Autokäufer macht Stress!

Liebe Forum-Gemeinde,

ich habe vor ein paar Tagen ein Hyundai Coupé von 2002 mit 141.000km für 1600€ an ein Pärchen NRW verkauft

Am Tag der Abholung hatte die Dame - die das Auto dann kaufte - schon Probleme gehabt, da Sie ohne Fahrzeugpapiere und Fahrzeugbrief keine Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte. Ein kurzer Anruf bei mir hat das Problem dann schließlich gelöst, da ich schnell die Fahrzeugunterlagen eingescannt und an die Zulassungsstelle Ihres Ortes geschickt habe, gleiches galt für den TÜV Bericht.

Später eine SMS erhalten:"Habe die Kurzzeitkennezcihen! Bis heute Abend!"

Ich habe das Auto vorher von einem Bekannten, welcher TÜV-Prüfer ist anschauen lassen, dieser meinte, dass am Endtopf ein wenig geschweißt werden müsste, aber sonst das Auto über den TÜV ging

Das Fahrzeug war für 2000€ inseriert, der Mann hatte aber anscheinend Ahnung von Autos und hat mich auf Mängel hingewiesen, von denen ich nichts wusste. Vorher wurden aber an dem Fahrzeug viele Verschleißteile ausgetauscht:

- Bremsen
- Querlenker
- Spurstangenköpfe + Spurstangen (Achse wurde vermessen)
- Ventildeckeldichtung
- Zahnriemen
- Keilriemen (alle!)
- Ölwechsel
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Klima wurde neu aufgefüllt, etc...

Nach kurzem Verhandeln haben wir uns auf einen Kaufpreis von ca. 1600€ geeinigt. Schilder dran gemacht und einen Kaufvertrag aufgesetzt, in welchen ich in den Sonderbedinungen folgenden Satz geschrieben habe

"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"

Kaufvertrag wurde von beiden Seiten dann unterschrieben und sind dann nach kurzem Smalltalk getrennte Wege gegangen

Am nächsten Tag fuhr der Käufer dann mit dem Auto zur DEKRA für einen HU Untersuchung (Eigentlich Schwachsinn, weil das Auto noch TÜV bis Januar 2016 hatte): Da kamen dann mehrere Mängel auf, von denen ich nichts gewusst hatte!

Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.

Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.

Ich fühle mich hier imens unter Druck gesetzt und befürchte, dass dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will, obwohl dies ja eigentlich nicht ginge.

Hatte jemand von euch solch eine Situation schon mal gehabt? Was soll ich am besten machen? Ich will den Wagen nicht zurücknehmen, der Stand jetzt 6 Monate in meiner Garage und hat nur Platz weggenommen.

Gruß
Hessen90

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....

Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.

Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.

Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2015 um 12:10:54 Uhr:


Ein Problem ist es nur dann, wenn etwas verbaut worden ist, was keine ABE / Gutachten / Abnahme hat. Das ist ja immer unzulässig. Der Käufer müsste nachweisen, dass er das Auto so von Dir gekauft hat. Der TE hat eingangs eingeräumt, dass es bei ihm so ist.

Das einzige, was hier völlig klar ist, ist dass das fragliche Kfz jetzt mit nicht eingetragenen Reifen/Felgen bestückt ist. Weder Käufer noch Verkäufer können den Zustand bei Übergabe des Fahrzeuges beweisen.

Es erscheint mir auch zweifelhaft, dass der TE selbst weiß, mit welchen Felgen genau er der Wagen verkauft hat.

Der Satz Felgen könnte genauso gut nachträglich montiert worden sein, in der Absicht, einen weiteren Satz Felgen bei der Aktion rauszuschlagen.

Er hat's halt so geschrieben 😉

Zitat:

@downforze84 schrieb am 22. September 2015 um 12:56:58 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2015 um 10:03:57 Uhr:



Natürlich ist das ein Sachmangel. Nur haben wir hier einen Privatverkauf, wo höchstwahrscheinlich die Haftung von Sachmängeln durch den Verkäufer wirksam ausgeschlossen wurde.
Deshalb ist wichtig, ob man das als grob fahrlässig deklarieren kann.

