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Autokau von Privat! Versicherung gegen nicht vorhersehbare Defekte?

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 11:06

Hallo!

will mir eventuell einen neuen Wagen zulegen...

Hab jetzt einen in Aussicht von einer Privatperson! Nun ja beim Gebrauchtwagen-Autokauf hat man ja immer ein gewisses Risiko was den nicht vorhersehbaren Zustand eines Motors oder besser gesagt die Lebensdauer angeht!

---> Nachher hat man nach 2 Monaten einen Motor- oder Getriebeschaden

Ich hab eigentlich gute Kontakte zu Autohändlern und Häusern.

Daher wollte ich fragen ob es möglich ist das ich den Wagen über ein Händler Kaufe und der mir dann dazu noch Garantie gibt?

PS: Klar weiss ich das er dann bisschen mehr verlangen muss aufgrund des kostens für die Versicherung!

 

Gruß und Danke schonmals

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

warum fragst du uns hier, ob du den wagen von nem händler kaufen kannst?! wir können dir nicht sagen ob deine "befreundeten händler" sich auf sonen handel einlassen......

andererseits soll der verkäufer die kiste an den händler verkaufen, und der muss die dann halt mit einem nicht zu verachtenden aufschlag an dich weiterverkaufen...ganz normales tagesgeschäft für nen autohändler......

Ja ich frage ob dies allgemein möglich ist?

Ja so wie im 2ten Abschnitt hab ichs ja auch vor...

@JKL05

Wie der Händler muss doch dann den defekt nicht aus seiner eigenen Tasche zahlen... Er schließt ja ne Versicherung ab und im Falle eines Falles würde die dann greifen! oder Irre ich mich da??

Klar hat der eine Versicherung, aber dafür muss er auch etwas bezahlen !

Diese wird er bei Kleinigkeiten wohl eher nicht in Anspruch nehmen, da sonst die Prämie steigt.

Aber du solltest dir im Klaren sein, ob es den Aufschlag wert ist.

Ich kann es so nicht beurteilen, da ich nichtmal weiß in welcher Preiskategrie sich das ganze bewegt.

Wenn ich beim Händler so 3000 Euro mehr bezahlen müsste, dann währe es mir das Risko schon wert, denn die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering innerhalb eines Jahres einen Schaden von 3000 Euronen zu haben.

Wenn der Aufpreis nur 200 Euro ist, dann würd ich eher über den Händler kaufen .....

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44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Natürlich ist das möglich. Ist ein ganz normales Händler-Geschäft, wie es täglich tausende Male abgewickelt wird, nur mit dem Unterschied, daß du den ursprünglichen privaten Nutzer und den Händler, der das Fahrzeug ankauft und dann wieder verkauft, bereits vor der Abwicklung des Geschäftes kennst.

Ja das ist mir schon klar... Nehmen wir mal an er kauft das Auto dem Privatmann für 5000€ ab! Ich kaufe es für 5000€ wieder ihm ab... Er muss als Händler mir Garantie geben... Wie läuft das ab? Schließt er dann ne Versicherung speziell für mich ab? oder hat er ne allgemeine?

Steigt die bei eventuellen Schäden?

@bigLBA

Du verstehst mein Anliegen nicht! Less Dir nochmals durch was ich geschrieben hatte...

Gruß

Also für 5000 kaufen und für 5000 verkaufen innerhalb kurzer Zeit dürfte als "Scheingeschäft" beim Finanzamt böse aufstoßen.

Die Versicherung muss er ja auch bezahlen, also müsstest dann schon 5200 ausgeben.

Wenn dann ein Motorschaden nach 1 Woche auftritt und die Versicherung nicht bezahlt und vor Gericht zieht, so haben die gute Chancen, da es sich um eine Scheingeschäft handelte...

Zitat:

Original geschrieben von psporting

 

Ja das ist mir schon klar... Nehmen wir mal an er kauft das Auto dem Privatmann für 5000€ ab! Ich kaufe es für 5000€ wieder ihm ab... Er muss als Händler mir Garantie geben... Wie läuft das ab? Schließt er dann ne Versicherung speziell für mich ab? oder hat er ne allgemeine?

