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private Taxis illegal?

Themenstarteram 1. Januar 2011 um 4:04

Hallo und frohes neues! :)

Kann mir jemand sagen, ob private Taxis, die man nur per Anruf bestellen kann, weder Taxischild auf dem Dach noch Taximeter im Auto haben und den Preis mit einem vorher "aushandeln" (und wie gerade bei mir passiert auch gerne mitten auf dem Weg ändern und einen zurückfahren, wenn man damit nicht einverstanden ist) eigentlich illegal sind solange sie sich "Personenbeförderung" nennen und nicht Taxi?

Beste Antwort im Thema

Hier geht ja vieles durcheinander. Also mal ganz ausführlich:

Gewerbliche Personenbeförderung ist im PBefG (Personenbeförderungsgesetz geregelt. Weitere Vorschriften sind zB in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und BO Kraft (Verordn. über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu finden.

Das PBefG unterscheidet zwei Verkehrsarten: Linien- und Gelegenheitsverkehr. Linienverkehr dürfte jedem vom städtischen ÖPNV bekannt sein. Gelegenheitsverkehr umfaßt drei Formen.

- Ausflugsfahrten (zB ein Busunternehmen bietet Fahrten zur Messe XY nach Frankfurt, kein zusammengehöriger Personenkreis, aber Einigkeit über Ziel und Ablauf der Fahrt, nämlich die Messe am Tag soundso) und Ferienzielreiseverkehr (Fahrten zu Erholungsaufenthalten mit Zusatzleistungen Unterkunft....)

- Mietomnibusverkehr (ein Mieter, zB ne Firma, ein Verein, mietet den Bus für sich, dh ein zusammengehöriger Personenkreis, der Mieter bestimmt dann auch, wann es wohin geht, zB Betriebsausflug mit der Firma mittels Reisebus)

- Verkehr mit Taxen und Mietwagen.

Merkmale des TAXENVERKEHRS sind:

- Beförderung von Personen mit Pkw (d.h. maximal 8 Fahrgastplätze, alles ab 9 + Fahrer ist ein (Kraft-) Omnibus, KOM abgekürzt), die an behördlich zugelassenen Stellen (Taxistände) bereitgehalten werden und Fahrten nach Anweisung des Fahrgastes ausgeführt werden (der Fahrgast kann zB die genaue Route "befehlen").

- es existiert ein sog. Pflichtfahrgebiet, festgelegt durch die Genehmigungsbehörde (Stadt, Landratsamt). Darin herrschen Beförderungspflicht (dh eine Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn es dem Fahrer unzumutbar ist, zB Gewalt, Trunkenheit nahe Koma etc, also nur heftige Sachen - ein unrentabler Kurzstrecken-Fahrauftrag ist auszuführen!) und Tarifpflicht (Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen dem örtlichen Taxitarif, der aus Grundpreis, km-Preis, Zeitpreis und Zuschlägen wie zB Großraumtaxi, Übergepäck... besteht). Liegt das Fahrziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes, kann der Fahrpreis wie beim Mietwagenverkehr frei vereinbart werden!

Ferner besteht fürs Unternehmen Betriebspflicht, dh beispielsweise bei 40° im Juli dürfen nicht alle einfach Betriebsferien machen und es gäbe keine Taxen mehr in der Stadt.

- Mietwagenverkehr heißt nicht Vermietung von Kfz an Selbstfahrer (Sixt, Europcar etc), sondern Personenbeförderung mit Pkw, bei denen der Mieter den Wagen im Ganzen anmietet und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Es gibt kein Pflichtfahrgebiet, ebensowenig die drei Taxi-Pflichten wie obig erläutert, dafür darf der Mietwagenunternehmer nur Aufträge entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz oder Wohnung des Unternehmers eingehen (dh Bürokraft einsparen und Anrufweiterleitung aufs Handy im Auto sind nicht erlaubt). Nach Absetzen des Fahrgastes muß der Wagen wieder zum Betriebssitz oder zur Unternehmerwohnung zurückkehren, es sei denn, es ist dort zwischenzeitlich ein weiterer Beförderungsauftrag eingegangen, der dann an den Fahrer durchgefunkt wird.

Taxen müssen mit einem geeichten Fahrpreisanzeiger, Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzähler ausgestattet sein (Ausnahme: es werden ausschl. feste Strecken angeboten, wo sich eine Abrechnung nach km erübrigt). Mietwagen dürfen äußerlich nicht zur Verwechslung mit Taxen geeignet sein (Wagenfarbe in hellelfenbein RAL 1015 ist aber erlaubt. In Gemeinden unter 50.000 Einwohnern kann eine Taxi- und Mietwagengenehmigung für ein und dasselbe Fahrzeug erteilt werden.