Das hat mit Fahrläßigkeit nun gar nichts zu tun.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2015 um 13:28:10 Uhr:


Er hat's halt so geschrieben 😉

Und ich hab's auch gelesen 😉

Aber meine Verunsicherung bleibt, wie man sich vor solchen Zeitgenossen schützen soll.

Auch wenn der TE schon viel zu viel gesagt hat, könnte er dennnoch bestreiten, dass die ihm vorgeworfenen Felgen zum Zeitpunkt der Übergabe aufgezogen waren.
Er hat den Wagen in gutem Glauben verkehrstüchtig erworben, hat die Felgen nicht selbst nochmal kontrolliert. Genauso wenig, wie er alle anderen Teile kontrolliert hat, oder überhaupt kontrollieren konnte.

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Es stellt sich auch die Frage, ob sichtbare Mängel versteckte Mängel sind?

😉

da jeder Mensch andere Dinge sieht, können sichtbare Mängel auch versteckte Mängel sein. Ganz sicher gilt das für nicht eingetragene Felgen. "Hätte bemerken können" ist eben keine Ausrede, weil wenn etwas offensichtlich ist kann man den Mangel auch in den Vertrag reinschreiben.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 22. September 2015 um 14:16:13 Uhr:


Es stellt sich auch die Frage, ob sichtbare Mängel versteckte Mängel sind?

Im Sinne der Gewährleistung ist nur das ein Mangel, was dem Käufer nicht bekannt war.

Das hat gerne mal was mit sichtbar zu tun, ist aber nicht das Kriterium (die Kenntnis ist es).

So ist ein dicker Kratzer z.B. aufgrund seiner Sichtbarkeit in aller Regel kein Mangel, auch wenn nicht extra aufgeführt. Denn die Rechtsprechung geht durchaus davon aus, dass selbst der Laie so etwas sieht und daher auch Kenntnis davon hatte.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. September 2015 um 13:47:26 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2015 um 13:28:10 Uhr:


Er hat's halt so geschrieben 😉
Und ich hab's auch gelesen 😉
.... wie man sich vor solchen Zeitgenossen schützen soll. .... könnte er dennnoch bestreiten, dass die ihm vorgeworfenen Felgen zum Zeitpunkt der Übergabe aufgezogen waren. ....

Schau mal, ein sentimentales Foto als Abschiedsbild mit dem Käufer und dem Auto kostet ja praktisch nix. Dann ist festgehalten, wie das Auto aussah. 😉 Die Fotos könnten auch das Gegenteil des gewünschten Effektes auslösen. Ein Gebrauchtwagengutachten wäre ggf. eine Idee.

Für's Lügen gäbe es vor Gericht was auf den Deckel, wenn die Käuferin und ihr Zeuge den besseren Eindruck machen. Schwer vorauszusagen und ist damit keine so gute Idee. Vor allem ist es aber auch unnötig. Das was dem jetzigen Käufer des TE bei erloschener BE zusteht, das könnte der TE an den weiterreichen, von dem er selbst vor rel. kurzer Zeit gekauft hat. Vorzugswürdig erscheint mir aber zu schauen, ob es nicht doch eine ABE für die Räder gibt. Dann ist sowieso alles easy.

Das Hauptproblem bleiben aber immer noch die Kosten vor Gericht.

Das preiswerteste ist für einen Käufer die Anzeige bei der Polizei.

Das wird in der Regel eingestellt vom Staat und der berühmte Satz:

Man möge den zivilrechtlichen Weg einschlagen.

@
Deshalb Augen auf beim Autokauf.😉

Also mich überzeugen die Antworten hier bisher nicht, was die Frage angeht, wie ich mich vor solchen Käufern schützen soll.

Selbst ein Foto des Wagens (mit Bereifung und Käufer) wäre im konkreten Fall nicht zwingend hilfreich, da bei den meisten Felgen die Spezifikationen innen eingeprägt sind, man also mit Glück einen Teleskopspiegel bemühen könnte, oder alle 4 Räder bei der Übernahme abnehmen müsste, um ganz sicher zu sein, dass die BE nicht beeinträchtigt ist. Mal ganz abgesehen davon, das mann die eingeprägten Reifen-Dimensionen auf dem Bild nicht erkennen würde, bzw. nur gröbste Abweichungen.