:D:D:D:D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Nein, zur Gewährung einer Garantie besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Der Händler ist lediglich zu einer 24-monatigen Gewährleistung verpflichtet, die er vertraglich auf 12 Monate beschränken darf.

ja ok! dann muss er mir halt gewähren, dass ich die nächsten 12 Monate keine Motorschaden mit dem auto habe...

Nein, er muss dir nur innerhalb der ersten 6 Monaten ab Kauf beweisen, dass die Ursächlichkeit des Schadens nicht von Ihm zu vertreten ist.

Ab dem 7.Monat musst du ihm es Beweisen, dass Ihm die Ursächlichkeit bekannt war.

Da es sich um ein Scheingeschäft handelt, dürftest du vor Gericht ebenfalls schlechte Karten haben, wenn er sich Quer stellt.

Daher ja die Garantieversicherung, womit er teilweise aus der Haftung ist.

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von psporting

 

Ja das ist mir schon klar... Nehmen wir mal an er kauft das Auto dem Privatmann für 5000€ ab! Ich kaufe es für 5000€ wieder ihm ab... Er muss als Händler mir Garantie geben... Wie läuft das ab? Schließt er dann ne Versicherung speziell für mich ab? oder hat er ne allgemeine?

Steigt die bei eventuellen Schäden?

@bigLBA

Du verstehst mein Anliegen nicht! Less Dir nochmals durch was ich geschrieben hatte...

Gruß

Also für 5000 kaufen und für 5000 verkaufen innerhalb kurzer Zeit dürfte als "Scheingeschäft" beim Finanzamt böse aufstoßen.

Die Versicherung muss er ja auch bezahlen, also müsstest dann schon 5200 ausgeben.

Wenn dann ein Motorschaden nach 1 Woche auftritt und die Versicherung nicht bezahlt und vor Gericht zieht, so haben die gute Chancen, da es sich um eine Scheingeschäft handelte...

Sowas hab ich ja auch gar nicht vor, ich will einfach ohne Sorge mir vor eventuellen Schäden micht da absichern...

Ok, dann zahlt man 5200 € aber ich weiss noch immer nicht wie die Versicherung bezahlt wird!?!? bzw. ob die für jedes auto einzeln abgeschlossen wird, oder wie das abläuft deswegen hab ich mal die 5000€ eins zu eins übernommen...

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Ich hab eigentlich gute Kontakte zu Autohändlern und Häusern.

Daher wollte ich fragen ob es möglich ist das ich den Wagen über ein Händler Kaufe und der mir dann dazu noch Garantie gibt.

Ah, ok. habs wohl zuerst zu schnell gelesen. Du willst die Sachmängelhaftung über einen gewerblichen Zwischenhändler erwirken. Ist m.M.n. möglich, der Aufpreis wird aber so im Rahmen von 1500-2000€ liegen.

Zumindest weis ich von Händlern die aus den USA importieren (d.h. nicht mal Garantie haben) das sie eine Garantieausfallversicherung für jeden Wagen einzelnd abschliessen. Und die liegt schon bei Neuwagen bei ca. 1500€.

Was der Händler vberlangt hängt aber ja von ihm ab, daher: Viel Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Er muss als Händler mir Garantie geben...

Nein, zur Gewährung einer Garantie besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Der Händler ist lediglich zu einer 24-monatigen Gewährleistung verpflichtet, die er vertraglich auf 12 Monate beschränken darf.

Die Beschränkung auf 12 Monate allerdings nur bei Gebrauchten, nicht dass das einer falsch versteht.

Zitat:

psporting:

ja ok! dann muss er mir halt gewähren, dass ich die nächsten 12 Monate keine Motorschaden mit dem auto habe...

Nicht mal das. Wenn der Händler nachweisen kann, dass der Defekt nicht vor dem Verkauf bestand, muss er nichts übernehmen. Ab dem 7 Monat musst sogar du nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat. Kannst du das nicht, siehts schlecht aus....

Aber um die GL gehts ja hier anscheinend nicht, da der TE ja den Händler kennt. Er will es ja nur über diesen laufen lassen, damit er eine Garantie über ein externes Versicherungsunternehmen bekommen kann...

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von psporting

 

Ja das ist mir schon klar... Nehmen wir mal an er kauft das Auto dem Privatmann für 5000€ ab! Ich kaufe es für 5000€ wieder ihm ab... Er muss als Händler mir Garantie geben... Wie läuft das ab? Schließt er dann ne Versicherung speziell für mich ab? oder hat er ne allgemeine?

