekommst du nicht vergütet!

Du schreibst doch in deiner Themeneröffnung u.a. "Wertminderung gegen MB ?"
Ich denke du solltest schon mal klarstellen, wer dieser ominöse "Verkäufer" nun ist. Ist der Kaufvertrag nun zwischen ihm (privat) und dir abgeschlossen ? Dann wirst du ja wohl kaum von MB Wertminderung fordern können, da diese nicht dein Vertragspartner sind. Ist dieser Verkäufer ein Autohändler der im Namen von MB vermittelt hat, so müßte ja MB der Verkäufer in deinem Kaufvertrag sein und es wäre somit sehr wohl ein gewerbliches Geschäft. Auch wenn der Verkäufer ein Autohändler ist und sein Name am Kaufvertrag aufscheint ist es ein gewerbliches Geschäft (d.h. das Fahrzeug wurde dir von einem Profi verkauft, was dir natürlich sehr zugute käme).
Ich denke du solltest deinen Kaufvertrag mal hier klarstellen da es ansonsten ja keinen Sinn macht und man über eine bestmögliche Lösung ansonsten ja nur spekulieren kann.

Zur "Attraktivität" eines Fahrzeuges glaube ich schon, dass diese stark fällt, wenn dieses als Mietwagen gelaufen ist und zusätzlich noch mehrere Vorbesitzer hat.

Ich würde dir raten das Fahrzeug mal genauestens überprüfen zu lassen (z.B. ADAC, ect.), vielleicht erleichtert dir das deine weitere Vorgehensweise immens (ist es vollständig technisch u. optisch o.k., dann mach es wie "Polo I" schon sagte, erfreue dich daran - ist es technisch Schrott dann vertraue deinem Anwalt).

lg
pj-fox 

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


Der Verkäufer hatte das Fahrzeug bei einer MB NL als nicht gewerbliches Fahrzeug gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


und siehe da es war ein EX Mieter mit 3 Vorbesitzer.

Klarer Wandlungsgrund.

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