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am 1. Januar 2011 um 8:33

Wenn ich damals richtig aufgepasst habe, dann wurden vor ein paar Jahren entsprechende Gesetze/ Verordnungen geändert, sodass die Personenbeförderungsunternehmen gegründet werden konnten. Für diese gibt es jedoch andere gesetzliche Bestimmungen wie für Taxis.

So dürfen sie nur auf Anruf Fahrgäste abholen/ transportieren und sie dürfen nicht auf den üblichen Taxiständen auf Fahrgäste warten, sondern dürfen nur von der "Heimatbasis" aus operieren.

Das ist jetzt aber Stammtischwissen und ohne Gewähr auf Richitgkeit. Habe mir mal die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zusammengesucht. Das sind ne ganze Menge.

am 1. Januar 2011 um 9:53

Es handelt sich  hierbei nicht um Taxis sondern um Mietwagen mit Fahrer und die sind vollkommen legal unterwegs.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagen_mit_Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von assailant

...private Taxis, die man nur per Anruf bestellen kann...

Was ist daran "privat"?

Ein Gewerbeschein ist neben dem Personenbeförderungsschein auch hier notwendige Voraussetzung.

am 1. Januar 2011 um 10:13

Richtig.Ich habe das für meinen Schwager (Taxiunternehmer) gemacht.Die Wagen werden meistens für längere Strecken geordert.Dadurch werden die Taxis im Ort nicht abgezogen und der Kunde spart Geld.Ausserdem liegt im Auto eine Preisliste aus,wenn der Kunde eine andere Fahrtstrecke buchen will.

Grüße

Wobei man ja auch bei regulären Taxen ausserhalb des Pflichtfahrgebietes den Preis frei aushandeln kann. Ich hab das selbst so gehandhabt, als ich mich mal ausserhalb meines Gebietes aus dem Auto ausgesperrt habe........

Was Taxizentralen sich so leisten ist eine sache für sich. Silvester haben sie für 6 Stunden das Telefon nicht bedient, und die Fahrgäste nur von Taxiständen oder der Straße aufgegabelt.

In solchen Situationen sind hier in Duisburg die außertariflichen meist schwarzen oder gelben Taksi's, oder Elfenbeinfarbene Fahrzeuge ohne Taxibeschriftung hilfreich, nur sollte man bei Anruf immer nach dem Preis fragen (bzw handeln), weil sie auch teurer sein dürften als Taxi's. In der Praxis sind die Preise zwar Sylvester etwas höher, aber sie liegen dann auf Taxi-Nirveau.

Wer deshalb nachts unterwegs ist sollte gucken, ob auf dem Wagen ein Taxi-Schild, oder ein Taksi-Schild auf dem Dach (oder nur die Farbe eines Taxis) hat. Beide Schilder sehen exakt gleich aus, nur das bei einem ein "X" und bei dem anderen ein "KS" in der Mitte steht.

Die Schilder mit Taksi signalisieren ofiziell nur, das dies ein bestelltes Auto ist. In der Praxis muss man aber eine Notlüge erfinden. Winkt man ein Taksi raus fragt der Faher immer, ob er telefonisch gerufen wurde. Sagt der passant nein fährt das Taksi (ofiziell) weiter und nimmt ihn nicht auf. Deshalb ja sagen, und einsteigen. Da hierbei nicht mit dem Preis verhandelt wurde gillt hier der Taxsipreis.

Also deshalb... guckt mal genauer hin, was so alles als Taxi ausieht, aber in Wirklichkeit gar kein richtiges ist.

Dazu gibts auch immer wieder nette artikel in der Zeitung.

http://www.derwesten.de/.../Ruede-Methoden-am-Taxistand-id795584.html

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Dazu gibts auch immer wieder nette artikel in der Zeitung.

http://www.derwesten.de/.../Ruede-Methoden-am-Taxistand-id795584.html

Das liest sich ja so, als ob die ganzen Probleme von den Taxifahrern künstlich aufgebauscht würden, um sich lästiger Konkurenz zu entledigen.

Da der Artikel von 2009 stammt und man seither nichts wirklich bahnbrechendes von der Sache gelesen hat, werden sie sich wohl inzwischen an die Wettbewerber gewöhnt haben.

Themenstarteram 2. Januar 2011 um 0:00

okay, scheint also legal zu sein. Allerdings frage ich mich, wie der Fahrgast oder der Fahrer den Preis am Ende bestimmen können. Ausmachen ist die eine Sache, aber wenn der Fahrer (wie bei mir an Silvester) auf der Fahrt den Preis einfach mal erhöht oder der Fahrgast am Ende der Fahrt weniger zahlen will, gibt es ja kein Taximeter, auf das man sich berufen kann. Bei Wikipedia steht zu dem Thema sogar, dass kein Vertag zustande kommt, man also nicht verpflichtet ist, zu zahlen.