Steigt die bei eventuellen Schäden?

@bigLBA

Du verstehst mein Anliegen nicht! Less Dir nochmals durch was ich geschrieben hatte...

Gruß

Also für 5000 kaufen und für 5000 verkaufen innerhalb kurzer Zeit dürfte als "Scheingeschäft" beim Finanzamt böse aufstoßen.

Die Versicherung muss er ja auch bezahlen, also müsstest dann schon 5200 ausgeben.

Wenn dann ein Motorschaden nach 1 Woche auftritt und die Versicherung nicht bezahlt und vor Gericht zieht, so haben die gute Chancen, da es sich um eine Scheingeschäft handelte...

Wo soll denn das Scheingeschäft sein?

Der Hänlder ist gewerblich, kann also kaufen und verkaufen soviel er will.

Der TE kauft sich ein Auto, meldet dieses auf sich an, und verkauft es nach einigen Monaten weiter. Wenn er das nicht 4 mal in 5 Jahren macht, wird das Finanzamt wohl nichts sagen können, alleine schon auf Grund diverser Freiheiten, die das GG einreumt. Anders sieht es aus, wenn der TE das 3 mal im Jahr macht, oder das Auto gar nicht auf sich anmeldet. Das erweckt dann den Eindruck einer gewerblichen Tätigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Ich hab eigentlich gute Kontakte zu Autohändlern und Häusern.

Daher wollte ich fragen ob es möglich ist das ich den Wagen über ein Händler Kaufe und der mir dann dazu noch Garantie gibt.

Ah, ok. habs wohl zuerst zu schnell gelesen. Du willst die Sachmängelhaftung über einen gewerblichen Zwischenhändler erwirken. Ist m.M.n. möglich, der Aufpreis wird aber so im Rahmen von 1500-2000€ liegen.

Zumindest weis ich von Händlern die aus den USA importieren (d.h. nicht mal Garantie haben) das sie eine Garantieausfallversicherung für jeden Wagen einzelnd abschliessen. Und die liegt schon bei Neuwagen bei ca. 1500€.

Was der Händler vberlangt hängt aber ja von ihm ab, daher: Viel Erfolg!

So wie ich es verstanden habe, will der TE nicht die Gewährleistung des Händlers (auch wenn dieser eine geben muss, aber die sind ja anscheinend befreundet), sondern er will sich zu nutzen machen, dass der Händler für sagen wir mal eine Hand voll Hunderter eine externe Garantie mit auf den Weg geben kann....

ADAC-Gebrauchtwagencheck machen lassen und schon ist das Risiko etwas geringer auf die Schnauze zu fallen

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Nein, zur Gewährung einer Garantie besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Der Händler ist lediglich zu einer 24-monatigen Gewährleistung verpflichtet, die er vertraglich auf 12 Monate beschränken darf.

Die Beschränkung auf 12 Monate allerdings nur bei Gebrauchten, nicht dass das einer falsch versteht.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

Zitat:

psporting:

ja ok! dann muss er mir halt gewähren, dass ich die nächsten 12 Monate keine Motorschaden mit dem auto habe...

Nicht mal das. Wenn der Händler nachweisen kann, dass der Defekt nicht vor dem Verkauf bestand, muss er nichts übernehmen. Ab dem 7 Monat musst sogar du nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat. Kannst du das nicht, siehts schlecht aus....

Aber um die GL gehts ja hier anscheinend nicht, da der TE ja den Händler kennt. Er will es ja nur über diesen laufen lassen, damit er eine Garantie über ein externes Versicherungsunternehmen bekommen kann...

Wenn ich aber mit dem Händler unter einer Decke sitze, bzw. er mir nicht die Katze im Sack verkaufen will, dann schließt er ne Versicherung gegen Motor-und Anbauteile-Schäden ab! Ist irgendwas wird er nicht sagen:" hey das ist bei Dir passiert wir schalten die Versicherung nicht ein..."

PS: Des Verständnis halber! Ich spreche nicht von einem Hauptberruflichen Händler, dieser hat nebenher noch ein kleinen Auto An-und Verkauf! Aber schon gewerblich!

