Autokäufer macht Stress!
Liebe Forum-Gemeinde,
ich habe vor ein paar Tagen ein Hyundai Coupé von 2002 mit 141.000km für 1600€ an ein Pärchen NRW verkauft
Am Tag der Abholung hatte die Dame - die das Auto dann kaufte - schon Probleme gehabt, da Sie ohne Fahrzeugpapiere und Fahrzeugbrief keine Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte. Ein kurzer Anruf bei mir hat das Problem dann schließlich gelöst, da ich schnell die Fahrzeugunterlagen eingescannt und an die Zulassungsstelle Ihres Ortes geschickt habe, gleiches galt für den TÜV Bericht.
Später eine SMS erhalten:"Habe die Kurzzeitkennezcihen! Bis heute Abend!"
Ich habe das Auto vorher von einem Bekannten, welcher TÜV-Prüfer ist anschauen lassen, dieser meinte, dass am Endtopf ein wenig geschweißt werden müsste, aber sonst das Auto über den TÜV ging
Das Fahrzeug war für 2000€ inseriert, der Mann hatte aber anscheinend Ahnung von Autos und hat mich auf Mängel hingewiesen, von denen ich nichts wusste. Vorher wurden aber an dem Fahrzeug viele Verschleißteile ausgetauscht:
- Bremsen
- Querlenker
- Spurstangenköpfe + Spurstangen (Achse wurde vermessen)
- Ventildeckeldichtung
- Zahnriemen
- Keilriemen (alle!)
- Ölwechsel
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Klima wurde neu aufgefüllt, etc...
Nach kurzem Verhandeln haben wir uns auf einen Kaufpreis von ca. 1600€ geeinigt. Schilder dran gemacht und einen Kaufvertrag aufgesetzt, in welchen ich in den Sonderbedinungen folgenden Satz geschrieben habe
"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"
Kaufvertrag wurde von beiden Seiten dann unterschrieben und sind dann nach kurzem Smalltalk getrennte Wege gegangen
Am nächsten Tag fuhr der Käufer dann mit dem Auto zur DEKRA für einen HU Untersuchung (Eigentlich Schwachsinn, weil das Auto noch TÜV bis Januar 2016 hatte): Da kamen dann mehrere Mängel auf, von denen ich nichts gewusst hatte!
Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.
Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.
Ich fühle mich hier imens unter Druck gesetzt und befürchte, dass dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will, obwohl dies ja eigentlich nicht ginge.
Hatte jemand von euch solch eine Situation schon mal gehabt? Was soll ich am besten machen? Ich will den Wagen nicht zurücknehmen, der Stand jetzt 6 Monate in meiner Garage und hat nur Platz weggenommen.
Gruß
Hessen90
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....
Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.
Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.
Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...😕
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Also Leute, ich finde das ist hier ziemlich übertrieben aus dem Ruder gelaufen!
Ich habe mich vor längerem Beraten lassen und mir wurde gesagt, dass ich nix zu befürchten habe. Daraufhin hat meine Anwältin einen gut formulierten Brief mit Paragraphen an den Käufer geschickt. Dieser hat sich nochmals aufgeregt per Mail und mir mit nem Anwalt gedroht...
Das war vor 2 -3 Wochen. Ich denke das dieser Thread hiermit geschlossen werden kann von einem Moderator
Zitat:
@Hessen90 schrieb am 5. Oktober 2015 um 12:41:12 Uhr:
Also Leute, ich finde das ist hier ziemlich übertrieben aus dem Ruder gelaufen!
...
Du bist hier im V&S Forum, da treffen sich Deutschlands Panik Joe´s, Hobbyjuristen (zu viel Richter Hold geschaut😁) und Schwarzmaler.
