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Kauf bei Händler - jetzt Defekt entdeckt

Themenstarteram 3. November 2010 um 11:51

Hallo,

ich fahre einen 1986er E30 BMW 320i. Ein altes Ding, das war mir klar. Nun hatte ich Feuchtigkeit im Fussraum. Ein Mechaniker sagte mir, der ganze Fussraum sei durchgerostet, ja man könne teils bis zur Fahrbahn durchsehen. Der linke untere "Lappen" des Kotflügels ist beim Checken des Mechanikers vor Durchrostung etwas weggebrochen, da er nur durch Kleber noch drangehalten wurde. Alles Dinge, die ich als Laie beim Kauf nicht einschätzen konnte.

Bei einem Kaufpreis von 500 Euro lohnt sich eine Bearbeitung nicht. Ich werde den Wagen verkaufen/entsorgen und mir nen neuen holen müssen.

Und ich werde nur noch bei deutschen Händlern oder Privatpersonen kaufen!

Aber zu meiner Frage: Inwiefern sieht das deutsche Kaufrecht eine Entschädigung in dem Falle vor? Weiss jemand, ob ich vom Händler noch irgendwas erstattet bekommen könnte?

Danke im Voraus :(

Beste Antwort im Thema

für 500,-€ gibts nen Haufen zusammen getackerte Schrauben und nicht mehr, wer das nicht weis, der sollte sich nen Psychiater suchen oder beten gehen

Leider haften für solche Schwachbirnen trotzallem die Verkäufer wenn sie nicht alles mögliche ausschließen.

ADAC und Andere bieten Gebrauchtwagenchecks zum Taschengeldtarif an

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Kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht.

Beim Kauf nicht alte Klamotten angezogen und sich mal unter das Wägelchen gelegt?

Das offenbart so manches.

In bestimmten Fällen hast du ein Rückgaberecht.

Der Händler muss dir sogar die Zulassungskosten usw. ersetzen.

Der Mangel ist scheinbar so gravierend, dass das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden muss.

In dieser Preisklasse würde ich immer jemanden mit genügend Fachwissen mitnehmen ;)

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Das offenbart so manches.

Bei 500€ sicherlich, oder glaubt jemand ernsthaft es verkauft einer ein Top-Auto für so kleines Geld? :confused:

am 3. November 2010 um 12:39

Hey,

hier stellen sich mehrere Fragen: wusste der Verkäufer von den Mängeln? Wenn ja sieht es gut für dich aus.

Und: wären die Mängel offensichtlich zu erkennen gewesen? Ich meine so starken Rost müsste man doch als Laie auch sehen können?

Für mich etwas unverständlich:

Für das neueste Handy gibt man 200- 500 Euro aus und fürs Auto genauso viel???

Sicherheit geht wohl doch nicht immer vor!

Mangelnde Kenntniss über Autos + Sparwahn + Ausländischer Verkäufer (Bin zwar selber kein Gebürtiger, aber kenne solche "Elemente") + Kein Berater mit Sachkenntnissen =

Ärger!!!! und Geldverschwendung!!!! oder sogar Lebensgefahr !!!!

Seit doch mal beim Autokauf nicht so knausrig, investiert etwas in eure Sicherheit und laßt alle Reparaturen erledigen, dann lebt ihr länger!

Bei meinem 2500 Euro Karren waren noch Reparaturen in Wert von 1500 Euro notwendig, bis ich von einem sicheren und voll funktionsfähigem Auto sprechen konnte.

Meine Meinung aufgrund deiner Schilderung:

Auto wurde als Bastlerobjekt verkauft. Chancen auf Entschädigung: 0,0%

HTC

Näheres weiß der Anwalt deines Vertrauens, obwohl da die Kosten höher als der Restwert sein dürften....:D

am 3. November 2010 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Näheres weiß der Anwalt deines Vertrauens, obwohl da die Kosten höher als der Restwert sein dürften....:D

Bleibt wohl nur das auf den Stapel "sowas mach ich besser nicht mehr" zu werfen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Das offenbart so manches.

Bei 500€ sicherlich, oder glaubt jemand ernsthaft es verkauft einer ein Top-Auto für so kleines Geld? :confused:

Nee, aber die Mängel müssen offenbart werden.