Zitat:

Original geschrieben von psporting

PS: Des Verständnis halber! Ich spreche nicht von einem Hauptberruflichen Händler, dieser hat nebenher noch ein kleinen Auto An-und Verkauf! Aber schon gewerblich!

Macht keinen Unterschied. :)

Schau mal hier:

http://www.cargarantie.com/index_national.cfm?Lang=de&Country=de

http://www.multipart.de/index.html

Sowas in der Art ist eine GarantieVERSICHERUNG.

Dein Händler (wobei deiner vielleicht nicht wenns nen 1 Mann nur Händler Betrieb ist der über Weihnachten im Urlaub ist) schließt sowas oder etwas ähnliches für dein Auto ab.

AAAAAber:

1. er muß dir immer noch Gewährleistung geben. Diese Versicherung entbindet ihn nicht davon.

2. Die Versicherung gilt nicht auf alle Baugruppen... das ist keine Herstellergarantie.

3. bei einem 10 Jahre alten Auto wird es vermutlich Abzüge geben die du oder dein Händler zahlen muß.

Tja nun bei 3. versuchen die Händler natürlich immer den Kunden den Rest zahlen zu lassen, aber zumindest in den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) ist der Kunde da in der eindeutig besseren Position.

Wie du und dein Händler das regeln - nun das bleibt euch überlassen. Theoretisch und praktisch ist so eine Konstellation natürlich vorstellbar.

Wobei in der Praxis der Händler selbst ein Auto nach deinen Vorstellungen sucht und natürlich etwas mehr daran verdient.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Schau mal hier:

1. er muß dir immer noch Gewährleistung geben. Diese Versicherung entbindet ihn nicht davon.

3. bei einem 10 Jahre alten Auto wird es vermutlich Abzüge geben die du oder dein Händler zahlen muß.

Zu 1.: Genau, ich als Händler hätte da kalte Füße, dass mein "Bekannter" plötzlich zur Ratte wird. Versteh mich nicht falsch, aber sowas gibts leider. :(

Zu 3.: Genau, ab einem bestimmten Alter / km Anzahl wird meist nur noch ein gewisser % Satz der Arbeiten / Teile übernommen....

Hallole zusammen

Mir kommt die Galle hoch wenn ich das lese, da

will einer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen ...

von Privat und das Risiko will der der

Solidargemeinschaft der versicherten aufbürden?

Also uns allen? Sorry aber da fehlt mir sämtliches

Verständniss. OK ich bin seit etwa 20 Jahren als

nebenerwerbmäßiger Vermittler / Händler

angemeldet aber was da gefragt wird ist

schon fast vorsätzlicher Betrug...

Fast darauf liegt die Betonung.

Wenn ein Händler Fahrzeuge unter seinem Namen

verkauft so zahlt er nicht nur den

Märchensteueraufschlag sondern auch Gewerbesteuer

Solidaritätszuschlag und was es es sonst so gibt.

Diese Steuern können durch entsprechende

Preisgestaltung zwar reduziert werden aber

eine Steuerpflicht ist weiterhin gegeben.

Nun will der TE all dies umgehen und andere

noch im Fall von Problemen Bluten lassen?

Ok oder vielmehr nicht ok..

Versicherungen für Garantieleistungen bei

Gebrauchtwagen haben intressante Risikoschlüssel

und dementspechend auch Preise bzw Prämien die

zu entrichten sind.

Fahrzeuge die älter als 10 Jahre werden generell

nicht mehr versichert. Wenn Du allerdings einen

Dummen findest der das trozdem macht so teile

ihn mir mit. Ich würde mich dort sofort versichern

wenn bezahlbar und dann die gesamte Flotte meiner

Fahrzeuge modernisieren.

Bei uns in der Region Stuttgart wurden nach

inkrafttreten der Gesetzlichen Garantievorgaben

Fahrzeuge in der Preiskategorie bis 7-8 tausend Euros

verschrottet weil das Risiko einer Garantieverpflichtung

höher zu bewerten war als der zu erwartende Gewinn.

Inzwischen hat sich dieser Vorgang in der Art relaiviert

das eben diese Fahrzeugkategorie wieder erhältlich ist

jedoch nur unter entsprechenden Auflagen wie ohne

Vertrag oder das eben Bastlerfahrzeug ohne

Garantieverpflichtung im Vertrag stand.