Das ist noch harmlos, sie können noch bessere & abwegige Theorien konstruieren..😁😁😁😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@Hessen90 schrieb am 5. Oktober 2015 um 12:41:12 Uhr:
Das war vor 2 -3 Wochen. Ich denke das dieser Thread hiermit geschlossen werden kann von einem Moderator
Und
DANKEfür die Rückmeldung, wird leider viel zu häufig vergessen und man erfährt nie, was draus geworden ist. 🙂 Ist mir aber leider auch schon passiert.😰
Gruß,
Frank
Evtl. noch ein Lacher zu dem Thema bevor hier Sense ist:
Der Käufer hat mich auf Vorsätzlichen Betrug und Arglistiger Täuschung verklagen wollen. Er meinte er wäre "Super Rechtschutzversichert" und würde sich soetwas "von einem Drecks Kanacken" wie mir nicht gefallen lassen.
Finde ich schon Schade, dass man auf Grund von Schwarzen Haaren direkt an Kanacke abgestempelt wird, wenn man doch rein Hessische Wurzeln hat 😁
Zitat:
@Hessen90 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:46:02 Uhr:
Evtl. noch ein Lacher zu dem Thema bevor hier Sense ist:Der Käufer hat mich auf Vorsätzlichen Betrug und Arglistiger Täuschung verklagen wollen. Er meinte er wäre "Super Rechtschutzversichert" und würde sich soetwas "von einem Drecks Kanacken" wie mir nicht gefallen lassen.
Finde ich schon Schade, dass man auf Grund von Schwarzen Haaren direkt an Kanacke abgestempelt wird, wenn man doch rein Hessische Wurzeln hat 😁
Scheint auf der Schiene zu reiten, der "Herr".
Solche Pappnasen hatte ich auch schon zweimal als Käufer. Seitdem habe ich mir angewöhnt in den Kaufvertrag ".... rollfähiger Teileträger zur Ersatzteilgewinnung." reinzuschreiben. Ist jemand damit nicht einverstanden ist er auch nicht bereit den Gewährleistungsausschluß zu akzeptieren und darf gerne ein anderes Auto kaufen.
Zitat:
@MrNearly schrieb am 6. Oktober 2015 um 13:43:35 Uhr:
Scheint auf der Schiene zu reiten, der "Herr".
Solche Pappnasen hatte ich auch schon zweimal als Käufer. Seitdem habe ich mir angewöhnt in den Kaufvertrag ".... rollfähiger Teileträger zur Ersatzteilgewinnung." reinzuschreiben. Ist jemand damit nicht einverstanden ist er auch nicht bereit den Gewährleistungsausschluß zu akzeptieren und darf gerne ein anderes Auto kaufen.
Das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun. Wie kann man einen Vertrag mit dieser Formulierung unterzeichnen, wenn ein funktionsfähiges Auto erwartet wird?
Der Passus bringt am Ende auch nichts, wenn klar ist, dass das mit dem "rollfähigem Teileträger zur Ersatzteilgewinnung" so gar nicht der Fall ist. Knackpunkt dabei dürfte der Preis sein.
Hä? Verkäufer hat verkauft, was er wollte und Käufer hat gesagt: zum Preis X möchte ich das gern haben. Das sind die korrespondierenden Willenserklärungen. Von ABE, Zulassungsfähigkeit und dergleichen sind beide vielleicht ausgegagngen, aber wo manifestiet sich eine derartige Willens-Erklärung? Nirgends, nach meiner Meinung. Selbstverständlich kann ich als Privatmensch verkaufen, was ich will (wenn es nicht z.B. nach Kriegswaffenkontrollgesetz ausnahmsweise verboten ist). Wenn sich der Käufer irgendetwas darunter vorstellt, was er aber nicht zum Vertragsgegenstand macht, ist es sein Problem. Gewährleistung o.Ä. wurde hier ja (vermutlich zulässigerweise) ausgeschlossen.