Im Endeffekt war übrigens das offizielle Taxi für uns an Silvester 1/3 günstiger (!) als das inoffizielle. Und es hat uns ans Ziel gebracht und nicht wieder an den Anfangsort :D

Bei uns gibt es nur private Taxen und das ganz offiziell.

Inoffizielle Taxen? Sind das freundliche Nachbarn, die sich ein paar €uronen nebenbei verdienen?

Ich mache das ganz legal. Habe ein "großes" Schild in der Heckscheibe.

PAPA`s TAXI, 7 Tage die Woche, Tag und Nacht, 24 Stunden kostenlos. :cool:  :D  ;)

MfG aus Bremen

Das "Kostenlos" legalisiert das ganze dann ;)

Zum eigentlichen Thema: Taxis ohne Taxischild sind Mietwagen, das wurde hier ja schon richtig erkannt.

Diese benötigen aber auch eine Konzession, die Anzahl der Konzessionen ist aber nicht limitiert in einer Stadt.

Was mich wundert ist das nicht vorhanden sein eines Taxameters. Ich kenne das so, dass in einem Mietwagen auch eine geeichte Zähleinrichtung vorhanden sein muss. Dabei wird aber nicht ein Fahrpreis angezeigt, sondern die Wegstrecke. Diese wird dann per Liste, Taschenrechner oder im Kopf zum Fahrpreis umgerechnet, sofern nicht vorher schon ein Fixpreis vereinbart wurde.

Also so ganz ohne "Anzeige" würde ich da schon ein illegales Unternehmen sehen :(

Grüße

Steini

PS: Ich habe das Thema mal auch in unser Taxiforum verlinkt :)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Was Taxizentralen sich so leisten ist eine sache für sich. Silvester haben sie für 6 Stunden das Telefon nicht bedient, und die Fahrgäste nur von Taxiständen oder der Straße aufgegabelt.

öhhh grad an sylvester will ja gottseidank niemand taxi fahren, und auch sowas wie ein regelmässig zusammenbrechendes tel und handy netz von 12-1 ist njatürlich auch was komplett neues?!

und wer sagt den das man sich beim taxifahren nicht "abgezockt" wird? wisst ihr IMMER was bei der anfahrt schon auf der uhr stehen darf? was man als tarif wählt? etc...

ich fahr regelmässig mit nem offiziellen taxi zum flughafen etc. da das mal eben nicht nur 5km sind sondern 45min wird da IMMER im vorraus ein tarif ausgehandelt. und NEIN das is dann keine schwarzarbeit (den ich bekomm ne quittung für, die will schliesslich mein arbeitgeber).

@steini

MEINE rechtsauffassung: wen ALLES zum pauschalpreis machst brauchts auch keinen geeichten tacho oder was auch immer ;)

entgeltliche Personenbeförderung ist das entscheidende Stichwort!

Wie auch immer der Preis zustande kommt macht da keinen Unterschied!

Wie schon gesagt heiß0en diese PKWs dan offiziel Mietwagen (nicht zu verwechseln mit Leihwagen) und Unterliegen auch den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und Der Beförderungsordnung Kraftverkehr!

Allerdings muss in allen Mitewagen auch zwingen ein geeichter Kilometerzähler, ein sogenannten Wegstreckenzähler verbaut sein, der zuverlässig und genau, und für den Kunden nachvollziehbar, die gefahrene Strecke ermittelt und auch für den Kunden sichtbar anzeigt.

Wenn so ein Wegstreckenzähler nicht eingebaut ist kann man davon ausgehen, dass die Beförderung nciht legal erfolgt, die Fahrzeueg nicht entsprechend versichert und für die Ver4kehhrsart zugelassen sind.

Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht mit Wegstreckenzählernn können nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. Die geht z.B. für Krankentranportfahrzeuge die ausschließlich unbare Fahrten durchführen!

Hat also so eine Taxi Ohne Schild (Mietwagen) keinen WSZ an Bord ist er für eine normale Bezahlfahrt nicht zugelassen.

Mit allen daraus folgenden Konsequenzen!

Zitat:

MEINE rechtsauffassung: wen ALLES zum pauschalpreis machst brauchts auch keinen geeichten tacho oder was auch immer ;)

Gott sei dank gelten ja in Deutschland keine Rechtsauffassungen sonder die o.g. Gesetze!

Die Konsequenz und Abzocke bei nicht eingeschalteten oder nicht vorhandenen Fahrpreisanzeigern werden viele zumindest aus dem Urlaub kennen...

so kostete vo 15 Jahren eine Fahrt aus der Altstadt Prags für meinen Einheimischen Bekannten zu unserem Hotel weniger als 120 Kronen (laut Taxameter) Der uns angebotenen Pauschalpreis lag bei 200...

Das vermeintliche Schnäppchenpauschalen sich im nachhinein als Wucher entpupopen erlebe ich mehrmals die Woche... Der Fahrpreisanzeiger steckt nicht ohne Grund im Auto!!!

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