Nur sehr wenige gehen dieses Risiko ein und wenn

Dein kumpel das macht muß er schon ein sehr guter

kumpel sein. Legal ist das nur bedingt und erst relevant

wenns zum Schaden kommt. Solch einen Händler suche

ich schon lange der fürs Drauflegen arbeitet. Wenn es die

noch gibt gehen die in kürzester Zeit insolvent und da

ist der vorsatz fast schon gegeben.

Lass es sein und kauf was vernünftiges vom Händler

nicht vom Kumpel denn beim Geld hört die Freundschaft auf.

Jol.

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Mir kommt die Galle hoch wenn ich das lese, da

will einer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen ...

von Privat und das Risiko will der der

Solidargemeinschaft der versicherten aufbürden?

Also uns allen? Sorry aber da fehlt mir sämtliches

Verständniss. OK ich bin seit etwa 20 Jahren als

nebenerwerbmäßiger Vermittler / Händler

angemeldet aber was da gefragt wird ist

schon fast vorsätzlicher Betrug...

Fast darauf liegt die Betonung.

Wenn ein Händler Fahrzeuge unter seinem Namen

verkauft so zahlt er nicht nur den

Märchensteueraufschlag sondern auch Gewerbesteuer

Solidaritätszuschlag und was es es sonst so gibt.

Diese Steuern können durch entsprechende

Preisgestaltung zwar reduziert werden aber

eine Steuerpflicht ist weiterhin gegeben.

Nun will der TE all dies umgehen und andere

noch im Fall von Problemen Bluten lassen?

Ok oder vielmehr nicht ok..

Versicherungen für Garantieleistungen bei

Gebrauchtwagen haben intressante Risikoschlüssel

und dementspechend auch Preise bzw Prämien die

zu entrichten sind.

Fahrzeuge die älter als 10 Jahre werden generell

nicht mehr versichert. Wenn Du allerdings einen

Dummen findest der das trozdem macht so teile

ihn mir mit. Ich würde mich dort sofort versichern

wenn bezahlbar und dann die gesamte Flotte meiner

Fahrzeuge modernisieren.

Bei uns in der Region Stuttgart wurden nach

inkrafttreten der Gesetzlichen Garantievorgaben

Fahrzeuge in der Preiskategorie bis 7-8 tausend Euros

verschrottet weil das Risiko einer Garantieverpflichtung

höher zu bewerten war als der zu erwartende Gewinn.

Inzwischen hat sich dieser Vorgang in der Art relaiviert

das eben diese Fahrzeugkategorie wieder erhältlich ist

jedoch nur unter entsprechenden Auflagen wie ohne

Vertrag oder das eben Bastlerfahrzeug ohne

Garantieverpflichtung im Vertrag stand.

Nur sehr wenige gehen dieses Risiko ein und wenn

Dein kumpel das macht muß er schon ein sehr guter

kumpel sein. Legal ist das nur bedingt und erst relevant

wenns zum Schaden kommt. Solch einen Händler suche

ich schon lange der fürs Drauflegen arbeitet. Wenn es die

noch gibt gehen die in kürzester Zeit insolvent und da

ist der vorsatz fast schon gegeben.

Lass es sein und kauf was vernünftiges vom Händler

nicht vom Kumpel denn beim Geld hört die Freundschaft auf.

Jol.

Ich glaub du hast da was falsch verstanden!

Erstens ist das Auto in bestem Zustand, lediglich will ich mich davor absichern das eventuell durch die Lange Standdauer des FZG´s irgendwelche Schäden die man nicht beim Kauf gleich erkennen konnte auftretten!

Das hat nix mit Betrug und anderem was du dir Zusammenreimst zu tun. Ich kenne mich nicht im Autohandel aus und deswegen stell ich hier meine Frage... Weiss ja ich nicht was der alles noch zahlen muss wenn er das Auto über seine Papiere laufen lässt. Klar würde da kein Verlustgescchäft mir zu Liebe machen...

Bitte liess Dir den Thread nochmal genau durch, dann verstehst du vielleicht mein Anliegen...

--> Aber von Betrug kann keines Falls die Rede sein! Das ist wie das ich mein Haus versichere gegen Brand im Falle eines Brandes...

Gruß

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