Kurz: Als Käufer würde ich das einmal kurz erläuter und dann schweigen. Soll der Käufer auf irgendwas (Schadenersatz, Wandlung, Nachbesserung) klagen, dem würde ich gelassen entgegen sehen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:58:38 Uhr:
Der Passus bringt am Ende auch nichts, wenn klar ist, dass das mit dem "rollfähigem Teileträger zur Ersatzteilgewinnung" so gar nicht der Fall ist. Knackpunkt dabei dürfte der Preis sein.
Eben! Ich fahre in der Regel nämlich alte Schlurren auf und habe dann beim Wiederverkauf auch einen entsprechenden Preis dran kleben. Das Fahrzeug des TE wäre auch so ein Kandidat mit 2000,-€ und Bj. 2001. Was soll das sein? Jahreswagen?🙄
Das ist nunmal die "Resttüvauffahrfraktion" über die wir hier reden. 😁
Zitat:
@Jupp78 [url=http://www.motor-talk.de/.../...kaeufer-macht-stress-t5440713.html?...] Knackpunkt dabei dürfte der Preis sein.
Nicht nur, 2 Jahre Tüv wiederlegen das auch.
Die sogenannten Bastlerfahrzeuge sind da auch betroffen.
Das sollte schon alles zusammen passen.
Klar kann ein neu getüvtes Fahrzeug einen Motorschaden kurz drauf bekommen, aber dann sollte man das auch als VK im Falle eines Rechtstreites belegen können.
Zitat:
@MrNearly schrieb am 7. Oktober 2015 um 02:44:28 Uhr:
Eben! Ich fahre in der Regel nämlich alte Schlurren auf und habe dann beim Wiederverkauf auch einen entsprechenden Preis dran kleben. Das Fahrzeug des TE wäre auch so ein Kandidat mit 2000,-€ und Bj. 2001. Was soll das sein? Jahreswagen?🙄Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:58:38 Uhr:
Der Passus bringt am Ende auch nichts, wenn klar ist, dass das mit dem "rollfähigem Teileträger zur Ersatzteilgewinnung" so gar nicht der Fall ist. Knackpunkt dabei dürfte der Preis sein.
Das ist nunmal die "Resttüvauffahrfraktion" über die wir hier reden. 😁
2000€ und 2 Jahre Rest-Tüv mag eine "Resttüvauffahrfraktion" sein, aber kein "rollfähiger Teileträger zur Ersatzteilgewinnung". Es gibt auch noch etwas zwischen einem Jahreswagen und einem "rollfähigem Teileträger zur Ersatzteilgewinnung".
Zitat:
2000€ und 2 Jahre Rest-Tüv mag eine "Resttüvauffahrfraktion" sein, aber kein "rollfähiger Teileträger zur Ersatzteilgewinnung". Es gibt auch noch etwas zwischen einem Jahreswagen und einem "rollfähigem Teileträger zur Ersatzteilgewinnung".
Na klar.
Aber ein 14 Jahre alter Gebrauchtwagen für 2000,-€ ist und bleibt in meinen Augen eine Bastelbude für Selberschrauber die wissen auf was sie sich einlassen. Würde es sich hier um einen 7 Jahre alten Mercedes mit 120Tkm Laufleistung aus erster Hand für 18.000,- gehen, der nicht von einem Käufer mit Sachverstand gekauft wurde, sähe das ganze natürlich anders aus. Die olle Möhre des TE ist meines Erachtens aber nichts anderes als eine zur Zeit, zufälligerweise, funktionsfähige Ersatzteilsammlung.
Ich hatte auch mal so einen Klapskalli der angeblich erst beim abladen des Trailers zu Hause in 300km Entfernung in die Papiere geguckt hat und dann erst feststellte das das Auto ja ZEHN Jahre älter war wie "gemeint".
Der hatte sich doch schon eingenässt vor Freude als der den Tipfehler in der Annonce sah. Zum Glück hat der sich gleich in Widersprüche verwickelt und ich konnte den Braten riechen. Der wollte nur nachtäglich den Preis drücken. Auf seinen Anwalt "warte" ich jetzt schon 5 oder 6 Jahre.