Gleiches gilt für alle anderen Teile, die die BE beeinflussen könnten, das kann man unmöglich alles dokumentieren - geschweige denn als Laie erkennen. Selbst beim Gebrauchtwagen-Check ist fraglich ob z. B. nicht eingetragene Bremsen, Motor-Software, Auspuff-Teile, was-sonst-noch gefunden würden.

Sobald der Wagen vom Hof ist, kann alles manipuliert worden sein.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 23. September 2015 um 12:36:51 Uhr:


Also mich überzeugen die Antworten hier bisher nicht, was die Frage angeht, wie ich mich vor solchen Käufern schützen soll.

Selbst ein Foto des Wagens (mit Bereifung und Käufer) wäre im konkreten Fall nicht zwingend hilfreich, da bei den meisten Felgen die Spezifikationen innen eingeprägt sind, man also mit Glück einen Teleskopspiegel bemühen könnte, oder alle 4 Räder bei der Übernahme abnehmen müsste, um ganz sicher zu sein, dass die BE nicht beeinträchtigt ist. Mal ganz abgesehen davon, das mann die eingeprägten Reifen-Dimensionen auf dem Bild nicht erkennen würde, bzw. nur gröbste Abweichungen.

Gleiches gilt für alle anderen Teile, die die BE beeinflussen könnten, das kann man unmöglich alles dokumentieren - geschweige denn als Laie erkennen. Selbst beim Gebrauchtwagen-Check ist fraglich ob z. B. nicht eingetragene Bremsen, Motor-Software, Auspuff-Teile, was-sonst-noch gefunden würden.

Sobald der Wagen vom Hof ist, kann alles manipuliert worden sein.

Klar, theoretisch kann man alles an so einer Karre umbauen. Bisher scheint das aber kein großes Problem gewesen zu sein und es stellt sich auch die Frage, warum ein Käufer so etwas tun sollte. Warum soll ich die werkseitig verbauten Felgen demontieren, irgendwelche nicht eingetragenen dranschrauben und dann behaupten, die wären dran gewesen? Im bestmöglichen Falle schaffe ich es, dass der Verkäufer die nicht eingetragenen Felgen "zurücknehmen" und mir eingetragene liefern muss. Die wird er garantiert nicht neu kaufen, sondern vermutlich im Schrotthandel besorgen. Das scheint mir doch sehr viel Aufwand für den mickrigen Gewinn, am Ende ein Auto mit 8 Felgen zu haben (oder so richtig sinnlos: 12 statt 8). Ich glaube, dass es für Betrüger einfach weit einträglichere Maschen gibt, so etwas ist doch viel zu mühsam.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 23. September 2015 um 12:36:51 Uhr:


.....
Sobald der Wagen vom Hof ist, kann alles manipuliert worden sein.

Stimmt, aber: Wenn der Käufer was will, dann muss er in der Regel auch den Übergabezustand nachweisen. Allgemeines Lebensrisiko.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2015 um 17:56:49 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 23. September 2015 um 12:36:51 Uhr:


.....
Sobald der Wagen vom Hof ist, kann alles manipuliert worden sein.
Stimmt, aber: Wenn der Käufer was will, dann muss er in der Regel auch den Übergabezustand nachweisen. Allgemeines Lebensrisiko.

Sehe ich auch so, hat sich hier bezüglich der Felgen des TE ganz anders angehört (bzw. gelesen). Pech für den TE, das er sich hat unter Druck setzen lassen?

Eigentlich nicht bzw. es liest sich halt an manchen Stellen ein wenig unkompfortabel. Er hat es halt eingeräumt, dass die drauf waren. Wenn es der Wahrheit entspricht, dann ist es eben so und für den TE ist es dann nicht so schön. Er kann sich aber dort schadlos halten, wo er selbst gekauft hatte.

Ihr behauptet immer vollmundig, dass hier eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, aber einen sicheren Beleg dafür habe ich noch nicht gesehen.

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