Egal ob 1 Euro, 5000, oder was auch immer.

Wenn es ein Bastelobjekt ist, dann muss das auch so im Vertrag stehen.

Wer solch einen Vertrag unterschreibt, der darf sich hinterher nicht wundern.

Ich hatt übrigens auch mal eine 500 Euro-Schleuder, welche ich 2 Jahre ohne Reparaturen gefahren bin :) Und die Kiste kam hinterher sogar noch durch den Tüv ;)

Zitat:

Original geschrieben von GolwenFaron

Alles Dinge, die ich als Laie....

....mit einer einfachen fahrt auf eine hebebühne, für nen fünfer in die kaffeekasse, hätte vorher sehen können! :rolleyes:

Zitat:

Aber zu meiner Frage: Inwiefern sieht das deutsche Kaufrecht eine Entschädigung in dem Falle vor? Weiss jemand, ob ich vom Händler noch irgendwas erstattet bekommen könnte?

zunächst einmal müsstest du dem verkäufer (gewerblich oder privat?!) nachweisen, das er dir diese mängel bewusst verschwiegen hat....

und bei deiner fast 25jahre alten karre, die warscheinlich auch dementsprechend viele vorbesitzer und kilometer runterhat , spar dir das geld lieber für ein neues auto; anstatt hier einen prozeß herbeizuführen, der in einem außergerichtlichen vergleich enden wird, bei dem du am ende noch die anwaltskosten tragen musst.....

Zitat:

Und ich werde nur noch bei deutschen Händlern oder Privatpersonen kaufen!

das ist auch kein garant für einwandfreie fahrzeuge in best-zustand zum schleuderpreis!

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nee, aber die Mängel müssen offenbart werden.

Egal ob 1 Euro, 5000, oder was auch immer.

Neben anderen Anforderungen an die Nennung von Mängeln betrifft dies nur Mängel, die üblicherweise an einem derartigen Fahrzeug nicht vorhanden sind.

Bei einem 25 Jahre alten Fahrzeug für 500 Euro gibt es nicht viel, was ungewöhnlich wäre und extra aufgeführt werden müsste.

für 500,-€ gibts nen Haufen zusammen getackerte Schrauben und nicht mehr, wer das nicht weis, der sollte sich nen Psychiater suchen oder beten gehen

Leider haften für solche Schwachbirnen trotzallem die Verkäufer wenn sie nicht alles mögliche ausschließen.

ADAC und Andere bieten Gebrauchtwagenchecks zum Taschengeldtarif an

War das ein Blindkauf? Man könnte meinen, dass Du das Fahrzeug erst nach der Vertragsunterschrift zu Gesicht bekommen hast. Kann man bei einer derartigen Gurke noch ein Jahr Gewährleistung erwarten?

Besser: Abhaken und als Lehrstunde betrachten. Die anfallenden Anwaltskosten besser in ein anderes Objekt der Begierde stecken.

Freddi

Hier wird vom Kauf über einen Händler gesprochen. Wenn man folgendes weiss,

Zitat:

andere Internetseite zu Recht: In der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass beim Fahrzeugverkauf durch Händler ein Verkauf als Bastlerobjekt die Verbraucherrechte in unzulässiger Weise eingeschränkt.

dann sind die Chancen auf eine Rückabwickling sofern man im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung nocvh Zeit dazu hat gar nicht mal so schlecht. Durchrosteter Boden kann zwar bei alten Autos normal sein, jedoch fahren auch noch genug absolut intakte durch die Gegend.

Sprich einfach mal beim Händler vor, konfrontiere Ihn mit der Situation und scheue dich nicht, Rechtschutz vorausgesetzt zum Anwalt zu gehen. Jeder Händler, der ein solches Fahrzeug in den Verkehr bringt gehört verklagt.

Gruß Frank

Frag doch einfach mal an bei diesen Exportaufkäufern. Wenn die dir 350 - 400€ bieten verbuchst du den Rest als Erfahrung und hast keinen Ärger mehr. Bei einem Anwalt zahlst du auch meistens erstmal 150€ Selbsbeteiligung, kommt also aufs gleiche raus.

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